Fortsetzung von:
Je länger und je intensiver man sich mit dem Verfahren gegen Gustl Mollath beschäftigt, je mehr Neuigkeiten ans Licht des Tages kommen, desto abgründiger erscheint es. Undenkbares wird plötzlich nicht nur denkbar, sondern erweist sich als naheliegende Hypothese, die sich schon deshalb nicht von der Hand weisen läßt, weil alternative Erklärungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen.
Wie könnte man folgende prozessuale Pause erklären?
Mit Vehemenz hatte Richter am AG Eberl im Jahr 2004 mit zwei verfassungswidrigen Beschlüssen darauf hingewirkt, daß es endlich zu einer Begutachtung des Angeklagten kam.
Am 25.7.2005 hatte Dr. Leipziger das zum größeren Teil auf verfassungswidriger Totalbeobachtung des Patienten basierende Gutachten, das sich ansonsten lediglich auf subjektive Interpretationen von Aktenmaterial stützte, endlich, und mit dem erwarteten Ergebnis, fertiggestellt:
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Strafanzeige-2013-01-04.pdf
- 2005-08-04 Die Staatsanwaltschaft beantragt, dem Antrag auf Entbindung des Pflichtverteidigers stattzugeben und das Verfahren an das Landgericht Nürnberg-Fürth abzugeben.
http://www.gustl-for-help.de/chronos.html
Damit wäre der Richter den schwierigen Fall losgeworden: es lag ein Gutachten vor, das die Anwendung einer Unterbringung empfahl, und für Unterbringungen ist das Landgericht zuständig. Selbst wenn das Gutachten qualitativ unterdurchschnittlich war, und auch, wenn der Richter das erkannt hätte: das Landgericht hätte das Verfahren auf jeden Fall übernehmen müssen, da eine Unterbringung zumindest in Erwägung zu ziehen war. Wieso also legte Richter Eberl die Akte letztlich erst am 29.12.2005 dem Landgericht Nürnberg-Fürth zur Übernahme vor?
Hierfür gibt es nur eine Erklärung: nämlich die Kenntnisnahme der nachfolgenden Entscheidung der Staatsanwaltschaft, deren Folge üblicherweise ist, daß die Akte dem Gericht, das das schwerwiegendere Verfahren führt, als Beiakte übersandt wird:
2005-08-11 Vorläufige Einstellung des Verfahrens [wegen Sachbeschädigung gegen Gustl Mollath] gemäß § 154 StPO im Hinblick auf das anhängige Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung.
http://www.gustl-for-help.de/chronos.html
Damit war allerdings das Gutachten von Dr. Leipziger mit einem Schlag entwertet. Wir erinnern uns:
2005-05-04 Ein Staatsanwalt macht folgenden Aktenvermerk: “Von Dr. Leipziger wurde nach Rücksprache mit Richter Eberl zur Begutachtung um neue, weitere Vorgänge gegen Herrn Mollath gebeten”
http://www.gustl-for-help.de/chronos.html
Natürlich hatte die Staatsanwaltschaft nach Eingang des bei der PI Nürnberg-Ost geführten Verfahrens wegen Sachbeschädigung dieser Bitte entsprochen, und die Informationen, die sich aus dieser Akte ergaben, waren in das ja nicht grundlos erst am 25.7.2005 abgeschlossene Gutachten eingeflossen. Ohne diese neuen ›Erkenntnisse‹, die einen Tatnachweis Mollaths hinsichtlich der Sachbeschädigungen allerdings schuldig blieben, hätte Dr. Leipziger niemals zu der These der Gemeingefährlichkeit Mollaths finden können, die sich allein daraus ergab, daß Mollath nunmehr beliebige Dritte in sein Schwarzgeld-›Wahnsystem‹ integriere und gegen diese vorgehe. Und nun war dieses seine These allein stützende Verfahren sang- und klanglos eingestellt worden. Ein Debakel.
Wird der Vorsitzende Richter am LG, 7. Große Strafkammer, Otto Brixner, den Fall in diesem Zustand übernehmen? könnte Richter Eberl sich gefragt haben. Was sich wirklich ereignet hat, muß hier offenbleiben. Vielleicht kann die Staatsanwaltschaft Regensburg in ihrem Bemühen, zugunsten von Gustl Mollath einen Wiederaufnahmeantrag zu begründen, hier Licht ins Dunkel bringen. Die späte Rettung jedenfalls nahte aus einer vertrauten Richtung:
-
2005-09-27 Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens durch den Rechtsanwalt (von Petra M.) Greger.
-
2005-10-04 Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens durch den Rechtsanwalt (von Petra M.) Dr. Woertge.
-
2005-10-06 Anklageerhebung wegen 9 Fällen von Sachbeschädigung unter Einstelllung weiterer Fälle gemäß § 154 StPO.
http://www.gustl-for-help.de/chronos.html
Wobei diese Darstellung insoweit zu korrigieren ist, daß Rechtsanwalt Greger niemals Anwalt der Ex-Ehefrau von Gustl Mollath war, sondern lediglich Sozius ihres Anwalts Dr. Woertge, der für sie aktiv Zwangsvollstreckungen gegen den Ex-Ehemann begleitete und sie als Nebenklägervertreter im Strafverfahren gegen Gustl Mollath beim Amtsgericht Nürnberg-Fürth vertrat.
Wer oder was mag die Sozii der hochmögenden Kanzlei, die im Lager der Ehefrau und ihres neuen Lebensgefährten Martin M., Direktor bei der HypoVereinsbank Group, Immobiliensparte, stand, zu ihrer späten, wenn auch für Eberl nicht zu späten, Reaktion auf die Einstellung des Verfahrens wegen Sachbeschädigung gegen Gustl Mollath vom 11.8.2005 animiert haben?
Eine originäre Beschwerdemöglichkeit gegen eine, meist aus Nachweisbarkeitsproblemen resultierende, Einstellung gemäß § 154 StPO gibt es nicht. Sie hat lediglich den Rang einer Dienstaufsichtsbeschwerde, die in der Regel fff – formlos, fristlos, fruchtlos – ist. Dennoch wurde durch die Staatsanwaltschaft umgehendst reagiert, nämlich mit der Anklage vom 6.10.2005, in der alles aussortiert wurde, was beim ›besten Willen‹ keinen hinreichenden Tatverdacht gegen Gustl Mollath begründen konnte.
Zunächst hatte die Polizei keinerlei Hinweise auf den bzw. die Täter. Doch dann übermittelte Rechtsanwalts [!] Woertge der Polizei ein an ihn gerichtetes Schreiben des Angeklagten vom 04.08.2004, in dem sämtliche oben aufgeführte Geschädigte aufgeführt […] werden.
http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf
[S. 15]
Bloß keinen Ärger, mag sich der Dezernent bei der Staatsanwaltschaft gedacht haben – was wiederum Rückschlüsse auf Rang und Einfluß der im Lager der Ex-Ehefrau stehenden Freunde, Kunden und Rechtsvertreter in Nürnberg zuläßt.
Warum nach Anklageerhebung vom 6.10.2005 wegen Sachbeschädigung gegen Mollath dennoch mehr als zweieinhalb Monate zugewartet wurde, bis Richter am Amtsgericht Eberl am 29.12.2005 endlich das Verfahren dem Landgericht zur Übernahme vorlegte, ist unerfindlich – genauso wie der Umstand, warum dem Entpflichtungsantrag des Pflichtverteidigers Dolmany wegen fehlendem Vertrauensverhältnisses zum Mandanten, der zuvor mehrfach bereits seinen vom Gericht ausgewählten Pflichtverteidiger abgelehnt hatte, nicht stattgegeben wurde. Das ist ausgesprochen ungewöhnlich, und dieses Procedere bedeutet im Endeffekt ganz krass: der Angeklagte war in einem Verfahren, in dem es um seine Existenz ging, praktisch unverteidigt.
Nun trat auf: Otto Brixner, der Ende Juni 2008 in den Ruhestand ging.
Ulrike Löw porträtierte ihn im Mai 2008 für die NÜRNBERGER NACHRICHTEN so:
Brixner ist ein Einfacher, ein Gerader. Er hat keinen familiären Juristenstammbaum vorzweisen, sondern wuchs in der Bahnhofswirtschaft von Herrenberg auf. Er hat sich hochgearbeitet aus kleinen Verhältnissen.
[…]
1973 fing er am 1. April als Staatsanwalt an, in seiner ersten Beurteilung wurde ihm bescheinigt, für diesen Beruf «geboren zu sein». Nicht ohne Ironie schildert er, wie er damals mit den verdeckten Ermittlern der Polizei im Gebüsch kauerte – und ewig nach fünf bis zehn Gramm Haschisch stöberte.
Drei Jahre später wechselte er als Richter zum Amtsgericht Erlangen. Dort bearbeitete er sowohl Straf- wie auch Zivilsachen. Er arbeitete sich weiter nach oben, wurde im Oktober 1987 zum Richter am Landgericht ernannt und wechselte zum Landgericht Nürnberg-Fürth. Auch dort war er sowohl in Straf- als auch in Zivilangelegenheiten tätig. Als er für Betreuungssachen zuständig war, strich er den Betreuern rigoros ihre Rechnungen zusammen. «Sie kann man hinstecken wo man will, Sie fallen überall auf», wurde er justizintern kritisiert; später wurde Gesetz, was er schon lange so entschied.
Nach seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landgericht übernahm Otto Brixner im Juli 1998 zunächst den Vorsitz der 6. kleinen Strafkammer, die vornehmlich mit Berufungen in Betäubungsmittelsachen befasst war. Zuletzt wurde er mit dem Vorsitz der 7., der großen Strafkammer, betraut und damit zuständig für Betäubungsmittelstrafsachen und allgemeine Strafsachen. Ende Juni 2008 tritt er in den Ruhestand.
Da fragt man sich schon, warum jemand, der überall auffällt, weil er die Gesetze nach Gusto auslegt, in seinen letzten Berufsjahren auch noch mit der Machtfülle eines Vorsitzenden Richters einer Großen Strafkammer ausgestattet wird? Was hat sich das Präsidium des Landgerichts Nürnberg-Fürth dabei gedacht? Immerhin hatte seine Eigenmächtigkeit bei der Behandlung von Betreuer-Rechnungen Folgen gehabt:
So strich er einst als Betreuungsrichter die seiner Meinung nach überhöhten Honorarforderungen der Betreuer zusammen. Worauf die Betroffenen sich in einem Protestzug beim Justizpräsidenten über ihn beschwerten.Brixner wurde versetzt – und freute sich, als die Betreuer per Gesetz strenger reglementiert wurden.
Auch seine mit dem Rechtsstaat kollidierende Straflust dürfte dem Präsidium nicht verborgen geblieben sein:
«Zu hohe Haftstrafen?» Das Lächeln gleitet aus seinem Gesicht. Ginge es nach Brixner, würde ganz anders geurteilt. Er hält es für «einigermaßen schizophren», dass junge Leute zwar mit 18 Jahren wählen, aber wegen «Entwicklungsverzögerungen» mit Jugendrecht rechnen dürfen. Schulschwänzer würde er «wesentlich engmaschiger beaufsichtigen» und den Jugendknast hält er «auch für eine Chance». «Meine Lieblingsstrafe für Jugendliche – etwa drei Jahre, da können die wenigstens einen Beruf im Knast erlernen.»
Ja, der das Jugendstrafrecht beherrschende Erziehungsgedanke läßt sich auch zum Nachteil der Angeklagten auslegen: wenn der ›erzieherische Bedarf‹ wuchtiger ausfällt als die zur Aburteilung anstehenden Taten, ist es durchaus möglich, daß sich ein Jugendlicher mehr einfängt als ein Erwachsener. Und eben eine Brixner’sche »Lieblingsstrafe« kassiert. Seine sonstigen »Lieblingsstrafen« waren ja leider mit der Rechtsordnung, insbesondere mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur lebenslangen Freiheitsstrafe, nicht zu vereinbaren:
„Die lebenslange Strafe gehört abgeschafft“, fordert Richter Otto Brixner (64). Das klingt zunächst nicht nach härteren Gesetzen. Doch der mutige Jurist verlangt stattdessen: „Schafft zeitlich abgestufte Strafen bis zu 40 Jahren Haft. Das ist gerechter.“ Was den Mann, der sich seit über 40 Jahren vor allem mit großen Sündern beschäftigt, aufregt: Die Schwerstkriminellen kommen gegenüber den einfacheren Tätern immer besser weg – mit viel geringeren Strafen. . .
Auch Mörder. Denn wer einmal tötet, kassiert meist lebenslang. Doch das sind im Schnitt nur rund 15 Jahre Haft. Bei zwei Taten sind es dann 20 bis 25 Jahre – und auch nur, wenn das Schwurgericht eine „besondere Schwere der Schuld“ feststellt. Das Missverhältnis besteht aber nicht nur bei Tötungsdelikten. „Besonders auffällig ist es bei Drogentätern“, sagt der Vorsitzende der 7. Strafkammer am Nürnberger Landgericht. Mit denen hatte er die letzten Jahre viel zu tun.
„Am Amtsgericht wird ein kleiner Dealer vergleichsweise härter bestraft als ein großer Drogenhändler am Landgericht“, klagt Brixner an. Der Grund: „Der Strafrahmen von maximal 15 Jahren reicht bei den immer größeren Rauschgiftmengen, mit denen gehandelt wird, nicht mehr aus!“ So muss ein Drogenkurier, der mit wenigen Kilo Heroin erwischt wird, mit Strafen zwischen fünf und acht Jahren Gefängnis rechnen. Ein Rauschgiftboss, der mit Helfern im Wohnmobil 1,2 Tonnen Hasch nach Deutschland schmuggelte, erhielt von einem anderen Richter elf Jahre Knast! „Das ist ungerecht“, sagt Brixner, der weiß, dass er mit seiner Meinung bei den Kollegen aneckt.
Man kann Brixner nicht einmal als Law & Order Man bezeichnen, denn die bestehenden Gesetze lehnt er ja als zu lasch ab. Und den Deal nicht etwa, weil damit die Gefahr falscher erpreßter Geständnisse verbunden ist, sondern weil er etwas gegen Rabatte hat:
Er machte auch nie den so genannten Deal beim Strafmaß mit. Heißt: Wenn der Angeklagte gesteht, bekommt er einen dicken Bonus im Urteil. Grund: Das Gericht kann so einen kurzen Prozess ohne Zeugen und zeitraubendes Durcharbeiten von Aktenbergen anberaumen. „Das treibt derartige Blüten, dass es auch für den BGH ein Armutszeugnis ist“, weiß der streitbare Jurist. Wenn man beispielsweise bei einer Straferwartung von sieben Jahren auf nur noch drei Jahre im Urteil kommt.
Nein, nein, so geht das natürlich nicht. In diesem Porträt eines »harten Hundes« dürfen auch die naturnotwendig dazugehörigen Ressentiments gegen Ausländer nicht fehlen:
Der lange Atem der deutschen Justiz
Einbrecher nach 18 Jahren verurteilt: – 15.02.2008
«Die deutsche Justiz hat einen langen Atem und einen langen Arm!» Das wurde der Vorsitzende Richter Otto Brixner nicht müde, einem Einbrecher mit auf den Weg zu geben.
[…]
«Die deutsche Justiz vergisst nix! Sagen Sie das Ihren rumänischen Landsleuten», scherzte Richter Brixner. Man habe diesmal Milde walten lassen, weil man ihm nicht seine in den letzten 20 Jahren in Rumänien aufgebaute bürgerliche Existenz zerstören wolle. Und weiter sagte er zu Egon B.: «Vermeiden Sie künftig Straftaten – jedenfalls, wenn Sie nach Deutschland kommen.»
http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/2.192/der-lange-atem-der-deutschen-justiz-1.960427
Oder so:
Als er in einem Vergewaltigungsprozess gegenüber türkisch-stämmigen Angeklagten Suren aus dem Koran zitierte («der Mann darf zu Frauen gehen, wann immer er will») und anfügte, dass sich hier nicht integrieren könne, wer nach dem Koran lebe, schlugen die Wogen hoch. Der Nürnberger CSU-Stadtrat klatschte Beifall, die türkisch-islamische-Union erstattete eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
Die ersichtlich folgenlos blieb. Hauptsache, er kriegt Beifall von der CSU. Das scheint in Bayern für eine Karriere zu reichen. Dieser Mann, der auch noch Oberstleutnant der Reserve war, sollte also über den friedensbewegten Aktivisten und Kriegsgegner Gustl Mollath zu Gericht sitzen. Schlimmer hätte es für Mollath nicht kommen können.
Ob Brixner, wie von den NÜRNBERGER Nachrichten am 30.11.2012 berichtet wurde, tatsächlich bereits Anfang 2004 auf die Finanzbehörde einwirkte, die Strafanzeige Mollaths wegen Steuerhinterziehung nicht zu bearbeiten, wird zur Zeit von der Staatsanwaltschaft Regensburg untersucht:
Wie Behördenkreise gegenüber unserer Zeitung berichteten, dauerte es keine drei, vier Wochen, bis die Finanzbeamten das mehrseitige Material abhakten und sich nicht mehr weiter damit beschäftigten. Das habe einen besonderen Grund gehabt, sagen intime Kenner dieser Vorgänge. Es habe einen eindeutigen Anruf aus der Justiz gegeben. Der Mann, also Gustl Mollath, sei nicht klar bei Verstand. Man müsse ihn nicht sonderlich ernst nehmen. Und so geschah es auch.
http://www.nordbayern.de/region/ein-anruf-bei-finanzbehorden-stoppte-brisanten-vorgang-1.2544018
Dieser für mich wahrscheinlichen Bestätigung bedarf es gar nicht. Daß Brixner tatsächlich befangen war, ist nämlich evident.
Am 27.1.2006 übernahm seine Kammer das Verfahren gegen Gustl Mollath, und schon am 1.2.2006 erließ sie einen vorläufigen Unterbringungsbeschluß gemäß § 126 a StPO. [Urteil S. 9]
§ 126a StPO
(1) Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, daß jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 des Strafgesetzbuches) begangen hat und daß seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt angeordnet werden wird, so kann das Gericht durch Unterbringungsbefehl die einstweilige Unterbringung in einer dieser Anstalten anordnen, wenn die öffentliche Sicherheit es erfordert.
Zu diesem Zeitpunkt lagen die letzten vorgeworfenen Taten, reine Privatklagedelikte, auch schon ein Jahr zurück – wieso erforderte die öffentliche Sicherheit seine vorläufige Unterbringung? Und wieso wurde Mollath nicht heimatnah in Erlangen, sondern im Bezirkskrankenhaus Straubing untergebracht? Hier seine Unterbringungsorte:
- vom 27.02.2006 bis 02.03.2006 wieder BKH Erlangen
- vom 02.03.2006 bis 24.04.2006 im BKH Bayreuth
- vom 24.04.2006 bis 14.05.2009 im BKH Straubing
http://www.gustl-for-help.de/analysen.html#weinberger
Wieso wurde der harmlose Gustl Mollath jahrelang in der Hochsicherheitsforensik von Straubing verwahrt? Und das schon während seiner vorläufigen Unterbringung?
Ferner besteht seit 1990 die Forensisch-Psychiatrische Klinik in Straubing, die derzeit auf 236 Plätze erweitert wird. Die Klinik hat die Aufgabe, zur Entlastung der forensischen Einrichtungen der anderen Bezirkskrankenhäuser Patientinnen und Patienten mit hohem Sicherheitsrisiko, die nach § 63 StGB untergebracht sind, aufzunehmen. Aus der Klinik werden keine Direktentlassungen vorgenommen. Zur Entlassungsvorbereitung werden die Patientinnen und Patienten in die forensischen Einrichtungen der Bezirkskrankenhäuser zurückverlegt.
http://www.agvb.de/pdf/psygrubay_070322.pdf
[S. 109]
Und obwohl in diesem Verfahren eine existenzielle Folge, nämlich eine zeitlich unbegrenzte Unterbringung, drohte, erging der Beschluß, daß die Kammer nur in kleiner Besetzung, also mit zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen (statt mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen), verhandeln werde. Damit konnte Brixner zusammen mit den beiden Schöffen die beisitzende Berufsrichterin überstimmen.
Seit dem 1.1.2012 ist aufgrund des reformierten § 76 Abs.2 Nr.2 GVG eine solche ›kleine Besetzung‹ in Verfahren, in denen Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus droht, nicht mehr möglich – eine Rechtsänderung, die für Gustl Mollath zu spät kam. Und so gestaltete der Vorsitzende Richter das Verfahren ganz nach seinen Vorstellungen:
Am 27.2.2006 erfolgte Mollaths Unterbringung, terminiert wurde erst auf den 8.8.2006, gegen Ende der 6-Monats-Frist, aber noch innerhalb der Frist – so entfiel die automatische Überprüfung des Unterbringungsbeschlusses durch das Oberlandesgericht. Es sollte ersichtlich kurzer Prozeß gemacht werden: ein einziger Hauptverhandlungstag mußte ausreichen.
Für Erklärungen des Angeklagten zu dem Grund von Entfremdung, Streitigkeiten und Trennung von seiner Frau, nämlich – neben deren Abgleiten in die Esoterik – deren Mitwirkung bei Steuerhinterziehungen ihrer Kunden,u.a. durch Bargeldschmuggel in die Schweiz, ihre riskanten Spekulationsgeschäfte u.a., blieb da keine Zeit. Zudem war das alles nur ein Wahngebilde des Angeklagten, dessen Realitätsgehalt bewußt nicht untersucht werden sollte. Denn an einer Aufdeckung von Falschbelastungsmotiven der Ehefrau, die wegen der Angaben ihres Mannes gegenüber der Bank entlassen worden war, hatte Brixner kein Interesse. Und so schildert der damalige Schöffe Karl-Heinz Westenrieder, wie der Vorsitzende Richter damals die Verhandlung gestaltete:
Karl-Heinz Westenrieder im Interview mit Oliver García:
[…]
Mich hat die Verhandlungsführung von Herrn Brixner eigentlich nicht so sehr gewundert. Ich kannte ihn ja aus einem weiteren Verfahren. Insofern war es für mich nicht ungewöhnlich, daß er verhältnismäßig aggressiv reagiert hat, daß er den Beschuldigten Mollath angeschrien und ihm das Wort verboten hat, wenn Mollath über Schwarzgeldverschiebungen erzählen wollte. Daß er auch abgelehnt hat, Unterlagen anzunehmen, die Mollath ihm vorlegen wollte.
Wann hat denn Mollath versucht, Unterlagen vorzulegen?
Während der Hauptverhandlung.
Wurde Brixner nur laut, wenn Mollath sich zu dem Schwarzgeld äußerte oder durchgehend?
Auch bei anderen Dingen. Wenn Mollath Fragen an seine Ex-Frau gestellt hat.
Diese autoritär-diktatorische Atmosphäre jener Hauptverhandlung wird auch von anderen Prozeßbeobachtern bestätigt:
Der Brief ist laut Gerichtsstempel am 18. August 2006 beim Nürnberger Landgericht eingegangen, er stammt von einer Augenzeugin, die den Prozess gegen Gustl Mollath im Gerichtssaal verfolgt hat. Der Brief richtet sich an Otto Brixner, den Vorsitzenden Richter im damaligen Verfahren. Die Verfasserin trägt einen spanischen Namen, ihr Schriftdeutsch wirkt ein bisschen kurios. Aber den Tenor ihres Schreibens – das der Süddeutschen Zeitung vorliegt – erfasst man sehr gut: “Wie kommt es dazu”, fragt die am Verfahren ansonsten unbeteiligte Frau, dass ein “verantwortlicher und gesunder Richter” einen angeblich kranken Angeklagten acht Stunden lang “malträtiert” und ”provoziert”?
[…]
“Respektabler Vorsitzender Richter”, schreibt die Augenzeugin im Brief: “Herr Mollath hat nach meiner Ansicht großes Durchhaltevermögen” bewiesen und “nicht die Haltung und Respekt Ihnen gegenüber verloren.” Immerhin sei er acht Stunden “ununterbrochen angeschrien” worden. Brixner dagegen habe sie “sehr unbeherrscht und sehr zornig” erlebt. “Warum nahmen Sie Herrn Mollath die menschliche Würde ab?”, fragt sie – diesem “von Ihnen betrachtete kranke Mensch?”.
Und auch das will die Augenzeugin wissen von Brixner: “Mir ist es in den Gedanken gekommen, wie würden Sie sich fühlen, wenn auf Grund Ihres Verhalten, diese Gesellschaft ein Gutachten verlangen würde über Ihren Geisteszustand?”. Wie einen “Diktator” habe sie ihn erlebt, schreibt die Augenzeugin, nicht wie einen “würdigen Richter”. “Sie müssen mir glauben, dass das alles für mich bestürzend war.”
Titus Schüller, 26, kann das bestätigen. Auch Schüller, er ist Orthopädietechniker, war Augenzeuge in dem Prozess. Er kennt Mollath unter anderem aus der Friedensbewegung, hat ihn als sanftmütigen und sehr höflichen Menschen erlebt. Gegen den Irak-Krieg etwa habe sich Mollath engagiert. Dass es im Prozess 2006 tatsächlich kaum um den von Mollath beschriebenen “Schwarzgeldkomplex” ging, kann Schüller nur bestätigen. Der Vorsitzende Richter habe das einfach nicht hören wollen.
Dass sich der Vorsitzende Richter nicht so verhalten habe, wie man sich einen solchen vorstellen würde, kann Schüller ebenfalls bestätigen. “Es war verheerend”, sagt Schüller. “Vor allem, wenn man wie Brixner davon ausging, es mit einem Kranken zu tun zu haben.” Er habe Mollath als “extrem konzentriert” wahrgenommen. Aber auch als einen, der offenbar große Angst hatte, man könnte ihm was anhängen.
Hat der vom Gericht bestellte Pflichtverteidiger sich getraut, einen Befangenheitsantrag zu stellen? Auf die Gefahr hin, nie wieder einen Pflichtverteidigungsauftrag vom Gericht zu erhalten? Ich tippe mal: wohl kaum.
Den Schöffen spielte Brixner einen falschen Film vor: das Datum des verlesenen Attestes erwähnte er nicht, so daß dessen verspätete Ausstellung und die um noch einmal weitere Monate verzögerte Erstattung einer Strafanzeige nicht problematisiert wurde. Daß die Ehefrau wegen der sie belastenden Angaben Mollaths gegenüber der Bank, bei der sie beschäftigt war, fristlos gekündigt worden war, wurde ebenfalls nicht thematisiert. Beide Umstände, die für die Glaubwürdigkeitsprüfung der Zeugin wichtig gewesen wären, wurden offenbar aber auch von der Verteidigung nicht angesprochen:
Und dann darf man nicht vergessen, wie entscheidend die emotionalen Momente in einer Hauptverhandlung, die ja immer auch ein ritualisiertes Drama ist, auf die Überzeugungsbildung einwirken – ausschließlich rational geht sie nicht vor sich; und da sehen die Schöffen einen nach mehr als fünf Monaten in einer Hochsicherheitsforensik zwangsweise verwahrten Angeklagten, der in Handschellen vorgeführt wird und einen verwirrten Eindruck macht in einem von 30 – 40 Menschen bevölkerten Sitzungssaal: der muß ja gefährlich sein, schießt es ihnen unwillkürlich durch den Kopf.
Dann erscheint die Frau, die ihren Ex als Monster schildert (und das muß ja stimmen, das ist doch irgendwie immer so), geradezu absurd, daß der Angeklagte behauptet, sie habe ihn angegriffen und er habe sich nur gewehrt, wo gibt es denn sowas…
Dagegen seine Frau: lässige Finanzmanagerin, die später von einer Prozessbeobachterin als “schöne, schmale Frau mit beeindruckenden Augen” beschrieben werden wird. Die sich allmählich von ihrem handwerklich hochbegabten, aber wirtschaftlich nicht sehr erfolgreichen Ferrari- Restaurateur wegbewegt. Die Berlin toll findet, nicht Nürnberg.
http://dokumentenblog.files.wordpress.com/2012/12/2012-12-03-sz-der-verraeumte-mann.pdf
Mollath war schon verurteilt, bevor er den Gerichtssaal betrat.
Auch wenn der Schöffe Westenrieder das Gutachten von Dr. Leipziger schon damals als »schwach« empfand und heute zu seinem Urteil nicht mehr steht: er war an dem Urteil beteiligt, und nun regt sich, was bei professionellen Richtern so gut wie nie der Fall ist, sein Gewissen – was ihn sehr ehrt:
Am Mittwoch meldete sich in der Causa Heinz Westenrieder, 67, zu Wort. Westenrieder saß im Jahr 2006 im Verfahren gegen Mollath als Schöffe zu Gericht. Im Licht der neuen Erkenntnisse über den “Schwarzgeldkomplex” halte er das damals ergangene Urteil inzwischen für “überaus angreifbar”, sagte der frühere Schöffe im SZ-Gespräch. Das Gericht hätte den diversen Schwarzgeldvorwürfen des Angeklagten Gustl Mollath damals “unbedingt nachgehen” müssen.
Es hätte auch einen “zweiten psychiatrischen Gutachter hinzuziehen” müssen. Mollath hatte sich vom Gutachter im Verfahren nicht explorieren lassen. Der ehemalige Schöffe Westenrieder sagte, das Gutachten sei deshalb “weitgehend nach Aktenlage” erstellt worden. Er habe es bereits damals als “schwaches Gutachten” eingeschätzt. Westenrieder, ein ehemaliger Klinikdirektor, gab an, als Schöffe an etwa 60 Verfahren beteiligt gewesen zu sein.
Einen so scharfen richterlichen Ton wie in dem Prozess gegen Mollath habe er allerdings nie vorher oder hinterher erlebt. Der Vorsitzende Richter habe den Angeklagten mehrfach zurecht gewiesen, er solle zu dem “Schwarzgeldkomplex” schweigen.
Der Schöffe habe sich entschieden, an die Öffentlichkeit zu gehen. “Nachdem das Verfahren öffentlich war, muss ich über das, was im Saal vorgegangen ist, nicht schweigen”, sagte Westenrieder. Er habe kein schlechtes Gewissen wegen des damaligen Urteils. “Vor allem aber deshalb, weil ich mich nun dazu äußern will.”
Aber unter dem Eindruck der von Brixner zielgerichtet gestalteten Hauptverhandlung und dem ohne Not aufgebautem Zeitdruck kam es zu einer Verurteilung. Brixner wußte genau, was er tat:
2006 ist in den Nürnberger Nachrichten ein kurzer Bericht über das Mollath-Verfahren erschienen. “Das Gericht schickt ihn auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie”, notiert die Autorin. Brixner wird zitiert mit den Worten: “Wenn Sie so weitermachen, kommen Sie nie wieder heraus.”
Wem eine Wahndiagnose anhaftet, der darf seinen Wahn nicht leugnen, denn die Leugnung ist ja Krankheitssymptom. Und eine Behandlungsverweigerung führt zu Aufrechterhaltung und Verfestigung des Wahns, der (angeblich) nur mit Neuroleptika mit teilweise schwersten Nebenwirkungen zu heilen ist. Nie wieder kommt er heraus? Auch Otto Brixner kennt den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht: aber da ist er in Bayern ja in bester Gesellschaft bis hin zum Justizministerium, das »offensichtlich« verfassungswidrige Entscheidungen der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg über die Fortdauer von Maßregelvollzug aus den Jahren 2011 und 2012 unter Verkennung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unterstützte:
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/12/2-bvr-442-12.php
Nun müßte die Verfassungsbeschwerde Mollaths gegen ihn benachteiligende Beschlüsse derselben Gerichte eigentlich auch Erfolg haben, zumal beide Instanzen auch noch hartnäckig die kritische Würdigung eines außerordentlich widersprüchlichen psychiatrischen Gutachtens verweigert hatten…
Wie kam es, daß Otto Brixner ersichtlich keine Sekunde daran zweifelte, daß sein Urteil auch vor dem BGH Bestand haben würde?
Nun, den Ruf des ›Kahn-Senats‹, der auch das Unhaltbare noch hält, hat sich der für Bayern und Baden-Württemberg zuständige 1. Strafsenat redlich erworben und damit ein Rechtsbiotop erschaffen, in dem Vorsitzende Richter von Großen Strafkammern unkontrollierte Halbgötter in Schwarz sind, deren horrende Strafen im Rest der Republik völllig aus dem Rahmen fallen.
http://blog.delegibus.com/2011/12/04/bundesgerichtshof-die-schiere-freude-am-strafen/
Aber wenn man auf diese bekannte höchstrichterliche Protektion nicht bauen kann, weil der Fall eine Verurteilung überhaupt nicht hergibt, dann existiert für einen Richter vom Typus Brixner auch noch eine andere Methode. Rechtsanwalt Johann Schwenn hat sie in seinem Aufsatz:
Fehlurteile und ihre Ursachen – die Wiederaufnahme im Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs
erschienen in der Zeitschrift ›Der Strafverteidiger‹ 2010, S. 705 – 711, so skizziert:
Die Zurückhaltung des 3. Strafsenats galt einem Tatrichter, dessen Respekt vor dem Revisionsgericht nur schwach ausgeprägt war. Daß die Nebenklägerin ihre Aussage während der Ermittlungen in einem Punkt von sich aus berichtigt hätte, konnte die Strafkammer dem Revisionsgericht widerspruchsfrei vermitteln, weil sie die Bekundungen zweier Zeugen verschwiegen hatte, die dazu auch in der Hauptverhandlung gehört worden waren. Die Wiedergabe ihrer Bekundungen hätte die Urteilsausführungen mit einem – weiteren – Erörterungsmangel belastet[38].
[38] Es handelt sich um einen besonders krassen Fall des Phänomens »falscher Film« (Begriff bei Nack FS Rieß, 2002, S. 361 [368] – siehe dazu auch Eschelbach FS Widmaier, 2008, 5.137 [131 ff.] und Geipel StraFo 2010, 272 [273 f.]) – gegen den Vorwurf der Rechtsbeugung (vgl. BGHSt 43, 212 [216] = StV 1997, 561) nahm das OLG Oldenburg die Berufsrichter der Strafkammer im Klageerzwingungsverfahren mit dem Hinweis in Schutz, es sei nicht die Aufgabe des Tatrichters, »alle nach den Beweisergebnissen nicht ganz fern liegenden Möglichkeiten der Würdigung umfassend zu erörtern und die Erwägungen, die ihn zu einer bestimmten Überzeugung bewogen haben, in ihrer Gesamtheit in den schriftlichen Urteilsgründen erschöpfend darzustellen« (Beschl. v. 23.05.2007, 2 Ws 07/07 [Hervorhebung dort]). Das hatten die Verletzten nicht verlangt: Die schwerwiegende Entfernung vom Recht sahen sie darin, daß die Beschuldigten mit ihrem »Kunstgriff« des Verschweigens von Zeugen nicht nur den Erfolg der Sachrüge vereitelt, sondern zugleich sichergestellt hatten, daß die unerwähnten Zeugen und deren Bekundungen nicht mit Aussicht auf Erfolg als neue Beweismittel und eine neue Tatsache i. S. d. § 359 Nr.5 StPO beigebracht werden konnten.
StV 2010, 705
Es wird einem geradezu schwindlig, wenn man das von Otto Brixner gefertigte und allein unterschriebene Urteil vom 8.8.2006 – die Beisitzerin war wegen Urlaubs an einer Unterzeichnung gehindert, und ihre Erholungsbedürftigkeit nach mutmaßlicher Überstimmung kann ich nachvollziehen – daraufhin untersucht, welche Lücken und welche Sachverhaltsverfälschungen es aufweist, die der BGH, der die Akten nicht liest, nicht erkennen konnte.
Die Aufstellung ist zugleich ein Plädoyer dafür, umfassende Reformen des Strafprozeßrechts vorzunehmen: denn so kann es nicht weitergehen. Das mindeste, was vonnöten ist, ist eine präzise Protokollierung der Hauptverhandlung und die Verpflichtung des BGH, zitierte Schriftstücke und behauptete prozessuale Abläufe anhand der Akte nachzuvollziehen.
Alle Auslassungen und alle Lügen, die Brixner manipulatorisch in sein schriftliches Urteil hineinbrachte, dienten dazu, Mollath als gestört erscheinen zu lassen, der Ehefrau mangelnden Belastungseifer zu bescheinigen und dem Angeklagten eine handfeste Motivation für die Sachbeschädigungen unterzuschieben.
Im Einzelnen:
Auf S. 5 heißt es:
Im November des Jahres 2002 erstattete die getrennt lebende Ehefrau des Angeklagten Anzeige wegen Körperverletzung gegen diesen, nachdem dieser ihren Bruder ebenfalls wegen Körperverletzung angezeigt hatte. Damit wollte sie erreichen, dass die Aggressivität des Angeklagten bekannt würde.
http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf
Das ist falsch.
2002-11 Anzeige seiner Frau gegen ihn wegen Briefdiebstahls von 2002-11-23 (nicht wegen Körperverletzung, wie es das Urteil von 2006-08-08 nahelegt).
http://www.gustl-for-help.de/chronos.html
Mit dieser Unwahrheit sollte im Urteil vertuscht werden, daß das nachträglich am 3.6.2002 eingeholte Attest wegen einer angeblichen gefährlichen Körperverletzung durch den Ehemann vom 12.8.2001 diesem zunächst als Druckmittel im August 2002 zugefaxt, aber erst wesentlich später im nun langsam nicht mehr nur Rosenkrieg ›eingesetzt‹ worden war. Die Ehefrau mußte spätestens jetzt, als die bankinternen Ermittlungen angelaufen waren, auch die Kunden schützen, die von ihr und weiteren von Mollath benannten Mitarbeitern beraten worden waren. Und das waren gut betuchte Nürnberger Kunden, in einem Fall von erhöhtem Bekanntheitsgrad, die schwarzes Bares – Schweizer Franken und 1.000,- DM-Scheine – waschen ließen.
http://www.swr.de/report/-/id=10583092/property=download/nid=233454/1t395cp/index.pdf
[S. 7]
Der tatsächliche Verlauf der ehelichen Eskalation durch Petra Mollath wird im Urteil S. 5f. glattweg verschwiegen:
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2003-01-02 Petra Mollath meldet der Polizei in Nürnberg-Ost, dass ihr Ehemann über scharfe Waffen ohne erforderliche Dokumente aus Erbschaft der Mutter verfüge.
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2003-01-15 Polizeiliche zeugenschaftliche Vernehmung in Nürnberg wegen der 2003-01-02 gemeldeten Waffendelikte: Petra Mollath zeigt die Geschehnisse von 2001-08-12 und 2002-05-31 an.
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2003-02-19 Obwohl Herr Mollath nicht vorbestraft ist, führen zwölf Polizeibeamte eine Razzia in Herrn Mollaths Haus durch. Bei dieser Hausdurchsuchung (Beschluss vom 31.01.03) wird ein erlaubnisfreies Luftgewehr gefunden, welches im Haus verbleibt. Dokumente zur Hausdurchsuchung [PDF-Datei]
http://www.gustl-for-help.de/chronos.html
Schließlich macht es sich nicht gut, wenn die angeblich ohne Belastungseifer agierende Ehefrau nachträglich – und sieben Monate nach dem aus ersichtlicher Berechnung erwirkten Attest – Körperverletzungsdelikte anzeigt, um eine unbegründete und erfolglose Hausdurchsuchung nach Waffen auszulösen.
S. 7 des Urteils
Nachdem der Angeklagte sich bereits zur Beobachtung und Gutachtenerstattung für eine Woche im Klinikum am Europakanal in Erlangen aufgehalten hatte, erklärte sich der dortige Sachverständige Dr. Wörthmüllert für befangen und bat, ihn von der Gutachtenerstellung zu entbinden, weil der Sachverständige von Nachbarn des Angeklagten privat auf dessen Zustand angesprochen worden war und er nicht den Anschein der Voreingenommenheit erwecken wollte.
http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf
Angesichts dieser Lüge wird einem geradezu schlecht. Dr. Wörthmüller hatte seine Befangenheit bereits am zweiten Tag von Mollaths Zwangsaufenthalt bekundet, und aus dieser Erklärung geht eindeutig hervor, daß sein eigener, mit ihm befreundeter Nachbar, den Mollath gerade aufsuchen wollte, ihm seine Sicht über Mollath mitgeteilt hatte.
http://www.gustl-for-help.de/download/2004-07-01-Mollath-Forensik-Befangenheit.pdf
Die konnte nur negativ sein, denn dieser Nachbar war ein Finanzmakler, mit dem Mollaths Frau geschäftlich verbunden war und in dessen neugegründeter Vermögensberatungs AG zwei von Frau Mollaths früheren HypoVereinsbank-Mitarbeitern aktuell im Vorstand saßen.
Strafanzeige Mollath vom 5.8.2004
http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf
Brixners Lüge diente lediglich dazu, Dr. Leipzigers haltloser Diagnose, die durch einen schlichten Anruf beim Kollegen Dr. Wörthmüller erledigt gewesen wäre, eine Basis zu verschaffen:
Eindrucksvoll könne am Beispiel des Dr. Wörthmüller ausgeführt werden, dass der Angeklagte weitere Personen, die sich mit ihm befassen müssten, in dieses Wahnsystem einbeziehe, wobei in geradezu klassischer Weise der Angeklagte eine für ihn logische Erklärung biete, dass Dr. Wörthmüller ihm angeboten habe, ein Gefälligkeitsgutachten zu schreiben, wenn der Angeklagte die Verwicklung des Dr. Wörthmüller in den Schwarzgeldskandal nicht offenlege.
Auf S. 9 heißt es:
Aufgrund dieses Beschlusses konnte der Angeklagte am 27.2.2006 in seinem Haus in der Volbehrstraße 4 in Nürnberg festgenommen werden, wobei es zunächst so schien, als sei das Haus unbewohnt, weil die Rolläden heruntergelassen waren. Im Haus befanden sich jedoch Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte sich in dem Anwesen aufhielt (der Kamin rauchte, das Teewasser in der Küche war warm). Die Tür zum Dachboden war versperrt. Der Angeklagte konnte dann auch auf dem Dachboden in einem Zwischenboden, wo er sich vor der Polizei hinter einer Kiste versteckte, aufgefunden werden. Er ließ sich durch die Beamten festnehmen, schimpfte aber, er befände sich in einem Polizeistaat.
http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf
Auch das ist wiederum eine Falschdarstellung: das Verstecken bezog sich auf eine frühere Festnahmesituation zur Vollstreckung einer Maßnahme gemäß § 81 StPO, mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die rabiat-schmerzhafte Festnahme der ihm übelgesonnenen PI Nürnberg-Ost vom 13.2.2005.
Der Antritt der gerichtlich angeordneten vorläufigen Unterbringung vom 27.2.2006 vollzog sich demgegenüber gänzlich anders:
http://www.gustl-for-help.de/download/2006-02-27-Mollath-Verhaftung.pdf
Und das ist schon komisch, wie sich Brixner aus dem echten Verhaftungsprotokoll vom 27.2.2006 das herauszieht, das den Angeklagten in seinen Augen zum Verrückten stempelt: daß er nämlich, weil ihm die Beamten am Rande der Montagsdemonstration, die ihn als friedlichen Demonstranten kannten, nicht glauben wollten, daß gegen ihn etwas vorliege, Rabatz machen und irgendwas von Polizeistaat schreien mußte, damit sie ihn überhaupt auf die Wache führten und dort tatsächlich das entsprechende Fahndungsersuchen vorfanden.
Cool zog Brixner diese beiden Festnahmesituationen zusammen – Mollath ist eh verrückt, was schadet da eine Kompilation?
Auf S. 10 des Urteils wird das Attest auszugsweise zitiert:
Petra Müller erlitt durch die Misshandlungen des Angeklagten eine Prellmarke und ein Hämatom an der rechten Schläfe von 3 x 5 cm Durchmesser, großflächige, zikuläre, handbreite Hämatome an beiden Oberarmen, großflächige konfluierende Hämatome, zirkolär [sic!] an beiden Unterschenkeln, fleckförmige Hämatome am linken Oberschenkel (etwa 5 x 5 cm) und im Bereich des linken Beckenkamms. Würgemale am Hals unterhalb des Kehlkopfs zentral-medial, Bisswunde am rechten Ellenbogen mit Abdruck von Ober- und Unterkiefer sowie Kopfschmerzen und Druckschmerzen über den beschriebenen Hämatomen.
In der Beweiswürdigung auf S. 17 heißt es hierzu:
Zudem wird ihre Schilderung von Fall 1 [vom 12.8.2001] durch ein ärztliches Attest von Dr. Madeleine Reichel, [….] vom 3.6.2002 bestätigt, das gemäß § 256 Abs. 1 Ziff. 2 StPO verlesen wurde. Darin werden die geschilderten Verletzungen dokumentiert, die mit der Darstellung des Vorfalls durch Petra Müller übereinstimmen.
http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf
Auch das ist wiederum eine krasse Sachverhaltsverfälschung, denn das fragliche Attest enthielt eine dem BGH bewußt vorenthaltene Tatschilderung der Zeugin Petra Mollath, die von deren Tatschilderung in der Hauptverhandlung entscheidend abwich – und zusätzlich noch eine empathische, aber unprofessionelle Glaubhaftigkeitsbestätigung, die, wie wir jetzt wissen, nicht einmal von der Fachärztin für Allgemeinmedizin, Dr. Madeleine Reichel, sondern von ihrem Nicht-Facharztsohn Markus Reichel abstammt, so Beate Lakotta:
Laut Attest findet sich Gustl Mollaths Frau Petra am 14. August 2001 zur Untersuchung ein. Aber nicht Madeleine R. führt diese durch, sondern ihr Sohn Markus, ebenfalls Arzt, der zu der Zeit als Assistent in der Praxis arbeitet. Das Attest trägt deshalb den Stempel der Praxis mit seiner Unterschrift.
Er erinnert sich an die Patientin, ihre Angaben und die Verletzungen hat er dokumentiert. Noch heute sind sie in der Praxis-EDV nachzuvollziehen: Demnach gab Petra Mollath an, ihr Mann habe sie zwei Tage zuvor mehrfach mit der flachen Hand geschlagen, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und sie gebissen. Sie sei in diesem Jahr schon zweimal von ihm misshandelt worden.
Als Petra Mollath sich ein Jahr später im Zuge der Trennung entschließt, ihren Mann wegen Körperverletzung anzuzeigen und den Arzt um ein entsprechendes Attest bittet, stützt er sich auf seine Aufzeichnungen: “Die bei uns durchgeführte Untersuchung am 14.08.01 um 11:30 zeigte folgende Befunde: Prellmarke und Hämatom der rechten Schläfe von 3×5 cm Durchmesser, handbreite Hämatome an beiden Oberarmen, Hämatome an beiden Unterschenkeln, am linken Oberschenkel, Würgemale am Hals unterhalb des Kehlkopfes, Bisswunde am rechten Ellenbogen mit Abdruck von Unter- und Oberkiefer (…). Die erhobenen Befunde und Verletzungsmuster decken sich mit der Anamnese, die Schilderungen der Patientin sind durchaus glaubhaft.”
Es ist zu konstatieren, daß Brixner dem BGH die Sachverhaltsschilderung aus diesem Attest bewußt vorenthielt – denn daraus ergab sich, daß die Schilderung der Zeugin in der Hauptverhandlung, wonach sie der Angeklagte mindestens 20 Mal mit beiden Fäusten auf den gesamten Körper geschlagen habe [S. 10] eine Aggravation darstellte. Auch die dort erwähnten Tritte fanden in dem Attest, das mir vorliegt, keine Erwähnung.
Daß Beate Lakotta nicht korrekt zitierte, ist angesichts der Hektik des journalistischen Geschäfts nicht weiter verwunderlich: in dem Attest wurde der Zeugin, abweichend von ärztlichen Gepflogenheiten, nicht nur bescheinigt, daß ihre Schilderungen »durchaus glaubhaft« seien, sondern gar »durchweg glaubhaft«. Allgemeinmediziner haben allerdings weder rechtsmedizinische noch aussagepsychologische Kenntnisse.
Das Attest, das durch unglaubliche Rechtschreibfehler bei der von Brixner unterschlagenen Tatschilderung imponiert, wurde im Rahmen des Urteils-Zitats durch Brixner auch noch ›korrigiert‹. Denn dort waren Würgemale »am Hals unterhalb des Kehlkopfes ventral medial« attestiert, die wohl noch nie ein Rechtsmediziner erblickt haben wird. Würgemale unterhalb des Kehlkopfes dürften bereits eine sensationelle Erscheinung sein, aber dann auch noch in Richtung des Bauches angeordnet?
Das schluckte sogar Brixner nicht, und so machte er aus dem ›ventral‹ doch lieber ein ›zentral‹, um der klassischen Darstellung Opfer-Frau gegen den Täter-Mann besser entsprechen zu können.
Auf S. 11 des Urteils heißt es:
Rechtsanwalt Wolfgang Greger ist zusammen mit seiner Ehefrau, Rechtsanwältin Regine Greger, und Rechtsanwalt Hans-Georg Woertge in einer Kanzleigemeinschaft. Rechtsanwältin Regine Greger führte das Scheidungsverfahren für die Ehefrau des Angeklagten, Petra Mollath, jetzt Petra M.
Auf S. 12 des Urteils heißt es:
Rechtsanwalt Woertge hat eine Kanzleigemeinschaft mit dem Ehepaar Greger und wurde selbst im Zwangsvollstreckungsverfahren gegen den Angeklagten tätig.
http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf
Die Dreistigkeit dieser Lüge verschlägt einem schier den Atem. Schon ein Blick auf den damaligen Kanzleibogen der Kanzlei verrät, daß Wolfgang Greger mit dem Anwaltskollegen Dr. Woertge und dessen Ehefrau Friederike Woertge, Rechtsanwältin und Mediatorin, in einer Kanzlei tätig war, und daß seine eigene Frau dort nicht tätig war. Sie war nicht einmal Rechtsanwältin: in einer Zeugenvernehmung vom 20.1.2005 wegen einer Reifenstecherei vom 18.1./19.1.2005 gab sie als Berufsbezeichnung an: »Sozial- und Erziehungsberufe, Lehrberufe«, (Bl. 9 des verbundenen Verfahrens wegen Sachbeschädigung 802 Js 13851/05).
[Mitteilung aus dem Unterstützerkreis]
Zur Verschleierung seiner Lüge zitierte Brixner das Schreiben vom 4.8.2004 von Gustl Mollath an Rechtsanwalt Dr. Woertge nur bruchstückhaft: denn aus dem Adressfeld ergibt sich bereits, daß es an Dr. Woertge, dessen Frau Friederike Woertge und an Rechtsanwalt Greger gerichtet ist – und daß im Endeffekt ein Hausverbot für RA Dr. Woertge und dessen Frau ausgesprochen wird.
http://www.gustl-for-help.de/download/2004-08-04-Mollath-Woertge.pdf
Natürlich hat Rechtsanwältin Woertge Mollaths Ehefrau bei der Scheidung vertreten. Aber Brixner wollte nun einmal diese Motivation Mollaths hinsichtlich der beweislos angelasteten Sachbeschädigungen unterstellen:
Im Zeitraum zwischen dem 31.12.2004 und dem 1.2.2005 beschädigte der Angeklagte Fahrzeuge verschiedener Personen, die in irgendeiner Weise mit seiner damals von ihm geschiedenen Ehefrau befreundet waren, mit dem Scheidungsverfahren und im weiteren Sinne mit Vollstreckungsverfahren des Angeklagten zu tun hatten, indem er Reifen zerstach oder – in einem Fall – die Scheiben zerkratzte.
http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf
[S. 11]
Brixner brauchte eben ein nachvollziehbares Motiv, um Mollath die nicht nachweisbaren Sachbeschädigungen anhängen zu können – daß Dr. Leipziger dieses konstruierte Motiv ignorierte und von wahnhafter Erweiterung der von Mollath in den von ihm diagnostizierten Schwarzgeldwahn Einbezogenen schwadronierte, macht den Kohl dieses Fehlurteils nur noch fett. Da stützte ein Lahmer einen Blinden. Da die Staatsanwaltschaft Mollaths Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung nicht ernstnahm, muß es sich bei seinem Vorbringen um einen Wahn handeln. Klaro.
Es fällt schwer, angesichts dieser Kooperation zwischen einem das Recht beugendem Richter und einem sich der Justiz anbiedernden Gutachter die Contenance zu bewahren.
Dem BGH wurde zwar die Hucke vorgelogen. Aber er ist nicht vom Haken. Daß er das schludrige Urteil, das nicht eine einzige stringente Beweiswürdigung enthält, begründungslos durchwinkte, wird an ihm kleben bleiben. Und Rechtsanwalt Strate sollte überlegen, ob er seine Strafanzeige nicht erweitern muß.
Update (16.1.2013)
Die Strafanzeige von Rechtsanwalt Strate vom 4.1.2013, die sich u.a. gegen Dr. Klaus Leipziger wegen schwerer Freiheitsberaubung richtet, zeigt Wirkung:
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Strafanzeige-2013-01-04.pdf
Selbstverständlich erzeugt sie Befindlichkeitsstörungen bei dem Angezeigten, der ohnehin unter ministeriellem Druck steht: denn der von der Justizministerin angeordnete Wiederaufnahmeantrag des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Regensburg, wird, das ist ihm klar, Erfolg haben müssen, so eindeutig sind die in diesem Fall begangenen Rechtsfehler bzw. Rechtsbeugungen, und ebenso selbstverständlich wird sein willfähriges, im Interesse einer verurteilungsentschlossenen Justiz erstattetes, Gutachten obsolet werden. Wer ›Wahn‹ ohne Realitätscheck ferndiagnostiziert, wird mit den Folgen dieses professionalen Versagens leben müssen. Und wer verfassungswidrige Totalbeobachtungen eines zwangsweise Untergebrachten zur 60%igen Grundlage seines Gutachtens macht, hat offensichtlich Rechtsstaatsdefizite.
Das zeigt sich überdeutlich in seiner aktuellen Reaktion auf die für ihn offenbar erstmals seine Funktion (und nur der verdankt er seine Autorität) erschütternde Strafanzeige: er will Gustl Mollath loswerden, der dreieinhalb Jahre seine Stellung ignoriert und die Diagnosezuschreibung und Behandlungsofferten abgelehnt hat. Konnte das früher als Krankheitsuneinsichtigkeit verbucht werden, so klappt das jetzt nicht mehr. Dr. Leipziger sieht seine Autorität bröckeln, bei den ›Patienten‹ wie bei den Ärzten, die traditionell unter den Hierarchien im System leiden. Diesen Störenfried muß er loswerden. Und so trug sich gestern Folgendes zu:
http://www.gustl-for-help.de/download/2013-01-15-Petition-BY-Landtag-plus-Anwaelte.pdf
Noch am 14.1.2013 hatte Mollaths Rechtsanwältin Erika Lorenz-Löblein Dr. Leipziger um vorherige Bekanntgabe einer Verlegung Gustl Mollaths gebeten.
Am 15.1.2013 stellte sie fest, daß in einem Telefonat mit Dr. Leipziger am Vormittag zugesagt worden sei, sowohl Herrn Mollath als auch sie rechtzeitig vor einer geplanten Verlegung zu informieren.
Dennoch soll sich am Nachmittag desselben Tages Folgendes zugetragen haben:
Lorenz-Löblein:
Ich höre nun von Herrn Mollath, dass Sie diesem gegenüber behaupten, ich hätte Ihnen gegenüber einer Verlegung nach Ansbach zugestimmt, und dass Sie tatsächlich an Herrn Mollath das Ansinnen trugen, noch am Nachmittag des heutigen Tages die Überführung nach Ansbach anzutreten, wozu dieser jedoch nicht bereit gewesen sei.
Mir ist weder Ihre Behauptung meiner angeblichen Zustimmung noch ihr Vorgehen verständlich.
Ich verbitte mir, dass Sie mir eine Zustimmung unterstellen.
Rechtsanwalt Gerhard Strate legte mit einem fulminantem Schriftsatz vom 15.1.2013 nach, der die Verfassungswidrigkeit des willkürlichen Vorgehens vor Augen führte (es muß tatsächlich daran erinnert werden, daß Untergebrachte Subjekte und nicht Objekte sind, und das macht außer dem Bundesverfassungsgericht eigentlich niemand, schon gar nicht Ärzte mit ihrer Definitionsmacht).
Die Presse hat auf diesen Vorgang zwar reagiert:
http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/mollath-strate-wiederaufnahmeverfahren-100.html
http://www.merkur-online.de/nachrichten/bayern/klinik-prueft-verlegung-gustl-mollath-mm-2702869.html
war aber, wie üblich, nicht in der Lage, die Aktion von Dr. Leipziger zutreffend einzuordnen.
Denn wenn die Forensik des BKH Ansbach von einer Übernahmeanfrage nicht einmal etwas weiß, wenn der Verwaltungsbeamte des Bezirks erklärt, man habe sich wegen einer Verlegung an den Bezirk Unterfranken gewandt (das BKH Ansbach liegt im Bezirk Mittelfranken) – dann wird nur allzu deutlich, daß der Einwirkung von Dr. Leipziger auf Gustl Mollath bedenkliche persönliche Motive zugrundeliegen.
So sieht die objektive Lage aus:
Update 1 (17.1.2013)
Nun hat sich Dr. Klaus Leipziger gegenüber Michael Kasperowitsch von den NÜRNBERGER NACHRICHTEN doch noch zu seinem Motiv für eine Verlegung geäußert:
Klaus Leipziger, Leiter der Klinik für Forensische Psychiatrie in Bayreuth, bestätigte gegenüber unserer Zeitung entsprechende Pläne. Es fehle jede Basis für eine Zusammenarbeit mit dem Patienten, sagte der Mediziner zur Begründung.
Es sei zwar richtig, so Leipziger, dass der 56-Jährige von jeher jeden Kontakt zu Ärzten strikt abgelehnt hat. Die Lage habe sich aber verschärft. Der Klinikchef nannte die Anzeige wegen schwerer Freiheitsberaubung, die Mollaths Anwalt gegen ihn, Leipziger, auf den Weg gebracht hat. Auch würden er und andere Klinikmitarbeiter von fragwürdigen Unterstützern Mollaths bedroht. Eine Entscheidung über die Verlegung sei aber noch nicht gefallen.
http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/region-bayern/mollath-soll-verlegt-werden-1.2633270
Worauf sich die Behauptung gründet, etwaige Drohanrufer seien Unterstützer von Mollath, wird nicht mitgeteilt; daß sie dem rührigen Unterstützerkreis Mollaths angehören, kann dagegen mit großer Sicherheit ausgeschlossen werden: mit solchen Methoden arbeitet der Unterstützerkreis nicht. Er beschränkt sich auf rechtsstaatlich einwandfreie Aktivitäten wie den Betrieb einer Homepage oder die Anbringung einer Petition gegen die geplante Verlegung am 15.1.2013:
http://www.gustl-for-help.de/download/2013-01-15-Petition-BY-Landtag-plus-Anwaelte.pdf
Gegen Dr. Leipziger wurden im Zusammenhang mit der Unterbringung von Gustl Mollath schon in den Jahren 2011 und 2012 Strafanzeigen erstattet, ohne daß diese die Lage verschärft hätten. Ist es, neben der Qualität der aktuellen Strafanzeige, nicht eher der von der Staatsanwaltschaft Regensburg verfolgte und von der Justizministerin angewiesene Antrag zur Wiederaufnahme des Verfahrens, der die Lage allein für den Klinikchef persönlich verschärft? Zwischen Gustl Mollath und den Ärzten des Maßregelvollzugs hat von jeher ein Unverhältnis existiert, das sich nicht nur aus seiner Sicht gar nicht verschärfen kann:
Der Anwalt [Gerhard Strate] weist Leipziger darauf hin, dass dieser selbst vor knapp einem Jahr Verlegungspläne für gescheitert erklärt habe, weil Gustl Mollath nicht kooperierte. „An dieser Haltung hat sich nichts geändert.“
Wenn Bayreuth diese Pläne nun doch plötzlich verfolgt, dränge sich der Gedanke auf, dass „sachfremde Motive“ vorliegen. Strate will „alle gebotenen rechtlichen Konsequenzen“ ziehen, sollte es tatsächlich zu einer Verlegung kommen.
http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/region-bayern/mollath-soll-verlegt-werden-1.2633270
Im übrigen zeigt sich Dr. Leipziger gegenüber Olaf Przybilla von der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG vom heutigen Tag zugeknöpft:
Mollaths Anwältin Erika Lorenz-Löblein kritisierte Klinikchef Leipziger scharf. Dieser soll behauptet haben, sie habe einer Verlegung Mollaths zugestimmt. Dies sei falsch. Leipziger äußerte sich dazu nicht.
Immerhin, mittlerweile hat das BKH Ansbach eine Anfrage bekommen, ob es zur Übernahme des Patienten Mollath fähig und bereit sei.
Update 2 (17.1.2013)
Bayreuth/Nürnberg | 17.01.2013 | 15:01 Uhr
Verlegung von Gustl Mollath nach Ansbach vom Tisch
Der gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebrachte Nürnberger Gustl Mollath wird nicht nach Ansbach verlegt. Ein solche Verlegung in das dortige Bezirksklinikum sei nur mit Einverständnis Mollaths möglich, teilte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth am Donnerstag mit. Mollath selbst hatte aber über seinen Anwalt Gerhard Strate mitteilen lassen, dass er nicht aus seiner “bisherigen sozialen Umgebung herausgerissen werden” wolle.
Mollath ist seit Jahren in der Klinik für Forensische Psychiatrie in Bayreuth untergebracht, weil er seine Frau misshandelt und Reifen zerstochen haben soll. Sein Anwalt Strate bestätigte der Nachrichtenagentur dpa: “Herr Mollath lehnt eine Verlegung ultimativ ab.” Eine Unterbringung in Ansbach hatte nach Medienberichten der Leiter der Bayreuther Klinik, Klaus Leipziger, in die Diskussion gebracht, weil aus seiner Sicht jede Basis für eine Zusammenarbeit mit Mollath fehle.
[…]
http://www.pnp.de/nachrichten/bayern/634138_Verlegung-von-Gustl-Mollath-nach-Ansbach-vom-Tisch.html
Vielleicht ein wenig voreilig getitelt von der Passauer Neue Presse, denn die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat nur ein Recht auf Anhörung, von dem sie sachlich richtig Gebrauch gemacht hat:
Aber entgegen dieser Stellungnahme wird der psychiatrische Komplex wohl kaum handeln: denn wenn es ein Autoritäts- und Leitungsproblem gibt, stehen bekanntlich andere Handlungsoptionen zur Verfügung als die in Aussicht genommene.
(Fortsetzung folgt)
hier:

Über Vorsitzenden Richter i. R. Otto Brixner gibt es in Sachen Mollath landauf landab jede Menge Berichte und Kommentare.
Aber was ist mit der 2. Berufsrichterin im LG-Verfahren Petra Heinemann?
Gibt es auch hierüber Berichte? Gibt es hier Schonung?
Und hier geht es weiter:
http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/01/26/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-vii/
Aus dem berufsrechtlichen Urteil gegen den Psychiater, der die vier Steuerfahnder aus Frankfurt dienstunfähig geschrieben hat, habe ich ein paar Passagen zusammengestellt, die auch für den Fall Mollath gelten müßten [Hervorhebungen von mir]:
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/bm8/page/bslaredaprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=MWRE090003516:juris-r02&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl
Tja, dann bleibt eigentlich nur eine Frage :
Warum passiert das nicht im Fall Mollath ?
Oder anders formuliert, wie lang ist die Verbindungsleitung der Justitia zwischen Aufnehmen durch Auge und Ohr übers Verarbeiten bis hin zum Ent- und Beschluß?
Und wie lange brauchts dann noch bis zum Umsetzen dieses Beschlusses?
Sorry, Gabriele, ich weiß, du kannst rhetorische Fragen nicht leiden, ich eigentlich auch nicht, aber ich konnte nicht widerstehen
Die Justiz wird sich meiner Meinug nach neben der Suche nach Gründen für ein Wiederaufnahmeverfahren auch Gedanken darüber machen, wie sie ihren Ruf maximal wahren kann, auch wenn sie Gustl Mollath dazu nasführt So wäre etwa eine Aufhebung der Unterbringung und gut ist eine elegante Methode, vor allem, wenn Fau Merk weterhin vekündet, dass sich die Justiz eben an die Gesetze halten muss, und diese nun mal nach einem Freispruch kein Wiederaufnahmeverfahren zulassen, und nach einer Unterbringung, die aufgehoben worden ist, möglicherweise die Vorgeschichte nicht mehr aufgerollt werden kann. Das würde allerdings bedeuten, dass dem Vorwurf der Freiheitsberaubung gar nicht weiter nachgegangen werden müsste. Dann bliebe aber noch übrig eine zivilrechtliche Klage und der Gang zum
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, oder irre ich mich da?
Wahn ist “eine Abweichung in der privaten Wirklichkeitsüberzeugung von der Realität”! In diese Definition könnte man als Philosoph sicherlich auch herrlich reingrätschen. Aber das ist wohl ein anderes Thema, dem sich die Psychiatrie mal annehmen könnte.
Gibt es klare Verfahrensregeln, wie diese “Realität” bei Wahndiagnosen in Gerichtsverfahren belegt werden muss bzw. beachtet werden muss, oder reicht die Überzeugung des Richters, dass es zum Zeitpunkt der Diagnose keine Schwarzgeld-Machenschaften gab? Oder anders: Gibt es überhaupt einen rechtlichen Spielraum, so dass die Beurteilung des Gutachtens über Herrn Mollath im rechtlich vertretbaren Rahmen war? Wenn nicht, wäre es theoretisch möglich dazu eine Strafanzeige von Seiten der Anwälte Herr Mollaths zu stellen oder kann man nur eine Beschwerde gegen die Begutachtung selbst stellen?
Interessant in der o.g. Urteilsbegründung finde ich auch das zitierte Gutachten, in dem der Untersuchte eigentlich als total unauffällig beschrieben wird, aber zum Schluss dennoch aufgrund dünner Ansatzpunkte eine “paranoid-querulatorische Entwicklung” diagnostiziert wurde inkl. “Realitätsverlust” und “primärpersönlich ausgeprägten Gerechtigkeitsempfindens”.
Gleiche Nummer wie bei Herrn Mollath, als gäbe es ein Handbuch dafür, wie man normale Menschen, die sich in Ungerechtigkeiten festgebissen haben und dadurch in Konflikte mit ihrer Umwelt geraten sind, zu beurteilen hat.
@GabrieleWolff @Fotobiene @Horst Pachulke und wen´s sonst interessieren mag
In diesem Blog hab ich von Anfang an mitdiskutiert. Jetzt seh ich´n Doppelproblem: daß aktuell von zwei Seiten abgelenkt wird von der am 4. 10. 2012 durchs BVerfG legalisierten sofortigen Freilassung von Herrn Mollath („free Mollath now“), auf die auch RA Strate durch Publikation seiner Strafanzeige hinarbeit/e, nämlich (1) durch dieses Ablenkungsmanöver um „Glaubwürdigkeit“ des Ex-Berufsrichters Bayern Heindl mit seinen Texten und jetzt dem „Interview“ und (2) durch die inzwischen überholte Forderung nach einem Neugutachten, was m.E. nur´n neuer Irrweg ist und – anstatt die Tertiärmacht dieser Psychos zurückzudrängen – diese wieder stützt. Soweit meine bewußt nur kurz gefaßte Meinung zum Stand der Dinge. RA.
@ Richard Albrecht:
Das sehe ich genauso, weshalb ich die fruchtlose Diskussion um Heindl beendet habe.
Was ein erneutes Gutachten angeht: das ist nach meinem Kenntnisstand durch die Staatsanwaltschaft beantragt worden, wobei diesem neuen Gutachter erstmals der Revisionsbericht der Hypovereinsbank vorgelegt werden soll, was die Wahrscheinlichkeit vergrößert, daß von der Wahndiagnose endlich Abstand genommen werden wird. Mollath hatte ohnehin Bedingungen für eine etwaige Teilnahme an einer Exploration gestellt – wie sich die Verteidigung zu dem Antrag der Staatsanwaltschaft verhält oder verhalten hat, ist bislang nicht bekannt geworden.
M.E. wäre der kürzere und rechtlich genauso erfolgversprechende Weg, auf Erledigungserklärung wegen Unverhältnismäßigkeit abzustellen.
Ansonsten:
Die Klagen wegen (realer) Unterbesetzung der Justiz gab es schon immer und wird es auch immer geben, völlig unabhängig von dem Einzelfall, wegen dem sich der Richterverein ja zu Unrecht von der Presse und dem Internet gescholten sieht. Da sehe ich keinen Entschuldigungs-Zusammenhang.
@Gabriele Wolff
Können sie mir bitte erklären, warum die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth den Antrag auf ein neuerliches Gutachten stellt?
Ich dachte immer, Nürnberg-Fürth ist momentan komplett aussen vor?
Robert Stegmann
Nürnberg-Fürth ist und bleibt die zuständige Strafvollstreckungsbehörde, weil ein Urteil des LG Nürnberg-Fürth vollstreckt wird. Daran ändert auch ein auswärtiger Unterbringungsort oder ein anderswo geprüftes Wiederaufnahmeverfahren nichts.
@Gabriele Wolf
[quote]M.E. wäre der kürzere und rechtlich genauso erfolgversprechende Weg, auf Erledigungserklärung wegen Unverhältnismäßigkeit abzustellen.[/quote]
Würden bitte einem Laien erklären, was sie damit meinen?
Allerdings kann ich hier Herrn Albrecht (und Herrn Strate) völlig nachvollziehen: Sollte die Untersuchung tatsächlich rechtswidrig erfolgt sein und die Gutachten nachprüfbar nicht den Regeln der Kunst entsprechen, so sind sie nichtig, die Unterbringung rechtswidrig und Herr Moath unverzüglich freizulassen. Ein erneutes Gutachten müsste, ebenso wie die Vorgängergutachten, ohne Mitwirkung des Herrn Mollath zustande kommen. Dabei müsste insbesondere die zweifelhafte Qualität des Europakanalgutachtens thematisiert werden.
Nehmen wir im Rahmen eines Gedankenexperimentes an, man ließe zu, dass das Schreiben einer Person, eine andere, ihr völlig unbekannte Person sei psychisch krank und für andere gefährlich, gar zu entmündigen – wenn in Rahmen eines derartigen Vorgehens erstellte Dokumente als voll gültig erachtet werden und darauf aufbauende Dokumente auch, wenn plötzlich die mit einer derartigen Intrige überzogene Person beweisen muss, dass die gegen sie aufgebrachten Anschuldigungen haltlos sind, obwohl eben das evident ist?
Man stelle sich vor, im Rahmen einer illegalen Hausdurchsuchung werden “Beweismittel” gefunden und später stellt sich heraus, diese “Beweismittel” wurden dort vom Durchsuchenden plaziert.
Muss dann das Haus zehn Jahre später nochmal durchsucht werden, diesmal mit Durchsuchungbeschluss? Und wenn ja: WAS sagen durch diese zweite Durchsuchng erlangte weiter “Beweismittel” überhaupt noch aus?
Kleine Anmerkung:
In Erlangen (“Europakanal”) ist Gustl Mollath nicht begutachtet worden.
Aus der Klinik am Europakanal kam die Stellungnahme (nicht Gutachten, sry) Herr Mollath sei mit hoher Wahrscheinlichkeit psychisch krank. Aufgrund der Schilderung einer dritten Person, von einer Person erstellt, die Herrn Mollath nie zu Gesicht bekam…
@Horst Pachulke @GabrieleWoff
(1) Theoretisch folge ich Ihnen, Herr Pachulke, auch ohne Gedankenexperiment, unter Verweis auf Egon Schneiders Argument/e -> http://duckhome.de/tb/archives/9816-LOGIK-FUER-JURISTEN.html
(2) Aber wenn – wie´s auschaut – die Herren OLG-Richter in Bamberg obwohl sie´s schon lange hätten tun müssen nach dem BVerfG 4.10.2012 Beschluß -> http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/12/2-bvr-442-12.php – nämlich Herr Mollath aus der Anstalt freisetzen -, dieses eben n i c h t tun, wiewohl per legem dazu verpflichtet (und sie wissen was sie – durch Unterlassen – tun) -, dann darf auf die so naheliegende wie pragmatische Lösung, Stichwort Grundsatz Verhältnismäßigkeit, nicht verzichtet werden; insofern trägt Ihr praxisbezogener Hinweis, Frau Wolff.
(3) Die aktive Öffentlichkeitsarbeit von RA Strate ist m.E. gut, auch seine fundierte Strafanzeige gegen Amtsrichter und Gutachter im Erstverfahren wegen „schwerer Freiheitsberaubung“ -> http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Strafanzeige-2013-01-04.pdf – aber auch Herr Strate ist weder´n deus ex machina noch kann er irgendwas erzwingen. Sondern hat sich bei allem menschenrechtlichen Engagement als “Organ der Rechtspflege“ an Gesetz und Recht zu halten …
Freundliche Grüße
Richard Albrecht
http://eingreifendes-denken.net
@ Richard Albrecht
@ Horst Pachulke
@ GabrieleWoff
… und dann war da noch der Wunsch des Mandanten auf vollständige Rehabilitierung, den Strate berücksichtigen muß…
@Fotobiene “Vollständige Rehabilitierung” – das kann ich nur unterstreichen.
@gabriele Wolff @Richard Albrecht @ an Alle !
Den aktuellen Kommentaren der blog-Inhaberin Frau Gabriele Wolff und Herrn
Richard Albrecht ist zuzustimmen: Die kreative “Schwarmintelligenz” soll wieder
eine konstruktive Richtung finden. Es geht um “Gustl Mollath” und was können
Kommentatoren dazu beitragen, seine Rehabilitierung und Freilassung zu erreichen!
Nach fast sechs blog-Kapitel mit sehr aufklärenden Beiträgen stellt sich m.E.
die Frage, welche Themenbereiche müssen noch (vorrangig) abgearbeitet
bzw. ergänzt werden ? Die m.E. zu wenig reflektierten Rollen der Ex-Frau,
des jetzigen Ehemannes und früheren Manager der H y p oBV, später
H y p o RealEstate (das schwarze Loch) und des Unbekannten und Drahtziehers?
@ Frau Wolff: Zwei Fragen zum Neu-Gutachten: Ist bei postivem Ausgang für Herrn Mollath, also bei einer prognostizierten Ungefährlichkeit und der folgenden Entlassung aus der Unterbringung, das Wiederaufnahmeverfahren hinfällig?
Was mag die Staatsanwaltschaft veranlasst haben, eine Neu-Begutachtung der Unverhältnismäßigkeit vorzuziehen?
Zu den Fragen:
Das Vollstreckungsverfahren und ein etwaiges Wiederaufnahmeverfahren laufen unabhängig voneinander. Sollte die Wiederaufnahme zugelassen werden, hat aber das Wiederaufnahmegericht die Möglichkeit, die Vollstreckung auszusetzen.
Die Vollstreckung einer Unterbringung wird dann für erledigt erklärt, wenn entweder die Erkrankung, die zur Unterbringung geführt hat, nicht (mehr) vorhanden ist oder wenn der weitere Vollzug unverhältnismäßig wäre. Die Staatsanwaltschaft hat sich vermutlich für die erste Variante entschieden, weil die Strafvollstreckungskammer Bayreuth und das Oberlandesgericht Bamberg offensichtlich eine sehr restriktive Auslegung von “verhältnismäßig” pflegen, weshalb das BerfG am 4.10.2012 entsprechende Entscheidungen der beiden Gerichte aufgehoben hat, und zwar zugunsten einer gestörten Frau, die ihren Mann getötet und zerstückelt hat und ihn auch zuvor schon öfter betäubt und festgebunden hatte. Diese Frau befand sich seit 12 Jahren in Unterbringung, jetzt sind nach einem Gutachten nur noch Körperverletzungsdelikte im sozialen Nahbereich von ihr zu erwarten. Die Gerichte hatten ohne hinreichende Prüfung eine Verhältnismäßigkeit der Fortdauer bejaht.
@ Frau Wolff:
Vielen Dank für die Antworten.
Ich hatte schon vor längerer Zeit bzgl. einer erneuten Begutachtung und einem darauf basierenden Ende der Vollstreckung die Meinung gelesen, dass damit einem Wiederaufnahmeverfahren die Grundlage fehle und somit die Möglichkeit der Rehabilitierung bzgl. der als bewiesen angesehenen Straftaten.
Leider habe ich keinen Verweis, wo ich dies gelesen habe.
In der Anwendung der Möglichkeit der Unverhältnismäßigkeit wären die Konsequenzen wahrscheinlich aus psychlogischer Sicht noch schlechter, da damit ausgedrückt wird, dass Herr Mollath erstens allgemeingefährlich war und zudem wahnhaft und das vielleicht sogar noch ist, aber die Unterbringung inzwischen nicht mehr verhältnismäßig ist. Dies wäre, wie Sie sagten, die schnellste Lösung, die zu einer Freilassung führte, aber der Rehabilitierung, die Herrn Mollath verständlicherweise sehr wichtig ist, nicht entsprechen würde.
Wurde von Herr Mollaths Anwälten ein Verweis auf die Unverhältnismäßigkeit offiziell angegeben, oder wird von Seiten Herrn Mollaths diese Strategie aus den o.g. Gründen gar nicht verfolgt?
@ F. Fischer
Wir hatten eine ähnliche Frage schon einmal irgendwo … buddel… wühl…
Vielleicht hilft dies hier (bitte immer nach oben und unten den Zusammenhang ansehen):
http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/01/01/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-v/#comment-1779
http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/01/01/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-v/#comment-1884
Danke, Frau Wolff, hat meine Fragen beantwortet, Herr Mollaths offizielle Rehabilitätion wird also ggf. schwierig. Nebenbei: Mein Respekt, wie sie die Kommentarstellen aus dem Ärmel schütteln, man merkt, wo sie herkommen
Da möchte ich meine Meinung zum “Stand der Dinge” auch mal äußern.
Herr Mollath hat nirgends bekundet so schnell wie möglich entlassen zu werden. Im Gegenteil, ihm ist die vollständige Rehabilitierung wichtiger. So habe ich das zumindest verstanden.
Wie die interne Hydraulik des Justizsystem versuchen wird einen Anschein von Anstand, Moral oder gar “Recht” zu wahren ist zwar interessant, aber Beamtengewichtel. Herr M. wird (nach Wahrung einer “Schamfrist”) so oder so und über diesen oder jenen Weg raus gelassen. Scheint doch das Licht der Öffentlichkeit zu sehr auf das dumpfe verfaulte Gebaren das, so scheint es mir, unter Roben und Talaren Alltag und Gewohnheit ist,
Was hier so als “Recht” dargestellt wird hat genügend Spielräume. Wenn Ekeljuristen ans Werk gehen leider auch um Unschuldige wie u.v.A. Herrn Kachelmann fertig zu machen.
-
Herr M. kommt raus, und dann? Tja dann ist da das bundesdeutsche Nichts. Gar nichts. Keine Habe, keine Wohnung, kein Job und keine Freunde oder gar Partnerin.
Die Entschädigung die er zu erwarten hat ist ein Witz. Sie wird, wenn überhaupt, nach einer halben Ewigkeit ausgezahlt. Bei Häftlingen noch mit Abzügen wie “Bewirtungskosten” gespickt. Zynischer als diese Regelungen, schäbiger und amoralischer kann das erbarmungslose Justizsystem nicht sein, Großzügiger Weise gehen Strom, Heizung und fiktive Miete “auf’s Haus”. Wahrscheinlich weil die Spiesser den Aufwand der in ihrer Welt üblichen Heizkostenabrechnung scheuen. Hier zeigt sich der deutsche Staat in seiner ganzen Pracht und Herrlichkeit. Die Anhänger können stolz auf diese Gebilde sein.
Davor und danach bleibt Hartz IV. Wenn SIe Herrn M. helfen wollen dann halte ich Diskussionen über profilneurotische Trittbrettfahrer für weniger hilfreich als z.B eine Hilfe bei der Schaffung von Auffangstrukturen. Einer günstigen und anständigen Wohnung z.B. Geldleistungen Unterstützen nur den Täterstaat sich um die seinen zu drücken.
In einer Gesellschaft in der Meinungsfreiheit über Medienmanipulation gesteuert wird kann ein jeder sich über die Strukturen des Unrechtsstaates straflos echauffieren. Diskussionsform sind da im übrigen eine interessante Form der Obrigkeitshörigkeit. Der Blick und die Hoffnung bleiben in Richtung “nach oben verhaftet”, die max. Widerstandsform ist eine “Demo”.
Bei den Taten trennt sich die Spreu vom Weizen, nicht nur im Justizsystem sondern auch und gerade bei “Unterstützern”.
Die Probleme der Justiz anderswo:
© Mannheimer Morgen, Freitag, 18.01.2013
Da kann man nur gespannt sein, wie denn die Justiz- und die Finanzminister reagieren, wenn das BVerfG den “Deal” für verfassungswidrig erklärt. Der ist ja lediglich wegen der personellen Unterbesetzung erfunden worden.
@ Gabriele Wolff:
Die im “Mannheimer Morgen” geschilderten Zustände sind Anzeichen einer Willkürjustiz. Bei derartigen Zuständen können schließlich Verfahren selektiv verschleppt oder tatsächlich bearbeitet und Fristen versäumt werden – je nachdem, ob das vom Verfahren betroffene Subjekt protegiert wird oder nicht, gar missliebig ist. Ferner können bei derartigen Zuständen berechitgte Verfahrenszüge mit einem dahingeschnodderten “dafür ist keine Zeit” in all seinen Kolorierungen (unnötig, kein Erkenntnisgewinn “erwartet”, haben schon genug gehört etc.) abgebügelt werden. Und alle professionellen Verfahrensbeteiligten nicken zu diesem Spruch “wissend”, während das betroffene Subjekt mit der StPO in der Hand die Fragezeichen im Gesicht nicht mehr los wird. Nicht, dass diese Handlungen meist aus Zeitnot geschehen – aber missbräuchlichem Handeln ist Tür und Tor geöffnet.
@ Menschenrechtler
@ BernDasBrot
zum “Stand der Dinge”
@ Menschenrechtler:
Recht wenig, wenn wir ehrlich sind.
Das Thema am Leben erhalten,damit es nicht vergessen wird.
Die Blog-Autorin inhaltlich anregen und ermuntern, neue Beiträge zu schreiben, die weiter so juristisch fundiert und klar sind, daß sie von Mitlesenden (sei es Beteiligte, Presse, andere Blogger, Twitterer…) zu Gunsten von Gustl Mollath verwendet werden können.
@ BernDasBrot:
Ich halte nicht viel davon, Unterstützer in tätige und untätige zu trennen, erst recht nichts von Aussagen wie “Diskussionsform sind da im übrigen eine interessante Form der Obrigkeitshörigkeit.”
Jede koordinierte und sinnvolle Tat zugunsten von Mollath setzt eine Diskussion voraus, und die findet – wie man an internationalen und nationalen Beispielen reichlich sehen kann – heutzutage vor allem im Internet statt und kann genau DARUM eine noch nie gesehene Kraft entfalten.
Die Koordination sinnoller Taten geschieht, soweit ich das sehe, über gustl-for-help.de . Tatfreudige können sich jederzeit dorthin wenden, gleichzeitig aber auch hier in Gabriele Wolffs Blog, anderen Blogs oder in Foren diskutieren – wobei das jeweilige Schwerpunktthema des Blogs zu beachten wäre.
@ Menschenrechtler:
Ich bin sicher, daß wir auf weitere Anregungen der Blogautorin nicht mehr lange warten müssen.
Das interessiert mich persönlich auch brennend, jedoch sehe ich außer Spekulationen, allgemeinen Zusammenhängen in Geschichte und Politik momentan wengig Chancen, da näher heran zu kommen, ohne das Wissen von Gustl Mollath…
Ich fürchte daher, wir müssen uns gedulden, bis er frei ist und endlich auspacken kann.
Zynischer ging es schon einmal. In den Zeiten, als die Todesstrafe noch eine übliche Strafe war, wurden die Hinrichtungskosten den Angehörigen in Rechnung gestellt. Der Zynismus zeigt sich heute in der Auflage für die Therapie während der Unterbringung, im Maßregelvollzug: Stets hat das Therapeutenteam von den im Urteil festgestellten Sachverhalten auszugehen. Damit ist automatisch eine Doppelbestrafung für unschuldig verurteilte Menschen vorgegeben. Sie bleiben länger drin, haben während dieser Zeit keine Unterstützung durch die Therapie, und erhalten miese Prognosegutachten von den Therapeutikern, die das ablehnen müssten, nähmen sie ihren therapeutischen Auftrag ernst. Sie sind halt doch ein Teil des Strafvollzuges
http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/gustl-mollath-gutachten-102.html
Das wird ja immer bunter, ich hoffe, nur ein Mißverständnis die Gründe betreffend?!
Nein, das steht tatsächlich so im Pfäfflin-Gutachten, zitiert in Mollaths Verfassungsbeschwerde: eine therapeutische Bearbeitung der Taten habe bislang nicht stattgefunden (S. 21) – das sind die dieselben Gründe, die dazu führten, daß Horst Arnold seine Strafe voll verbüßen mußte. Das Urteil ist rechtskräftig und damit zutreffend, also wird die Aufarbeitung der Taten (selbst bei nicht ausgeschlossener Schuldunfähigkeit wegen akuter Wahnsymptomatik) erwartet, um die eigene Aggressivität in den Griff zu bekommen.
Der erstgenannte Grund wird in der Verfassungsbeschwerde zwar nicht aufgeführt, das Festhalten an dem “Wahn” aber durchaus: und denkbar ist es schon, daß es zu einem Wortwechsel über den Realitätsgehalt der Steuerhinterziehung kam, in dessen Verlauf der Psychiater gebeten wurde, diesen Komplex doch aufzuklären.
… Gustl Mollath hat sich gestern von denen, die ihn durch ungesetzliche Aktivitäten meinen unterstützen zu können, offiziell distanziert. Damit war – meiner Meinung nach, auch Dr. Pfäfflin gemeint.
Und vielen Dank an Robert Stegmann für den Link zum Bayerischen Richter e.V. Die “Kampfansage” des 1 Vorsitzenden Herrn Walter G-Punkt an die User und Bloger, ist angekommen.
Stresstest – “Großraum Krefeld”
Hier handelt es sich wohl um einen Irrtum?
Dr. Pfäfflin ist der Gutachter, der ihn im Jahr 2011 exploriert hat…
… völlig richtig, gabriele. Dr. Pfäfflin scheint ja ein personifizierter “Irrtum” zu sein.
Stresstest – “Großraum Krefeld”
Ja, aber er war nie ein Unterstützer – er war ein Gutachter, der ihn in einem sehr widersprüchlichen Gutachten negativ beurteilte, was zur mit Verfassungsbeschwerde angegriffenen Fortdauerentscheidung der StVK Bayreuth/des OLG Bamberg im Jahr 2011 führte.
@ Fotobiene
http://blog.beck.de/2012/11/29/fall-mollath-wie-geht-es-weiter?page=23 # 24 ff.
@Fotobiene @Horst Pachulle @GabrieleWolff @Wen´s interessieren mag
Aussageform(en) von Herrn Heindl
-Am 6.1.2013 hab´ ich die „eV“ von Herrn Heindl kritisch kommentiert mit dem Ergebnis: es gibt dort gar kein zu beeidendes Faktum
http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/01/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie/
-Das „Anzeige“ genannte, auch auf „Hochverrat“ anhebende, Schriftstück von Herrn Heindl kommt auch mir (als Text eines jahrzehntelang tätigen Amtsrichters) “ein wenig schlicht” vor
-„… mit Heindl befasse ich mich nicht“ (Gabriele Wolff, aaO.). Das mach´ ich jetzt auch so …
Freundliche Grüße
Richard Albrecht
Auf diesem Blog ist die Heindl-Diskussion, die absolut kontraproduktiv ist, damit auch beendet.
Herr Mollath hat sich eindeutig von unliebsamen “Unterstützern” abgegrenzt, und das will ich nicht nur respektieren, das begrüße ich auch.
Siehe:
http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/01/12/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-vi/#comment-2432
Schon jemand auf die Homepage des Bayerischen Richterveeins geschaut?
http://www.bayrv.de/
In seiner Festrede anläßlich der Weihnachtstagung hatte der 1. Vorsitzende des Bayerischen Richtervereins, Herr Walter Groß wieder nichts anderes zu tun, als im Fall M.(ollath) die Medien, die selbternannten Sachverständigen und deren einseitige Darstellungen zu kritisieren.
Er mache sich auch große Sorgen um das Ansehen der Gerichte und Staatsanwaltschaften.
In der Hoffnung, dass Herr Groß auch auf diese Homepage schaut, möchte ich als Bürger des Freistaates Bayern mit wenig juristischem Sachverstand wie folgt darauf antworten.
“Sehr geehrter Herr Groß”
Für das miese Ansehen das die Gerichte und Staatsanwaltschaften haben, ist nicht der Bürger verantwortlich, sondern die juristischen Winkelzüge die sich Gerichte und Staatsanwaltschaften einfallen lassen um Urteile “Im Namen des Volkes” auszusprechen, die der Bürger so nie ausgesprochen hätte.
Sie sind in Ihrer Festrede auch auf das Vorkommnis in Dachau eingegangen. Das es Mord war, steht für mich außer Zweifel, deshalb lebenslänglich. Die anschließende Sicherungsverwahrung halte ich jedoch für überzogen. Abgesehen davon, dass der verurteilte Straftäter schon lebenslang aller Voraussicht nach nicht überleben wird, sollten auch über die Hintergründe nachgedacht werden, die zu dieser Tat geführt haben.
Auch hier haben Gerichte Urteile “Im Namen des Volkes” gesprochen, die das Volk so vielleicht gar nicht gesehen hätte. Als Bürger des Freistaates Bayern ist der Mann einfach deswegen durchgedreht.
Nochmal, lebenslang ja. Anschließende Sicherungsverwahrung meiner Auffassung nach nein.
Robert Stegmann
Au weia:
Wenn die Öffentlichkeit, die Demokatie, plötzlich dominiert – ja wo kommen wir denn DA hin???
Es wäre natürlich untragbar, wenn ein Anwalt Persönlichkeitsrechte seines Mandanten verletzt. Wir können sicher sein, daß das nicht der Fall ist.
Meint Herr Groß hier nicht vielleicht “Urheberrechte” (des Verfassers des Gutachtens)? Wird ja immer wieder gerne genommen, das Argument…
Der fehlende Hinweis darauf, daß die frühere Ehefrau des Gustl M. ihre jetzige (und frühere!) Tätigkeit selbst auf ihrer eigenen Homepage darstellt, gehört aber nicht zum “Weglassen von Informationen und eine einseitige Darstellung”, Herr Groß????
–> http://www.petra-maske.de/index.php/ueber-mich.html
Hauptproblem ist also “Fehlbestand an Richtern und Staatsanwälten”?
Ach so… äh… wie meinen Sie das jetzt in Bezug auf den Fall Mollath, Herr Groß?
@Fotobiene
Als Internet-Baby kenne ich mich leider mit der Zitatfunktion bei WordPress nicht aus, deshalb möchte ich einfach auf Ihren letzten Absatz verweisen.
Es war eine Festrede zum Anlass der Weihnachtstagung. Darin hat Herr Groß unter anderem auch seine Meinung zum Fall M.(ollath) geäussert.
Bei der ebenfalls anwesenden Justizministerin hat er sich dann über den Fehlbestand von Personal bei Gerichten und Staatsanwaltschaften beklagt.
Vielleicht wollte er damit die schlampige Arbeit von Gerichten und Staatsanwaltschaften insgesamt verteidigen, oder die langen Verfahrensdauer in vielen Fällen. Der Fall M.(ollath) ist ja kein Einzelfall. Der Fall Ulvi K. zum Beispiel und andere Fälle, die nicht so spektakulär sind, dass sie eine breitere Öffentlichkeit wahr nimmt.
Robert Stegmann
@ Robert Stegmann
“Vielleicht wollte er damit die schlampige Arbeit von Gerichten und Staatsanwaltschaften insgesamt verteidigen”
So habe ich das auch verstanden. Wäre damit auch eine Art Eingeständnis, daß da (auch) im Fall Mollath etwas nicht stimmt, oder?
@Fotobiene
Na ja, jetzt arbeiten sie ja anscheinend gründlich. Wenn sich alleine in Regensburg 4 Staatsanwälte mit dem Antrag auf Wiederaufnahme befassen, wie man in der SZ lesen konnte.
Hintenan stehen müssen dafür wohl wieder andere Fälle.
So wird wohl so mancher Fall im Amts- und Landgerichtsbezirk Regensburg weniger ordentlich abgearbeitet oder die gesetzliche Frist von einem halben Jahr für eine Entscheidung in der ersten Instanz wird mehrmals gebrochen.
Was dann mit den außergewöhnlichen Umständen erklärt wird, die Staatsanwaltschaft und Gericht zu diesem Rechtsbruch zwangen. Fehlendes Personal.
Die Rede von Groß, dem Richtervereinsvorsitzenden, kam mir doch irgendwie bekannt vor. Seit den 70er Jahren höre ich im Jahrestakt weitgehend vergleichbare Reden, die jährlich und nutzlos vor Kollegen gehalten wurden und werden. Oberbegriff: Personalknappheit, steigende Prozeßflut, mangelnde Arbeitsmittel, fehlende Mitbestimmung. Geändert hat sich kaum etwas. Ich gehe aber davon aus, dass keiner dieser Gründe irgend etwas mit der “causa” Mollath zu tun hat.
Danke, Rena,
für diesen etwas versteckt angberachten Hinweis:
Das BKH Bayreuth hat seine Verlegungswünsche aufgegeben. Mollath bleibt in Bayreuth:
http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/01/12/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-vi/#comment-2420
http://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/radiowelt/der-fall-mollath-zweifel-an-den-psychiatrischen-gutachten-100.html
http://www.gustl-for-help.de/
2013-01-23 Persönliches Statement von Gustl Mollath:
“Ich danke allen Menschen die mich dabei unterstützen, dass der Rechtsstaat Gelegenheit hat, sich als solcher zu erweisen, indem mir ein Wiederaufnahmeverfahren – welches rechtsstaatlichen Grundsätzen genügt – zuteil werden kann..
Ich distanziere mich von extremen politischen Personen und Gruppen, auch von denen, die mich durch ungesetzliche Aktivitäten meinen unterstützen zu können.”
http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/mollath-verlegung100~_node-c7e0bc76-2b40-4fdf-9b77-60333fd9982d_-05649b83d1ba4e1c0cd9a4944c0b9ca38e7fd3b7.html
Pingback: Ein Beispiel, das die Komplexität des Mollath-Skandals veranschaulicht | opablog
Eine weitere Anzeige von Richter i.R. Heindl in einem anderen Fall. Grad drüber gestolpert… die dahinterstehende Organisation “kindeswohlhandel.de” kann ich nicht ganz einschätzen.
“‘Die Rechtsstaatlichkeit iim Freistaat Bayern ist im Bereich der Justiz und hier im Bereich des OLG Nürnberg schwer gestört. Ich nehme nur zur Familiengerichtsbarkeit Stellung. In diesem Teilbereich der Zivilgerichtsbarkeit sind zwei Grundlinien der OK zu beobacvhten, die zwei ganz unterschiedliche Zielsetzungen verfolgen; in beiden Grundlinien ist aber die Methodik dieselbe: Der Einsatz falscher Begutachtungen, um dahinter die Rechtsbeugung der Gerichte zu verstecken.
1. Im ersten Fall geht es darum, dass die CSU und die Bayerische Staatsregierung für einen ihnen nahestehenden Kreis von Männern, die oft sogar Mitglieder der CSU in führenden Funktionen sind (und zumeist auch in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens in der Organisierten Kriminalität Mittäter sind), die Möglichkeit geschaffen haben, die Frau zu wechseln, ohne dass dies in vermögensrechtlicher Hinsicht beim Zugewinnausgleich Nachteile hat.
Es besteht in gewissen Mittelstandskreisen das Bedürfnis, die Frau gegen eine jüngere auszutauschen, wenn sie in die Jahre gekommen inst, so wie man sich einen neuen Jahreswagen zulegt. Es ist eine Gerechtigkeitsentscheidung des Gesetzgebers, dass er durch das Rechtsinstitut des Zugewinnausgleichs die Frau schützen will, mit der zusammen ein Mann in das Erwerbsleben gestartet ist und unter ihrer tatkräftigen Mitwirkung ein Vermögen erworben hat.
Diese Gerechtigkeitsentscheidung des Gesetzgebers wird unterlaufen, indem von den Rechstanwälten des Mannes wahrheitswidrig ein Sachvortrag mit folgendem Inhalt in den Prozess eingeführt wird: Der Mann habe ein hohes Anfangsvermögen gehabt und dies sei in der Ehe verloren gegangen.
Es ist mir ein Fall bekannt geworden, in welchem dies besonders krass praktiziert worden ist. Der Ehemann hatte ein oder zwei Jahre nach Eheschließung ein kleines Fotostudio aufgegeben. Er gründete zusammen mit seiner Frau einen Dienstleistungsbetrieb in der Werbebranche, mit dem die Eheluete Erfolg hatten. Beide trugen zum Aufbau eines mittelständischen Vermögens bei, dessen Kern ein Eigenheim war. Bei der Scheidung legte der Mann das Gutachten eines vereidigten Wirtschaftsprüfers vor, nach dem das aufgegebene Fotostudio einen Geschäftswert von ca. 1,2 Mio. DM hatte. In Wirklichkeit waren bei Beendigung der Geschäftstätigkeit ein Auto zu ca. 10.000 DM und zwei Scheinwerfer zu jeweils 100 DM vorhanden. Der Wert war also um das hundertfache aufgebläht worden. Dieser “Verlust” floss in dne Zugewinnausgleich ein mit der Folge, dass für die Frau nichts übrig blieb.
Dies ist ein Fall, der besonders drastisch und in Zahlen belegbar aufzeigt, wie die Methodik der Falschbegutachtung beschaffen ist. [..]
2. Im zweiten Fall geht es darum, dass Berichte angewiesen [sic] sind, in Bereichen, in denen auf den Staat Kosten zukommen können, die Sachverhalte so zu manipulieren, dass diese Kosten die Staatskasse nicht treffen. Der ehemalige Bundeskanzler Helmut Schmidt hat für diese Auswüchse des Neoliberalismus das Wort “Kaputtsparen des Staates” geprägt.
[...]
Der Freistaat Bayern betrachte die Fälle der Sorgerechtsentscheidungen unter folgenden Gesichtspunkten: Die Entscheidung des BVerfG, das beiderseitige Sorgerecht auch nach Scheidung zum Regelfall zu erklären wird für falsch gehalten. Gericht eund Jugendämter sind angewiesen [sic], auf ein Sorgerecht der Mutter hinzuwirken [sic]. Dies geht natürlich nicht als förmliche Dienstanweisung auf dem Dienstwege durch Gerichte und Behörden. Das sind Dienstbesprechungen der obersten Führungsebene im MInisterium, wo derartiges verabredet wird. Die Präsidenten und sonstigen Behördenchefs sorgen dann durch entsprechende verklausulierte Hinweise in ihrem Verantowrungsbereich dafür, dass im vorauseilenden Gehorsam dementsprechend entschieden wird.
Ein Mann übt in aller Regel einen höher qualifizierten Beruf aus als die Frau. Er wird mehr Geld verdienen und kann daher mehr Steuern und Abgaben bezahlen. Bei der Faru besteht viel eher die Möglichkeit, dass man ihr die Kinder überträgt, sie von der Berufstätigkeit freistellt und dem Mann die Unterhaltspflicht auferlegt. Es wird also davon ausgegangen, dass der alleinerziehende Vater der Staatskasse zur Last fällt. Deshalb gilt es dafür zu sorgen, dass die Kinder zur Mutter kommen und der Vater zahlt, Richterinnen und Richter, die von diesem Schema abweichen, werden für ungeeignet gehalten, eine Rechtssprechung in der Familiengerichtsbarkeit zu praktizieren.
Auch hier wird der Entscheidungsvorgang als solcher auf die Sachverständigen abgeschoben. Es werden nur Sachverständige in der forensischen Praxis beschäftigt, die entsprechende Gutachten abliefern.
[...]”
http://www.kindeswohlhandel.de/von_politischem_Filz_ueber_Verfassungshochverrat_bis_zu_Rechtsbeugung_in_familiengerichtlichen_Verfahren.pdf
Ehrlich gesagt, seit diesem angeblichen Heindl-Beitrag bin ich doch davon überzeugt, daß er spinnt. Denn es ist keine bayerische Spezialität, daß Väter familiengerichtlich, jugendamtlich und “gutachterlich” bewußt und gezielt aufs Zahlväterdasein reduziert werden – das ist bundesweit übler feministisch inspirierter Mainstream, und erst das BVerfG und der EuGMR räumen gerade mit dieser sexistischen Gesetzgebung und Praxis auf.
Daß psychologische und psychiatrische Gutachten dem gesellschaftlichen Mainstream verpflichtet sind, weil es keine objektiven Kriterien zur Beurteilung eines Menschen gibt, ist doch klar. Und biologische Konzepte gibt es auch nicht, so gern die überschätzten Hirnforscher das auch hätten.
Ja, Gabriele seh ich auch so.
Ist auch für einen ehemaligen Richter eine merkwürdige Anzeige, schon was die Sprache betrifft. Wenn mans nicht wüßte, würde man nicht denken, diese Anzeige sei von einem Juristen verfaßt worden.
Klingt eher so, als ob sie von jemandem wie Herrn Mollath stammte.
Zum Inhalt läßt sich so auf den ersten Blick nichts sagen, klar, er könnte recht haben, aber irgendwie fehlt mir die nötige Klarheit und Präzision, um ihm uneingeschränkt glauben zu können.
Er bringt mir zuviel Pauschales mit rein und zuviel persönliche Meinung.
@ gabrielewolff
@ stringa
Mit Verlaub: Wir müssen zwei unterschiedliche Schriftstücke Herrn Heindls gelesen haben. Ich beziehe mich auf folgende Strafanzeige vom 15.11.2011:
http://www.kindeswohlhandel.de/von_politischem_Filz_ueber_Verfassungshochverrat_bis_zu_Rechtsbeugung_in_familiengerichtlichen_Verfahren.pdf
Es handelt sich um eine klare und in sich schlüssige Schilderung und Bewertung bestimmter Vorkommnisse. Das einzig Ungewöhnliche daran ist doch nur, dass sich ein ehemaliger “Insider” so deutlich und gleichzeitig vernichtend über die Verhältnisse in der Justiz äußert.
Damit gilt er in seinen Kreisen sicher als “Nestbeschmutzer”. Wir sollten uns aber hüten, solche
Etiketten zum Anlass zu nehmen, uns der damit beabsichtigten Diffamierung der wenigen mutigen Menschen anzuschließen, die es in unserem Staat gibt. Sonst brauchen wir uns wirklich nicht zu wundern, dass niemand etwas tut und alle nur klug daherreden.
Was selten genug ist: Herr Heindl redet als einziger Klartext. Und dass die von Herrn Heindl geschilderten Zustände keine bayerische Spezialität sind, sondern in der gesamten Republik vorkommen, ist wirklich kein Argument gegen seine geistige Gesundheit.
Man kann doch nicht sagen, dass er spinnt, nur weil er den Finger in die Wunde legt. Und auch nicht deswegen, weil er ein so hohes Risiko eingeht, mit Klagen überzogen zu werden. Er könnte dieses Risiko ja auch kalkuliert bzw. im Interesse der Sache in Kauf genommen haben. Das wäre dann nicht unvernünftig, sondern mutig.
Und @ Fotobiene: Es ist nicht gesagt, dass Herr Heindl die Strafanzeige selbst ins Netz gestellt hat. Die Sache mit dem “Honigmann” halte ich allerdings auch für etwas ungeschickt.
@GabrieleWolff @stringa
Bei der “Verfassungshochverrat im Amt”-Formel wie in dieser “Anzeige” stellt sich die Frage: Kommt jetzt die ganze rechte oder ganz rechte Soße?
@ Richard Albrecht:
Genau das hatte ich auch gedacht…
Ich habe die beiden Honigmann/Heindl-Videos zur Kenntnis genommen und werde aus lauter Gewissenhaftigkeit auch die beiden weiteren angekündigten Videos anschauen. Mein Eindruck ist, daß Heindl massivste Vorwürfe erhebt, die er nicht belegt, daß seine Schilderungen von Problemen in sich nicht schlüssig sind, daß er zwar vermutlich zutreffende Details schildert, die empörend aber trotzdem Allerweltsdetails sind. Den Stil Heindl/Honigmann sehe ich nicht frei von hetzerischen (auch antisemitischen) Momenten. Diesen Stil sehe ich durch Welten getrennt vom Stil des Mollath-Untertstützerkreises und Gustl Mollaths selbst.
Mein hier harsches Urteil war nicht von Anfang an vorhanden, sondern hat sich in der Beschäftigung .mit Heindl und Pro-Heindl-Kommentatoren (auch auf meinem Blog) allmählich herausgebildet..
Ich wurde gerade darauf aufmerksam gemacht, daß das Ehepaar Heindl im Mollath-Untertsützerkreis aktiv ist und von Anfang an aktiv war. Daß ergänzt (relativiert?) mein obiges Posting.
In aller Zurückhaltung, weil ich natürlich auch nichts Genaues weiß, empfehle ich, solche Angaben wie die von Richter a.D. Heindl weder als wahrscheinlich zutreffend oder als eher unwahrscheinlich einzuordnen. Manches auf den ersten Blick schier Unglaubliche entpuppt sich später doch als zutreffend. für den Betreffenden verschärft sich sonst unnötig die Situation, hauptsächlich von “interessierter Seite” gehört zu werden. Das unbedingt erforderliche Auditur et altere pars kommt ja gelegentlich durch die Gegenwehr des Beschuldigten zustande, und da gibt es doch Überraschungen. etwa im Fall Mehmet, wo jedenfalls nach Zeitungsberichten über die Auseinandersetzung Söllner-Beckstein das Aufgreifen des Falls im Zusammenhang mit Wahlen belegt zu sein scheint, über den Verteidiger es Herrn Söllner, der zwar wegen der Beleidigung einer Richterin rechtskräftig zu eine hohen Geldstrafe verurteilt worden ist, aber im Fall Beckstein und Diskriminierung von Ausländern obsiegt hat. Die zusammenfassende Berichterstattung in der Presse ist da nicht immer differenziert. Söllner kam zu der Verurteilung wegen Beleidigung erst im Verlauf der Auseinandersetzung mit Günther Beckstein. Es sind einfach zu viele unglaubliche Dinge schon belegt worden, als dass man weitere ob ihrer “Ungeheuerlichkeit” gleich in Abrede stellen kann. Sorgerechtsentscheidungen in kritischen Fällen etwa folgen mancherorts tatsächlich Mustern, und führen zum Kindesentzug, wo anders wiederum werden familiäre Verhältnisse viel zu lange toleriert. Es steht wohl fest, dass psychiatrische Gutachten bei Auseinandersetzungen zwischen Beamten und Dienstherren eine Rolle spielen.
Ebenso bei sorgerechtssentscheidungen, und hier ist Willkür im mainstream wohl leider häufig.Am problematischsten scheint mir die Wertung zu sein, im Fall der Prostituierten sind auch andere Motive als “Wahlkampf” denkbar, und die Praxis der Absprachen zwischen Gericht und Verteidigung ist ja auch ein weites Feld. Ich stimme dem Hinweis zu, dass Belege, etwa Beschlüsse, darzulegendes Material sind.
@ Josef Eisele
@ fassungsloser Durchschnittsbürger
@ Josef Eisele sagte:
“für den Betreffenden verschärft sich sonst unnötig die Situation, hauptsächlich von “interessierter Seite” gehört zu werden.”
Ja, das ist die mögliche andere Seite der Medaille.
Vielleicht hat Heindl wirklich was “im Köcher”, weiß aber – genauso wie Mollath – nicht so richtig, wohin mit seinem Wissen. Der eine schreibt Briefe, der andere beteiligt sich an konreten Fällen… Beide jedoch laufen Gefahr, von Menschen mißbraucht zu werden, die mit diesem Beispielen nur ihr diffuses Weltverschwörer-Bild untermauern. Schlimmstenfalls mag es sogar zu einer Art “Rückkopplung” kommen, bei der Betroffene dann selbst an eine Weltverschwörung glaubt.
Beides sehe ich weder bei Mollath noch bei Heindl gegeben – hier möchte ich nicht mißverstanden werden!
Jedoch frage ich mich, warum nicht gerade ein Richter a.D. in der Lage ist, so klar und geradlinig vorzugehen wie z.B. ein Gustl Mollath? Wieso läßt er sich ausgerechnet von Honigmännern Honig um den Bart schmieren und filmen? Wieso präsentiert er Ausschnitte, läßt aber den Zusammenhang weg? Behauptet Verschwörungen von “ganz oben”, ohne Roß und Reiter samt Beweisen zu nennen?
Vielleicht, weil er eben KEINE Beweise hat, sondern nur mündliche Hinweise von Zeugen, die ihn so absolut sicher machen. Wenn diese Zeugen am Ende kneifen, hat er ein echtes Problem…
Aber Schweigen wäre in diesem Fall auch für ihn unerträglich…
Aber – verflixt – es ist so dermaßen diffus, daß ich skeptisch weiter abwarte und mich doch lieber in erster Linie mit dem Fall Mollath beschäftigen möchte.
münchen tv:
Merk macht PR für ihre Politik im Falle Mollath
http://www.muenchen-tv.de/sendungen/stadtgespraech.html
Interessant! Ab Minute 7 schiebt Frau Merk die Verantwortung den Psychiatern zu, deren Gutachten schließlich Basis für die richterliche Entscheidungen sei – und dann weist sie ausdrücklich auf die Verantwortung eines anderen Ressorts hin, als es um die doppelt so hohe zivilrechtliche Unterbringungsquote von Bayern gegenüber den anderen Bundesländern geht (ungenannt bleibt die Kollegin Haderthauer): immerhin überlegt sie sich, daß das StGB geändert werden solle: denn dort ist bei Unterbringungen eine externe Begutachtung erst nach fünfjähriger Unterbringung vorgesehen, und sie hält eine externe Begutachtung schon nach einem Jahr für angebracht – das ist jedenfalls ein Schritt in die richtige Richtung.
Wenn der Chefarzt einer Maßregelvollzugseinrichtung das Einweisungsgutachten schreibt, so hält er selbst wie auch seine Untergebenen daran natürlich fest – nichts anderes wird aber für andere bayerische forensische Einrichtungen gelten. Der bayerische Nicht-Forensiker Dr. Simmerl hat sich dagegen frei gefühlt – gegen ihn wurde Prof. Kröber eingesetzt, dessen Versagen mir immer noch unbegreiflich ist. Ein einziger kritischer Blick auf das Null-Gutachten von Dr. Leipziger reicht doch aus, dessen Qualität zu erfassen…
@Gabriele Wolff
Bitte zu beachten, auf welchem Sender das Interview gesendet wurde. Ich zitier Wikipedia aus dem Artikel über Strauß Sohn Franz Georg “Von 1985 bis zum 12. Dezember 1996 hielt Franz Georg Strauß eine 30-prozentige Beteiligung am von ihm mitgegründeten damaligen Münchner TV-Stadtsender „tv weiß-blau“ (später tv.münchen), der danach vom Medienunternehmer Leo Kirch übernommen wurde. Von diesem erwarb er dessen Anteil am Münchner Lokalradiosender Radio Arabella, seit 2005 ist er wieder am Münchner Lokalfernsehen mit den Kanälen münchen.tv, münchen2 und RTL München live beteiligt.”
eine 1a Plattform…
Frau Merks Argumentation und Haltung ist immer noch schwer zu ertragen, aber meines Erachtens kristalliert sich heraus, dass sie vielleicht auch nur eine “arme Wurst” in einem bösen Spiel von anderen ist, aber den vollen Gegenwind bekommen hat. Inzwischen gibt es auch andere “Angeklagte”, allen voran Herrn Leipziger. Vielleicht nimmt das etwas Rechtfertigungsdruck von ihren Schultern und sie hat Möglichkeiten, politisch zu lavieren, z.B. auf die Gutachter zu verweisen. Vielleicht ist sie ja nur zu einfachsten politischen Winkelzügen fähig, weshalb auf die anfängliche Komplettblockade nun die Schuldverschiebung folgt. Vielleicht kann im nächsten Schritt, wenn andere die Bösen sind, der Schritt folgen, dass sie politisch gestärkt aus der Krise hervorgehen will, bedeutet, Herr Mollath kommt aus irgendwelchen Gründen frei und es gibt einen Diskurs, wie das passieren konnte (die schlampigen Gutachter, Richter o.ä.) und wie man das verhindern kann. Vielleicht kann Frau Merk sogar noch nützlich werden, weil sie ihre Haut retten will und kann. Vielleicht.
Frau Merk twitterte gestern nach zwei gezielten Fragen: “Die Entscheidung darüber, was öffentlich gemacht werden kann, werden die Staatsanwaltschaft Regensburg und, wenn ein Wiederaufnahmeantrag gestellt wird, das Landgericht Regensburg nach den dafür geltenden Bestimmungen unserer Strafprozessordnung zu treffen haben.”
Ich bekundete ihr daraufhin, dass ich darauf gespannt sei, was die unabhängige Justiz zutage fördere.
Nach meinem Eindruck wird die “unabhängige Justiz” weit weniger zutage fördern als der Blog von Gabriele Wolff.
@F.Fischer
Frau Merk ist bestimmt nicht das arme unschuldige Opfer in diesem Verfahren. Ihr Ministerium schreibt die Stellen aus und wählt dann aus, wer sich für den Richterberuf in ihrem Ressort eignet.
Es nun auf die Gutachter zu schieben, halte ich persönlich für unakzeptabel, da die Gutachter normalerweise auf Beweisfragen des Gerichtes antworten.
Und diese Beweisfragen kann man so stellen, dass die Antworten eine Verurteilung, oder im Fall Mollath Unterbringung in der forensischen Psychiatrie, unausweichlich machen.
Man kann sie aber auch so stellen, dass der Gutachter eine echte Chance hat, seine Einschätzung der Sachlage darzustellen, ohne befürchten zu müssen, nie wieder ein Gutachten im Auftrag eines Gericht´s erstellen zu können.
@ Robert Stegmann:
Ich gehe auch davon aus, dass Frau Merk nicht “unschuldig” ist, aber vielleicht ist sie nicht “Täter”, sondern Mitläufer, Weisungsempfänger, ein Fähnchen im Winde. Macht die Sache nicht viel besser, ändert aber die Antwort auf die Frage, ob man mit ihr der Wahrheit überhaupt näher kommen kann, ob sie angreifbar ist. Sie wiederholte bisher ja nur gebetsmühlenartig, was andere ihr vorgegeben hatten. Das Problem im Fall Mollath ist ja, dass es DIE smoking gun in den Händen eines Täters nicht gibt, eine Masse sehr plausibler Indizien, viele beteiligte Personen, aber momentan noch nicht viel, um jemanden wirklich “festzunageln”. Die Anwälte des Herrn Mollath machen das meiner Meinung nach ja gut, wenn Anzeigen gegen die “kleinen” Beteiligten (Richter, Gutachter) gestellt wurden, da man an die “großen Strippenzieher” ja (noch?) nicht rankommt, wobei das Anliegen der Anwälte weniger die Aufdeckung der Verschwörung als die Freiheit und Rehabilitation ihres Mandanten sein wird. Aber ich wünschte mir, dass Frau Merk dabei vielleicht sogar aufgrund von Selbstschutz helfen könnte. Vielleicht bin ich aber auch naiv
p.s.: Meine Anfrage an Frau Merk auf abgeordnetenwatch ist nun online. Falls jamanden die Antwort interssiert, hier der Link: http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-512-19193–f369429.html#q369429
http://www.sueddeutsche.de/u5J386/1099609/Mollath-bleibt-in-Bayreuth.html
Mollath bleibt in Bayreuth
Bayreuth – Die Bezirksklinik Bayreuth nimmt Abstand vom Plan, Gustl Mollath in eine andere geschlossene Psychiatrie zu verlegen. Man habe sich dagegen entschieden, sagte der Direktor der Bezirksverwaltung, Rudolf Burger. Vor einer Woche hatte sich die Klinik nach neuen Unterbringungsmöglichkeiten für Mollath erkundigt und war dafür heftig kritisiert worden. Anwalt Gerhard Strate hatte dem Klinikum verfassungswidriges Verhalten vorgeworfen. Auch die Staatsanwaltschaft hatte darauf hingewiesen, eine Verlegung solle nicht gegen den Willen Mollaths erfolgen. prz
@F. Fischer
Ich denke, alles hängt davon ab, wer die “allgemein bekannte Persönlichkeit” ist, die bereits mehrfach erwähnt wurde.
Die Gutachter und Richter sind für mich nur die Bauernopfer, die nun herhalten müssen, bis der tasächliche Hintermann oder die Hinterfrau samt Umfeld gefunden ist.
Es könnte durchaus sein, dass selbst Frau Dr. Merk diese Person nicht kennt und sich deshalb auf die Gutachter einschiesst. Es könnte aber auch sein, dass ihr der Name bereits bekannt ist und sie nun aus Gehorsam oder aus vorauseilendem Gehorsam dieselbe Masche anwendet.
Obwohl das genau der falsche Weg wäre, wenn Herr Dr. Leipziger weiss, wer diese Person ist, oder zumindest Hinweise geben könnte, wo die Staatsanwaltschaft suchen soll.
Ich denke inzwischen auch, daß Merk in einer Zwickmühle ist.
Zu meiner Twitterei mit ihr sind die letzten Antworten nachzutragen:
“@Fotobiene Ich habe mich bereits darum gekümmert, dass ein unabhängiges Gericht die Gelegenheit haben wird, über die Wiederaufnahme und Neubegutachtung von Herrn Mollath zu entscheiden. Die Entscheidung des Gerichts will und darf ich aber nicht vorwegnehmen.”
“@Fotobiene @dynatime Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft war es im Gegenteil gerade so, dass Herr Mollath keine konkreten, bestimmten Personen zuordnenbaren Angaben über strafbare Handlungen gemacht hat. Ich bitte um Verständnis, dass ich mich hier zu Details jetzt nicht äußern kann. Jetzt gilt es erst einmal, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft und der Gerichte abzuwarten.”
Ich denke schon, daß sie das dumpfe Gefühl hat, daß da etwas nicht stimmt. (Thema “Ferngutachten” –> min. 9:13 )
Eine Verschwörung kann aber natürlich gar nicht sein… (ab min. 11:00) obwohl ja der Revisionsbericht von der Bank “nicht nach außen gegeben” wurde (!) wurde… (min. 13:22) jetzt isses leider, leider zu spät, das zu überprüfen… *hüstel*
Es ist übrigens nicht so, daß Richter niemals wegen Rechtsbeugung verurteilt werden – hier ist ein Fall, in dem die Überführung gelungen ist – hier ging es um Unterbringungen:
http://www.landgericht-lueneburg.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=13828&article_id=112254&_psmand=56
Dieses Urteil spricht sich hoffentlich herum.
Das ist ja auch ein klarer Sachverhalt. Wie ist es aber, wenn bei einer
Da ist der Sachverhalt ja auch klar, Entscheidung ohne persönliche Kentnisnahme. So ein Urteil gab es auch schon gegen einen Richter in der Nähe von Stuttgart.
Wie ist es aber, wenn bei einer Unterbringungssache der Richter anwesend ist, aber das vorgelegte Gutachten und seinen persönlichen Eindruck von der Person nicht weiter ernst nimmt, sondern dem Antrag auf Unterbringung und Zwangsbehandlung stattgibt, ohne sich gründlich damit auseinanderzusetzen?
Da hat die betreffende Person, die, wie in den letzten Monaten glaubhaft versichert durch das Krankenhaus Heidenheim, durchaus mit etwas mehr personellem Aufwand ohne Zwangsbehandlung zwar untergebracht, aber eben nicht auch noch gegen ihren Willen hätte zwangstherapiert werden müssen mit durchaus beeinträchtigenden und mittelfristig bereits eindeutlich schädigenden, und oft nur wenig helfenden Substanzen, doch so gut wie keine Chance. Darzulegen, dass der Nutzen den möglichen Schaden übertreffe, ist eine Standardformulierung, muss halt im Antrag drin stehen.
Die Unterbringungsverhandlungen sind eine “rein formale Angelegenheit”, wie mir einmal ein Oberarzt der Psychiatrie versichert hat. Als sachkundiger Begleiter war das dann zwar zu ändern, aber nicht in dem Sinn, dass die Klinik genötigt worden wäre, anders zu verfahren, Sie musste nur ein paar Gegentore
hinnehmen, eine Trennung von Unterbringung und Zwangsmedikation war nicht zu erreichen.Vielleicht hat es mir an Übung gefehlt.
@GabrieleWolff
Soweit ich weiß war der “Nürtinger Betreuungsfall” – BGH-Beschluß 2009 vom 24. Juni 2009 – 1 StR 201/09 Landgericht Stuttgart – 16 KLs 3 Js 109 613/06 – Entscheidung vom 14. November 2008 (Amtsrichter verzichte systematisch auf Anhörungen, um seine „Freizeit zu optimieren“, und „vertuschte diese schwerwiegenden Verfahrensverletzungen durch fingierte Anhörungsprotokolle planvoll“) – nach dem “Eltvilller Erdbeerfall” seit 1949 der zweite wegen “Rechtsbeugung” rechtskräftig verurteilte “Fall” von berufsrichterlicher „Rechtsbeugung“ im Bereich der Altbundesrepublik: 2001 soll der „Eltviller Erdbeerfall“-Richter, damals Amtsgerichtsdirektor, der zum Schutz seiner Tochter als Berufsrichter etwas an sich zog, auf BHG-Veranlassung „rechtskräftig“ verurteilt wurde.
Der von Ihnen hier genannte „Fall“ wär dann m.W. der dritte, wobei die rechtspraktischen Grenzen faktisch so eng sind, daß immer ´n persönlicher Richtervorteil nachgewiesen werden muß; anders die rechtwissenschaftliche Literatur, die freilich rechtspraktisch wenig(er als wenig gilt), etwa Volker Käswieter, Der Begriff der Rechtsbeugung, Diss.iur. Regensburg,, Shaker 1999, xii/267 p.).
Der Zusammenhang mit diesem “dritten Fall” zum hier diskutierten Komplex ist evident(er als evident) …
@Richard Albrecht
der Vollständigkeit halber:
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/09/1-201-09.php
Bei Ihrem geschilderten Fall handelt es sich gleich um 47 Fälle der Rechtsbeugung und 7 wegen versuchter Rechtsbeugung.
“……
a) Nach den Feststellungen hat der Angeklagte als am Amtsgericht tätiger Richter in Betreuungssachen in den 54 verfahrensgegenständlichen Fällen gegenüber in Pflegeheimen befindlichen Personen freiheitsentziehende Maßnahmen nach § 1906 Abs. 1 bzw. Abs. 4 BGB – wie etwa die Anbringung von Bettgittern, die Fixierung im Bett, Sessel oder Rollstuhl oder die Verwendung einer Schutzdecke, aber auch die Verlängerung der Unterbringung – genehmigt und dabei entgegen der ihm bekannten gesetzlichen Verpflichtung aus § 70c FGG systematisch darauf verzichtet, die Betroffenen zuvor persönlich anzuhören und sich einen unmittelbaren Eindruck von ihnen zu verschaffen.
……….”
Danke, Nils!
Nach Lektüre des BGH-Beschlusses kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, daß der BGH die Verurteilung auch deswegen gehalten hat, weil der angeklagte Richter zur Vermehrung seiner Freizeit gehandelt hat und nicht wegen Überlastung. Was die sieben versuchten Fälle angeht: da hatte der Richter Anhörungsbögen fabriziert, nachdem die angeblich Angehörten bereits verstorben waren, die entsprechenden gegen sie gerichteten Beschlüsse also ins Leere gingen. Das ist schon dreist.
@gabrielewolff: Danke für den Hinweis auf die Verurteilung wegen Rechtsbeugung, die damit zu den unter wohl zehn (?) bekannten Fällen in Deutschland gehört!
Bemerkenswert dazu finde ich, dass da ein Richter, der nach dem BGH 18 mal Recht gebeugt hat, und damit bei 18 Taten , die nach § 339 StGB jeweils mit mindestens einem bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert sind, insgesamt lediglich eine Haftstrafe von 22 Monaten erhält und diese auch noch zur Bewährung ausgesetzt wird. Ein aus meiner Sicht erstaunlich geringes Strafmaß, insbesondere wenn man bedenkt, dass dieser Richter Recht im Zusammenhang mit folgenreichen Menschenrechtseingriffen gebeugt hat.
Noch erhellender finde ich die Tatsache, dass aus den dazu vorliegenden Mitteilungen das Aktenzeichen des Landgerichtsurteils nicht hervorgeht: So enthält weder die von Ihnen verlinkte Pressemitteilung des Landgerichts Lüneburg noch der dazu (inhaltsarme) Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 11.12.2012 das Aktenzeichen des Landgerichtsurteils vom 10.5.2012.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=7bd7ac855b5f36caf36e0007860c7661&nr=62875&pos=0&anz=90
Auch in der Rechtssprechungsdatenbank des Landes Niedersachsens ist der Beschluss des Landgerichts Lüneburg nicht enthalten.
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?nav=ger&node=BS-ND%5B%23%5D%400030%40Landgerichte%5B%23%5D%400001%40Landgericht+L%C3%BCneburg%5B%24%5DLandgericht+L%C3%BCneburg{.}[%23]
Es steht damit zu befürchten, dass sich das Landgerichtsurteil, das die ausführliche Tatbestandsschilderung sowie die Entscheidungsgründe enthält. eben nicht herumsprechen wird.
Den von uns bezahlten Richtern wird’s schon recht sein.
P.S.: Hier für Sie, Frau Wolff, noch ein Zufallsfund auf den Seiten des BGH, der die mir bekannte Bandbreite richterlicher Kreativität bei der Überzeugung von Angeklagten um eine weitere Facette bereichert
:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=7bd7ac855b5f36caf36e0007860c7661&nr=60446&linked=pm&Blank=1
Dieser Proberichter aus dem letztgenannten BGH-Urteil hat die Erprobung denn auch nicht bestanden; und was die Gesamtstrafenbildung angeht, so beruht die auf einer Mathematik, die schwer nachvollziehbar ist: begrenzt wird die Gesamtstrafe durch die Summe aller Strafen, gebildet aber durch die Erhöhung der schwersten Einzelstrafe. Eine Einheitsstrafe gibt es leider nur im Jugendstrafrecht – die Bewährung geht schon deshalb in Ordnung, weil der verurteilte Richter pensioniert war: zu einer Wiederholung kann es also nicht kommen. Und strafmildernd wirkt natürlich die Folge des hochwahrscheinlichen Wegfalls der Pensionsansprüche.
Ich kann hier noch einen Fall aus Brandenburg nachliefern – wie er letztlich ausgegangen ist, konnte ich nicht eruieren.
http://www.morgenpost.de/brandenburg/article1116129/Richter-und-Anklaeger-wegen-Rechtsbeugung-verurteilt.html
http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/999867/
http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/999841/
@Michael Bach @GabrieleWolff und andere
Mir auffiel Ähnliches, möglich auch, daß der Zugriff auf die Netzseite LG LG vom Land Niedersachsen (LNS) gesperrt wurde.
Weil auch ichs gewohnt bin, diesen dubiosen Dingen auf den Grund zu gehn:
Beim BGH ist das mEn. ganz sinnlos, Herr Bach: unterm Az. 2 ARS 484/12 erhielt ich zuletzt am 211212 als Sozialwissernschaftsjournalist den Sie-nicht-Bescheid:
BGH “…zur Auskunft nicht befugt”, “Sie am betreffenden Verfahren offensichtlich nicht beteiligt”, “bedaure, Ihnen keine andere Auskufnt geben zu können” … das üblich-freundliche BlaBla … vulgo auch Zeiträuber(ei) genannt.
@Richard Albrecht: Ja, so ist sie, unsere von uns bezahlte Justiz: Im Fall Kachelmann mussten wir alles wissen, was uns nichts angeht, aber wenn es um ein öffentliches Verfahren geht, das die “Justizelite” und die dieser nahestehenden Polit- und Wirtschaftskreise betrifft, dann ist es durchaus nicht ungewöhnlich, dass uns selbst an sich öffentliche Urteil nicht zugänglich werden.
@Gabriele
Wie du oben schriebst:
“Der verurteilte Amtsrichter büßt mit der Entscheidung seine Pensionsansprüche ein.”
http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/regiolinegeo/niedersachsen/article113053200/Bewaehrungsstrafe-fuer-Richter-wegen-Rechtsbeugung-rechtskraeftig.html
@Michael Bach @GabrieleWolff und wen´s interessieren mag …
Jagottchen, wenn Sie wüßten was hier so allns im Archiv ist in Sachen „Bewährung“ zum Erhalt der „Beamtenpension“ (auch für die Angeheiratete/n …) aus den ganzdeutschen Nullerjahren … die Spitze des Eisbergs freilich ist, bisher immer noch unübertroffen, der Kokser-„Fall“ des Düsseldorfer Kunstprof.s Jörg Immendorff, Ex-Bundeskanzler Schröder Porträtist, den ich weiland so kommentierte („rechtskuktur.de“, 3. Jg. 2004/05):
„Kleine Meldungen aus Köln und Düsseldorf [...] Das Düsseldorfer Gericht blieb im Kokainfall des Kunstbeamten Jörg Immendorff, wie erinnerlich, mit 11 Monaten unter der gesetzlichen Mindeststrafe. Das Düsseldorfer Landgericht gestand Immendorff am 040804 nicht nur „das Sonderrecht“ zu, „sitzen zu bleiben“ (FAZ 050804), sondern schuf auch ein ganz besonders apartes Strafmaß: Den Immenkok – 11 Monate auf Bewährung bei 6,4 Gramm Kokain rein macht pro Gramm 1,72 Monaten/Bewährung, also pro Gramm reines Kokain etwa 52 Tage/Bewährung plus 150.000 € Überweisung „an gemeinnützige Einrichtungen“. So daß auch Immendorff kein Knast droht. Jetzt kanns ihm folglich ums Geld gehen: Er „darf wieder lehren“ (FAZ 121104): „ob er Beamtenstatus und Pensionsansprüche behalten darf“ soll jetzt „in einem Disziplinarverfahren geklärt werden“ … wenn nicht, würde das Land NRW, so Schätzungen, etwa 3,5 Millionen € sparen … also schaunwermal …“
Schön´ Gruß noch,
Richard Albrecht
http://eingreifendes-denken.net
Was Herr Heindl berichtet, mag unglaublich anmuten. Aber unter Berücksichtigung der Gesamtumstände (z.B. Fall Mollath, “Macht und Machtmissbrauch” von Dr. Schlötterer) bin ich geneigt, ihm ohne Abstriche Glauben zu schenken.
Mit einiger Skepsis stelle ich hier den Link zu einem Interview mit Richter a.D. Heindl ein – denn was er über den Versuch erzählt, ihn selbst im Jahr 2000 per Unterbringungsbeschluß wegen Gemeingefährlichkeit aus dem Verkehr zu ziehen und was ihm im Klinikum am Europakanal in Erlangen widerfuhr (und was danach), klingt einfach nur unglaublich – trotz der ruhigen und detailreichen Erzählweise des Interviewten.
Andererseits: den “Fall Mollath” hätte ich auch nicht glauben wollen, hätte man mir davon nur erzählt…
Ich wüßte nur wirklich gern, wie und warum er sich so mißliebig machen konnte. So ein Einweisungsbeschluß muß ja schließlich argumentiert werden. Was ist da vorgefallen? Das kann doch nicht nur damit zusammenhängen, daß er eine Türkin geheiratet hat oder mal kurzfristig bei den Republikanern war.
Falls Herr Heindl hier mitliest, wie ich hoffe, vielleicht erklärt er es uns allen noch mal.
Hier der zweite Teil des Interviews:
http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2013/01/23/interview-mit-herr-richter-r-heindl-a-d-2/
Sehr geehrte Frau Wolff, ich halte die Aussagen des Herrn Heindl für sehr interessant (Sowohl eidesstattlich versichertes Dokument also auch Interview). Dort scheint ein Insider auspacken zu wollen. Ich bin prinzipiell geneigt, seinen Anschuldigungen Glauben zu schenken, bin aber etwas irritiert ob der Art und Weise wie er sozusagen “inszeniert” und dadurch er und seine Informationen transportiert werden. Bspw. ist die Qualität der Videoaufnahme sehr bescheiden, die Szenerie und die Kamera sind seinen Aussagen nicht sonderlich förderlich. Der Fragensteller ist in manchen Teilen suggestiv oder spekulativ, in anderen Teilen geht er auf drängende weiterführende Fragen nicht ein (Was geschah eigentlich nach der gelungenen “Flucht” aus der Psychiatrie, es wurde einfach “weitergefrühstückt”? Keine neue Festnahme, keine Klage seinerseits? Wir erfahren es nicht.).
Ich meine, dass sich ein Team ambitionierter, junger Filmemacher/Journalisten, die den Fall kennen, der Sache annehmen sollten, hochwertige Beiträge mit Interviews (Heindl, Schlötterer, Weinberger, Streibl, Schöffen, Prozessbeobachter usw. usf.) mit den richtigen und konkreten Fragen zu erstellen, um die vielen Aspekte dieses Falls auf den Punkt zu bringen. Denn der Punkt scheint ja nicht nur das Schicksal des Herrn Mollath zu sein, ich denke, dies ist “nur” ein eklatantes und aktuelles Beispiel, was natürlich Unterstützung bedarf, sondern der Machtmissbrauch, der offenbar von der Mehrheit der Bevölkerung größtenteils unbeachtet, aber verbreitet in Politik/Justiz zum Nachteil einzelner Bürger stattfindet. Da man nicht davon ausgehen kann, dass jeder Fall durch einen großen Unterstützerkreis aufgeklärt wird, müssen politisch Mechanismen etabliert werden, die jedenfalls einen solchen Missbrauch erschweren oder wenigstens für Revisionen dokumentieren. Man kann auch nicht davon ausgehen, dass die Politik eigenständig diese Mechanismen etablieren wird, im Gegenteil, Machtmissbrauch wird durch solche Gesetzte wie das bezüglich der Zwangsbehandlung noch unterstützt.
Ergo kann der Handlungszwang nur durch die Bevölkerung/Öffentlichkeit erreicht werden, also durch die Medien (Ich vermute nicht, dass sich relevante Demonstrationen zu diesem Thema aktuell organisieren lassen).
So fundierte Blogs wie dieser sind natürlich ein sehr gutes Beispiel, aber hat nicht jemand Kontakt zu freien Bayerischen Filmemachern oder Journalisten, die mal den richtigen Person die richtigen Fragen stellen und das professionell zusammenstellen?
@ F. Fischer: Die Idee zu einem Dokumentarfilm-Projekt halte ich für wünschens- und unterstützenswert. Mir scheint jedoch, man sollte da keine bayerischen Jungfilmer hineintreiben. Die Gefahr ist zu groß, dass diese im real-existierenden CSU-Staat dann keinen Fuß mehr auf den Boden bringen werden. Vielleicht hat ja ein etablierter Filmemacher von außerhalb Bayerns Interesse daran, sich in seinem Alterswerk der Beobachtung und Analyse eines sich in vielen Fällen außerhalb von Recht und Gesetz bewegenden “Rechtsstaates” bayerischer Ausprägung zu widmen.
Und auch was die Berichterstattung zum Fall Mollath angeht, scheint mir Unterstützung durch Journalisten von außerhalb Bayerns leider sachnotwendig: Nach meinem Eindruck befassen sich in Bayern bisher keine zwanzig Medienschaffende ernsthaft mit dem Fall Mollath. Wirklich Neues kommt dabei von maximal drei bis zehn Journalisten.
@ F. Fischer:
Es nehmen sich unbekannte Filmemacher mit den von Ihnen angeführten Mängeln der Berichterstattung an, da “qualitativ hochwertige” Journalisten viel zu sehr damit beschäftigt sind, Agenturmeldungen über Dissidenten anderer Länder zu verfassen oder aber hier zu verbreiten.
Dass sie damit höchst suggestiv vorgehen (und den Eindruck erwecken, hier sei ja alles in Ordnung, wir sollten doch lieber unsere Menschenrechtsaufmerksamkeit nach China lenken) und stattdessen interessierte Privatmenschen wichtige Interviews mit Dissidenten in Deutschland führen müssen, sollte einem zu denken gebe, glaube ich. Eventuell wird der Fall ja in China berichtet – mit dem Unterton “seht her, sowas gäbe es bei uns niemals”. Firefox “warnt” jedenfalls vor der Website “honigmann” – angeblich besünde Gefahr für den PC.
@Michael Bach: Die Bedenken bzgl. “Jungfilmer im CSU-Staat” verstehe ich. Ich als Rheinländer kann die “Bayern-Mentalität” und Kultur dennoch schwer nachvollziehen (den hiesigen Klüngel schon eher
), weshalb ich denke, dass sich deshalb ein unbefangenes und mutiges Jounalisten-/Filmteam aus z.B. München damit befassen sollte. Meine laienhafte und außenstehende Beobachtung deutet auch eher auf eine Konzentration von Machtmissbrauch oder Manipulationen im Nord-Bayerischen/Nürnberger Raum hin, wenn man seine Informationen aus Suchmaschinen bezieht und auf Klagen von Bürgern gegen Justiz/Politik achtet. Ist aber nur so mein subjektives Empfinden. Ich fand die vor wenigen Tagen ausgestrahlte ARD-Dokumentation “Unschuldig in Haft” schon sehr gut, darauf könnte man aufbauen. Auch gab es den fiktiven ARD-Fernsehfilm bezüglich Kinderhandel/-missbrauch, was etwas off topic ist, aber auch die Vertuschung durch Politik/Justiz thematisierte, auf eine Art, die sehr an den Duktus von Politikern im Fall Mollath erinnerte. Dieser Fernsehfilm basiert auch auf tatsächlichen Recherchen. Ich denke, der Fall Mollath nimmt nun auch seinen juristischen Lauf und wird hoffentlich zu seinen Gunsten ausgehen, die Dokumentation sollte die Öffentlichkeit dennoch für das allgemeine Problem der zu starken Verstrickung von Politik, Justiz und ggf. auch Wirtschaft weiter sensibilisieren und vor allem die Gesetzeslage beleuchten und Alternativen/Maßnahmen aufzeigen (Aufzeichnung von Verhandlungen, Aufzeichnen von Explorationsgesprächen, Unabhängige Beschwerde- und Kontrollstellen etc.). Ich finde, als Beobachter dieser Ungerechtigkeiten bzw. Berichterstattung darüber fühlt man sich ab einem gewissen Punkt sehr hilf- und ratlos (Gerade im komplexen Fall des Herrn Mollath). Es sollte klar herausgestellt werden, wo Ansatzpunkte für Machtmissbrauch liegen und wie man Regeln/Gesetzte zur Abhilfe schaffen könnte, ohne gewisse Personenkreise unter Generalverdacht zu stellen.
Ich stimme Ihnen voll und ganz zu. Gern würde ich Ihren kompletten Kommentar in mein Blog übernehmen.
Mit Gruß
Tschuldigung. Mein Kommentar von 5:41 bezieht sich auf F. Fischer 1:35.
http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/01/12/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-vi/#comment-2383
http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/01/12/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-vi/#comment-2364
@kranich05: Bitte bedienen Sie sich. Darf ich fragen, welchen Blog Sie betreiben?
Nebenbei: Ich denke, bzgl. der Schlussfolgerung einer Dokumentation könnte es im Sinne der Sache auch hilfreich sein, den Schulterschluss mit der Politik zu suchen. Frau Merk wird bspw nur gegen das Schienbein getreten, vermutlich zurecht, aber wie wäre es mal mit einer Annäherung in der Art “Lassen wir den Fall Mollath mal außenvor, was halten sie von Maßnahmen ABC, um potentiellen Justizirrtum zu verhindern, da die Bevölkerung ja ein wenig verunsichert ist”, usw.
@ F. Fischer:
Einfach auf dem Kranich seinen Namen klicken… dann kommen Sie zu seinem Blog
@ F. Fischer
hier:
http://opablog.net/2013/01/23/ein-beispiel-das-die-komplexitat-des-mollath-skandals-veranschaulicht/
Lieber Herr Pachulke,

vielen Dank für den Hinweis
Lieber kranich05,
ich kannte Ihren lesenswerten Blog natürlich schon, hatte ihn aber nicht mit Ihrem hiesigen Synonym in Verbindung bringen können
Ich habe zu konkreten Maßnahmen an Frau Merk eine Anfrage auf Abgeordnetenwatch gestellt und bin bespannt, ob’s ankommt und ob ich eine Antwort erhalte:
Sehr geehrte Frau Merk, ich würde Ihnen gerne eine Frage bezüglich Ihrer politischen Schlüsse aus den Diskussionen im Rahmen der Unterbringung des Herrn Gustl Mollath stellen.
Sie werden sicherlich verfolgt haben, dass eine breite Diskussion und Besorgnis innerhalb der Bevölkerung entstanden ist, ob, unabhängig von den juristischen Ergebnissen einer beabsichtigten Wiederaufnahme dieses konkreten Falles des Herrn Mollath, unter gewissen unglücklichen Umständen eine (unschuldige) Verurteilung, Inhaftierung oder Unterbringung in einer forensischen Klinik potentiell möglich ist. Eine eben ausgestrahlte ARD-Dokumentation “Unschuldig in Haft” hat offensichtlich diese Furcht anhand realer Beispiele verstärkt und viele besorgte Reaktionen hervorgerufen.
Zu meiner Frage:
Planen Sie, in Ihrer Funktion als Justizministerin, diese Sorgen der Bevölkerung politisch aufzugreifen und zu thematisieren? Haben Sie Ideen oder Vorschläge, wie man bspw. durch optimierte juristische Verfahrensregeln oder neutrale Anlaufstellen diesem Problem begegnen könnte?
Vielen Dank für eine Antwort
Das mit den undemokratischen Erscheinungen in der SPD erinnert an einen Vorfall auf einer Bezirkskonferenz der SPD, mit Herbert Wehner, in Bayern. Wehner polterte den Leuten dort damals etwas vor und verlangte dies habe so zu geschehen wie er es wolle, worauf ihm einer undemokatisches Verhalten vorhielt und meinte sie könnten selber denken und entscheiden, er könne sich seine Ratschläge sparen. Diese Leute konnten die Versammlung nur noch mit Polizeischutz verlassen! Wie konnte man nur Herbert kritisieren!
Herr Heindl wirkt sehr glaubwürdig und errinnert sogleich an eine kritikerin die von Stoiber bespitzelt wurde.
Die ehemalige Landrätin Gabriele Pauli, geschiedene Pauli-Balleis, hat es nur der Freundschaft der Clique um Joachim Herrmann, Markus Söder, Siegfried Balleis, Beckstein, u.a. zu verdanken, dass sie “nur” mit anzüglichen Eigenbildern fertig gemacht wurde. Unter anderen Umständen wäre sie mit Sicherheit auch ein Fall für das Erlanger Bezirksklinikum geworden.
Ja, ich würde sagen, nun sind wir auf dem richtigem Pfad. Das ist Bayern!
Leider habe ich bisher einen Aspekt der Mitgliedschaft des Herrn Heindl bei den Republikanern des Jörg Schönhuber nicht wieder gefunden, auf den ich vor einiger Zeit im Zusammenhang mit Gustl Mollath gestoßen bin. Demnach soll Günther Beckstein, der ja den Herrn Heindl kennt, einmal mit ihm darüber geredet haben, ob nicht für die Staatskanzlei ein Nutzen zu ziehen sein könnte aus der Mitgliedschaft des Herrn Heindl bei den Republikanern.
In einem anderen Zusammenhang bin ich über die Auseinandersetzung des damaligen bayrischen Innenministers mit dem Liedermacher Hans Söllner auf den Fall Mehmet gestoßen.
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=1231
Hier wird behauptet, dass sich die bayrische Staatsregierung tatsächlich geziielt des Falls Mehmet bedient haben soll. Das entspräche der von Richter a.D. Heindl gemachten Äußerung zur Motivation der Strafverfolgungsbehörden in dem angeführten Fall des Bordellbesuchs.
Und auch der Hinweis auf die rechtsmedizinischen Gutachten ist interessant. es gibt ja Gutachten, die zu klaren Aussagen kommen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, das, worum es dem Gericht möglicherweise geht, dergestalt nicht in Abrede zu stellen, sondern als eine Möglichkeit aufzuführen, dass der Ball wieder im Feld der Justiz liegt. Die Möglichkeit einer tödlichen Verblutung aus einem Bluterguss ist prinzipiell nicht ausgeschlossen, bei keiner Lokalisation, unter gewissen Umständen, wie etwa einer vorliegenden Gerinnungsstörung, oder der Verltzung eines großen Gefäßes, was zu dem Hämatom Anlass gegeben hat, im Unterschied zu einer flächenhaften Prellung, wenn anschließend bei einsetzender Blutung nach außen nicht entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.
Hier kann tatsächlich ein Gutachter Möglichkeiten eröffnen für ein Gericht, ohne dass gleich auffällt, dass dies an den Haaren herbeigezogen ist. Eine wache Verteidigung bemerkt das, und fragt nach, wie oft denn das schon passiert sei. Eine kooperative Verteidigung wird das nicht tun , und eine, die zu wenig
Sachkenntnis hat, auch nicht.
Die Schilderung der Architektur mit direktem Zugang zum Arztzimmer sowohl vom Foyer als auch von der “Geschlossenen” ist zutreffend, oft sind diese
Zimmer so angelegt.
@ Josef Eisele
Bezüglich Mitgliedschaft des Herrn Heindl bei den Republikanern:
“Persönliche Stellungnahme von Rudolf Heindl (Richter i.R.)”, unter Ziffer 1.2 Erklärung in eigener Sache, letzter Absatz:
http://www.gustl-for-help.de/analysen.html#heindl
@ Josef Eisele:
Meine Mutter ist auch aus der SPD ausgetreten, als sie in der Region um Schwäbisch-Hall in einem Ortsverein Zeuge der “demokratischen” Abstimmungen in diesem Verein wurde. Sie war Protokollantin, die “Abstimmung” (bei 20 bis 30 Anwesenden) ging folgendermaßen: “Dafür, dagegen, Enthaltugenn? Angenommen. Punkt zwei. Dafür, dagegen, Enthaltungen? Abgelehnt…”usw. – das Ganze in der Geschwindigkeit, wie Sie das hier lesen werden. Auf gut Deutsch, eine Farce. Sie hat sich geweigert, das zu protokollieren, ist aus diesem Verein ausgetreten und anschließend wurde halt gemobbt. Die ganze Familie, übrigens.
EINE UNFASSBARE; ABER GLAUBWÜRDIGE PARALLELE ZUM FALL MOLLATH: gleiches Handlungsmuster, sogar gleiche Europa-Kanal-Klinik, gleiche/vergleichbare Hintergründe, Motive ………… Es ist zu prüfen, ob in der Europa-Kanal-Klinik die gleichen Ärzte tätig waren.
Zu dem Kommentar von Horst Pachulke und dem Opa-Kommentar ein paar Gedanken : Anzunehmen, dass 300 Geldanleger, um sich zu schützen diesen destruktiven Willen aufbringen, kann nicht das Hauptmotiv sein.
Es ging darum, die Hintergründe, Zusammenhänge zu verheimlichen, um die Macht erhalten zu können. Die Unterbringung des friedfertigen Gustl Mollaths drei Jahre in der Hochsicherheitsforensik in Straubing spricht für sich……. Angeblich gemeingefährlich und dann noch ein Hochsicherheitsrisiko ! Für wen? Und warum war Gustl Mollath so hochriskant? Herr Mollath hat eine konsequente, unbeugsame, ethische Überzeugung !
Kann es sein, dass sein(e) Gegner ebenfalls nicht nur aus Machterhaltung, sondern auch aus einer weltanschaulich, fundamentalistischen Überzeugung so unerbittlich, nachtragend geradezu fundamentalistisch, gehandelt haben?
Doktorarbeiten sind aktuell in aller Munde! Vielleicht kann eine bestimmte Doktorarbeit mit dem Titel “Gewissen eines Überzeugungstäters” den “Ungeist” hinter dem Fall Mollath ausleuchten.
“Anzunehmen, dass 300 Geldanleger, um sich zu schützen diesen destruktiven Willen aufbringen, kann nicht das Hauptmotiv sein.
Es ging darum, die Hintergründe, Zusammenhänge zu verheimlichen, um die Macht erhalten zu können.”
Dem pflichte ich bei. Allerdings “weiß” in einem vom Opa beschriebenen Cluster von “Entscheidungsträgern”, wie Führungskräfte auf Neudeutsch ja heißen, der ein- oder andere vom Dreck des einen oder anderen – und schließlich wäscht ja eine Hand die andere, nicht wahr? Wenn das nämlich nicht der Fall ist, werden von diesem “Cluster” diejenigen, die “im Regen stehen” sich daran “erinnern” was denn der Dreck jener ist, die sich in”s Trockene zu retten vermeinten.
Und DAS gefährdet dann die Machtstruktur der Camarilla im tiefsten Innern.
@ Gabriele Wolff und alle :
Eine wichtige Spur, ein geistiges Band das m.E. wert ist, reflektiert und weiter ver-
folgt zu werden :Ich bitte dazu den obenstehenden Kommentar zu lesen und insbes. den letzten Absatz :
Der Ferngutachter Prof. Kröber bezeichnet sich selbst als militanten Lutheraner !
Er ist In Berlin als Hardliner und als “härtester Psychiater” bekannt. Sein Lebenslauf ist sehr turbulent und hat Wolgang Michal motiviert im Blog Carta (nachzulesen in gustl-for-help zum Thema Ferndiagnosen) zu einer ironischen Ferndiagnose über den Berliner Gutachter zu schreiben.
Es ist auffällig und es kann kein Zufall sein, dass im Fall Mollath soviele Hardliner , wie der Richter Brixner und fundamentalistische Protestanten vorkommen. Es kann auch schwerlich kein Zufall
sein ,sondern wurde bewußt so gesteuert, dass von Bayern aus der Hardliner und strenge Lutheraner mit einem Gutachten beauftragt wurde und in nicht christlicherweise ein F e r n gutachten abgegeben hat, das weder gut noch achtend ist und ausgerechnet einen guten,ethisch hoch stehenden Menschen, wie Gustl Mollath beinahe vernichtet hätte.
Genau das, Stringa, gibt mir auch zu denken: so völlig anlaßlos kann kein Unterbringungsbeschluß, der zudem auf einer gutachterlichen Stellungnahme beruhen muß, ergehen. Selbst wenn er rechtswidrig sein sollte: ganz ohne Anknüpfungstatsachen geht es nun doch nicht.
Was Teil 2 des Heindl-Interviews angeht, in dem es um einen nach der Würdigung von Herrn Heindl inszenierten Vergewaltigungsvorwurf geht, so habe ich mich gerade vergebens nach Berichterstattung zu diesem Fall umgesehen. (Ich habe nun einmal ein unstillbares Überprüfungsbedürfnis…)
Auch ich habe mich um mehr Informationen zu diesem beschriebenen Fall bemüht und bisher nichts gefunden. Dennoch fand ich in den Suchergebnissen durch Zufall diesen Blogeintrag des Bloggers “Honigmann”: derhonigmannsagt.wordpress.com/2012/03/23/phanomen-massenvergewaltigung-von-europaern-durch-muslime/
Ich halte diesen tendenziösen Beitrag für sehr fragwürdig (auch wenn er ursprünglich offenbar nicht von Honigmann selbst verfasst wurde).
@Frau Wolff: Dieser Hinweis/Link vielleicht als kleine interne Anmerkung zur Einschätzung dieses Bloggers. Sie müssen diesen Hinweis nicht hier in den Kommentaren veröffentlichen, wenn Sie nicht möchten.
Anmerkung:
Ich habe den Link unbrauchbar gemacht – schon der Titel kennzeichnet die dahinterstehende Gesinnung. Man darf sich nicht wundern, daß ein spektakulärer Fall von allen möglichen Menschen benutzt wird, um sich selbst einen höheren Bekanntheitsgrad zu verschaffen.
Was ich von Herrn Heindl zu halten habe, weiß ich allerdings immer noch nicht. Ich bleibe erst einmal skeptisch…
GW
@GabrieleWolff und andere
-
Zur Glaubwürdigkeit der Person kann ich nichts sagen. Einige seiner Sachaussagen im 2. Teil sind leicht überprüfbar (z.B. UG/JVA, Mannertstraße 6, D-90429 Nürnberg), die Pseudofahndungspraxis mit analogen Adressen soll´s auch andernorts geben und daß Leute wie Gutachter Prof. Dr.med. Peter Betz, Erlangen, den Rachen nicht voll genug kriegen und Millionenn € pro Jahr umsetzen können auch. Das Sujet, „Vergewaltigung“ im weiteren Sinn, ist nun nicht zuletzt durch den Fall „Kachelmann“ vorletzten Herbst so stark affektiv besetzt und wirkt polarisierend, daß ein anderes Fallbeispiel besser gewesen
wäre. So besteht auch die Gefahr des Bumerangeffekts: was aufklärerisch wirken soll – kann´s Gegenteil bewirken.
@ Gabriele Wolff:
Auf jeden Fall werden sich einige Menschen an den Fall dranhängen, die eine mehr als fragwürdige Gesinnung haben und ihre “Message” transportieren wollen. Allerdings werden sich auch Menschen an den Fall dranhängen, die bei einigen Beteiligten den Eindruck erwecken möchten, sie hätten eben jene Gesinnung.
Zum anderen würde mich auch interessieren, wie die Einweisung zu Stade kam. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass eine Einweisung wegen Selbst- und/oder Fremdgefährdung sehr einfach geht. Da muss nur geäußert werden, jemand habe einem gegenüber angegeben, er wolle etwas tun. Im Notfall geht das sogar für 24 Stunden ohne Richter – dann allerdings braucht es handfeste Hinweise.
Ich habe einmal in BW die Einweisung zur Überprüfung der Selbstmordgefährdung eines Bekannten veranlasst, der sich die Arme aufgeritzt hatte – die Überprüfung wurde durchgeführt, gegen seinen Willen, ohne Richter. Allerdings mussten sie ihn nach 24 Stunden wieder laufen lassen – dann war er aber auch wieder soweit nüchtern, dass keine Gefahr mehr bestand.
Wie gesagt, die Genese der Untersuchung “Heindl” würde mich auch interessieren. Sie könnte eben auch nach dem allseits beliebten Prinzip “Legal – illegal – sch***egal” erfolgt sein. Und Dokumente solcher Vorgänge wecken in mir eine Neugier, die ich mit “unerträglich groß” klassifizieren würde.
@ Gabriele Wolff
Ich teile Ihre Skepsis.
Auch das Umfeld der Veröffentlichung (Honigmann) steht unter zweifelhaften Vorzeichen, die mir in die rechtslastige Verschwörungstheoretiker-Szene zu zeigen scheinen (Impfskeptiker etc.)
Ich habe schon zu viel Zeit auf solchen Seiten zugebracht, die zwar immer auch ein wenig Wahres berichten, im Kern jedoch immer eine diffuse Weltverschwörung behaupten, ohne viel Butter bei die Fische…
Ich ziehe mich inzwischen bei den ersten Anzeichen auf solche Verbindungen zurück, auch auf die Gefahr hin, Heindl damit Unrecht zu tun.
Warum schreibt er nicht ein Buch, in dem er auch entsprechende Beweise vorlegt, sondern labert länglich in eine Kamera? Sorry… selbst, wenn die Storys wahr sind, SO ist das leider für mich wirklich zu diffus.
Bei Teil 1 seines Interviews hätte es gereicht, den fraglichen Unterbringungsbeschluß in die Kamera zu halten, und zu erklären, wieso der Beschluß nach der formlosen “Entlassung” durch die Ärztin nicht erneut vollzogen wurde (denn nach einem Gespräch, das aus 4-5 Sätzen bestand, hätte doch niemand ein Gutachten schreiben können.
Was mich hinsichtlich Teil 2 seines Interviews, des angeblich inszenierten Vergewaltigungsvorwurfs, stutzig macht, ist Folgendes: nach Heindls Interpretation erfolgte die Inszenierung, um vor den Landtagswahlen noch einmal einen spektakulären Fall zu präsentieren, durch den Frau Merk ihre Leistungsbilanz aufbessert: seht her, so hart (Deal: ohne Geständnis 8 Jahre) greifen wir in Bayern bei Vergewaltigung durch, selbst wenn eine Prostituierte das Opfer ist! Und schon gar gegen einen Griechen, die liegen uns sowieso nur auf der Tasche! Wenn man nun aber Null Berichterstattung über dieses Verfahren im Internet findet, läßt sich das unterstellte Motiv nicht bestätigen.
Und daß Herrn Heindls Urteilsvermögen beeinträchtigt ist, wenn er sich von diesem rechtslastigen “Honigmann” interviewen läßt, versteht sich von selbst. Auf diese Weise dürfte sich Gustl Mollath wohl nicht helfen lassen wollen – er vertritt ja gänzlich andere politische Anschauungen.
Ich warte mal ab, ob es wieder einstweilige Verfügungen gegen Heindl geben wird wie die von Beckstein gegen ihn.
Ich habe den Eindruck, dass Herr Heindl ein absolut glaubwürdiger und sehr mutiger Mensch ist.
Ich denke, dass seine Äußerungen auch dazu gedacht sind, das zivilrechtliche Verfahren, das zwischen ihm und Herrn Dr. Beckstein anhängig ist, kommentierend zu begleiten. Wenn diese Vermutung zutreffen sollte, werden wir bestimmt noch mehr von ihm hören.
Bisher ist ja anscheinend nur ein vorläufiges Verfahren anhängig, an das sich üblicherweise noch ein Hauptsacheverfahren anschließt. Ich habe das Gefühl, dass die offenen Briefe Herrn Heindls aus taktischen Gründen geschrieben wurden und dass Herr Heindl noch ein paar Pfeile im Köcher hat. Hoffentlich.
@ Gabriele Wolff @ Fotobiene
Und immer dran denken, Gabriele: ” A cat may look at a king”
Tja, nun habe ich googeln müssen, um den Alice-im Wunderland-Spruch einordnen zu können und seine Bedeutung zu verstehen (ich habe das Buch leider nicht gelesen): ja, da ist was dran. Das stimmt optimistisch.
Moderner ist allerdings Fotobiene unterwegs:
http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/01/12/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-vi/#comment-2352
Ich weiß sehr gut, daß Langtexte heutzutage nicht ›ziehen‹ – aber ich werde mich der Häppchenkultur weiter verweigern und auf diejenigen setzen, die noch lesen können – und die ihre ganz eigenen modernen Mittel haben, auch Walrosse wie meine Beiträge zu multiplizieren. Ich freue mich doch sehr darüber, daß diese Kooperation von Alt und Neu so gut funktioniert (und daß ich nebenbei und privat auch noch Technik-Tips bekomme): ich bin ja nahezu ein Dino des Internets, und eigentlich nur an Inhalt und Schreiben interessiert – und daher finde ich das sehr ermutigend: wenn längere Texte durch moderne Kommunikationsformen befördert werden, und wenn eine Technik-Null wie ich auch noch Tips kriegt, dann hat sogar ›a cat‹, die ›may look at a king‹, eine Mini-Chance der Wahrnehmung.
Vielleicht ist das ja die Zukunft. Daß Jüngere und Ältere gemeinsam das Netz benutzen, um Einfluß zu nehmen…
@Gabriele Wolff und insbes. an andere Dino des Internets
Mir geht es genau so! Morgen (Donnerstag) kommt in 3 Sat die Sendung
“Freiheit im Internet” – Das Internet eine Waffe gegen Unterdrückung !
Ob und wie die Bürger Einfluss nehmen (sollen), darauf ging auch der US-Präsident in seiner inaugural Rede ein, an deren Ende er seine Fellow-Citizen aufforderte:
You and I, as citizens, have the obligation to shape the debates of our time — not only with the votes we cast, but with the voices we lift in defense of our most ancient values and enduring ideals.
Auch war Obama´s Rede u.a. geprägt von der Notwendigkeit der Kooperation. “Together” können wir auch in DE Dinge verändern, indem wir der Mollath-Debatte inhaltlich eine stringente, rechtsstaatliche und auf den Grundsätzen des fairen Verfahrens aufbauende Form geben.
In diesem Sinne sollten wir gemeinsam weiterhin unter der Federführung von Frau Wolff zur Verteidigung der im GG verankerten Werte und Ideale unsere Stimme erheben ….
Die Bayerische Staatsministerin der Justiz, Beate Merk, twittert ja hin und wieder.
Sie reagiert auch auf Fragen zum Thema Mollath.
Da habe ich auch mal mein Glück versucht – und siehe da: Frau Merk hat geantwortet!
Nun ja… sagen wir so… sie hat im Grunde eben NICHT geantwortet, und darum habe ich noch einmal nachgehakt…
Ich hoffe, das Twitter-Link entblättert hier in WordPress das ganze “Gespräch” bis jetzt:
Noch viel besser (äh, also: schlechter!) ist eine Antwort, die sie auf eine andere Frage gab – und da sie gerae online zu sein schien, setzte ich wütend nach… da war sie aber wohl schon wieder offline…
Ich frage mich, warum sie nicht bei ihrer derartigen Ahnunslosigkeit einfach den Mund hält.
Hier gleich noch eine lustige Diskussion mit @ Ursula Prem:
Außerdem fing ich bei Twitter auf, daß Dagmar Wöhrl auf Abgeordnetenwatch geantwortet hat: Immerhin hofft sie, daß es zu einem Wiederaufnahmeverfahren kommt:
PS: WordPress blättert nur den letzten Beitrag mit auf.
Bitte auf das DATUM im jeweils unteren Beitrag klicken, dann bekommt man die gesamte Diskussion bei Twitter angezeigt – besonders bei Ursula Prem schön lang und interessant!
Oh, und noch einen tollen Tweet von @Muschelschloss :
Unbedingt Links (vor allem Audio-Links!) anklicken!!
Einen interessanten Tweet hab’ ich noch für heute:
@triplehash weist darauf hin, daß die HVB noch ein weiteres – anonymes Schreiben bekommen hat. Ich hatte das bisher überlesen bzw. unter “das war auch Mollath” weggesteckt. Aber @triplehash weist korrekt darauf hin, daß Mollath immer mit “offenem Visier” agiert”.
Der Hinweis ist im Revisionsbericht der HVB:
Ich muß sagen, daß mir das Temperament, mich direkt an Verantwortliche zu wenden, vollkommen abgeht, und daß ich es bewunderungswürdig finde, daß andere, vermutlich Jüngere als ich, sich immer wieder der Erfahrung auszusetzen, von diesen Personen Null-Antworten zu bekommen. Ich glaube noch nicht einmal mehr daran, daß für Elend Verantwortliche ein schlechtes Gewissen haben – vermutlich gerät man erst ab einem gewissen Robustheitsgrad, den ich nie erreicht habe, in wirklich verantwortliche Stellungen. Und wenn man die hat, geht es vorrangig um Machterhalt (in der Politik) bzw. um -behauptung, nach innen wie nach außen (in der Justiz und im öffentlichen Dienst).
Bei Dr. Leipziger klappt Letzteres gar nicht mehr, nach innen wie nach außen, daher der verzweifelte Versuch, Gustl Mollath, der ihn bloßstellt, loszuwerden. Mittlerweile dürfte auch Frau Haderthauer aufgewacht sein: die vom Vollstreckungsplan abweichenden Unterbringungen von Herrn Mollath in Bayreuth, Straubing und wiederum Bayreuth fallen in ihren Beritt, der aktuelle Abschiebeversuch ebenfalls, und wenn sie klug ist, greift sie jetzt durch und empfiehlt dem angeschlagenen und ersichtlich überforderten Chefarzt der Bayreuther Forensik, sich in den Ruhestand zu verabschieden. Spätestens im Wiederaufnahmeverfahren wird sein Einweisungsgutachten zerlegt werden… Ich habe bislang noch nichts zu seinem Alter finden können, aber angesichts der in seiner Dissertation aufscheinenden Karriere dürfte er die 65 sogar schon überschritten haben. Wenn er mit zwei Facharzttiteln und mehrjährigen Erfahrungen in der Allgemeinpsychiatrie 1984 als Stationsarzt in der Forensik anfing, aber schon 1985 zu deren Leitung berufen wurde, muß er damals schon Ende dreißig/Anfang vierzig gewesen sein, sonst hätte man ihm diese Position, dazu noch ohne Doktor-Titel, nicht eingeräumt.
Diese Stellen sind ja schwierig zu besetzen, welch verantwortungsvoller und humanistisch eingestellter Psychiater will unter diesen Bedingungen (Überbelegung, Personalmangel, ein Gesetzgeber, der Bewährungsentlassungen fast unmöglich macht) denn schon arbeiten?
In Erlangen leitet ein Oberarzt die Forensik, in Lohr wurde ein unethisch handelnder Machtmißbraucher abgesetzt, und man kann sich gut vorstellen, dß Dr. Leipziger lediglich wegen Schwierigkeiten bei der Nachfolgeregelung im Amt gehalten wurde.
Persönlich könnte ich mich mit diesen Verantwortlichen nicht auseinandersetzen. Meine Gestimmtheit ist eher resignativ-kontemplativ, wobei der alte Kampfgeist natürlich nicht ganz erloschen ist: daher die “unnützlichen Kommentare”…
@ Gabriele Wolff
Das ist nicht unser Bestreben, sondern: Die Öffentlichkeit (und dazu dient Twitter (auch abgeordnetenwatch, weil das getwittert wird…) inzwischen in ganz besonderm Maße – die “alten” Medien lesen und zitieren das inzwischen recht häufig!) miterleben lassen, wie sich “diese Personen” selbst öffentlich demontieren!
@ Ursula Prem ist hier meines Erachtens ein Twitter-Meisterstück gelungen:
http://www.twitlonger.com/show/kpomeg
@gabrielewolff
1984/85 – ja – goldene Jahre in der (damals noch alt-) bundesdeutschen Psychiatrie mit allen Aufstiegschancen für Dr.med.s, die zupackten …
Ist aber auch ein Twitlonger
Ja, mag sein – ich bin vermutlich zu altmodisch, um aus der Selbstdemontage von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens Gewinn zu ziehen. Ich will im tiefsten Inneren eigentlich mehr als das, sie sollen auf einer rationalen Ebene einsehen, welches Unrecht sie veranstalten, und wenn’s geht, vor dem eigenen Spiegel daheim auch spüren.
Das ist nicht zu haben, und die Bloßstellung der Armseligkeit ihrer intellektuellen wie ethischen Ausstattung ist mir keine Entschädigung…
@ Gabriele Wollf
Irgendwo sagte ich schon mal: Der Mix macht’s…
Wenn z.B. Merk überhaupt reagiert, wird sie sich mit dem Thema irgendwie beschäftigen. Je mehr Feuer, desto mehr Druck.
Pöbeleien ignoriert sie, sie antwortet auf echte Inhalte (s. Prem). Also: Sie steht da schon vor dem Spiegel, gerade bei der Prem-Diskussion. Das ist ein anderer Stil bei Twitter, aber kleine spitze Pfeile bewirken da viel – möglicherweise mehr als lange Ausführungen, denen die wenigsten (gerade jungen) Menschen noch gewillt und in der Lage sind zu folgen.
Es werden ja auch Kernsätze aus Ihren Blog-Beiträgen getwittert und finden so erst größere Verbreitung. In der Hoffnung, daß immer mehr Menschen sich dann auch mit dem größeren Ganzen beschäftigen.
Bisher klappt das ganz gut, glaube ich.
Mit einer ausführlichen Petition hat sich die Christ-sein-Bewegung für Gustl Mollath an die engagierte Frau Prof.Dr. Käßmann mit der Bitte gewandt, sich konkret für die Verbesserung der Unterbringungsbedingungen einzusetzen und Herrn Mollath zu besuchen. Dies hätte sofort zu einem “Schutzschild” für Herrn Mollath geführt ! Auf den persönlichen Brief kam eine unpersönliche E-mail der Assistentin mit der Antwort: Als “Botschafterin für das Reformationsjubiläum 2007 ! fällt dieses Anliegen nicht in den Aufgabenbereich von Frau Prof. Käßmann und man könnte sich (zuständigkeitshalber!) an die Evang. Kirche Deutschlands (EKD) und den bayerischen Landesbischof wenden.
Ich möchte dieses “wegschauende “Verhalten nicht verurteilen, da ich die Beweggründe nicht ausreichend beurteilen kann, aber eine persönliche Antwort und ein Telefongespräch -das verweigert wurde- wäre angesichts des unfassbaren Unrechts angemessen. Über die vorliegende Antwort des bayerischen Landesbischof wird berichtet.
Opas Teil III ist online:
http://opablog.net/2013/01/22/der-fall-gustl-mollath-politische-dimensionen-eines-deutschen-skandals-iii/
Pingback: Der Fall Gustl Mollath – politische Dimensionen eines deutschen Skandals III | opablog
Mollath: Die wollten mich loshaben
http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/mollath_die_wollten_mich_loshaben
Klartext im Justiz-Drama Mollath
http://www.merkur-online.de/lokales/garmisch-partenkirchen/klartext-justiz-drama-mollath-2713022.html
Beiträge zur ARD-Sendung von gestern:
http://blog.beck.de/2013/01/22/wenn-der-staat-zum-t-ter-wird-bemerkungen-zur-ard-reportage-unschuldig-in-haft
http://www.internet-law.de/2013/01/das-deutsche-strafverfahren-genugt-den-rechtsstaatlichen-anforderungen-nicht.html
http://psychiatrienogo.wordpress.com/2012/06/01/statement-marti/
Auch spannend: nicht einmal 50 Nasen befinden über ein Gesetz, das alle Bewohner dieses Landes angeht – und das ist dann demokratisch legitimiert.
http://siriusnetwork.files.wordpress.com/2013/01/tc3a4ter-brd-psychatrieterror.png
Huh. Krass!
Wird Herr Mollath jetzt auch vor lauter “Fürsorge” zur Eindämmung seines “Wahns” zwangsbehandelt?
Der Bundespräsident darf dieses Gesetz nicht unterzeichnen!
Opa hat sich wieder zu Wort gemeldet mit Teil II
. Er hat einen interessanten Gedanken formuliert, der diejenigen mal näher beschreibt, die allmählich immer hysterischer “Verschwörungstheorie, Verschwörunstheorie!” japsen.
http://opablog.net/2013/01/18/der-fall-gustl-mollath-politische-dimensionen-eines-deutschen-skandals-ii/
“Ein Außenstehender, wie ich, der heute auf dieses Dokument schaut, sieht einen Flickenteppich von Textbruchstücken und geschwärzten Personendaten. Im Kreis der beschuldigten Personen sind höchstwahrscheinlich Spuren zu finden, die zum “Fall Mollath” führen, vielleicht die entscheidenden. Ich werde sie nicht herausfinden. Dazu Befugte wollten es bisher nicht. Kann ich das Dokument trotzdem zum Sprechen bringen? Vielleicht mit einem Gedankenexperiment:
Stellen wir uns vor, daß jede der genannten Personen ein, zwei Juristen vertraut kennt, dito ein, zwei Steuer- und Vermögensberater, dito ein, zwei Ärzte, ein, zwei Politiker und sonstige Geistesschaffende. Im Nu sind wir bei 300 bis 400 Leistungsträgern, eine bemerkenswerrte Kompetenzballung im Nürnberger Raum, die sich ziemlich alarmiert fühlen muß. Doch abgesehen von dem Kompetenz-Tsunamie, der sich da aufbaut, läßt sich unser Gedankenexperiment noch weitertreiben. Denken wir an die soziale Vernetzung unserer 300 Leistungsträger – Verwandte, Geschäftspartner, Gesinnungsgenossen, selbst SpielgefährtInnen. Plötzlich sind wir bei 3000 Leuten, die alle im oberen 20%-Bereich der Vermögens- und Einkommenspyramide ihr Dasein fristen. Und das heißt: Ein Vermögen von ein bis zwei Milliarden Euro (nicht gerechnet die Familie Diehl, die allein schon 3 Mrd auf die Waage bringt) fühlt sich erheblich gestört.
Na, lieber Gustl, wieviel Wagenladungen Beweise braucht es wohl, um diese Vermögensballung aufzuwiegen? Herr Mollath paßt wohl paartausendmal auf diese Waagschale, sein ganzer Untertstützerkreis geht leicht 200 mal rein. Es müßten schon 200 000 oder 300 000 Normalbürger (Vermögende (also Kaumvermögende) der unteren Hälfte der Vermögens- und Einkommenspyramide) deutlich aufstampfen, um diesen dicken Klumpen ein wenig zittern zu lassen. “
Opa ist klasse, habe ihn jetzt abonniert, um nix zu verpassen!
Danke für den Hinweis!
Dr. Leipziger sagt laut Süddeutscher Zeitung:
„Auch würden er und andere Klinikmitarbeiter von fragwürdigen Unterstützern Mollaths bedroht.“
Ich gehe davon aus, dass diese Behauptung nicht belegt werden kann. Wie auch.
Ein Psychiater würde sagen, solche Behauptungen seien paranoide Gedankengänge, ja sogar Wahnvorstellungen.
Ob es überhaupt Drohanrufe gegeben hat, ist nicht bewiesen.
Denn so einfach werden Telefongespräche zu einem Klinikchef nicht durchgestellt.
Heute abend ARD, 23:00 – 23:45
Die Story im Ersten: Unschuldig in Haft
Wenn der Staat zum Täter wird
http://programm.ard.de/?sendung=281069335725765
@Fotobiene
LinkDank. Die ARD-Pressemeldung ist rechtsstaatlich deshalb grundfalsch, weil kein Verdächtiger “seine Unschuld” beweisen muß. Weitere Ausführungen erübrigen sich,.
@Richard Albrecht
Gott erhalte Ihnen Ihren Glauben an den Rechtsstaat.
Den § 160 Abs. 2 StPO werden die Staatsanwälte in Augsburg wortgetreu einhalten. Davon bin ich überzeugt. Aber nur weil es in der Strafanzeige unter anderem gegen einen Richter geht.
In allen anderen Fällen ist dieser § ein lästiges Übel. Hier nutzt es nichts, diesen § der Staatsanwaltschaft zu nennen. Das Gericht stellt dem Gutachter die Beweisfragen, Nicht die Staatsanwaltschaft und schon gar nicht die Verteidigung.
@ Richard Albrecht
Richtet sich Ihre kritische Bemerkung gegen die Pressemeldung oder die “Rechtsstaatlichkeit”?
Die ARD-Pressemeldung ist nicht falsch.
Richtig ist, dass kein Unschuldiger seine Unschuld beweisen muß. Darüber sagt die Presemeldung auch nichts.
Richtig ist, dass sich der rechtskräftig Verurteilte um mindestens einen der in § 359 StPO genannten Gründe für eine Wiederaufnahme seines Verfahrens vergewissern muß, z.B. neue Tatsachen, die eine Neubeurteilung zur Folge haben könnten.
Ich finde die Pressemeldung o.k.
@Richard Albrecht
Ich habe mit der Gerichtsbarkeit in Augsburg nur schlechte Erfahrungen gemacht.
Das betrifft sowohl die Sozial- wie die Zivil-, wie die Strafgerichtbarkeit. Abstraktes Denken, das von Richtern, aber auch von Staatsanwälten in der Stellenausschreibung verlangt wird, scheint dort offenbar vollkommen unbekannt. Dabei handelt es sich bei den Stellenausschreibungen um Personen, die mindestens 2 juristische Staatsexamen absolviert haben müssen. wenn ich richtig informiert bin.
Frau Wolff kann uns sicher einmal darüber aufklären, welche Voraussetzungen Staatsanwälte und/oder Richter (bitte geschlechtsneutral sehen) erfüllen müssen, um diese Ämter bekleiden zu können. Das dürfte in Hamburg nicht anders sein, wie in Bayern.
Robert Stegmann
@Fotobiene
„Unschuld beweisen“ ist die Verkehrung, die m.E. mit rechtsstaatlichen Verfahren nix am Hut hat.
Jenseits aller entre-nous-Nickligkeiten: @Helga Steckhan hat eine (auch mich beschäftigtende) Frage, die auf einen Realkonflikt verweist, angesprochen.
Freundliche Grüße Richard Albrecht
@Stegmann @Fotobiene @ Bod
Soso … mein Kurzposting wirkte so „als ob jeder [von Ihnen] eine andere Rede gehört hätte“ (Anna Seghers) … interessant, interessant …
Einspruch, Euer Ehren!
Ich stellte eine Frage, die zwei ganz verschiedene Reden hörbar machte.
Wie ist die Antwort?
Ich stelle mal die strittige Passage ein:
http://programm.ard.de/?sendung=21069335725765
Richard Albrecht hat recht, auch im Wiederaufnahmeverfahren gilt die in dubio-Regel. Faktisch aber gilt ein rechtskräftig Verurteilter als schuldig, und von diesem Stigma muß er sich aktiv befreien – was bei all den formalen Hindernissen, die eine Wiederaufnahme erschweren, sich wie der Versuch anfühlt, seine Unschuld beweisen zu müssen. Das Schlimmste sind ja Fälle, die sich bei genauem Aktenstudium als krasse Fehlurteile erweisen, es aber eben keine Wiederaufnahmegründe gibt. Da bleibt dann nur noch ein Gnadenverfahren.
“Das Schlimmste sind ja Fälle, die sich bei genauem Aktenstudium als krasse Fehlurteile erweisen, es aber eben keine Wiederaufnahmegründe gibt”
Liebe Gabriele, ist das nicht ein gravierender Fehler im Rechtssystem, der schnellstens geändert werden muß: Man weiß, daß jemand unschuldig ist, aber die Bürokratie verlangt, daß die Person in Haft/Unterbringung bleiben muß?
Ich sehe schon den Konflikt zwischen dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit und dem nach Gerechtigkeit – und deshalb würde ich für eine tatsächlich unabhängige hochkarätige Ombudsstelle plädieren, die Fehlurteile erkennen und eine Wiederaufnahme in Gang setzen kann, ohne daß deren Voraussetzungen (neue Beweise etc.) vorliegen müssen.
Prinzipiell wäre ich aber eher für eine Aufstockung der Strafsenate im BGH (ist doch unglaublich, daß 5 Senate für ganz Deutschland ausreichen sollen!) und bin für eine Abschaffung der Möglichkeit, auf Antrag des GBA Revisionen begründungslos als offensichtlich unbegründet abzuschmettern. Außerdem müßte der BGH vom Amts wegen Beweiswürdigungen überprüfen müssen, und die erstinstanzlich zuständigen Landgerichte müßten verpflichtet werden, Wortprotokolle der Hauptverhandlung herzustellen. Dann wäre Schluß mit dem Schreiben “revisionssicherer” Urteile, die mit der Hauptverhandlung nichts zu tun haben. Das wäre der bessere Schutz vor Fehlurteilen.
@gabrielewolff: Die von Ihnen beschriebene Problematik der begründungslosen Ablehnung von Revisionsanträgen gibt es ähnlich beim Bundesverfassungsgericht: Auch dort werden die weitaus meisten Verfassungsbeschwerden ohne Begründung zurückgewiesen. Aus meiner Sicht ein systematischer Verstoß gegen das Rechtsstaatsgebot sowie das Grundrecht auf rechtliches Gehör und damit auch die Europäische Menschenrechtskonvention. Die Verfassungsrichter scheint dies nicht zu kümmern. Für mich dahingehend eines der schlechtesten vorstellbaren Gerichte.
P.S.: Da immer wieder (zu) große Hoffnungen auf unser höchstes deutsches Gericht gerichtet werden – und dies auch für den Fall Gustl Mollath (und Tennesse Eisenberg) relevant ist -, erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass die Erfolgsaussichten von Verfassungsbeschwerden bei lediglich ein bis zwei Prozent liegen. http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/gb2011/A-IV-2.html
Man sollte sich da keinen Illusionen hingeben.
Als noch schlimmer erscheinen mir Fälle, in denen es schon bei gründlichem Aktenstudium durch einen Verteidiger niemals zu einem krassen Fehlurteil hätte kommen können. Zu diesen hochgradig haarsträubenden Fällen gehört der Fall Gustl Mollath.
Der Kern für mich in der Sendung:
Da werden Menschen vom Gericht in die Forensik überstellt.
Die Forensik zweifelt das Urteil nicht an, der Kandidat ist also durch das (möglicherweise falsche) Urteil schon “getauft”.
Alles weitere ergibt sich daraus. Niemals jedoch Zweifel am Urteil.
Das ist das System (“ich weiß auch schon, wie…”).
Pychiatrie als Polizey-Wissenschaft
von Götz Eisenberg
http://www.nachdenkseiten.de/?p=15917#more-15917
Dieser wichtige Beitrag erhellt den Hintergrund zu:
- hessischen Steuerbeamten
- Gustl Mollath
- aktuellem Bericht im SPIEGEL -print-
- Mensch, Arbeitnehmer als Ware
Gepaart mit dem heranrückenden, auf den Arbeitgeber-Flügel der Union insbesondere zurückzuführenden Video-Überwachungs-Wahn (siehe aktuelles Gesetzes-Entwurfs-Verfahren) ist diese Gesellschaft soeben mal dabei, “Orwells 1984″ in den Schatten zu stellen.
Alles und jeder, das/der sich nicht “normgemäß” nach den Regeln des Neoliberalismus, des ökonomischen Komplexes usw.usf. geriert, wird auf die eine oder andere Weise “weggesperrt” (via Pillen, Forensik).
Zeit, mal wieder Orwell zu lesen und sich die geschilderten Ängste seiner Protagonisten, “dabei erwischt” zu werden, in Erinnerung zu rufen und diese in die IST-Zeit zu transformieren ……
Der Eisenberg-Artikel füllt die von mir bereits angesproche “STRUKTURELLE GEWALT” (Johan Galtung) mit “Leben”.
Stimmt haargenau:
Empfehlenswert!
http://www.saarkurier-online.de/?p=82165
http://www.capital.de/steuern-recht/:Paranoia-Affaere–Wie-der-Staat-unbequeme-Steuerfahnder-kaltstellt/100049235.html?p=2
http://programm.ard.de/?sendung=281069335725765
Hallo Rena,
das klingt ja wie eine Blaupause für die Dekonstruktion des Leipziger-Gutachtens:
http://www.capital.de/steuern-recht/:Paranoia-Affaere–Wie-der-Staat-unbequeme-Steuerfahnder-kaltstellt/100049235.html?p=1
Auch in diesem Fall eines am Interesse des Auftraggebers orientierten Gutachtens wurde hinsichtlich der Vorwürfe der Beamte kein Realitätstest vorgenommen. Die Bilder gleichen sich.
Die SPIEGEL-Titelstory über die im Interesse der Pharma-Industrie ständig neu erfundenen seelischen Krankheiten, insbesondere bei “unangepaßten” Kindern und Jugendlichen sowie bei Alten, war erhellend – und das Kapitel über die von Psychiatern gern angewandten Neuroleptika gar zum Gruseln: als Dauermedikation schaden sie mehr als sie nutzen.
Das geht doch schon weit vorher los.
In einem Land mit einem Mindestmaß an Moral und Anstand ist der Angriff auf die Persönlichkeit eines Menschen aus beruflichen Gründen Tabu.
Allein die Untersuchung einer Person (hier sogar einem Team) auf ihren Geisteszustand hin zeigt eine ethische Verkommenheit in den Strukturen das es mir nur gruselt.
Was für ekelhafte, von allen guten Geistern verlassene Zeitgenossen treiben sich in Ämtern und Behörden herum? Was für Strukturen sind das, Schreibtisch an Schreibtisch nur Mitläufer, jeder zeichnet ab, keiner sagt Njet.
Dazu noch die offensichtliche Tatsache das “Forensik” inquisitorische Quacksalberei sein muss. Wie anders ist es zu erklären das selbst die “Koryphäen” (was für ein Wort) keine Verantwortung für ihre eigenen Pamphlete übernehmen können.
Das sind gesellschaftliche Auflösungserscheinungen und das alles hat mit Wissenschaft so viel zu tun wie Inquisition mit Maxwellschen Gleichungen .
@Horst P. @Fotobiene @ all
Dann spekulierts mal schön ohne mich weiter. Aber ein zu den Skates passendes Zitat aus der Rockmusikerszene hab ich auch:
„The one like Rock – the other like Roll“;-)
Dieser SPIEGEL-Titel von morgen paßt ja ideal zum Mollath-Fall: über die Definitionsmacht, was seelische Gesundheit/Krankheit angeht.
http://www.spiegel.de/spiegel/
Der medizinische Trend geht ja, nicht zuletzt aus kommerziellen Gründen, Arm in Arm mit der Pharma-Industrie, die gern neue ›Krankheiten‹ erfindet, so sie denn ein Mittel dagegen im Arsenal zu haben glaubt, schon seit langer Zeit hin zur Pathologisierung von lästigem oder dem jeweiligen System (Familie, Schule, Arbeitswelt, Justiz, Heim, Unterbringung) nicht angepaßtem Verhalten. Vor kurzem las ich, daß es sogar schon Fristen gibt, innerhalb derer man “gesund” um einen verstorbenen Angehörigen trauern darf, bei Überschreiten dieser Frist wird’s pathologisch, weil man dann dem Arbeitsmarkt nicht mehr optimal zur Verfügung steht. Und die Ausweitung der Sachverhalte, die heutzutage schon ›traumatisieren‹, läßt den Begriff ins Ungefähre absinken. Natürlich können europäische Psychotraumatologen von dem geringen Fallaufkommen echter Traumata mit Todes- und Todesangst-Erfahrungen wirtschaftlich nicht existieren, also wurde die Definition ins Uferlose ausgedehnt und das gesamte, einstmals sehr relevante, Fachgebiet entwertet.
Das ist alles sehr beängstigend und muß als gesellschaftlicher Hintergrund im Fall Mollath immer hinzugedacht werden. Denn die Tendenz zur medizinisch/kommerziell begründeten Pathologisierung entspricht wiederum dem Zeitgeist der prägenden Mittelschicht, die aus Verunsicherung wegen der Globalisierungs-Verwerfungen nach Ab- und Ausgrenzung sucht, um leibhaftige Sündenböcke zu kreieren. Da kommen nicht nur Raucher, Dicke, Kinderlose, Hartz-IV-Empfänger, trotz Verhinderungsmöglichkeit produzierte behinderte Kinder, Ausländer, aggressive Jugendliche und ›Kinderschänder‹ zupaß (denn die eigentlichen Verursacher der Verunsicherung kriegt man ja doch nicht), sondern jeder, der von Selbstoptimierung bis zur Persönlichkeitsaufgabe im Dienst von Staat und Wirtschaft nichts hält. So einer wie Gustl Mollath, unbequem, aufmüpfig, wirtschaftlich keinen Mehrwert schaffend, gehört in diese Sündenbock-Reihe.
Daneben existiert der gesellschaftliche feministische Mainstream-Hintergrund des Opfer-Abos für Frauen, denen eine Dämonisierung des Ehemannes selbst bei Rollentausch (sie verdient das Geld und ist tough, er ist der an Kommerz uninteressierte Oldtimer-Restaurateur und lebensuntaugliche Idealist) problemlos gelingt. Da wird nicht hinterfragt, wie das Brixner-Urteil deutlich macht, da wird der Frau geglaubt und dem Mann nicht.
Unabhängig von den zuspitzenden Besonderheiten des Falls, unabhängig von verantwortungslosem, systemangepaßten, bis hin zum strafrechtlich relevanten Agieren entscheidender Protagonisten im ›Fall Mollath‹, ungeachtet nicht ausschließbarer politischer Einflüsse zur Vermeidung der Aufdeckung systematischer Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch eine bayerische Bank mit betuchten, teilweise prominenten, bayerischen Kunden (die in den Jahren 2003/2004 noch nicht verjährt war): dieses Muster gilt für alle Rosenkriegsfälle, die Frauen gegen Männer anzetteln. (Umgekehrt klappt das eher selten.) Hunderttausend männliche Opfer von menschensrechts- und verfassungsrechtswidriger Gesetzgebung im Bereich des Familien- und Sorgerechts und der noch viel schlimmeren Praxis von Jugendämtern, psychologischen ›Sachverständigen‹ und Familiengerichten können ein Lied davon singen, was Zeitgeist vermag. Vom Leid der Kinder ganz zu schweigen.
Der Fall Mollath ist also der Verallgemeinerung zugänglich, und genau darin besteht seine über den Einzelfall hinausgehende Brisanz – was die öffentliche Anteilnahme verständlich macht.
Ich wette mal, daß nur eine Minderheit der Bevölkerung eine psychiatrische Exploration unbeschadet überstehen würde, wenn zuvor aus dem persönlichen Umfeld gestreut wird, man sei irre und gewalttätig (oder sonstwie schwer daneben). Ein Label findet sich dann schon für den von Aufträgen abhängigen Gutachter, wenn dessen regelmäßiger Auftraggeber das entsprechende Ergebnis erwartet. Und wenn Richter ohne Fortbildung oder gegen den Begutachteten voreingenommen sich in die Leerformel flüchten, sie hätten sich nach kritischer Würdigung dem Gutachten angeschlossen, kann es kein Recht mehr geben.
Im Kachelmann-Verfahren hat man gar erlebt, daß dort Koryphäen ihres Fachs vortrugen, die eine eindeutige Beweislage schufen – und daß das Gericht in der mündlichen ›Urteilsbegründung‹, die eine reine pressemäßige Selbstverteidigung der beschämenden Mannheimer Justiz war, vorgab, daß es keine Wahrheitsfindung gegeben habe, weil die Beweiskette in die eine wie die andere Richtung abgebrochen sei. Hier hatte man nun dank ausgesprochen brillanter Gutachten eine klare Beweislage für eine Falschbeschuldigung – in so einem Fall, der nicht politisch korrekt war (es gibt keine Falschbeschuldigungen von Frauen), emanzipiert sich ein Gericht begründungslos von eindeutigen und unhinterfragbaren Gutachten: irgendetwas stimmt mit unserer Strafjustiz nicht.
Gabriele, ich schreibe zuweilen aufgebrachte Mails an Politiker oder Zeitschriftenforen (querulatorische Tendenzen ?), ich rauche (vielleicht nicht aufgearbeitetes Trauma?), ich habe manchmal durchaus Standpunkte, die dem Mainstream zuwiderlaufen (Wahn ?) – oh Gott, ich muß echt vorsichtig sein
!
Genau, Stringa,
jetzt brauchst Du nur noch einen trennungswilligen Partner, der Dir übelwill, und schon bist Du fast fällig (aber auch nur fast, schließlich bist Du eine Frau)
Achwas, wenn die aufgebrachten Mails an Politiker hinreichend politisch sind, reicht das auch für eine Frau vollkommen. Hysterie ist “out”, aber als “Borderlinerin” kriegt man sie sicher noch zurecht gebastelt. Sie fühlt sich ja soooo leer, wetten?
P.S.: Es gibt nicht nur Frauen, die ihre Männer in die Klinik “abschieben” – andersrum geht auch. Dort wird dann gerne mit “Selbstgefährdung” argumentiert – aus Haushaltsunfällen können da schnell “unter vier Augen zugegebene Selbstmordversuche” werden, wenn der Partner böses im Schilde führt. Und da auch bei Selbstgefährdung gilt: Wer seinen “Fehler” nicht einsieht, ist höchst selbstmordgefährdet – Heidewitzka. Das Perfide an der Sache: Derjenige, der einen in die Psychiatrie bringt, macht einen auf “treusorgenden Ehemann”…
@ GabrieleWolff
-Zu Ihrem „Zeitgeist“-kritischen Hinweis („Das ist alles sehr beängstigend und muß als gesellschaftlicher Hintergrund im Fall Mollath immer hinzugedacht werden. Denn die Tendenz zur medizinisch/kommerziell begründeten Pathologisierung entspricht wiederum dem Zeitgeist der prägenden Mittelschicht…“) nur ein Erfahrungshinweis: Aus der ersten Aufschwungsphase der 1980er Jahre erinnere ich einen Ass.arzt einer psychiatrischen Klinik, der zwei Jahre später Prof. war: da sind Leute in Lehre und Klinik innert weniger Jahre was geworden, diede auf der Straße nicht mal nach der […].
-Auch wenn ich, zugegeben, keine harten Daten über die Berufsgruppe habe, darf ich doch vermuten: die (amüsant verfilmte) zeitweilige „Karriere“ des Ex-Postlers, selbsternannten Dr.med. et Dr. phil. und Betrügers Gert Postel als Leitender Oberarzt im Maßregelvollzug des Fachkrankenhauses für Psychiatrie in Zschadraß bei Leipzig drückt sinnfällig gesellschaftlichen Hintergrund aus und verdeutlicht: „Der Ort, den eine Epoche im Geschichtsprozeß einnimmt, ist aus der Analyse ihrer unscheinbaren Oberflächenäußerungen schlagender zu bestimmen als aus den Urteilen der Epoche über sich selbst.“ (Siegfried Kracauer [1927]; in: ders., Das Ornament der Masse. Essays. Nachwort Karsten Witte. Ffm. 1977)
Freundliche Grüße
Richard Albrecht
http://eingreifendes-denken.net
Die Recherchen zu diesem Fall sind ja manchmal herzerfrischend. So kann man eine Verwendung von Klein”anzeigen” entdecken, die von einem gewissen Humor zeugt. Einfach mal “Purschke und Juristen” in google eingeben. Vor allem interessante Literatur ist angegeben.
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bundestag-billigt-medizinische-zwangsbehandlung-psychisch-kranker/
Da japst man nur noch nach Luft.
Das Erziehungsmonopol der Justiz
Wegsperren – Anketten – Foltern… ,demnächst dann auch wieder mit den beliebten “Heilmitteln”.
Die Welt mancher Richter, Politiker, Behörden, ist nur dann ganz Heil, wenn “Zucht und Ordnung” “herrschen”.
https://www.taz.de/Geschlossene-Heime/!109383/
Der Menschenrechtler sagte am Januar 20, 2013 um 10:52 vormittags
Wenn Sie Ihre abstrakte Leitfrage nach “dem Hauptverantwortlichen” operationalisieren auf die/den, es können auch mehrere sein, der/die den Prozeß vom Amtsgericht zum Landgericht lenkten (was sowohl praktische Rechtskenntnisse um Verfahrensabläufe als auch Menschenkenntnis über Berufsrichter voraussetzt) und steuerten, gibt es (auch von mir) hier bei IV und V schon ´n paar ernstzunehmende Hinweise auffn bestimmtes rechtsadvokatisches “Organ der Rechtspflege”. Aber erstens soll hier der
Blogverantwortlichen, die dieses (und gewiß noch viel mehr weiß) nicht vorgegriffen werden und zweitens muß nicht alles Wissen gleich publiziert werden …
(P.S. Bitte evtl. Tippfehler wenn nicht korrigieren dann wenigstens tolerieren. Danke. RA)
Vor einigen Tagen sagte eine Mitleserin, sie sei zunehmend bestürzt. Das kann ich sehr gut verstehen, gerade nach der vergangenen Woche, in der wir wieder einmal Zeugen des völlig irrationalen Verhaltens eines Arztes und einer Journalistin wurden.
Da ist es schon fast tröstlich, dass es auch dieses gab:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-in-sechs-justizbehoerden-im-dickicht-der-zustaendigkeiten-1.1572883?commentspage=editor:1:#comments
Viele Fragen, die immer mehr Bürger stellen, werden – vielleicht nicht mit allen juristischen Details – sehr klar und konkret mit geographischem Bezug dargestellt, die Dimension dieses Falls erschließt sich sofort und unmittelbar: noch niemals hat sich der “Rechtsstaat“ vor aller Augen buchstäblich so sehr in sich selbst verwickelt, und dabei wurde das siebte mit der „Causa Mollath“ befasste Gericht, das BVerfG, noch nicht einmal berücksichtigt. Das große Interesse der Leser spiegelt sich in Quantität und Qualität der Kommentare wider, wobei man manchmal nicht weiß, ob man lachen oder weinen soll. Nicht zu überhören ist auf jeden Fall die Forderung, Gustl Mollath die Freiheit zurückzugeben.
Tröstlich ist auch folgendes:
http://bavarianspaces.de/bayernspezial/gustl-mollath-und-die-bayerische-justiz/5516/
hier vor allem der letzte Satz:
„Da uns dieser Fall Mollath selbst sehr bewegt, werden wir dies weiterhin genau beobachten und Updates hier veröffentlichen.“
Ich bin optimistisch, dass immer mehr Menschen genau beobachten und dies umso mehr, je mehr die Irrationalität bei Vertreter(inn)en von Politik, Psychiatrie, Justiz und Presse auffallen und einer breiteren Öffentlichkeit bewusst werden.
Dieser schon ältere Text von Joachim Hellmer:
http://de.wikipedia.org/wiki/Joachim_Hellmer
ist aus aktuellem Anlaß online gestellt worden:
http://www.locus24.de/psy-0006.html
Im Zweifel tut es auch eine Anpassungsstörung oder ein Wahnsystem, wenn jemand nicht mitmachen möchte, weil er die Realität zu negativistisch betrachtet.
Von Prof. Müller via Twitter für Frau Wolff
https://twitter.com/search/realtime?q=%23Mollath&src=hash
http://www.justizvollzug-bayern.de/JV/Anstalten/Zustaendigkeiten/vollstrpl.pdf
Aha, dann stammt der Plan von Ihnen, habe ich nicht vorher gesehen.
@ Richard Albrecht:
Weil er, jedenfalls durch Brixner, verurteilt worden wäre, wäre er nicht nicht ausschließbar schuldunfähig gewesen.
@Rena: Danke für den Link auf den Vollstreckungsplan des Freistaates Bayern!
Das sogenannte Bezirkskrankenhaus Straubing ist als forensische Einrichtung zentral für ganz Bayern zuständig, und zwar für Unterzubringende mit besonders hohem Sicherungsbedarf (S. 13, (2) a). In der von Ihnen verlinkten Fassung des Vollstreckungsplanes vom 1. November 2010 wird auf den Seiten 15/16 wie folgt zu den Voraussetzungen einer Unterbringung in dieser forensischen Klinik ausgeführt:
„f) Im Bezirkskrankenhaus Straubing werden ausschließlich Personen aufgenommen, bei denen das Gericht gemäß den Bestimmungen der §§ 63, 64 StGB, §§ 126 a, 453 c, 463 StPO die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt oder gemäß § 81 StPO die Beobachtung in einem öffentlichen Krankenhaus angeordnet hat.
Da die Klinik als zentrale Einrichtung über keinen eigenen regionalen Einzugsbereich verfügt, bleibt die Aufnahmezuständigkeit der regionalen Bezirkskrankenhäuser und der Fachklinik für junge Drogenabhängige in Parsberg im Regelfall vorrangig bestehen. Eine Zuständigkeit des Bezirkskrankenhauses Straubing ist sowohl bei Direkteinweisungen als auch bei Verlegungen aus anderen Bezirkskrankenhäusern nur gegeben bei
aa) besonders sicherungsbedürftigen Personen, bei denen eine Entweichung wegen KOMBINIERTER Flucht- und Gemeingefährlichkeit mit den besonderen Sicherheitsvorkehrungen dieser Klinik verhindert werden muss,
bb) Personen, bei denen die hohe Gefahr besteht, dass sie während ihrer Unterbringung schwere körperliche Aggressionshandlungen gegen Personal oder gegen Mitpatienten begehen werden und bei denen deshalb aus therapeutischen oder aus Sicherheitsgründen eine Aufnahme oder Verlegung in das Bezirkskrankenhaus Straubing notwendig ist,
cc) Untergebrachten, die Entweichungen oder Entweichungsversuche aus geschlossenen Stationen unter erheblicher Gewaltanwendung gegen Personen oder Sachen begangen haben,
dd) Beschuldigten, bei denen zur Beobachtung nach § 81 StPO aufgrund eines besonderen Sicherungsbedürfnisses die Aufnahme im Bezirkskrankenhaus Straubing erforderlich ist.“
Gustl Mollath war vom 24.4.2006 bis 14.5.2009 in dieser damit am stärksten gesicherten forensischen Psychiatrie in Bayern untergebracht. ( http://www.gustl-for-help.de/chronos.html )
Nach meinem Kenntnisstand traf, bezogen auf Gustl Mollath, selbst offiziell zu keinem Zeitpunkt eines der in den Punkten aa) bis dd) genannten Kriterien zu. (Falls da jemand andere Kenntnisse hat, bitte ich um Korrektur.)
Sollte die Fassung des Vollstreckungsplanes, die zum Zeitpunkt der Verfrachtung von Gustl Mollath in die Straubinger Forensik (April 2006) galt, bereits die selben Kriterien formuliert haben, dann wäre Gustl Mollath vorsätzlich rechtswidrig von der bayerischen Justiz nach Straubing verbracht worden, damit also an die Stelle in Bayern, die Menschen wohl mit am weitesten von einem normalen Leben entfernt und damit Kontakte zu Angehörigen, Freunden und Anwälten mit am zuverlässigsten erschwert.
Sollte dies zutreffen, dann würde ich das so interpretieren, dass Gustl Mollath jemand in Bayern sehr Mächtigem sehr gefährlich geworden war. Und dass dieser Mächtige bzw. diese Mächtigen die Macht dazu hatten, den (CSU-)Justizapparat entsprechend in Bewegung zu setzen.
Denn „rein zufällig“ kann Gustl Mollath kaum in die Straubinger Forensik gelangt sein, insbesondere weil dies nach meinem Kenntnisstand selbst das Gutachten des Dr. Leipziger nicht begründet hätte. Demnach müsste jemand innerhalb der bayerischen Justiz bewusst Recht gebeugt haben, um Gustl Mollath überhaupt im BKH Straubing „unterbringen“ zu können.
(Aber wie gesagt: Dies unter der Voraussetzung, dass der Vollstreckungsplan für den Freistaat Bayern dies im April 2006 schon analog zur Fassung vom 1.11.2010 geregelt hätte. Vielleicht kann jemand die damals gültige Fassung beibringen.)
Zu dieser Fehleinweisung Mollaths hatte ich mich auch schon geäußert – für die Auswahl der Kliniken ist aber nicht die Justiz zuständig, sondern die Bezirke (in Zusammenarbeit mit den Kliniken) und in letzter Konsequenz das Sozialministerium.
Der Vollstreckungsplan von 2006, falls der gemeint ist
http://www.t-anwaelte.de/fileadmin/Rechtsprechung/vollstrpl.pdf
Danke, Rena!
Inhaltlich gibt es demnach keinen Unterschied zwischen Nr. 19 des Vollstreckungsplanes von 2006 und dem aktuellen. Das war klar, denn Straubing wurde 1990 als Hochsicherheits-Forensik eröffnet – Mollath gehörte da nie hinein, die für ihn zuständige Forensik war die in Erlangen.
@gabrielewolff und Kundige
Eine Triple-Schlichtfrage hab´ ich immer noch:
Im diesem Dokument, dem Landgerichtsurteil vom 8. 8. 2006, steht auf Blatt 2 Punkt 1:
„Der [wegen „Körperverletzung u.a.“ öffentlich] Angeklagte wird freigesprochen“. Und ebenda Blatt 2 oben rechts steht: Das Urteil ist seit 23.2.2007 „rechtskräftig“.
Quelle: http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf
Warum und wieso hat/te der freigesprochene Angeklagte „die Kosten des Verfahrens“ sowie weitere Kosten zu zahlen, warum und wieso wird so getan als wäre Herr Mollath verurteilt worden und warum und wieso wird Herr Mollath seit seinem „rechtskräftigem“ Freispruch wie ein „rechtskräftig“ verurteilter Straftäter behandelt?
Freundliche Grüße
Richard Albrecht, 190113
http://eingreifendes-denken.net
@ Rena:
Zu spät, den Vollstreckungsplan hatte ich bereits gefunden…
http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/01/12/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-vi/#comment-2115
Ja, den Link zum Vollstreckungsplan hatte ich hier gefunden Das hatte ich in meinem Tweet auch anerkannt (“via Gabriele Wolff”)
Grüße
H.E. Müller
Da habe ich mich vertan, sorry
Lektüren-Empfehlung:
http://www.focus.de/politik/deutschland/prozess-hin-zum-schwachsinn_aid_154394.html
http://www.zeit.de/1990/24/klaus-peter-loeser-geht-jetzt-vor-gericht/seite-1
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41768195.html
Die Ära des CSU-Übervaters Strauß, der
1988 gestorben war, kam unter einen Schatten der Korruption. Da bekommt ein gesuchter Steuerflüchtling, der ein enger Freund des mächtigsten bayerischen Politikers ist, von den bayerischen Finanzbehörden mehr als 60 Millionen DM Steuerschulden gleichsam erlassen – für die in Deutschland seit langem schwelende Diskussion um Steuergerechtigkeit“ hätte kaum ein passenderes Beispiel „erfunden“ werden können.
Die Frage des Ministerialbeamten aus der Münchener Staatskanzlei an den REPORT-
Redakteur am Rande eines Stehempfangs in einer oberpfälzischen Kreisstadt
ist in mancher Hinsicht bemerkenswert, wirft sie doch ein Licht auf den Umgang des
politischen Establishments mit Affären. So wie sie gestellt wurde, offenbart sie zum
einen, daß man in München davon ausging, daß nur ein „Parteifreund“ den Verrat
begehen konnte – als ob nur „Parteifreunde“ von Affären wissen und als ob nur „Parteifreunde“ ein Motiv zu deren Aufdeckung hätten. Zum anderen offenbart sie, daß bei Strauß manche (Parteifreunde) zu kurz gekommen sind, was im Umkehrschluß bedeutet, daß etliche auch gut bedient wurden. Im nachhinein stellte sich dies in zumindest einem Fall auch als wahr heraus.
Das eigentlich Interessante in dieser Frage ist jedoch, daß offensichtlich eine wie
große Gruppe auch immer von dieser Affäre über Jahre wußte, ohne daß sie publik
wurde. Das Machtgefüge von Strauß und der CSU scheint in München tatsächlich
erstaunlich gut „funktioniert“ zu haben, so daß dem Beamten eine aufmerksame
Opposition oder etwa eine undichte Stelle in der Bürokratie erst gar nicht einfielen,
wenn es darum ging, den oder die Informanten für die Aufdeckung eines bayerischen
Skandals zu suchen.”
http://issuu.com/netzwerkrecherche/docs/leidenschaft-recherche-2aufl
Oliver Merz, Seite 77, aus ENTHÜLLUNGS – BERICHTE UND SKANDAL – GESCHICHTEN
Ich bin ja bei Leyendecker (Vorwort) inzwischen sehr skeptisch – trotzdem vielen Dank für das Link (oder DEN Link? Ich krieg das nicht klar..)!
@ Erwin Bixler
@ Andreas Wittmann
@ Gabriele Wolff
@ all
Die zitierten Antworten von Frau Lakotta sind wirklich frappierend, für mich aber nicht völlig unerwartet.
Es ist für mich durchaus vorstellbar, daß eine Verschwörung, wie Gustl Mollath sie entdeckt hat, nur DARUM funktioniert, weil die meisten der “Verschwörer” nicht wissen – noch nicht einmal nach Hinweis – begreifen können, daß sie selbst Teil dieser Verschwörung sind.
Es ist für uns oft sehr schwer, einen solchen Perspektivwechsel zu vollziehen, wo wir doch einen objektiven Blick auf die Sachlage versuchen.
Es ist für uns schlicht nicht vorstellbar, daß Menschen so “verbaut” sind, daß sie wirklich glauben, was sie da veröffentlichen. In Pressebeiträgen, Gutachten oder Urteilen…
Für mich ist es durchaus vorstellbar und menschlich nachvollziehbar, daß in einer Welt des gesellschaftlichen Leistungsdrucks und Erfolgswillens einzelne Menschen ihren Orientierungspunkt dann eher bei menschlichen Kontakten via Firmenkollegen, Handballclub etc. setzen. Ich sprach in dem Zusammenhang auch schon einmal von “Betriebsblindheit”, die sich da einstellen könnte, in der jeweiligen beruflichen und gesellschaftlichen Rolle.
Wenn jemand intelligent genug ist, diese Psychologie, der vermutlich jeder von uns in irgendeiner Weise unterliegt, zu durchschauen und für sich zu benutzen, dann bedarf es möglicherweise nur eines Anstoßes, damit die Kette flutscht. Quasi ganz automatisch.
Klingt gruselig, aber so arbeiten ja auch Geheimdienste sehr erfolgreich.
Wie bei anderen Verschwörungen könnte es hier ebenso schwierig sein, die Beteiligten als Mitverschwörer zu verurteilen, weil sie eben tatsächlich in gutem Glauben gehandelt haben (ihre jeweilige Rolle unbewußt ausgefüllt haben).
Insofern ist für mich tatsächlich fraglich, welcher der hier und da genannten Lügner (z.B. Wörthmüller, Leipziger, Brixner) tatsächlich schuldig im Sinne der “Anklage” sind, also BEWUSST gelogen haben oder lügen, oder aber “nur” (sträflich!!) nachlässig, leichgläubig, faul, etc. gehandelt haben, weil sie dem jeweils (in Kette!) nahen Kollegen/Freund geglaubt haben.
Diese Überlegung soll keineswegs einen der Beteiligten entlasten, im Gegenteil: Es belastet jeden Einzelnen in der Kette, nur in anderer Weise als es die Justiz möglicherweise zur Zeit bestrafen kann.
Es ist die Gesellschaft, die derartiges entstehen lässt.
Es muß die Gesellschaft sein, die dagegen kämpfen muß.
Ausnahmsweise muss ich Ihnen hier widersprechen.
Es ist für mich – bei dem roten Faden, der sich durch all die unglaublichen “Fehlleistungen” der Justiz zieht – ganz und gar ausgeschlossen, dass es sich um bloße Betriebsblindheit oder reines Versehen handelte.
Allein schon die Gesamtheit der Fehler des Urteils sind bei einem erfahrenen Richter, der einigermaßen bei Verstand ist, durch nichts anderes zu erklären als durch den unbedingten Willen, den Angeklagten in die Pfanne zu hauen.
Die gravierenden handwerklichen “Fehler” der Psychiater können ebensowenig fahrlässig entstanden sein. Hier ist vorauseilender Gehorsam erkennbar, der sich zwar durch eine mögliche Abhängigkeit von Aufträgen der Justiz erklären ließe; das ändert aber nichts daran, dass diese Ferngutachten mit einer bestimmten Absicht und Zielrichtung erstattet wurden.
Und wie soll man sich die völlig einseitige Tätigkeit der Staatsanwaltschaft (bzw. Polizei) erklären, die allen fraglichen Hinweisen Frau Mollaths nachging, aber die äußerst konkreten Anzeigen Herrn Mollaths (z.B. auch wegen Körperverletzung durch den Bruder Frau Mollaths) komplett ignorierte? Eine solche Staatsanwaltschaft ist nicht betriebsblind, sondern blind auf einem Auge.
Richter, Staatsanwälte und Psychiater sind in ihrer amtlichen Funktion tätig geworden, nicht als Privatleute. Es ist nicht denkbar, dass sie nicht wussten, was sie taten, selbst wenn es sich nur um eine “Gefälligkeit” für einen Vorgesetzten, Sportsfreund oder Nachbarn gehandelt haben sollte.
@Fotobiene
Auch ich möchte Ihnen widersprechen.
Ich nehme schwer an, dass das Zusammenspiel zwischen Justiz, Gutachtern und Politik erst deutlich wird, wenn die “allgemein bekannte Persönlichkeit” enttarnt ist, die ja im November 2012 in den Medien ein “tragende” Rolle im Fall Mollath einnahm. Erst Ende November 2012 schwenkte das Pendel zu Ungunsten von Gutachtern und Gerichten aus.
Man kann nun darüber spekulieren, ob die “allgemein bekannte Persönlichkeit” für diesen Schwenk verantwortlichwar, oder nicht. Herr Seehofer und Frau Dr. Merk waren aber in meinen Augen nur noch ausführende Organe.
Robert Stegmann
@ Robert Stegmann:
Wieso sollte die ›allgemein bekannte Persönlichkeit‹ ein Interesse daran haben, daß sich Medien und die Politik zugunsten von Gustl Mollath einmischen? Das ist doch absolut widersinnig…
Sie haben es getan, weil die Ungereimtheiten des Falls offensichtlich wurden.
Ich denke, Robert Stegmann meinte etwas ganz anderes, nämlich dass Frau Dr. Merk und Herr Seehofers ein Ablenkungsmanöver gestartet hätten, um die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit von der “allgemein bekannten Persönlichkeit” abzuziehen.
Darauf wäre ich allerdings auch nicht gekommen: wäre der Preis nicht zu hoch?
@fassungslose Durchschnittsbürgerin @fotobiene@Stegmann
Die These von Fotobiene schließt die entscheidende Feststellung von der fassungslosen Durchschnittsbürgerin nicht aus ! Freilich wurden Einzelne benutzt, unter Druck gesetzt, möglicherweise auch erpresst.
Offensichtlich hat ein “Generalstabsplan” existiert und wurde konsequent und systematisch verfolgt ! Nicht Herr Mollath hat seine Frau und Andere verfolgt, sondern er wurde verfolgt und hatte die Stärke, keinen Verfolgungswahn zu entwickeln. Wenn man den auf Herrn Mollath gerichteteten Spieß umdreht, zeigt der Spieß auf alle Beteiligten zurück, und uch die “gezielten” inhaltlich und zeitlich plazierten Aktivitäten zeigen auf, dass Herr Mollath fertig gemacht werden sollte und dazu nicht nur Verbindungen genutzt wurden, wie dies Herr Braun eidestattlich versichert hat. Ohne eine “verschworene “Mannschaft mit einem
Häuptling hatte das Ziel über so viele Handlungsebenen nicht erreicht werden können! Die rechtsstaatlichen Sicherungen wären dann nicht so durchgebrannt!
Wer hat all diese Aktivitäten entwickelt, koordiniert, angeordnet und wer hatte neben den Banken das Hauptinteresse den Haupthintergrund zu vertuschen?
W e r ist der H a u p t v e r a n t w o r t l i c h e ?
Die beunruhigendere Variante wäre freilich die, daß unsere rechtsstaatlichen Sicherungen nicht ausreichen, um Verfahren wie dieses zu verhindern. Rechtsordnung wie auch ärztliche Ethik und Standesregeln setzen Protagonisten voraus, die gutwillig, intelligent und integer arbeiten und auch genügend Zeit haben, sich einem Fall bzw. einem Patienten zu widmen. Was, wenn das nicht der Fall ist? Was, wenn es zu Fehlern aus Überlastung oder gar zu Machtmißbrauch kommt?
Eine unbrauchbare “Sicherung” stellt beispielsweise das Revisionsrecht dar, insbesondere die Möglichkeit, eine Revision begründungslos als “offensichtlich unbegründet” zu verwerfen – darauf komme ich im nächsten Beitrag zu sprechen.
Welche rechtsstaatlichen Sicherungen? Es gibt keine. Es kann auch keine geben weil der Versuch das abstrakte Gesetze die Moral bestimmen statt Moral diese Gesetze immer zu einem Gulag oder Guantanamo führen.
Auch wird weiter lustig gegen alles verstoßen was eine Gesellschaft im inneren Zusammenhält. Ihre Ausführungen um den Vollstreckungsplan (nie davon gehört und sollte der bindend sein ein weiteres Beispiel bei dem mir nur noch die Haare zu berge stehen) zeigt doch das es allen Beteiligten völlig egal ist was anderen passiert so lange ihr “Recht” auf finanzielle und körperliche Unversehrtheit nicht angetastet wird.
Warum das ganze so exakt nach der Verjährung einer Taten und Aufbewahrungspflichten an das Licht der Öffentlichkeit kommt kann übrigens auch mit nachlassendem Vertuschungseifer zu tun haben.
@Menschenrechtler
Hauptverantwortlicher würde ich ihn nicht nennen. Ich würde die Person oder die Personen eher “Lobyisten” oder “Auftraggeber” nennen.
Wie schön wäre es doch wenn willentlich planerische Intelligenz dem “Bösen” Gestalt gäbe. Das könnte mit klarem Kopf und einigen Regeln wirksam bekämpft werden. Die Beteiligten müssten ja nur eine Strafe einkalkulieren die hoch genug wäre.
Ein schöner Satz den ich dazu mal gefunden habe lautet: Es ist schlicht ein Irrtum das Erwachsene wüssten was Sie tun. Diese ganzem Verschwörungen sind nichts weiter als eine Mischung aus den niederen Instinkten des Menschen. In diesem Fall und unter anderem Rachsucht, Habgier, Stallgeruch und Profilneurose und (darf man das hier sagen?) gerade bei männlichen Richtern Konkurrenzgehabe.
Hinzu kommt das Unabhängige Geister bei denen die in der täglichen Mühle des Alltags stecken ein für mich unerklärliches Neidgefühl wecken.
.
Eine unselige Mischung. Bis auf die Initiatorin die virtuos mit den Dummheiten der Sie umgebenden Männer und Modeerscheinungen spielt kann ich außer der oben genanten “menschlichen Eigenschaften” keine Systematik erkennen.
Ein schönes Beispiel ist die Redakteurin. Auf eine Frage die inhaltlich darauf hinausläuft das im Verfahren doch wohl nachweislich einiges nicht mit rechtlichen Dingen zugegangen ist zu Antworten das der Angeklagte ja rechtskräftig Verurteilt wurde ist so dämlich das man sich nur an den Kopf fassen kann.
Die von Ihnen genannten Motive (von Rachgier bis hin zur Profilneurose) gibt es natürlich in jeder menschlichen Gesellschaft reichlich.
Aber sie erklären im Fall Mollath gar nichts. Hier leisteten alle beteiligten Behörden und Gutachter (mit Ausnahme des Vormundschaftsgerichts Straubing und des dortigen Psychiaters Dr. Simmerl) und dazu noch der damalige Verteidiger Herrn Mollaths einen ursächlichen Beitrag. Gleichzeitig versagten alle rechtsstaatlichen Sicherungen.
Dieser “GAU” ist nicht durch bloße ungesteuerte Koinzidenz erklärbar.
Wir müssen allmählich lernen, den Gedanken auszuhalten, dass das “Böse” im Menschen nicht nur im Unbewussten existiert und dass uns gegen manche Gegner kein guter Gott hilft.
Selbstverständlich sollten wir an ein planvolles Vorgehen gar nicht erst denken: Catilina ist schon längst Geschichte, und Intrigen haben wir in unserer aufgeklärten Gesellschaft, die sich stets den Menschenrechten verpflichtet fühlt und die bürgerlichen Tugenden pflegt, erfolgreich und nachhaltig in Theater, Film und Literatur outgesourct.
@ fassungsloser Durchschnittsbürger
Interessanter Beitrag dazu von Dr. Sponsel:
http://www.sgipt.org/forpsy/PsyMissbr/FGAK.htm
@ Fotobiene
Vielen Dank für den Hinweis auf die wirklich hellsichtigen Ausführungen Herrn Dr. Sponsels. Das ist die Welt, in der wir leben.
@ fassungsloser Durchschnittsbürger
@ Michael Bach
Es paßte so gut zu meinem leider unter den falschen Blogbeitrag geposteten Kommentar hier:
http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/21/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-iv/#comment-2278
…auch zu dem Kommentar von Michael Bach darauf…
Vielen Dank übrigens für Ihrer beider Wahrnehmung und Reaktion trotz falschem Kommentar-Ort!
An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Kommentatoren des Blogs dafür bedanken, daß es hier (meiner bescheidenen Meinung nach) überwiegend sehr kultiviert und tiefgründig zugeht – auch nächtlich-längliche oder emotional aufgeladene Beiträge, gar Verrennen in die falsche Richtung führen zu entsprechend sachlichen Korrekturen oder verständnisvollen Richtungsgeber-Bemerkungen.
Man kann das im Netz auch ganz anders erleben, leider.
Ein wenig aufeinander aufpassen, sagte Dr. Sponsel, hier klappt das!
Es mag daran liegen, daß schon die Beiträge der Blog-Autorin nicht jeden Troll im Netz anziehen… Das will ich hier nicht vergessen ebenso dankbar zu sagen!
Wann kommt denn Teil VII??? *lechz’*.
›Lechz‹ ist gut…
Teil VII kommt diese Woche – aber auch ich brauche Regenerationsphasen, die Diskussionen hier und das Updaten (man will ja immer auf dem neuesten Informationsstand sein) nehmen schon viel Zeit weg. Und so aus dem Ärmel schütteln kann ich meine Beiträge nun mal nicht, wie es manche Presseorgane für opportun halten. Den SPIEGEL mit seiner heutigen Titelstory über die pharmaindustrie-verbandelten Psychiater mit ihrer fragwürdigen Definitionsmacht sehe ich übrigens auf dem richtigen Weg – weg von der seicht-affirmativen Lakotta, hin zu genauem kritischen Hinsehen, welcher Machtmißbrauch durch diese Berufsgruppe heute (wieder) möglich ist. Und da ist der düsterste Bereich, die Geschlossenen Anstalten und der Maßregelvollzug, noch nicht einmal angesprochen.
Alles natürlich im Namen der ›Opfer‹, die gar nicht merken, wie sie instrumentalisiert und lebensuntüchtig gemacht werden. Jede Gesprächspsychotherapie oder Verhaltenstherapie ist hilfreicher als chemische Keulen, die allenfalls zur Krisenintervention taugen. Jede menschliche Zuwendung überhaupt, insbesondere bei durch Psychiater ohnehin nicht behandelbaren “Persönlichkeitsstörungen”, die eigentlich biographisch bedingte charakterliche Fehlentwicklungen sind, wirkt besser als Pillen. Psychiater ohne Psychotherapie-Ausbildung sind m.E. überflüssig und allenfalls als Diagnostiker brauchbar. Wie sich dieser Irrsinn verbreiten konnte, seelische Erkrankungen beruhten kausal auf gestörter Hirnchemie, ist mir ein Rätsel: wie, wenn es umgekehrt wäre: daß die seelische Erkrankung die Hirnchemie durcheinanderbringt, und daß das mechanistische Basteln an Symptomen nur wenig bringt?
@ Gabriele Wolff
“lechz” sollte vor allem inhaltliches Interesse bekunden, keinen Zeitdruck.
Müssen wir uns wirklich den Spiegel kaufen, um mitreden zu können?
Zu Ihrem letzen Satz (“umgekehrt”).
Zieht sich da wieder meine “Huhn-Ei”- Verdrehung durch?
Zur Erinnerung die brillante Analyse von Ursula Prem
http://www.newsandbuy.de/Mollath_Presse.htm
Dazu auch Teil II der kritischen Medienberichterstattung
http://www.newsandbuy.de/Presseskandal_Gustl_Mollath.htm
Und hier das Aktuellste von Ursula Prem:
Freitag, 18. Januar 2013
http://www.ein-buch-lesen.de/2013/01/wir-leben-in-einem-rechtsstaat-die.html?spref=tw
Sehr geehrte Frau Wolff,
obwohl verschiedentlich schon diskutiert und erläutert, empfinde ich doch noch einen Wissensdurst bezüglich einer etwaigen (ich meine von Merk auch angekündigten) Unterbringungsprüfung.
Selbst dem aussenstehenden Laien kommen bei der sich darstelltenden Sachlage erhebliche Zweifel, ob die Gründe für eine Unterbringung (noch) vorliegen, also nicht eine strafbare Freiheitsberaubung vorliegt. (Strafanzeige wurde von anderen hierzu ja schon gestellt).
Natürlich verstehe ich die Strategie Mollaths resp. Strates eine Begutachtung vermeiden zu wollen.
Meine Frage ist aber, braucht es überhaupt eine solche Gefährlichkeitsprognose eines Arztes?
Es ist doch so, vom Gericht wird doch verlangt, das Gutachten auch hinsichtlich seiner fachmännischen Ausarbeitung zu beurteilen oder im Falle sich widersprechenden Gutachten begründend eines auszuwählen.
Wenn das Gericht das kann, also Gutachten vom Tisch fegen, dann müsste es doch im Umkehrschluss auch zu eigenen Feststellungen fähig sein. Im Falle Mollath müsste doch ein Gericht aufgrund der Anlasstaten mit Hilfe des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes eine Fortführung oder Aufhebung der Unterbringung auch ohne arztliche Hilfe beschliessen können.
Dieser Widerspruch will mir nicht in den Kopf. Vielleicht können Sie helfen?
Zudem frage ich mich, was eigentlich dagegen spricht bei einer erneuten Prüfung einfach Weinbergers Gutachten wieder vorzulegen. Es ist zwar nicht mehr druckfrisch, aber dass sich die dort enthaltenen Feststellungen grundsätzlich geändert haben, kann niemand irgendwie belegen. Gründe das das Gutachten nicht mehr gelten sollte, lassen sich keine konstruieren.
Will heissen: Damals war er gesund, dass sich daran was geändert hat, ist eine unbewiesene Behauptung, fehlt ja an einem Gutachten neueren Datums.
Zudem kann das Gericht doch eine Stellungnahme der Klinik anfordern. Dort wird aber wieder nicht mehr rauskommen, als er nehme die Medikamente nicht und die Therapie hätte deswegen noch nicht begonnen, was uns wieder zum Behandlungskonzept bringt und zur Verhältnismässigkeit. Denn ein untaugliches Mittel – Beugehaft für die Medikamenteneinnahme- kann NIE verhältnissmässig sein.
Natürlich verstehe ich das Ziel Wiederaufnahme, aber dass man die Unterbringungsprüfung deswegen einfach weg lässt und Mollath noch vielleicht bis zu einem Jahr in der Klinik lassen will verstehe ich nicht.
… vielleicht hilft hier – der besseren Nachvollziehbarkeit wegen, die Feststellung/Meinung des Direktors des Soltauer Amtsgerichts aus dem Jahr 1998:
[i][b]“Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten, als ihr Interesse, der Justiz Fehler nachzuweisen und die Justiz und Ihre Personen zu diffamieren.”[/b][/i]
Stresstest – “Großraum Krefeld”
Eine durchaus steile These dieses Direktors…nach meinem Dafürhalten könnte die Öffentlichkeit über vergangene Fehler durchaus hinwegsehen. Fehler kommen vor. Aber ein grundsätzlichen Anspruch auf Rechtssicherheit sollte man der Gesellschaft nicht vorenthalten.
Will heissen, das System sollte lernfähig sein und Fehler nicht wiederholen.
Und das ist doch genau die Crux in einem/einer Unterbringungsfalle. Die fortdauernde, sich täglich wiederholende Unrechtssprechung.
Das Rechtssystem scheint da nicht differenziert genug seine Entscheidungsfindung zu reflektieren.
Beispiel: Mir ist ein Fall aus Berlin bekannt (lange, lange her). Der Angeklagte wurde zum dritten Male bei der Entwendung eines Fahrrades erwischt.
Der Richter sprach Gefängnisstrafe aus, da es sich um einen Wiederholungstäter handelt. (ähnlich dem 3 Strike System)
Nehmen wir aber nun einmal den Fall eines Steuerhinterziehers mit Schwarzgeldkonten in der Schweiz seit 1990. Das System wertet das als einmalige Tat, obwohl seit 20 Jahren jährlich falsche Steuererklärungen abgegeben werden, also eine fortdauernde, sich wiederholende Straftat vorliegt mit Verschleierungstaten die eine ausgesprochen hohe kriminelle Energie annehmen lassen. Wird aber als einmaliges Kavalliersdelikt behandelt.
Ähnlich sehe ich das bei der Unterbringung. Wenn auch nur der Anschein besteht, dass der Unterbringungsgrund entfallen ist, muss erneut geprüft werden.
Denn sonst wird ein NEUER Fehler gemacht. Unabhängig davon, ob die ursprüngliche Entscheidung falsch war.
Die Möglichkeit der Entlassung ist im Unterbringungsentscheid ja immanent. Eine heutige Entlassung hätte substantiell keine Aussagekraft über die ursprüngliche Entscheidung. De facto wohl durchaus, da Herr Mollath unbehandelt blieb, also die Massnahme per se sinnlos erscheint.
Aber man sollte sich den medizinisch durchaus bekannt Fall einer Spontanheilung vor Augen führen.
Es beschädigt das Justizsystem in keinster Weise, festzustellen, dass Herr M. vor 7 Jahren komplett durchgeknallt war, heute sich aber orientiert und angemessen verhalten kann. Dies ist ja auch augenscheinlich der Fall.
Der Skandal war anfänglich gar keiner. Es war ein blosser Justizirrtum und solche kommen vor.
Der Skandal ist die Trägheit des Systems und die damit einsetzende rechtswidrige, sich täglich wiederholende NEUE Freiheitsberaubung.
Es steht im Gesetz zwar eine jährliche Prüfung. Das ist aber eine minimal Vorschrift. Es steht nirgends, dass eine solche Prüfung nicht wöchentlich stattfinden kann.
@ DD:
http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/01/12/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-vi/#comment-2228
Ich verstehe nicht, wie dieses oft zu lesende Mißverständnis in die Welt kam, daß es kein Überprüfungsverfahren der Fortdauer der Unterbringung gäbe.
Es gibt eins, Frau Merk hat es im November 2012 in Auftrag gegeben und die Staatsanwaltschaft Nürnberg hat es bei der Strafvollstreckungskammer Bayreuth beantragt.
Da werden sich natürlich auch die Verteidiger einbringen. Da das ein nichtöffentliches Verfahren ist, werden wir darüber auch nicht viel erfahren.
Daß Gustl Mollath sich nur als rehabilitierter Mensch der ungewohnten Freiheit aussetzen will, werden seine Anwälte vermutlich auch berücksichtigen müssen.
@Wolff
Das habe ich sinngemäss aus Startes Interview entnommen, dass er selber keine Unterbringungsprüfung anstrebt, sondern für ihn nur Wiederaufnahme in Frage kommt, da ansonsten ein neues Gutachten erstellt werden müsste, er aber schon die ursprüngliche Einweisung für unrechtsmässig hält und eine Begutachtung konkludent eine Einwilligung in diese unrechtsmässige Lage darstellt. Eine Partizipation dieses quasi legitimieren würde.
Sehr cleverer Schachzug von Starte. Sehr, sehr gut.
Zudem hat Herr Prof. Müller sich in seinem blog ebenso geäussert. Prüfung nur mit neuem Gutachten.
Find ich unsäglich…
@ dd:
Zitat: “Beispiel: Mir ist ein Fall aus Berlin bekannt (lange, lange her). Der Angeklagte wurde zum dritten Male bei der Entwendung eines Fahrrades erwischt.
Der Richter sprach Gefängnisstrafe aus, da es sich um einen Wiederholungstäter handelt. (ähnlich dem 3 Strike System)
Nehmen wir aber nun einmal den Fall eines Steuerhinterziehers mit Schwarzgeldkonten in der Schweiz seit 1990. Das System wertet das als einmalige Tat, obwohl seit 20 Jahren jährlich falsche Steuererklärungen abgegeben werden, also eine fortdauernde, sich wiederholende Straftat vorliegt mit Verschleierungstaten die eine ausgesprochen hohe kriminelle Energie annehmen lassen. Wird aber als einmaliges Kavaliersdelikt behandelt.”
Ich finde es etwas populistisch, den Gerichten immer noch zu unterstellen, dass sie Steuerhinterziehung als Kavaliersdelikt ansehen. Mittlerweile hat sich das geändert:
http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/rein-rechtlich-steuersuendern-droht-noch-schneller-gefaengnis/6364082.html
Selbst Oliver Kahn musste 125.000 € Geldstrafe zahlen, weil er seine Designer-Klamotten bei der Einfuhr nach Deutschland nicht verzollt hatte.
Es ist nur schade, dass die Verjährungsfrist immer noch relativ niedrig ist, so dass Frau Mollath für ihre Wiederholungstaten als Geldschmugglerin nicht bestraft werden kann.
@Treblin:
Vielleicht war die Kavalliersdelikt Wortwahl unglücklich.
Dennoch ist ein Ungleichgewicht festzustellen. 3 rostige Fahrräder klauen im Wert von ca. 300 Euro Wiederverkaufswert gegen eine Hinterziehungsgrenze von 1 Mio.
Von Populismus seh ich da nichts, wenn ich die kriminelle Energie einbeziehe und den fortlaufenden Begehungswillen berücksichtige.
Herr Mollath könnte jederzeit auch ohne erneute Begutachtung aus der Unterbringung freigelassen werden (vgl. blog von Prof. Henning Müller). Dies dürfte aber nicht unbedingt im machtpolitischen Interesse sein, weil im Herbst die bay. Landtagswahl ist. Andererseits könnte es doch im Interesse sein ihn, möglichst bald zu entlassen, um das Interesse am Fall Mollath möglichst weit vor der Wahl abflauen zu lassen. Das Manöver mit der Verlegung war nicht nur im Interesse des Schlächtgutachters, entschuldige ich habe mich verschrieben des Schlechtgutachters, Dr. Leipziger gewesen sein, sondern darin bestehen, dass Herr Mollath im neuen BKH so mir nichts dir nichts vom neuen Chefarzt bestätigt wird, dass sich die psychische Verfassung von Herrn Mollath verbessert hat und er (angeblich) eine kooperative Haltung zeigt und er nach einigen Wochen entlassen wird.
Das Abschieben vom Bayreuth kann und darf nicht durchgehen. Der Bezirkstagschef, Dr. Denzler und die Sozialministerin Frau Haderthauer, verheiratet mit einem Psychiater, ist in Verantwortung zu nehmen !
Ich denke, daß die Verlegungsabsicht gescheitert ist. Erstens durch den Widerstand, zweitens durch die Öffentlichkeit und drittens schon aus praktischen Gründen, weil sich nämlich kein Bezirk finden lassen wird, der Herrn Mollath aufnimmt und damit die Öffentlichkeit auf seine Forensik zieht.
Vielleicht warten wir es erst einmal ab…
@einfach Mensch
Sie beziehen sich wohl auf Punkt c) bei Müller
Zitat:” die Verhältnismäßigkeit der (weiteren) Unterbringung in Relation zu den begangenen und zu erwartenden Taten und zum angenommenen Risiko des Rückfalls.”
Obwohl die Verhältnismässigkeit eine juristische Beurteilung ist, kann ich mir kaum vorstellen, dass das Recht dem Richter ein Instrument in die Hand gibt, das Risiko des Rückfalls bewerten zu können. Das ist m.E eine fachärztliche Fragestellung. Also eben doch Gutachten….
Evtl. war der Verlegungsversuch auch nur ein Testballon um zu sehen, ob sich überhaupt noch jemand für den Fall interessiert, ob die Abwiegelungsstrategie kurz vor Weihnachten nachhaltigen Erfolg hatte.
Fehlurteile sind der StPO immanent
Die Grenzen menschlicher Erkenntnis
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/urteilsfindung-stpo-strafrecht-fehlurteile-menschliche-erkenntnis-mollath-kachelmann/
Tja, Restrisiko ist immer, unvermeidlich…
Was die Fälle Kachelmann und Mollath mit Restrisiko zu tun haben, will sich mir nicht so recht erschließen…
Ist wohl ähnlich wie mit Fukushima.. war ja auch nur ein Restrisiko…
Lese hier beständig und zunehmend bestürzt mit.
Kann ein verlinkungsfähiger Mitleser mal den Link zu diesem Artikel reinstellen:
SZ-Magazin 35/2012, Titel: “Moral spielt für mich keine Rolle”, Interview mit Prof. Norbert Nedopil
Und die letzten zwei Fragen nebst Antworten reinkopieren?
Würde mich freuen
Ohje
Anmerkung: ist erledigt:
http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/38067
http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/38067/3/1
Danke!
ohje
@oje dürfte von ojemine (bayerisch kommen, Bedeutung?)
Vor ca. vier Wochen hat der sicherlich überdurchschnittlich qualifizierte Herr Nedopil, Prof. an der LMU München, in den Nürnberger Nachrichten Ferngutachten für legitim gehalten. Ich habe ihm per e-mail Folgendes geschrieben, vom Standpunkt “einfach M e n s c h sein”.
KEINE FRAU, KEIN MANN, WÜRDE EINEN PARTNER HEIRATEN, OHNE IHN GESEHEN ZU HABEN, ABER IN DER TRADITIONELL AUTORITÄR GEPRÄGTEN PSYCHIATERWELT MASSEN SICH VIELE (nicht humanistisch gesinnte) SEELENÄRZTE EIN URTEIL, EINE VERURTEILUNG ÜBER EINEN MENSCHEN IN SEINER KOMPLEXITÄT UND INDIVIDUELLEN ENTWICKLUNGSGESCHICHTE durch ein “F E R N G U T A C H T E N ” AN.
EIN F E R N GUTACHTEN ist von v o r n e h e r e i n WEDER ” G U T ” NOCH
” A C H T E N D ” : ICH BEKAM KEINE ANTWORT ……….
Auch wenn Herr Nedopil eine Koryphäe auf seinem Gebiet ist, ist Herrn Mollath und anderen Menschen nicht zu raten, zu Herrn Nedopil zu gehen.
Den Satz “Moral spielt für mich keine Rolle” kann ich nicht nachvollziehen, hat er das so geäußert?
Über einen kranken Menschen ein Urteil abzugeben ist eine Aufgabe, die zweifelsohne mit dem höchsten Ansprüchen an Ethik, psychologisches, psychiatrisches Wissen, Können, Erfahrung und Verantwortung verbunden ist. All dies hat der “Schlechtgutachter” vermissen lassen und deshalb ist öffentlich seine Ablösung einzufordern.
Psychiatrische F e r n gutachten müssen standesrechtlich und noch besser gesetzlich verboten werden. Ferngutachten sind ohnehin keine Gutachten, sondern lediglich gutachterliche, prüfende S t e l l u n g nahmen zu vorangegangen Befunden aus Gutachten, die bekanntlich zu einem sehr hohen Prozentsatz falsch und deshalb vernichtend sein können.
Nedopil meinte das durchaus zutreffend:
http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/38067/1/1
Ein Gutachter, der einen Probanden bzw. seine Taten moralisch bewertet, läßt die nötige Distanz vermissen.
Lesetipp:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/unterlassungsklage-von-strauss-sohn-die-wilde-gesch
Ob das was zu bedeuten hat, daß der Link nicht funktioniert?
@gabrielewolff: Ja!
Der Link war nicht vollständig. Deshalb hier hoffentlich vollständig: http://www.sueddeutsche.de/politik/unterlassungsklage-von-strauss-sohn-die-wilde-geschichte-des-zeugen-k-1.1577053
http://www.sueddeutsche.de/bayern/unterlassungsklage-von-strauss-sohn-die-wilde-geschichte-des-zeugen-k-1.1577053
Also in einem Punkt hat Frau Lakotta ja nun wirklich recht, auch wen sie besagten Punkt mit eigener Intention vorbringt.
Es gibt tatsächlich zwei Standpunkte, was die Psychiatrie betrifft, nämlich die mediale, die in letzter Zeit sehr oft zu hören war, es würden gefährliche Verbrecher zu leichtfertig aus der Psychiatrie entlassen und wenn es denn auch noch zu Wiederholungstaten kommt, ist das Geschrei riesengroß.
Und unser jetziger, daß eben durchaus auch mal Patienten zu lange in der Psychiatrie schmoren oder wie im Fall Mollath drinsitzen, ohne überhaupt hinein zu gehören.
Nein, dies soll kein Verteidigungsposting für Herrn Leipziger sein, der offenbar seine Gutachten nach Formblatt ausfüllt (keine Krankheitseinsicht – bleibt drin wegen Gemeingefährlichkeit),
aber die Psychiatrie in Bausch und Bogen zu verdammen will mir auch nicht so recht gefallen.
Zwischen diesen beiden oben beschriebenen Standpunkten hat ein Psychiater bestimmt einen sehr sehr schwierigen Gratwandel zu bewältigen und ich glaube und möchte diesen Glauben auch durch den Fall Mollath nicht verlieren, daß es da eine Menge Psychiater gibt, die sich die Arbeit nicht so einfach machen und vernünftig abwägen.
Die posititven Gutachten für Herrn Mollath, die es ja auch gibt und die eben nur nicht berücksichtigt wurden, bestätigen dies ja auch.
Richtig, der Zeitgeist (Abgrenzungs- und Sicherheitsbedürfnisse) bestimmt die Politik, die dem Publikum immer mehr Sicherheit verspricht und dafür menschenrechtswidrige “Wegsperrungs”-Gesetze erläßt und bei jedem spektakulären Einzelfall neue “Regelungslücken” entdeckt. Gleichzeitig werden Psychiatern und Kriminologen Prognoseleistungen abverlangt, die diese fachlich gar nicht leisten können – aber den Zeitgeist kennen sie natürlich, der sich am wirkungsvollsten in der BILD entfaltet: welcher Sachverständige will schon sein Foto dort prangen sehen mit der Überschrift: ›Dieser Doc ließ die Bestie laufen?‹
Demgegenüber läßt sich die Falschheit einer bejahten Gefährlichkeitsprognose in der Regel nicht beweisen, und so kommen nicht nur Einzelne unter die Räder.
Diese beiden Phänomene bedingen sich gegenseitig, und das wird auch nicht aufhören, solange die Sicherheitshysterie nicht aufhört.
Das Leben ist unsicher. Punkt.
Die Ironie der Geschichte ist ja, dass eben jene “Sicherheitsfanatiker” eine Situation erschaffen, in der es möglich ist, dass jeder von uns grundlos in die Psychiatrie einfährt und dort verschimmelt, vor die unlösbare Aufgabe gestellt, seine eigene geistige Gesundheit zu “beweisen”.
Unter “Sicherheit” stelle ich mir etwas anderes vor – für mich wird das Leben durch derlei Praktiken rein subjektiv noch viel unsicherer.
Nachdem “ohje” hier gerade auf das aufschlußreiche Interview mit dem Münchener Psychiater Prof. Norbert Nedopil (der die angeblich erkrankten Frankfurter Steuerfahnder “gesundgeschrieben” hat) hingewiesen hat, kann ich auch diesen wirklichen Fachmann zum Thema zitieren:
http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/38067/3/1
Das sollten die Psychiater den Politikern ruhig einmal laut und deutlich sagen…
@ Gabriele Wolff:
Das sagen die den Politikern auch laut und deutlich. Alleine: Einen Populisten interessiert das keinen Millimeter, so lange sein Rädchen weiterhin den Job macht, der für ihn vorgesehen ist. Und wenn’s Missbrauch der eigenen Profession ist: Solange nur billig geredet wird – who cares?
Diejenigen, die die Politiker wählen, müsste ein Herr Spezialist wirksam erreichen. Dann würde sich etwas verändern.
@fotobiene: der Spiegel veröffentlicht immer nach einer gewissen Zeit seine print-Artikel auch online. Die Veröffentlichung ist also kein besonderer Hinweis darauf, dass Frau Lakotta gerade jetzt noch mal nachlegen will.
@ Treblin, Johannes
Aber SPON veröffentlicht keineswegs später ALLE Print-Beiträge, nicht wahr?!
Der Spiegel veröffentlicht in seinem Archiv nach ca. 14 Tagen alle Print-Artikel als pdf-Dateien. Auch der Lakotta-print-Artikel ist nicht unter Spiegel-online, sondern unter Spiegel-Archiv veröffentlicht.
Oki, gefunden, korrekt. Danke.
Muß ich mir mal merken, um da ggf. nochmal reinzusehen…
Ehrlich gesagt war ich sehr überrascht, daß dieses unterbelichtete Stück von Lakotta aus der Printausgabe vom 17.12.2012 JETZT SCHON online verfügbar ist.
Der SPIEGEL hat ja folgende kommerzielle Verwertungskonzepte:
SPIEGEL-Print soll das Flaggschiff an Seriösität sein (was er schon seit langem nicht mehr ist).
Wer sich den SPIEGEL-Print als digitale (leicht durchsuchbare und zitierbare) Version leisten will, muß bezahlen; dem Abonnenten wird, damit er zahlt, allerdings zugesichert, daß Artikel aus SPIEGEL-Print ansonsten erst ein Jahr später im kostenlosen online-SPIEGEL-Archiv erscheinen.
Mit SPIEGEL online leistet sich der Verlag ein Boulevard-Magazin, das sich über Werbung finanziert, das auf die Printausgabe aufmerksam machen soll und das, wie im Fall Wulff ersichtlich, Kampagnen fährt und Trends setzt.
Lakottas dumpfen Print-Kommentar schon jetzt online zu stellen, verstößt gegen das Geschäftsprinzip der kommerziellen digitalen Ausgabe; daß dies gerade jetzt geschah, spricht dafür, daß der SPIEGEL von allen guten Geistern verlassen ist. Da kriegt man wohl mangels Qualitätsjournalismus nicht mehr mit, was Sache ist.
Frau Merk hat sich per Twitter heute von der Psychiatrie und Dr. Leipziger distanziert. Ich bin nun nicht gerade eine intime Kennerein der bayerischen Politszene und weiß daher nichts von dem Verhältnis Merk – Haderthauer. Würde eine angeschlagene Merk eine als Generalsekretärin der CSU angeschlagene aber als Ministerin aufstrebende Haderthauer eher warnen oder eher ins offene Messer laufen lassen?
Für Intrigen bin ich nicht zuständig, für Zickenkrieg ebenfalls nicht. Eigentlich müßten die beiden Ministerinnen, wenn sie auf demselben Kenntnisstand wären, doch im Gleichschritt marschieren. Der Herr Burger vom Bezirk möchte dem Herrn Leipziger von der Forensik, man kennt sich seit langer Zeit, gerne einen Gefallen tun, kennt aber die Hintergründe nicht. Die sollte man ihm möglichst schnell erklären, bevor er sich demontiert – und die Ministerin Haderthauer dazu.
Ich kenne die aktuellen Verwertungsbedingungen des Spiegel nicht, aber im Online-Archiv findet man alle Artikel vom 17.12.2012
http://www.spiegel.de/dienste/a-676489.html
Dort steht u.a.: “In unserem Archiv finden Sie kompakt: Artikel aus dem SPIEGEL-Archiv, bis auf die vergangenen vier Wochen kostenlos für Sie”. Das heißt, die Verwertungsbedingungen des Spiegel-Text-Heftes sind mittlerweile anders als von Ihnen, Frau Wolff, dargestellt. Also auch Frau Lakotta genießt dort keine Sonderbehandlung…
Also wenn das stimmt, würde ich mich als bezahlender SPIEGEL-PRINT-Digital-Abonnent vergackeiert fühlen und mein Geld zurückverlangen. Wofür bezahlt man denn?
VOR dieser neuesten Masche, durch Digital-Abos der Print-Ausgabe Gewinn zu erzeugen, war alles nach einem Monat kostenlos im Archiv. Danach nicht mehr.
Was ist da bloß los? Versteht der SPIEGEL nicht einmal mehr etwas von Ökonomie?
Wichtig: Hauptentscheidungsträger für eine nicht zu akzeptierende Verlegung ist nach der homepage “Bezirk Oberfranken” als Leiter der Bezirksverwaltung und als Leiter des Ausschusses für Gesundheit, Krankenhäuser, der ” B E Z I R K S T A G S P R Ä S I D E N T”, HERR Dr.Denzler (CSU), und nicht der ihm unterstellte Direktor Burger.
Dr. Denzler ist Dr. jur., auch in Politischen Wissenschaften qualifiziert und war Vizekanzler der Uni Bamberg; es ist also zu verlangen, dass er eine humane Entscheidung trifft und nach so vielen Einweisungen und Verlegungen das berechtigte Anliegen von Herrn Mollath voll und ganz respektiert und das unfaire, provokativ manipulierende Verhalten von Dr. Leipziger dienstrechtlich rügt. Dr. Denzler ist anzusprechen und alle Bezirkstagsmitglieder!
Leser an die Anzeigenkunden zu verkaufen ist das Geschäftsmodell von Zeitungen und Zeitschriften. Unabhängig vom Inhalt sind alle Verleger diesem Unterworfen. Frei verfügbare Informationen greifen das Modell an und es werden Modelle getestet die Verwertungskette zu optimieren bzw. überhaupt aufrecht zu erhalten Eine Zweitverwertung der Printausgabe macht da durchaus Sinn.
Liebe Frau Gabrielle Wolff,
da ich (noch nicht t w i t t e re ) bitte ich Sie auch für die nicht “twitternden” Kommentatoren wiederzugeben, wie sich Frau Bundeskanzlerin Merk zum Fall Mollath konkret geäußert hat. Interessant all diese Namen, Merk, die garnichts merken, bemerken will, Merk, die sofort alles merkt, was ihr ethisch als preußische Pfarrerstochter doch too much ist und ihr machtpolitisch gefährlich werden könnte, die Kirchen – evangelisch und katholisch- zumindest bislang sich wieder einmal in Schweigen hüllen und wegschauen ( um dann in den Widerstand gehen zu können. Bleibt nur noch der Papst, dem der Held Mollath vor Empörung über die Geldgier unser deutschen Gesellschaft geschrieben hat und bis jetzt noch auf eine Antwort wartet……….
Aber es gibt noch Blogger, auch das Blog von RA Stadler, Menschenrechtler,
mutige Bürger und Christen und zwei gute Rechtsanwälte.
Das leidige Thema mit dem Spiegel habe ich satt, es gibt Wichteres und zwar auch nicht nur zu bloggen, sich auszutauschen sondern auch konkrete, individuelle und gemeinsame H a n d l u n g s m ö g l i c h k e i t e n zu entwickeln und auch konkret und praktisch umzusetzen.
Ich twittere auch nicht – aber manchmal reicht es aus, die Kommentare hier zu lesen:
http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/01/12/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-vi/#comment-2146
@ einfach Menschsein
Sollte wirklich die Bundeskanzlerin MerkEL gemeint sein – sie twittert nicht, vgl.
http://www.dsl-magazin.de/news/merkel-widersetzt-sich-dem-twitter-trend_32723.html
Die Tweets der bayerischen Justizministerin Beate Merk kann man lesen unter:
https://twitter.com/MdLBeateMerk
Beiträge zum Thema Mollath bei Twitter:
https://twitter.com/search/realtime?q=Mollath&src=typd
Neben dem Wort “Tweets” immer auf “alle” klicken, sonst bekommt man nur nach seltsamen Gesichtspunkten gefilterte “Top”-Tweets.
Andere Themen oder Twitter-Autoren findet Google mit “[Suchbegriff o. Name] Twitter”
Ich hatte Frau Lakotta heute eine Mail geschrieben und -oh Wunder- Sie hat mir praktisch umgehend geantwortet. Da ich nicht alles an Inhlt breittreten will hier nur die Kurzform: So ist Frau Lakotta offenbar felsenfest von der Richtigkeit Ihres Artikels überzeugt: Sie möchte darauf “hinweisen, dass Herr Mollath nach Überzeugung des Gerichts unter anderem eine schwere Körperverletzung (Würgen bis zur Bewusstlosigkeit etc.) und Freiheitsberaubung an seiner Frau begangen hat.” Das habe er “vor Gericht und in seiner “Verteidigungsschrift” übrigens auch nicht bestritten.” Dazu würden “die auf lebensgefährliche Weise manipulierten Reifen” kommen. Man könne auch “davon ausgehen, dass seine Prognose ist schlechter als die mancher anderer Patienten mit ähnlichen oder anderen Delikten (ja, auch Junkies), weil seine Störung seit vielen Jahren unbehandelt geblieben ist. Zudem sind wahnhafte Störungen generell schlechter zu behandeln als manche andere psychische Störungen.”
Auf meine schnelle, sehr ausführliche Erwiderung, die den Versuch unternahm wenigstens Ihre gröbsten Fehler darzulegen folgte leider (aber umgehend) eine polemische Antwort.
Frau Lakotta scheint wirklich fest glauben, was sie geschrieben hat.
Bei Gustl Mollath würde man so etwas wahrscheinlich als “Wahn” bezeichnen…
… und gesellschaftlich das ›Opfer-Abo‹
@ Andreas Wittmann
Sie haben die Mail schon an Frau Lakotta geschickt ?
Lieber Herr Wittmann, bezügl. Ihres EMail-Kontakts mit Frau Lakotta. Frau Lakotta kann nicht zugeben dass sie reingelegt wurde. Sie beruft sich auf das Urteil, das bis heute ja nicht offiziell aufgehoben wurde. Wegen der Gefährlichkeitsprognose – da gibt sie eine Antwort eines der beteiligten Gutachters wieder bei denen sie recherchiert hatte. Ihre Artikel haben also eine Grundlage, wenn auch eine falsche. Das sagt nichts darüber aus was Frau Lakotta im Moment denkt. Wahrscheinlich bekommt sie Druck von ihrer Redaktion und auch von ihren Kollegen (Angriff ist die beste Verteidigung!) – vermute ich jedenfalls. Aber wie es aussieht muss man hier vergeblich auf Neutralität hoffen.
Grüße Suni
2013-01-17 RAin Erika Lorenz-Löblein weist Dr. Leipziger zum wiederholten Male darauf hin, dass vor jedweder Entscheidung über eine Maßnahme Anspruch auf rechtliches Gehör besteht. Deshalb ist die Verteidigung angemessene Zeit im vorhinein zu informieren.
http://www.gustl-for-help.de/
Mit Recht und Gesetz scheints der Doktor wohl nicht so zu haben. Erste Anzeichen eines Größenwahns?
Hmmmm…. das wird doch da jetzt kein Machtkampf (Aufmerksamkeitkampf) zwischen zwei Anwälten? Das braucht Mollath jetzt wirklich nicht… nur so ein spontanes Bauchgefühl….
Glaub ich nicht.
Wird wohl die Reaktion darauf sein, daß weiterhin über eine Verlegung nachdedacht wird, nur eben nicht nach Ansbach, und Leipziger ja schon da mit gezinkten Karten gespielt hat, sie angelogen hat.(Sie würde vorab informiert, um dann Mollath zu erzählen, sie hätte zugestimmt)
In der Sache völlig richtig – stimme zu…
Nur kein veröffentlichtes Schreiben, sondern nur so ein Chronik-Eintrag…
Ich will da auch nicht groß argumentieren, war wirklich nur ein (hoffentlich falsches) spontanes Bauchgefühl (verbunden mit einer gewissen – aber völlig wertfreien – Skepsis seit Ankündigung eines zweiten “Staranwalts”).
Dr. Leipziger macht ein gestörtes Verhältnis zu Herrn Mollath geltend, und eine Belastung seiner Person und seiner Mitarbeiter durch “Drohanrufe”.
Von Seiten Gustl Mollaths hat sich nichts geändert. Für Dr. Leipziger aber schon: Mit dem Wiederaufnahmeverfahren, so es dazu kommt, und in der Bearbeitung der Strafanzeige, die wohl kaum mehr so wie die vorherigen mit einer kurzen Stellungnahme für erledigt erklärt werden kann, rückt der Zeitpunkt näher, wo auch sein Gutachten zur Sprache kommen wird. Und das dürfte für ihn peinlich werden, auch wenn ihm mit der Begründung des Fehlens der Absicht zur Freiheitsberaubung sicher maximal geholfen werden wird, um eine Verurteilung möglichst herumzukommen.
Die Sanktionen, die den hessischen Gutachter getroffen haben für das Gefälligkeitsgutachten zur Entfernung der für gewisse Bankgeschäfte zu effizienten vier Steuerfahnder aus dem Dienst waren höchst bescheiden. Man erinnert sich, die Steuerfahnder sollten Ermittlungen einstellen aufgrund einer Anordnung ihres Dienstherrn, nur Angelegenheiten über einer Mindestsumme von 500 000.- Euro zu verfolgen.
http://www.taz.de/!77088/
Und jetzt, so könnte man es sehen, hat Dr. Leipziger schon mal vorab zeigen wollen, wer hier Herr im Haus ist. Das Einzelzimmer, das Gustl Mollath nach großen Anstrengungen zugeteilt bekommen hat, ist für ihn trotz der massiven Einschränkung durch das Nicht abschließen der Tür und die regelmäßigen nächtlichen Kontrollen der einzige Raum, der ihm verblieben ist, nachdem seine Exfrau in der Zwangsversteigerung sein Elternhaus ersteigert hat, und alle seine persönliche Habe weg ist. Und dieses Einzelzimmer ist natürlich bei Verlegung in eine andere Anstalt nicht gesichert, so wenig wie in dieser neuen Anstalt automatisch wenigstens die Grenzen respektiert werden, die er in Bayreuth gegen eine Psychiatrie errichten konnte, die gewohnt ist, bei Vorliegen einer Wahnerkrankung im Zweifel sämtliche Rechte des Untergebrachten, einschließlich das auf körperliche Unversehrtheit zu missachten. Argumentiert wird ärztlich mit der Pflicht zu helfen, unter Missachtung des Gebots, nicht das “Heil”, sondern der Wille des Kranken sei oberstes Gebot ärztlichen Handelns. Voluntas aegroti suprema lex.
Diese sonst unbedingt einzuhaltende Maxime ärztlichen Handelns wird mit dem Hinweis, die Einsicht sei ja gerade der Erkrankung zum Opfer gefallen, bedenkenlos und flächendeckend bei der Psychose verdächtigten Individuen missachtet. Auf Kongressen und in Richtlinien und Leitlinien wird ein Vorgehen beschrieben und beschworen, das in der Praxis bei “uneinsichtigen Wahnkranken”, also bei Menschen, “denen aufgrund ihrer Erkrankung die Krankheitseinsicht fehlt”, nicht nur ganz selten oder gelegentlich, sondern häufig bis sehr häufig nicht eingehalten wird, Das kann jeder bestätigen, der die Psychiatrie von innen kennt, sei es als Patient, sei es als Mitarbeiter.
Ferner ist zu erinnern an einen Spruch von Paul Watzlawick, der einmal gesagt hat, ein Psychiater sei ein Mensch, der immer “up” sei, im Gegensatz zu seinem Patienten, der immer “down” sei. Und der Psychiater müsse darauf bestehen, dass das so bleibt.
Ganz düster wird es aber, wenn die Psychiatrie sich in ihrer zweiten Rolle zeigt, als Institution zum Wegsperren dessen, was das Bild stört, was gesellschaftlich nicht toleriert wird, was beunruhigt, über ein akzeptiertes Maß hinaus.
Sie ist da zu bedauern, weil die Gesellschaft Ergebnisse sehen will, aber nicht wissen will, wie sie erzielt werden.
Und sie ist zu kritisieren, weil sie das viel zu oft und viel zu lange aus sich heraus betrieben hat.
Die Freigabe der Vernichtung unwerten Lebens wurde von den Autoren Binding und Hoche 1920 gefordert, es hat sich also eine bestimmte Einstellung in der Psychiatrie des NS Staates bedient, so wie sich dieser auch der Psychiatrie bedient hat.
http://www.staff.uni-marburg.de/~rohrmann/Literatur/binding.html
Anzunehmen, dass die heutige Psychiatrie so gar nichts mehr zu tun habe mit ihrer Vergangenheit, halte ich für einen vergeblichen Versuch, dem Sprichwort , nicht sein kann, was nicht sein darf entsprechend sich beruhigen zu wollen, auch da, wo das gar nicht mehr angemessen ist.
Die Formel, die Person X sei aufgrund “Diagnose” nicht in der Lage zu erkennen, dass eine bestimmte medikamentöse Maßnahme erforderlich und geeignet sei , ein festgestelltes Krankheitsbild zu heilen oder zumindest zu bessern, wohingegen beim Verzicht auf diese Maßnahme ein Fortschreiten der Erkrankung gewiss sei, nach ärztlicher Erkenntnis, ist ein Textbaustein, mit dem üblicherweise bei der vorgeschriebenen Anhörung im Falle des nicht einwilligenden Kranken die Genehmigung des Amtsrichters erlangt wird. Routine eben, nicht das Ergebnis einer ganz besonders sorgfältigen Abwägung.
Und dieses Skandalon der Psychiatrie, die nicht sorgfältige Abwägung, wird angesprochen werden, bei einer Erörterung des Gutachtens des Dr. Leipziger. Und deshalb ist jetzt, im Unterschied zu vorher, wo ein Professor Kröber und ein Professor Pfäfflin ihn bestätigt hatten, sein Verhältnis zu Gustl Mollath anders geworden.
@eisele
Thumbs up für den Kommentar.
Als kleines Beiwerk aus der Praxis:
Arzt verordnet Einnahme einer Dosis. Patient will nicht.
Langzeit Patient (50 Jahre) kriegt täglich Taschengeld (6.50 Euro).
Patient hat den ganzen Tag nichts zu tun, raucht sein Päckchen Zigaretten also relativ schnell durch in den 24 Stunden.
Patient hat keine Zigaretten mehr, bittet um Vorschuss auf das Taschengeld.
Pfleger (19 Jahre) knüpft Vorschuss an Patienten (50 Jahre ) an die Einnahme der vorgeschriebenen Medikamente.
Herr @Eisele
so ist es: ohne diesen machtproduzierenden Gaukler- oder Taschenspielertrick der fehlender Krankheitseinsicht besonders beim, wie Sie´s nennen, „schizophrenen Formenkreis“ gäb´s das Scandalon Psychiatrie in dieser Form nicht.
Nur ergänzend: der Ärztelateinspruch, der auch im Bürgerlichen Gesetzbuch steht, meint: Höchstes ärztliches Gebot (oder Gesetz iSv „lex“) soll das Patientenwohl sein http://www.jura.uni-augsburg.de/fakultaet/lehrstuehle/rosenau/lehrestudium/03_lehre_rosenau_ss_2010/01_vorlesungen_ss_2010/01_biostrafrecht/download/LE_10_Arzthaftung.pdf
Im Übrigen handelte der Herr Chefarzt Dr.med. Klaus Leipziger, Klinik für Forensische Psychiatrie – Bezirkskrankenhaus Bayreuth, Facharzt für Psychiatrie und Facharzt für Neurologie, auch noch in den letzten Tage so als wäre Herr Mollath ein auszurangierender Güterzugwaggon. Verwerflicher geht´s nimmer.
@Josef Eisele,
unabhängig davon, was und in welchem Umfang die Staatsanwaltschaft
Augsburg in ihrer Antwort auf die Strafanzeige von RA Strate zu “dichten” beabsichtigt bzw. vermag, sie muss primär zu folgendem Punkt Stellungnehmen:
“[...] Nach der Weigerung eines Beschuldigten, an einer Untersuchung seines psychischen Zustandes mitzuwirken, kommt die zeitweilige Unterbringung des Beschuldigten nur noch dann in Betracht, wenn ihr ein Untersuchungskonzept zugrunde liegt, aus welchem hervorgeht, welche Beobachtungen überhaupt geeignet sind, zur Erkenntnis einer Persönlichkeitsstörung beizutragen; in der richterlichen Anordnung muss dieses Untersuchungskonzept dargelegt werden. Nur auf diese Weise kann die Unerlässlichkeit der zwangsweise erfolgenden Beobachtung gerechtfertigt werden. Derartige – vom Bundesverfassungsgericht geforderten – Darlegungen fehlen auch in dem Beschluss vom 16.9.2004 völlig [...]”
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Strafanzeige-2013-01-04.pdf
Dies ist/war der eigentliche “Schachmatt-Zug” von RA Strate, zumindest in dieser Partie.
MfG
Stresstest – “Großraum Krefeld”
@stresstest
Sehr richtig bemerkt.
Nach meiner Ansicht gilt/greift diese Argumentation auch für die Verlegung in ein anderes Haus.
Leipziger müsste eine solche Verlegung begründen um dem Anspruch auf rechtliches Gehör gerecht zu werden, resp. er müsste sein eigenes Behandlungskonzept UND das Konzept des neuen Hauses darstellen, um darzulegen, warum die Unterbringung in Bayreuth nicht zweckmässig ist.
Da wird er sich aber schwer tun.
Das Behandlungskonzept resp. die Fortführung der Unterbringung wurde bisher mit Verweis auf die verweigerten Medikamenteneinnahme begründet. Mit anderen Worten eine Therapie wurde in den ganzen Jahren noch nicht einmal begonnen.
Zum wiederholten Male kommt man auch bei diesem Punkt entsetzt zur Feststellung des Ungleichgewichtes im psychiatrisch-ärztlichen Aktionsfeld.
Ausgeklügelter Diagnosekasten – spärliches Therapieinstrumentarium.
@ Helga Steckhan: “Mit Recht und Gesetz scheints der Doktor wohl nicht so zu haben. Erste Anzeichen eines Größenwahns?”
Eher in Anzeichen für ein gerüttelt Maß an krimineller Energie, eventuell gepaart mit einer gewissen Nervosität.
Der Fall Vera Stein
@@Pachulke, Biene und andere
Offen gesagt – mich interessieren weder Bauchgefühle noch Spekulationen und zu diesen Blödmedien der Verdummungsindustrie wie SPON/Spiegel schon gar nicht. (Das mag auch daran liegen, daß ich in vorpisaistischen Zeiten noch lernte, zwischen Besonderen und Einzelnen, Wichtigem und Nebensächlichem, Wissen und Dreck zu unterscheiden.)
Was diesen Herrn Chefarzt Dr.med. Klaus Leipziger, Klinik für Forensische Psychiatrie – Bezirkskrankenhaus Bayreuth, Facharzt für Psychiatrie und Facharzt für Neurologie, betrifft, wurde über ihn strafrechtlich Wichtiges ausgeführt http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Strafanzeige-2013-01-04.pdf
Und was weniger prominente, aber redliche Fachkollegen (Lorenz Eberle, Geisenfeld, und Anton Mucha, Pörnbach) dieses doppelten Facharztes am 12. 12. 2012 öffentlich sagten, steht hier http://www.donaukurier.de/interaktiv/leserbriefe/ueberregional/art76949,2693779 und konzentriert sich auf einen Kernpunkt:
„Ärzte haben eine große Verantwortung gegenüber ihren Patienten, auch bei Begutachtungen. Ein Arzt darf seine Macht nicht missbrauchen, gerade so wenig, wie er ein falsches Bein amputieren darf. Wenn also die Herren Dr. Leipziger, Dr. Lippert, Dr. Zappe, Prof. Kröber und Prof. Pfäfflin eine konkrete und aktuelle Gefahr, die von Mollath ausgehen soll, nicht beweisen können – und das werden sie nicht können – dann haben sie sich schwerer Vergehen schuldig gemacht. Dann müssen die Ärztekammern das Erlöschen ihrer Approbationen beantragen. Dann müssen sich diese „Kollegen“ … der Strafjustiz stellen und sie müssen angemessenen Schadenersatz leisten.“
Kleiner Lakotta-Nachtrag – kannte ich noch nicht:
@Fotobiene: Danke für den Hinweis auf diese Selbstdemontage von Beate Lakotta und SPIEGEL: Ich wusste, dass dieser “Kommentar” existiert. Dass dieser so indiskutabel ausgefallen sein könnte, hätte ich mir trotz Kenntnis deren anderen beiden Machwerke zum Fall des Gustl Mollath dennoch nicht vorstellen können.
Man muss sich wirklich Gedanken machen um Frau Lakotta. Bei dem, was sie sich selbst damit angetan hat: Mit diesem Verrat an einem unzweifelhaft schwer malträtierten Menschen, insofern auch den elementarsten Grundwerten unserer Gesellschaft als auch den Voraussetzungen wertzuschätzender eigener persönlicher Entwicklung .
Ich jedenfalls weiß wirklich nicht, was diese an sich qualifizierte Journalistin dazu veranlasst haben kann, derart unsinnig ihre persönliche Integrität und zugleich ihren Ruf und damit die berufliche Karriere öffentlich zu riskieren. Aber das muss sie mit sich selber ausmachen. Tauschen möchte ich da jedoch nicht.
@ M. Bach
Wieso “muss man” sich´n Kopp machen um die Dame vom Hamburger Montagsmagazin (Spielgel/Spon)? Joamei wo samma denn?
Machen wir uns nicht alle Sorgen über ›Anschlußverwendungen‹ wie bei den ›Schleckerfrauen‹?
@ gabrielewolff
Ja, stimmt, danke für den Hinweis. Dann wäre das noch nachzuholen, eine Begründung dürfte nicht allzu schwierig sein …
Danke für den Link-Hinweis – ich hatte diesen unterirdischen Kommentar bereits zitiert (muß die Stelle nur noch finden), und kann jetzt updaten… Denn den muß man wirklich gelesen haben.
Nachtrag:
Ich hatte diesen Lakotta-Kommentar in Teil IV vom 21.12.2012 zwei Mal zitiert:
http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/21/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-iv/
zusammen mit dem Lob der Ministerin Merk just auch für diesen Kommentar.
Heute dürfte sie um ein paar Zwischenberichte der StA Regensburg klüger sein, weshalb die Staatsanwaltschaft Nürnberg heute auch so eine vernünftige Stellungnahme gegenüber dem Bezirk Oberfranken abgab, die sie per Twitter öffentlich unterstützte.
Ich lese das jetzt zum ersten Mal. Das stellt ja selbst noch den SPON-Text in den Schatten. Dass so etwas überhaupt gedruckt werden darf? Dieser unsägliche Text erinnert an Hetzschriften aus ganz dunklen Zeiten. Frau Merk hat auch diesen “Kommentar” gelobt? Das kann doch gar nicht sein.
Der damals bereits online veröffentlichte und von Ihnen mehrfach zitierte Beitrag von Lakotta im Spiegelblog war auch schon schlimm:
http://www.spiegel.de/spiegel/spiegelblog/fall-gustl-mollath-beate-lakotta-ueber-die-zweifel-an-der-opferrolle-a-873836.html
Aber dieser ist noch ein anderer, den ich noch nicht kannte – wohl erst vor kurzem (heute?) aus der Print-Version vom Spiegel veröffentlicht:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-90157544.html
@Fotobiene: Wenn man sich auf die Zeitangabe in der Google-Suche verlassen kann, dann wurde dieser “Lakotta-Kommentar” aus dem SPIEGEL-Heft vom 17.12.2012 vor erst drei Tagen auch im Internet veröffentlicht.
(Nach dem Pressekodex unter http://de.wikipedia.org/wiki/Pressekodex wäre allerdings eine Rücknahme bzw. korrigierende Richtigstellung aller drei Lakotta-SPIEGEL-Beiträge zu erwarten gewesen. Mich wundert schon, was SPIEGEL-Chefredakteure dazu bringen kann, sich soweit von etablierten Qualitätsansprüchen der eigenen Branche zu entfernen.)
PS: Ich frage mich: Warum setzt uns der SPON jetzt einen zweiten, noch unterirdischeren Kommentar aus der Print von Lakotta verspätet “zum Fraß” vor?
Ablenkungsmanöver –> (Online-) Unterstützer dahin locken?
Jedenfalls sieht es nicht nach einer “schöpferischen Pause” beim Spiegel aus, wie ich ja auch schon zu hoffen wagte…. bis heute…
@ Fotobiene
Die “schöpferische Pause” wurde eigentlich nicht unterbrochen, es ist doch nur Recycling. Man kann sich natürlich schon fragen, warum dieser Text jetzt und so schnell verbreitet wird. Man kann das evtl auch im Zusammenhang mit Beschwerden beim Presserat sehen. @Prof.Dr. Wittmann hat am 7.1.13 eine Beschwerde eingereicht, wie @Erwin Bixler am 17.1.13 hier mitteilte. Welche unmittelbaren Konsequenzen so eine Beschwerde hat, kann ich nicht abschätzen. Aber wenn Lakotta weiterhin Stimmung machen möchte, dann ist es sicher opportun, wenn sie evtl. zu befürchtenden Sanktionen zuvorkommt. Fest steht jedenfalls, dass ein Umdenken beim SPIEGEL bis jetzt nicht stattgefunden hat, weshalb man sich eine ausgewogenere Berichterstattung von dieser Seite fast nicht mehr vorstellen kann.
Die Antwort von Frau Lakotta an Herrn Prof. Wittmann belegt eindeutig, dass sie zu den >journalistischen Opfern< Richter Brixners gehört: Frau Lakotta will und kann sich schlicht nicht vorstellen, dass das Urteil eines Landgerichts nicht nur falsch, sondern ein quasi-kriminelles Konstrukt sein kann. Deshalb hält sie den Text des Urteils nach wie vor für eine verlässliche Quelle.
Frau Lakotta hat sich in dieser Sache so weit aus dem Fenster gehängt, dass sie ihren Kopf jetzt nicht mehr hoch kriegt.
Da das einzige, womit die Gegner Mollaths dienen können, plume, geifernde Poliemiken sind, kann man sich ja ob der schieren mit blankem Hass vermischten Verzweiflung zurücklehnen und der Selbstdemontage der beteiligten Personen zuschauen.
Das einzig traurige an der Sache ist, dass bei einem relativ unbearften Klientel mit dieser Strategie auch noch der ein- oder andere Stich gemacht wird.
@ annie b:
Die Eingabe an den Presserat betrifft den ZEIT-Artikel, nicht den SPON-Artikel und den SPIEGEL-Kommentar von Lakotta.
Hier wird man hoffentlich noch ein wenig mehr in die Tiefe gehen:
Bayern Magazin
Gustl Mollath und die bayerische Justiz
http://bavarianspaces.de/bayernspezial/gustl-mollath-und-die-bayerische-justiz/5516/
“Da uns dieser Fall Mollath selbst sehr bewegt, werden wir dies weiterhin genau beobachten und Updates hier veröffentlichen.” -
Das ist doch wunderbar !
Ohne Frage… “schaun’ ‘mer mal”….
Grüne klagen an Zu viele Bayern in psychiatrischen Kliniken
Der Fall Mollath ist für die Grünen im Bayerischen Landtag der Stein des Anstoßes: Sie fordern Aufklärung, warum Patienten in Bayern öfter in der Psychiatrie landen als anderswo in Deutschland.
http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/gruene-psychiatrie-forderung-100.html
Probleme mit dem Maßregelvollzug gab es in Bayern auch schon früher, so in Lohr (Unterfranken), wie ich diesem Artikel der Mainpost vom 9.1.2012 entnehme (beim Bezirk Unterfranken hatte der Verwaltungsdirektor des Bezirks Oberfranken ja nachgefragt, ob man Gustl Mollath „übernehmen“ wolle):
http://www.mainpost.de/regional/main-spessart/main-spessart/art129810,6545111
Was Willkür und unethisches Handeln angeht, könnte es auch daran liegen, daß es in Bayern kein Maßregelvollzugsgesetz geben soll, in dem die Rechte der Untergebrachten klar definiert werden – ein solches Gesetz müßte schon deshalb her, weil das BVerfG rechtliche Grundlagen für Zwangsbehandlungen gefordert hat, und dabei so enge Vorgaben machte, daß letztlich Diagnose wie Therapie von externen Sachverständigen überprüft werden müßten. Allein wegen der geforderten ausführlichen Dokumentationspflichten (auch über den Erfolg/Mißerfolg der Medikation) müßte zusätzliches ärztliches Personal eingestellt werden.
Ein rechtsfreier dunkler Raum darf der Maßregelvollzug jedenfalls nicht bleiben. Im Dezember 2012 muß in der SZ ein Artikel über einen Mann erschienen sein, der wegen exhibitionistischer Handlungen bereits 18 Jahre im MRV war – ein Behandlungserfolg war nicht zu verzeichnen, und verhältnismäßig soll das Ganze auch noch sein?
Mit dieser Erklärung der Staatsanwaltschaft Nürnberg Fürth haben sich die Verlegungswünsche der Psychiatrie wohl erledigt:
http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/staatsanwaltschaften/staatsanwaltschaft/nuernbergfuerth/presse2010/130117_pm_01_zur_beabsichtigen_verlegung_des_g._mollath.pdf
Die Staatsanwaltschaft stimmt einer Verlegung nur zu, wenn Herr Mollath auch zustimmt. Recht so!
Sorry, Frau Steckhan, zu spät gesehen… Macht aber nichts.
http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/01/12/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-vi/#comment-2141
Frau Merk hat sich geäußert
Nun sind meine Artikel-Updates von gestern und heute komplett: die Passauer Neue Presse hat optimistisch getitelt, daß die Verlegung jetzt vom Tisch sei, aber Frau Merk hat formal natürlich recht: der Staatsanwaltschaft steht in diesem Verfahren nur ein Anhörungsrecht zu.
Es ist aber unvorstellbar, daß dieses auf Initiative von Dr. Leipziger initiierte und, sollte die Darstellung Mollaths gegenüber seiner Anwältin Lorenz-Löblein zutreffen (woran ich persönlich nicht zweifle), ausgesprochen ungeschickt in Szene gesetzte, unwürdige Gezerre um eine Verlegung nun weitergehen soll.
Schließlich ist es gleichgültig, ob Mollath in A oder in B nicht behandelt werden will, während es dem Betroffenen nicht gleichgültig sein kann, gerade in dieser Phase seines Verfahrens aus allen sozialen Bezügen herausgerissen zu werden und wieder bei Null anfangen zu müssen.
Unvorstellbar ist in Bayern wohl gar nix: der Herr Burger gibt sich störrisch – nur das BKH Ansbach hat bereits abgewunken – mal sehen, wieviele Körbe er sich einhandelt:
http://www.merkur-online.de/nachrichten/bayern/gustl-mollath-wird-nicht-nach-ansbach-verlegt-2704501.html
Dazu läßt sich nur sagen: nicht alles, was möglich ist, ist auch opportun – es gibt keine sachlichen Gründe für eine Verlegung, wie sich AUCH aus der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft ergibt.
„Ich schließe gar nichts aus.“
Ich auch nicht…
Unglaublich.
Frau Merk auf die Frage von M. Heidingsfelder [ @goalgetter32 ], wer die Verlegung initiiert habe:
Wer rudert hier zurück? Die Klinik oder der Bezirk? Und warum? Weil sich keine Forensik finden läßt, die Mollath aufnehmen will?
Fragen über Fragen:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/klinik-rudert-zurueck-mollath-bleibt-vorerst-in-bayreuth-1.1575975
In der Pressemitteilung 1/13 vom 17.01.2013 der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Führth steht:
“Erklärung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Führth zur beabsichtigen Verlegung des Verurteilten Mollath”
In einem Interview in merkur-online
http://www.merkur-online.de/nachrichten/bayern/mollath-geradliniger-charakter-mm-2690516.html
mit Herrn Dr. Gerhard Strate… sagt er:
“Eine der Absurditäten des Falles ist es, dass Herr Mollath schon seit dem 8. August 2006 freigesprochen ist. Dieser Freispruch ist rechtskräftig…”
Könnte sein, dass die Formulierung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Führth “… des Verurteilten Mollath” nicht zutreffend wäre? Eigentlich ist Herr Mollath nicht verurteilt.
Nun ja, er ist zu einer Maßregel “verurteilt” worden, die ihn weitaus schlechter stellt als wenn er wegen der vorgeworfenen Straftaten verurteilt worden wäre. Mehr als eine Bewährungsstrafe von unter einem Jahr wäre nicht herausgekommen – weshalb seine Ehefrau auch auf die viel gefährlichere Psycho-Schiene setzte (Ferndiagnose Dr. Krach). Insoweit will ich die Terminologie der Staatsanwaltschaft nicht bemängeln.
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth macht Leiziger heute einen Strich durch die Rechnung:
Verlegung nur mit Zustimmung Mollaths.
http://www.welt.de/newsticker/news3/article112834102/Verlegung-Mollaths-nur-mit-dessen-Einverstaendnis.html
@mkveits sagte am Januar 16, 2013 um 3:58 nachmittags :
Danke, Herr RA Veits, auch das Sie ans frühe BVerG-Urteil erinnern (auf dem CH-Server).
(1) Galtungs These der strukturellen Gewalt ist mir seit Studiezeiten so vertraut wie Gofmans totale Institution und Treibers kasernierte Vergesellschaftung. Wobei, das sehn Sie m.E. ganz richtig, die an Arendt anschließende Formulierung auch eine Doppelstruktur aufscheinen läßt:
„Der Preis ist die Preisgabe verbindlicher (staats-) bürgerlicher Sicherheiten und Gewißheiten. Hinter der glatten Fassade der Normalität kann sich […] der Abgrund auftun: Das Böse kommt als Banalität daher, jede totalitäre Welt ist eine ungebändigt-furchtbare soziale Welt. Und zugleich im Sinne Franz Kafkas, weil und wenn „die Lüge zur Weltordnung gemacht“ wird, eine verkehrte Wirklichkeit und doch erweislich wirklich und strukturell eingelassen in jede bürgerliche Ordnungsnormalität.“ (soziologie heute, 3 [2010)] 12: 32-35; ibid, 3 [2010] 13: 36-38, hier 37f.)
(2) Mir geht’s als Bürgerrechtler immer noch um die wie Sie betonen: postmodernisch arg as dcen Fugen geratene Zivilisierungsfunktion des Rechts. Dutzende von meist kurzen Grundlagenartikeln (unter anderem zur Gewaltentrennung, zur Kritik des Mythos von der „objektivsten Behörde der Welt“, zum „Anschein des Rechts“, zu justiziellem Rechtsbruch und gesetzlichem Unrecht, zur Logik für Juristen, zur Zwangsgewalt, zum Lustbild etc. stehn – noch – im Netz zum kostenlosen Herunterladen ->
http://www.duckhome.de/tb/plugin/tag/Richard+Albrechts+JustizKritik , ebenso Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerde/n -> und die Studie zur „Phantomdelikt ´Beleidigung´“ -> http://www.grin.com/profile/6760/richard-albrecht (meine Bücher freilich nicht: StaatsRache – Justizkritische Beiträge gegen die Dummheit im deutschen Recht(ssystem). München: GRIN, ²2007, ISBN 978-3638705011; Crime/s Against Mankind, Humanity, and Civilisation, München: GRIN, 2008, ISBN 978-3638888639; Bürgerrechte – Staatspflichten – Rechtsprechung – Bürokratie [= Justizkritik 1]. München: GRIN, 2008, ISBN 978-3638889261; ´Beleidigung´ – Materialien zur Kritik eines justiziellen Phantomdelikts [= Justizkritik 2]. München: GRIN, 2008, ISBN 978-3638889629). Und inner der nächsten Monate soll soll noch die Studie: Doppeltes Deutsches Recht – „Beleidigung von Justizangehörigen“ . Zur praxisbezogenen Soziologie des ganzdeutschen Justizapparats gedruckt werden …
(3) Was die noch Mächtigen im Freistaat Bayern und ihre „Sekundäreliten“ in Justiz, Psychiatrie und Forensik gegen Herrn Mollath seit nun einem Jahrzehnt anzetteln erscheint wie´n Stück auss´m Tollhaus. Das ist sowohl logisch-strukturelle als auch empirisch-bizarre Folge davon, daß diese Herrschaften beiderleich Geschlechts koste-es-was-es-wolle, also um jeden Preis, Herrschaft sichern wollen.
Dabei geht´s auch im „Fall Mollath“ und seine bajuwarisch-rechtsrechtspflegliche Bearbeitung um diesen vom soziologischen „Klassiker“ Ferdinand Tönnies erkannten Herrschaftszusammenhang (ich zitiere genau und bekwellt nach: Probleme des Verbrechens und der Strafe [1903]. In: Ferdinand Tönnies, Soziologische Schriften (1889-1905). Hg. Rolf Fechner. Wien/München: Profil, 2008: 200):
„Im Strafrecht setzt sich die Zwangsgewalt des Staates, um den bestehenden öffentlichen und privatrechtlichen Zustand aufrecht zu erhalten, am unmittelbarsten der Freiheit des einzelnen entgegen.“
Freundliche Grüße
Richard Albrecht, 170113
http://eingreifendes-denken.net
Jetzt hat auch Michael Kasperowitsch von den NN über die Verlegungsabsicht berichtet:
http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/region-bayern/mollath-soll-verlegt-werden-1.2633270
Unabhängig davon, daß Drohanrufer sicherlich keine Unterstützer sind, kann man Mollath dafür nicht verantwortlich machen. Und würden diese “Drohanrufer” nicht auch in einer anderen Klinik anrufen?
http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/region-bayern/mollath-soll-verlegt-werden-1.2633270#commentsForm-1703491
Wie albern. Schon im Juli 2012 gabs eine Anzeige gegen ihn, da hat er nicht von verschärfter Lage gesprochen. Da wußte er die Justiz hinter sich, da wurde die Anzeige abgebügelt. Jetzt traut sich das kein Staatsanwalt mehr, weil die Öffentlichkeit sensibilisiert wurde, und auf einmal sieht Leipziger keine Basis mehr?
Dr. Leipziger sollte sich die Bezeichnung “Unterstützer” für den oder die Drohanrufer gut überlegen. Es scheint, als wolle er nicht mehr mitspielen, beim Unterbringen von Gustl Mollath, nachdem das für ihn möglicherweise Konsequenzen hat. Straffreiheit für gewünschte Taten außerhalb von Recht und Gesetz war schon immer ein Mittel, die notwendige manpower für dieses und jenes Unternehmen zu rekrutieren, kann aber in einem demokratischen Rechtsstaat nicht erwartet werden. Auch Gutachter müsssen sich an Recht und Gesetz halten.
Verlegung nach Ansbach wird erwogen.
http://www.sueddeutsche.de/bayern/psychiatrieinsasse-mollath-verlegung-nach-ansbach-wird-erwogen-1.1575234
Antwort von H. Schindler vom 16.01.13, auf die Frage von H. Schmidt
http://www.abgeordnetenwatch.de/franz_schindler-512-11299–f367592.html#q367592
Wie man sieht:
http://www.abgeordnetenwatch.de/franz_schindler-512-11299–f367592.html#q367592
hat Herr Schindler zielsicher an der Frage vorbei geantwortet.
Diese Anrufe gelten doch Dr. Leipziger persönlich und nicht einer anderen Klinik, sie könnten sogar zunehmen, wenn Mollath noch mehr zugemutet wird. Es sollte ihm und allen Beteiligten eigentlich klar sein, dass man solche Anrufe nicht so leicht los wird, und so schon gar nicht. Naheliegender wäre es, diese Anrufer ausfindig zu machen, das sollte doch technisch möglich sein, vor allem wenn sich die Anrufe so häufen.
@Gabriele Wolff
Als ich den Namen Harderthauer las, kam mir schon der Kaffee hoch. Auch für die Sozialgerichtsbarkeit ist sie verantwortlich. In Sozialgerichtsverfahren wird natürlich zuerst ein Gutachten erstellt, das wunschgemäß im Sinne der Regierung erstellt wird.
Ist das Gutachten da wird man von den Richtern des Sozialgerichtes angeschrieben, man möge doch bitte die Klage zurück ziehen, da die Richter so entscheiden werden wie der Gutachter es ausgeführt hat. Dazu legt man eine Formblatt bei, das man nur noch ausfüllen und an das Gericht zurückschicken braucht, und schon hat sich der Rechtsstreit erledigt.
Beschwert man sich beim Sozialministerium über derlei vorgehen, dann heisst es, man dürfte sich nicht in richterliche vorgehensweisen einmischen und außerdem sei diese Vorgehensweise vom Landessozialgericht in allen bisherigen Verfahren für in Ordnung befunden worden.
Nun ist nicht nur die Sozialgerichtsbarkeit in der Obhut des Sozialministeriums, nein auch die Arbeitsgerichtsbarkeit. Und was las man da am 12.01.2013 in der Süddeutschen?
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/haderthauer-will-personalie-durchsetzen-der-mann-der-ministerin-1.1571034
Frau Ministerin Harderthauer ist meines Erachtens gefährlicher einzustufen, wie Frau Dr. Merk.
Robert Stegmann
Zur aktuellen Problematik der Verlegung Mollaths:
Die Forensik im BKH Ansbach:
http://www.focus.de/politik/deutschland/psychiatrie-alcatraz-in-ansbach_aid_189862.html
Das war 2001. Und heute befinden sich da 160 belegte Betten? Wurde angebaut oder nur vollgestopft?
http://www.bezirksklinikum-ansbach.de/home/klinik_fuer_forensische_psychiatrie/allgemein.html
Meine Erkenntnis zur allgemeinen Rechts- und zur speziellen Fachaufsicht über die Bezirke, nämlich daß das Ministerium des Innern dafür zuständig sei, muß ich korrigieren.
http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/01/12/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-vi/#comment-2090
Das bayerische aufgeblähte Verwaltungs-Tohuwabohu hat nämlich für den Maßregelvollzug eine Spezialnorm kreiert, die sich nicht einmal aus der Verwaltungsvorschrift 4431 – VIIa – 8555/09, »Vollstreckungsplan für den Freistaat Bayern (BayVollstrPl) in der Fassung vom 1. November 2010« ergibt (geschweige denn, daß das Ministerium, das diese Verwaltungsvorschrift erlassen hat, erkennbar wäre). Es ist üblicherweise das Justizministerium.
http://www.justizvollzug-bayern.de/JV/Anstalten/Zustaendigkeiten/vollstrpl.pdf
Hier findet sich unter 19 (1) Absatz 5 Folgendes:
Und hätte nicht ein allzuspät klug gewordener Mensch Folgendes hinzugefügt:
[S. 13]
wüßten wir es bis heute nicht.
Die nächste Station nach dem unmaßgeblichen Direktor Burger ist also die Ministerin Haderthauer, und die wird so klug sein, nicht die Merk zu geben in diesem brisanten Fall. Da glühen jetzt schon die Telefondrähte zwischen München und Oberfranken. Nur weil der Verwaltungsmensch dem Chefarzt aus der Patsche helfen will, ergibt sich noch kein sachlicher Verlegungsgrund. Zwischen Mollath und Dr. Klaus Leipziger bestand nie ein Behandlungs- und Vertrauensverhältnis. Dieses Nicht-Verhältnis kann demnach auch nicht durch die Strafanzeige gegen Dr. Leipziger zerrüttet worden sein, und die Befindlichkeiten eines Chefarztes stellen keinen Grund dar, Gustl Mollath kurz vor dem absehbaren Ende seiner rechtswidrigen Unterbringung auch noch den Wechsel in eine neue, naturgemäß ungute, Umgebung zuzumuten.
Ganz abgesehen davon: in 19 (1) Absatz 3 heißt es:
http://www.justizvollzug-bayern.de/JV/Anstalten/Zustaendigkeiten/vollstrpl.pdf
[S. 13]
Auch die Staatsanwaltschaft, die jetzt natürlich bemüht sein wird, überkorrekt zu handeln, könnte dem Bezirk noch in die Suppe spucken. Und ansonsten? Zwar würden sich andere Forensiken die Finger nach einem so harmlosen Patienten wie Gustl Mollath lecken, aber tatsächlich platzen die forensischen Kliniken aus allen Nähten. Und welcher Leiter will sich schon einen Promi-Fall antun, der das Licht der Öffentlichkeit auf seinen Betrieb lenkt? Dr. Leipziger hat schlechte Karten.
Und wer sich auch noch die Nrn. 19 (2) a) und e), ee) des Vollstreckungsplans [S. 14], der 2006 insofern nicht anders ausgesehen hat, ansieht, erkennt, daß Mollath immer gegen diesen Plan untergebracht war.
Für ihn war die heimatnahe Forensik im Klinikum am Europakanal, Erlangen, Dr. Wörthmüller, zuständig. Aber der hätte ihm alsbald ein »harmloses« Gutachten geschrieben, wie es Mollath auch zustand. Irgendwas mit maximal ›akzentuierte Persönlichkeit mit querulatorisch-fanatischen Zügen‹, das den Eingangskriterien des § 20 StGB nicht genügt hätte, und schon wäre er draußen gewesen.
Auf gut Deutsch bedeutet diese “Diagnose”: der Mann ist lästig, aber harmlos.
Fein gefunden!
Mir kommt das ein wenig so vor wie mit dem BER:
Wowereit zum Platzeck: “Ich krieg’ hier wegen dem ganzen Mist voll die Kloppe ab – jetzt kannst Du bitte auch mal den Schädel hinhalten! Das Ding ist doch eh’ eigentlich ganz oben aufgehängt!”
Ich vermute, dass Herr Dr. Leipziger, um als Chefarzt überleben zu können, den hauptverantwortlichen Bezirkstagspräsidenten, Herrn Dr. Denzler, und seinen untergeordneten !Herrn Burger entsprechend seiner Prägung gelinkt hat. Auch den Rechtsanwälten von Herrn Mollath war bekannt,dass eine Verlegung angedacht war. Herr Dr. Leipziger dürfte eher aus eigenem Entschluß provokativ, in Begleitung und ohne Vorankündigung, plötzlich bei Herrn Mollath aufgetaucht sein und ihn völlig überrumpelnd und manipulierend mit der Verlegung am gleichen Tag wieder einmal provoziert haben. Seine Aufgabe war es vermutlich, vorzufühlen, wie Herr Mollath zu einer Verlegung steht. Aber dazu gehört Sensibilität und Empathie.
Wenn dies wirklich so gewesen ist, dürfte der Bezirkstagspräsident, als Hauptverantwortlicher, nicht gut auf Dr. Leipziger zu sprechen sein. Dr. L. hat keine guten Karten (Gabriele Wolff)
Alles spricht dafür, die umgehende Ablösung öffentlich einzufordern.
Morgen werde ich meinen verbesserten Offenen Brief wieder in den Blog
setzen. Wie Frau Gabrielle informiert hat, ist “über” dem Bezirkstagspräsidenten
die Sozialministerin Frau Haderthauer zuständig, mit der Chance dass diese
Ihrer Ministerkollegin Merk etwas auswischen will………………
Nein, das habe ich nicht so gemeint. Lediglich, daß Frau Haderthauer den Fehler von Frau Merk vermeiden wird, sich schlecht informiert, aber dennoch mit dem Brustton der Überzeugung, vor ihre ›Untergebenen‹ zu stellen. Die Sozialministerin ist gewarnt.
Auch wenn ich damit keinerlei Fehlverhalten unterstellen möchte, so halte ich es für nicht gerade wünschenswert, dass der als Psychiater ausgebildete Ehemann der CSU-Ministerin Haderthauer als Ingolstädter Landgerichtsarzt quasi zu den “Lieferanten” der ihr unterstellten forensischen Psychiatrien gehört.
http://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/wochennl07211-Selbstmord-unwahrscheinlich;art155371,2382803
Der Psychiater Haderthauer macht auch Schuldunfähigkeit-Gutachten: http://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Ein-Blick-in-die-menschlichen-Abgruende-id16824766.html
Die Ministerin hat also fachkundigen Rat an ihrer Seite und sollte damit keine Schwierigkeit haben, das weitere Vorgehen sachgerecht – hin zur Freilassung von Gustl Mollath – zu führen.
(So richtig gefallen kann mir die Kombination aus “Ehemann als über eine Verwahrung in der Forensik entscheidender Psychiater” und “Ehefrau als CSU-Ministerin mit Aufsicht über die bayerischen forensischen Kliniken” irgendwo doch nicht.)
Danke für den Link. Das Foto ist gut. Der Mann ist Arzt? Es ist dringend notwendig, sich über das Verhältnis zwischen Psychiatrie, Justiz und Politik Gedanken zu machen, und zwar gründlich und nicht nur kurzfristig.
Ach…, sicher ein nettes Networking da…
Danke für den Fund!
Ich denke, es ist schlicht für die Autorität des Klinikleiters und der Klinik BKH BT selbst gg.über den anderen Verwahrten/der Öffentlichkeit einfacher, vor einer evtl. Entlassung zu verlegen, statt dass der Patient direkt verabschiedet werden muss.
Erlangen ist nicht möglich. Gibt es m.W. nur noch Ansbach zur Auswahl in den 3 heimatnahmen Bezirken des Patienten.
Noch ein Tweet:
Bezug:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/merk-will-fall-mollath-neu-aufrollen-gericht-ueberprueft-mollaths-richter-1.1537990-2
http://de.wikipedia.org/wiki/Thomas_Janovsky
Hab’ noch nicht nachgedacht, spüle nur mal eben als Info hier rein…
oh je:
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.bayerns-fdp-janovsky-der-generalstaatsanwalt-und-seine-schaetzchen.d148dc95-88e6-483a-b509-f1fd7132bbf8.html
Aber das ist normal, überall: Leitungspositionen in der Justiz werden ausschließlich über Parteibuch bzw. -nähe durch die Politik bestimmt. Eignung und Leistung werden zuvor gezielt herauf- oder heruntergeschrieben, je nachdem.
Siehe den Fall des plötzlich, wegen Kritiks am 1. Strafsenat des BGH, beurteilungsmäßig heruntergeschriebenen Richters des 2. Senats, Prof. Dr. Thomas Fischer, Verfasser des meistgelesenen StGB-Kommentars und erfolgreicher Vortragender. Der BGH-Präsident Tolksdorf verlor vor dem Verwaltungsgerichtshof und muß nun eine neue Beurteilung schreiben, wobei er es gar nicht hinbekommen kann, diesen hervorragenden Richter herunterzuschreiben. Zuvor änderte er die Geschäftsordnung allerdings so, daß Fischer nicht länger kommissarischer Vorsitzender des 2. Senats war, damit er keine Leitungsfunktionen nachweisen konnte, was ihn beurteilungsmäßig gegenüber Konkurrenten ohne Leitungserfahrung bevorzugt hätte.
Ein anderer Senatsvorsitzender mußte nun, was eigentlich gar nicht geht, zwei Senate führen, und seitdem der in Pension ist, muß der Präsident selber als Vorsitzender ran. Kritisch wird es, wenn, und darauf warten und hoffen viele, Armin Nack, der Vorsitzende des 1. Senats, im April 2013 in Pension geht. Dann sind gleich drei verwaiste Vorsitze zu besetzen, und an Fischer wird man nicht mehr vorbeikommen. Auch die Politik nicht, die Fischer schon deshalb nicht mag, weil er gegen den personalsparenden, aber ungerechten Deal plädiert hat.
Es ist wirklich ein Elend, und ganz besonders schlimm fällt es aus, wenn eine Partei über Jahrzehnte ein Land regiert.
Der BGH wird schon seit langem seiner Aufgabe nicht mehr gerecht, aber diese Farce schwächt ihn zusätzlich.
Danke für den Link auf den Artikel zum von der CSU/FDP ausgeguckten, vermutlich zukünftigen Bamberger Generalstaatsanwalt Janovsky. Diesem Bericht sind folgende Zeilen zu entnehmen:
“Horst Seehofer hat sich inzwischen mit Janovsky getroffen, um sich selber ein Bild zu machen. FDP-Fraktionschef Thomas Hacker bestreitet alle Amigo-Verbindungen, auch dass der FDP-Kandidat sein Nachbar sei: ‘Er wohnt in der gleichen Kirchengemeinde. Das ist ein ganz normales Auswahlverfahren, eine ganz normale Beurteilung und eine ganz normale Entscheidung.’ Und natürlich sei es auch ganz normal, dass die Personalie im Koalitionsausschuss gewesen sei. ‘So wie alle anderen Beförderungen in Spitzenpositionen auch’, sagt Hacker. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die sonst so für die Unabhängigkeit der Justiz kämpft, erklärt: ‘Ich kenne Herrn Janovsky nicht persönlich. Das ist eine normale Personalie in der Koalition. Wir arbeiten daran.’ Den liberalen Einsatz für den umstrittenen Juristen verteidigt sie: ‘Herr Seehofer ist ja auch sehr engagiert in der Sache.’“
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.bayerns-fdp-janovsky-der-generalstaatsanwalt-und-seine-schaetzchen.d148dc95-88e6-483a-b509-f1fd7132bbf8.html
So weit zur real-existierenden (Nicht-)Gewaltenteilung im CSU-Staat. Schamgrenzen sind keine zu erkennen. Kein Wunder, dass selbst die Milliarden-Veruntreuung bei der BayernLB für die CSU-Oberen im Verwaltungsrat, u.a. dem ab 2001 stellvertretenden Ministerpräsidenten und von Oktober 2007 bis Oktober Ministerpräsidenten Beckstein, keinerlei Folgen hat. Wenn der CSU-Vorsitzende selbst die Generalsstaatsanwälte auswählt. Unglaublich.
Ja, normal, leider.
Kirchengemeinde, Handballverein, Anwaltsverein, KaninchenzüchterundwerweißnochtwasVerein…
“Zuvor hatte Leutheusser-Schnarrenberger mit Blick auf die CSU noch davon gesprochen, dass derartige Praktiken die Unabhängigkeit der Justiz untergraben würden. Inzwischen gehört die FDP zur Regierung. Von derartiger Kritik ist nichts mehr zu hören.”
Bevor ich schlafen gehe:
18.04.11
Posten-Poker Mauschelei bei der Justiz: Nürnberger Richter kaltgestellt?
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.posten-poker-mauschelei-bei-der-justiz-nuernberger-richter-kaltgestellt.1c33ac3a-0bf3-4d4b-a999-e616c8efa1ed.html
BR-Beitrag TV:
http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/frankenschau-aktuell/mollath-verlegung-bayreuth-ansbach-100.html
Abgekupfert von: https://twitter.com/Muschelschloss
Auf den Seiten des Whistleblower-net hat Erwin Bixler eine lesenswerte Erwiderung zum ZEIT-Artikel “Ein Kranker wird Held” vom 13.12.2012 veröffentlicht: http://www.whistleblower-net.de/blog/2013/01/16/erwiderung-zum-artikel-ein-kranker-wird-held-in-der-zeit-nr-51-vom-13-12-2012/comment-page-1/#comment-3341
Es ist schlichtweg unfassbar, welche skandalösen Tatsachenverdrehungen sich da an sich renommierte ZEIT-Journalistinnen geleistet haben – und dass die ZEIT es bis heute nicht für nötig gefunden hat, sich mit einem tatsachennäheren Artikel zu korrigieren. Ganz im Gegenteil: Die ZEIT-Redaktion schweigt sich meines Wissens seitdem, und damit bereits über einen Monat, zum Justiz- und Psychiatrieskandal um Gustl Mollath aus. Kann man noch irrationaler reagieren?
Spiegel und Tagesspiegel sind auch nicht besser.
Frau Lakotta schweigt sich genauso aus, wie ihre Kollegin vom Tagesspiegel.
Das zeigt nur, daß nichts zum Nachlegen da ist.
Aber daß nun nicht einmal mehr berichtet wird, wie sich die Sache entwickelt, das ist schon fatal. Drückt das schlechte Gewissen so sehr, oder wird die Pause genutzt, um jetzt wirklich einmal zu recherchieren? Und zwar ›ergebnisoffen‹?
“…wird die Pause genutzt, um jetzt wirklich einmal zu recherchieren? Und zwar ›ergebnisoffen‹?”
Das wäre schön. Eventuell hat “man” sich aber jetzt positioniert und beschließt, den Verlauf nicht mehr berichtend zu begleiten. Evtl. mit der Begründung “interressiert eh keinen”.
Vielleicht findet der Spiegel jene bekannte Persönlichkeit, die immer noch als Gespenst durch den Nürnberger Raum geistert.
Er ist doch bekannt für Enthüllungsjornalismus.
Frau Lakotta hat keine Zeit, sie füllt Bücher mit den Ergebnissen ihrer Recherchen. Aber warum hören wir nichts von Frau Friedrichsen?
Meine These dazu: Frau Friedrichsen hat zum RAF-Prozess gegen Verena Becker derart bemüht gegen den Nebenkläger Michael Buback angeschrieben, dass auch dort ein nachvollziehbarer sachlicher Hintergrund nicht zu erkennen war. Aus meiner Sicht ist diese damit “verbrannt”, wie nun auch die Journalistinnen Lakotta und Rückert. Verstehen kann ich dies alles nicht, nur bedauern, und mich wundern, welche Selbstdemontage von mir eigentlich sehr geschätzte Gerichtsreporterinnen innerhalb kürzester Zeit vollziehen.
Hierzu (einer) dieser Friedrichsen-Artikel: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/buback-prozess-verena-beckers-verteidiger-fordern-freispruch-a-841095.html
Und als Kontrapunkt der aufschlussreiche Blog von Michael Buback: http://blog.zdf.de/3sat.Kulturtube/author/michael_buback/
@ Michael Bach
Da tun sich ja Abgründe auf …
Also das hier ist schon schwer erträglich:
„Michael Buback beschädigt mit seinem Verdacht nicht nur das Andenken seines Vaters, sondern auch den Rechtsstaat“
Ich weiß nicht, ob Frau Friedrichsen das heute noch so schreiben würde oder könnte. Es würde mich nicht wundern, wenn ihre Instrumente inzwischen stumpf geworden wären, und sollte dies zutreffen, können wir noch lange auf einen Beitrag von ihr warten.
Immerhin steht der „Rechtsstaat“ inzwischen selbst auf dem Prüfstand.
Prof. Dr. A. Wittmann hat bereits am 7.1.13 den Presserat eingeschaltet und nun meine Erwiderung zum ZEIT-Artikel “Ein Kranker wird Held” nachgereicht. Siehe auch http://www.whistleblower-net.de/blog/2013/01/16/erwiderung-zum-artikel-ein-kranker-wird-held-in-der-zeit-nr-51-vom-13-12-2012/#comments
Sehr fein – vielen Dank für die Info!
@all
Vielleicht interessiert Euch die Antwort von Herrn Florian Streibl auf meine Frage, warum er so dafür ist, das Weisungsrecht für die Staatsanwaltschaften abzuschaffen.
Hier
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-512-19221–f367576.html#q367576
steht die Antwort
Mein Dank gilt Florian Streibl für seine umtriebige Tätigkeit für Herrn Mollath und seine verständliche Antwort auf meine Frage.
Robert Stegmann
“Zuständig dafür sei als verantwortlicher Betreiber des Krankenhauses der Bezirk Oberfranken…
Wer ursprünglich den Anstoß dazu gab, eine Verlegung Mollaths zu überprüfen, ist nicht bekannt. Der Bezirk Oberfranken war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.”
http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/mollath-strate-wiederaufnahmeverfahren-100.html
Ist doch interessant: der Bezirk Oberfranken erklärt heute, man prüfe eine Verlegung noch, und es stehe ja auch das Gespräch mit Herrn Mollath aus, und schon gestern wollte Dr. Leipziger Nägel mit Köpfen machen – und das, obwohl das BKH Ansbach von einer Verlegung nichts gehört und vielleicht noch nicht einmal einen geeigneten Platz frei hat. Das wird ja immer gruseliger…
http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/mollath-strate-wiederaufnahmeverfahren-100.html
Oh – so schnell ändern sich online-Artikel… gut, daß ich den alten Passus kopiert hatte…
NOCHMAL mit Mollath sprechen, schon klar… da schreiben zwei Anwälte, aber da MUSS man ja NOCHMAL bei ihm persönlich nachfragen… geht’s wieder los, ja?!
Unfassbar ist die Begründung des Direktors der Bezirksverwaltung, Rudolf Burger: Weil Mollath seine gesetzlichen Rechte in Anspruch nimmt, Anwalt Strate also Anzeige erstattet hat, belastet das den Vollzug der Unterbringung.
Solange also Mollath belastet war, ist das ihn Ordnung, jetzt fühlt sich Leipziger unter Druck, und dann muß das geändert werden.
Wenn man zynisch wäre, würde man meinen, da entwickelt jemand einen Verfolgungswahn.
So, ich habe jetzt mal etwas gegoogelt:
Die Forensik in Ansbach scheint etwas besser aufgestellt zu sein als die in Bayreuth:
http://www.bezirksklinikum-ansbach.de/home/klinik_fuer_forensische_psychiatrie/allgemein.html
Hier findet sich ein Überblick über die Aufgaben des Bezirks:
http://www.bezirk-oberfranken.de/fileadmin/1_Aktuelles/Vergleich_Bez-Reg.pdf
Und aus der Bezirksordnung für den Freistaat Bayern:
Bezirksordnung – BezO – Bezirk Oberbayern
http://www.bezirk-oberbayern.de/media/custom/379_149_1.DOC
Dateiformat: Microsoft Word – Schnellansicht
ergibt sich, daß die Rechts- und Fachaufsicht (letzteres bei staatlich übertragenen Aufgaben, wozu die Forensik als Vollzug von Bundes- und Landesgesetzen zählen wird) beim Staatsministerium des Innern liegt, Art. 6 iVm Art. 92 ff.
Die Sozialministerin ist also nicht zuständig, wenn der Bezirk Verlegungsentscheidungen, nun ja, ›prüft‹, wenn sich ein Chefarzt für befangen hält oder Autoritätsverluste fürchtet.
M.E. kann der Bezirk aber nicht ohne Mitwirkung von Staatsanwaltschaft, Strafvollstreckungskammer und natürlich der Verteidigung Entscheidungen treffen.
Hier noch ein interessanter Termin für Mollath-Unterstützer aus Franken vom
30.1.2013, 16.00 – 18:00 Uhr im BKH Bayreuth:
http://www.bezirk-oberfranken.de/fileadmin/1_Aktuelles/infos/singleview_termine.php?id=1612
Da kann man den Chef ja vielleicht einmal fragen, ob auch in Bayreuth ein humanistisches Menschenbild gepflegt wird.
@Fotobiene sagte am Januar 16, 2013 um 2:15 nachmittags :
Sie forderten vor Tagen schon mal Butter bidi Fisch´ … nötig sind praktisch-spektakuläre Aktionen zur Beendigung dieses Tollhausstücks, das da seit Wochen schon auf der juristisch-verwaltungsbezogenen Ebene abläuft.
Herr Mollath ist doch kein in die Gleise zu rangierender Güterzugwaggon.
Gegen diese behödischen Machttrickser geht´s wohl juristisch nicht – ist aber kein Thema hier …
@ Tarian:
Es geht nur juristisch, und es geht sogar sehr gut. Die Strafanzeige von RA Strate vom 4.1.2013 zeigt ganz offensichtlich Wirkung, und die Schriftsätze beider Verteidiger vom 14. und 15.1.2013, die der öffentlich zugänglichen Petition des Unterstützerkreises angehängt sind, haben doch bereits Wirkung gezeigt: der Direktor des Bezirks hat der Darstellung von Dr. Leipziger, die Verlegung sei beschlossene Sache, öffentlich widersprochen, RA’in Lorenz-Löblein hat Dr. Leipziger nachvollziehbar vorgehalten, daß er gegenüber dem Mandanten ein Einvernehmen mit ihr vorgespiegelt habe, um Mollath zum ›freiwilligen‹ Umzug zu bewegen, die Sache ist öffentlich geworden.
Der Leiter der Forensik hat sich isoliert, und es ist anzunehmen, daß er auch bei dem ihm unterstellten Personal an Rückhalt verloren hat.
Es ist auch nicht anzunehmen, daß die Erwartung von RA Strate, der Wiederaufnahmeantrag werde zügig zugelassen, reiner Zweckoptimismus ist. Aber ein wenig Geduld – nach all den vielen Jahren, in denen sich nichts tat – muß man jetzt schon üben.
Klinik prüft Verlegung von Gustl Mollath
http://www.merkur-online.de/nachrichten/bayern/klinik-prueft-verlegung-gustl-mollath-mm-2702869.html
Liebe Rena,
Sie sind aber wirklich sehr findig!
Und die Sache wird immer verworrener:
http://www.merkur-online.de/nachrichten/bayern/klinik-prueft-verlegung-gustl-mollath-mm-2702869.html
Und wieso behauptet Dr. Leipziger gegenüber Mollath, er solle augenblicklich einer Verlegung nach Ansbach zustimmen?
Ansbach liegt im Bezirk Mittelfranken, nicht Unterfranken:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ansbach
@ Frau Wolff
Ich will mich nicht mit fremden Federn schmücken. Die vielen Menschen bei Twitter sind so fleissig und ich leite das weiter
https://twitter.com/search/realtime?q=%23Mollath&src=hash
Alcatraz in Ansbach
http://www.focus.de/politik/deutschland/psychiatrie-alcatraz-in-ansbach_aid_189862.html
Und wieso behauptet Dr. Leipziger gegenüber Mollath, er solle augenblicklich einer Verlegung nach Ansbach zustimmen?
Vielleicht um Druck auszuüben? Ich weiß es nicht.
Was sagt denn der Herr Rudolf Burger, Direktor der Bezirksverwaltung Oberfranken, dem Münchner Merkur
„Burger betonte, man werde die Verlegung „ergebnisoffen“ prüfen und Mollath anhören – „ob es Widerstand gibt oder nicht“. Er rechne mit einer kurzfristigen Entscheidung womöglich schon nächste Woche. Die Verlegung von Patienten sei „nicht außergewöhnlich“. Mit dem Bezirk Unterfranken habe es schon Gespräche gegeben. Aber auch eine Verlegung in andere Bezirke sei denkbar. Schließlich habe auch Oberfranken schon Patienten übernommen. „Das ist ein Geschäft auf Gegenseitigkeit.”
http://www.merkur-online.de/nachrichten/bayern/klinik-prueft-verlegung-gustl-mollath-mm-2702869.html
Das heißt, er sagt verhochdeutscht: Wir machen das doch immer so. Wir kennen unser Geschäft. (Soan Saupreuß´ aus Hamburg brauchens mir ascho goanet. Mir soan mir. Aber das sagt der Herr Burger nicht öffentlich).
Wenn das keine Riesen- oder Megaverar… ist – was ist das denn sonst?
Das sind die Sprüche, die ein Verwaltungsmensch gegenüber der Presse abgibt. Mehr nicht.
Intern wird das ganz anders aussehen, glauben Sie mir…
@ Tarian
Ich forderte niemals “…bidi…”, sondern Butter bei die Fische
Und ich forderte das in einem bestimmten Zusammenhang, den ich im selben Thread noch einmal glasklar machte, wie ich dachte:
http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/01/01/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-v/#comment-1473
Von “praktisch-spektakulären Aktionen” war und bin ich weit entfernt und bei “Gegen diese behödischen Machttrickser geht´s wohl juristisch nicht – ist aber kein Thema hier …” fühle ich mich gründlich mißverstenden – wenn nicht gar zitatmäßig mißbraucht.
Tatsächlich folge ich Gabriele Wollfs Blog und den Kommentaren, weil ich sehr wohl die Hoffnung habe, daß es noch Juristen in diesem Land gibt, die Recht verteidigen und Recht sprechen können.
Bei aller verständlichen Ungeduld, die ich auch habe, halte ich Aktionen, die nicht mit Gustl Mollath und seinen (juritischen) Vertretern abgesprochen sind, für möglicherweise total kontraproduktiv.
Es ging schon mal ein Ruf durch die Kommentare dieses Blogs, sinngemäß (bin zu faul, das rauszusuchen) “Mollath schnell raus aus Bayreuth! Wer weiß, was der Leipziger ihm antut!” Nun betreibt Leipziger genau das, und es hallt der Ruf genau umgekehrt.
Und DIESER nun zurecht! Gustl Mollath will da gar nicht raus!
Ich warne also weiterhin vor vorschnellem Aktionismus, so sehr ich solche Reaktionen auch verstehen kann.
Zu ›meiner‹ Zeit hätte man Menschen wie Tarian ›Heißsporn‹ genannt – er ist wohl noch sehr jung.
@ Helga Steckhan
Ich finde Ihren Einwurf so gut, daß ich ihn hier noch einmal bewußt voll zitiere:
So ist ja auch die Entwicklung zu verstehen:
Nach der Anzeige bekommt Leipziger (angeblich) einen Drohanruf, der (anders als bei anderen Bürgern, die z.B. unter Stalking leiden) zu sofortigem Polizeischutz führt.
Nun DIES: “Solange also Mollath belastet war, ist das ihn Ordnung, jetzt fühlt sich Leipziger unter Druck, und dann muß das geändert werden.” !
Hier wird ganz offensichtlich wieder mal versucht, Huhn und Ei zu vertauschen. Ich hatte in anderen Kommentaren bereits mehrfach auf diese offensichtliche Taktik hingewiesen, die mir nunmehr bereits strategisch erscheint!
@ Gabriele Wolff
Bestätigt Ihre Aussage zur Zunahme der Überstellungen in die Forensik, gerade die ANSBACHER kennen das schon….
Rechtsbeugung in Bayern mit System.
“Ein kleines Stück Scheiße”, dass ist die Ansicht einiger Beamter über einen Bürger.
http://www.sueddeutsche.de/bayern/einsatz-eskaliert-pruegel-vorwuerfe-gegen-die-wasserburger-polizei-1.1573917
Offenbar ist das bayerische Justizministerium jetzt schon sensibilisiert.
In meinem Fall, der anonymisiert dort
http://www.trennungsfaq.de/forum/showthread.php?tid=3980
steht aber hier nach wie vor OFF TOPIC ist und auch bleiben sollte, hat mich das Justizministerium jedenfalls schriftlich um das Aktenzeichen meines Vorgangs gebeten.
Robert Stegmann
Langsam bekommt man Mitleid mit Herrn Dr. Leipziger. ,-)
Das scheint doch eine ausgewachsene Panik-Reaktion zu sein.
War dem Mann denn nicht klar, was er sich damit einhandelt ?
Diese harschen Briefe von den 2 Anwälten waren doch zu erwarten. Da fragt man sich doch wirklich, wie der Mann tickt.
Oder bekommt er tatsächlich soviel Druck von “oben” oder von allen Seiten, daß er dazwischen zerdrückt werden könnte ?
Also ich finde, dieser Schritt, Herrn Mollath zu verlegen, bietet nun wirklich erstaunlich viel Raum für Spekulationen.
Es ist natürlich so, daß die öffentliche Kritik an seinem Einweisungsgutachten in Kombination mit der gegen ihn gerichteten Strafanzeige seine Autorität als Chefarzt auch innerhalb der Forensik untergräbt. Das, was draußen geschieht, spricht sich unter den Patienten und dem Personal herum – also muß der Störenfried, die Quelle allen Übels, entfernt werden, bevor er andere Patienten auch noch zu antiautoritärem Verhalten anstiftet.
Die Rechte der im Maßregelvollzug Untergebrachten sind durch das BVerfG im Jahr 2011 ja gestärkt worden: Zwangsbehandlungen sind kaum noch möglich, und so hatte das hierarchische System ohnehin schon einen Knacks bekommen.
Für mich ist das ein Zeichen von Verunsicherung, Mollath in einer Überrumpelungsaktion loswerden zu wollen.
Zunächst hatte ich mir überlegt, ob es darum gehen könne, neue Zuständigkeiten für die gerichtliche Überprüfung (Landgericht Ansbach, OLG Nürnberg) herbeizuführen, weil das LG Bayreuth und das OLG Bamberg im Oktober 2012 durch das BVerfG einen Schuß vor den Bug bekommen haben. Aber wenn ein Überprüfungsverfahren erst einmal begonnen haben, ändern spätere Verlegungen an der Zuständigkeit nichts mehr.
Ein Grund für die Verlegung dürfte auch sein, dass der Skandal im Skandal in ganz Deutschland und Ausland bekannt wird, dass das Opfer Herr Mollath seit ca. vier Jahren vom Täter und Falschgutachter in seiner befangenen Doppelfunktion als C h e f a r z t durch die jährlichen Überprüfungen festgehalten wurde und dies zu einer zerstörerischen Interaktion und Psychodynamik, Psychokrieg und einer unmenschlichen Double-Bind-Situation geführt hat. Herr Mollathhat dies nicht zu vertreten (hält jedoch daran fest).
Es ist die umgehende Entbindung, Absetzung von Dr. Leipziger öffentlich zu fordern.
Nach meinen Recherchen hat die Dienst-Fachaufsicht mit Arbeitgeberfunktion über die Forensik, Personalführung, Einhaltung des fortschrittlichen Unterbringungsgesetzes usw.
BEZIRKSTAGSPRÄSIDENT VON OBERFRANKEN
HERR DR. DENZLER BAYREUTH, COTTERBACHERSTR. 23
Tel.0921-78 46 30 01 oder Fax 78 46 93 001
Dr. Denzler untersteht unmittelbar der Staatsministerin für Arbeit, Soziales und Familie,
Frau Haderthauer, München, Winzererstr. Tel. Pressestelle
089-12611477 Fax 1261-2078 oder Pressestelle@stmas.bayern.de
Beide entscheiden über die unmenschlichen Unterbringungsbedingung, und eine nicht zu akzeptierende Verlegung von Herrn Mollath oder entscheiden mit (der Strafvollstreckungskammer).
Die Absetzung wird in einem offenen Brief gefordert und steht morgen im Netz. Jeder kann konkrete Hilfe leisten.
Es gibt diese ganz nahe liegende Erklärung: Die Hierarchie in einer Klinik ist äußerst stabil, der Vergleich mit militärischen Strukturen ist unter Ärzten sehr verbreitet. Wenn man sich die Klinikbewertungen anschaut, kann man nicht übersehen, dass die psychiatrischen Kliniken besonders schlecht bewertet werden, und selbst unter diesen fällt Bayreuth noch negativ auf. Aber auch die Ärzte einschließlich machtbewusster Oberärzte, auch die Pflegekräfte, können sich informieren und werden das allein schon aus Neugier tun. Da kann es für einen Chef, der unter Druck gerät, schnell sehr ungemütlich werden. Dass die Loyalität von Ärzten nicht unbegrenzt ist, haben wir erst beim Organspendeskandal gesehen. Das erklärt aber in der Tat nicht hinreichend, warum der Chef die erwartbare Reaktion der Anwälte riskiert, die auch in der Öffentlichkeit nicht unbemerkt bleiben dürfte. Der Wiedererlangung einer evtl. ins Wanken geratenen Autorität dient eine solche „Konfliktlösungsstrategie“ mit Sicherheit nicht, insbesondere dann nicht, wenn sie so massiv und mit weiteren Unwahrheiten betrieben wird.
Ich habe mir sagen lassen, daß die bayerischen Bezirke (in NW heißen sie Landschaftsverbände, woanders sind solche Zwischen-Verwaltungseinheiten gar nicht vorhanden) dem Innenministerium unterstehen, und daß das Sozialministerium nur für die bauliche und personelle Ausstattung der Psychiatrie zuständig sei.
Wer weiß was Genaues?
Dazu noch eine Ergänzung: Das BVerfG hat auch schon viel niederschwelliger zugunsten von Untergebrachten eingegriffen: http://dejure.org/2007,10786
Mich würde gerade interessieren, was die Menschenrechtsbeauftrage der BLÄK dazu sagt, Frau Dr. Fick ist ohnehin schon involviert …
Hier ist die Petition nebst Anwaltsschreiben zu der geplanten Verlegung von Gustl Mollath nach Ansbach einschließlich der Anwaltsschreiben in dieser Sache:
http://www.gustl-for-help.de/download/2013-01-15-Petition-BY-Landtag-plus-Anwaelte.pdf
Mit Dank an Rena!
http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/01/12/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-vi/#comment-2066
Das Argument der Befangenheit ist mir unverständlich: es gibt doch ohnehin keine Behandlung durch den Chefarzt, und ein Vertrauensverhältnis bestand ebensowenig.
@gabrielewolff
Eine naheliegende Fachfrage an Sie: Dankenwerterweise veröffentlichte die Mollath-Unterstützergruppe gestern ihre „Petition“ mit Anlagen http://www.gustl-for-help.de/download/2013-01-15-Petition-BY-Landtag-plus-Anwaelte.pdf
Aus der letzten Anlage ergibt sich, daß RA State dankenswerterweise eine von ihm vor 20 Jahren im Eilverfahren erstrittene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – BVerfG 2 BvB 196/92 – anhängte.
Denke ich zu schlicht, zu gradeaus oder zu unterkomplex – ist das nicht der angemessene Weg (weil gegen den BGH-Entscheid Rechtsmittel versäumt wurde) jetzt über zwei Eilverfahren und dann vom OLG Bamberg gleich weiter zum BVerfG wieder als Eilverfahren? Oder meinen Sie, die bayrische Justiz wird wieder wie bisher tricksig alles verzögern, verwirren, kompetenzaufspreizen etc.?
Die Rechtslage ist doch nach dem auch hier mehrfach erwähnten BVerfG-Entscheid vom 4. 10. 2012 – BVerfG 2 BvR 442/12 -, das RA Strate dankenswerterweise veröffentlichte, http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/12/2-bvr-442-12.php klarer als klar: Herr Mollath hätte schon letzten Monat entlassen werden müssen ….
Ich denke, für Herrn Mollath ist auch die Frage entscheidend, in welche Situation er entlassen wird. Ihm wurde doch offenbar sämtlicher Besitz genommen. Wo wird er also unterkommen?
Auf Geldentschädigung wird er nach der Entlassung vermutlich auch viele Jahre warten müssen, so wie wir die bayerische Justiz kennen. Und selbst wenn er schließlich Geld erhalten sollte, wird es vermutlich in der Summe weniger sein als was ein Leipziger an drei Monatsgehältern einfährt.
Welche weiteren Schritte durch die Verteidigung geplant sind, weiß ich nicht. Mir sind auch die Kompetenzen in Bayern nicht klar: welche Befugnisse hat der Bezirk im Vergleich zur Staatsanwaltschaft und zur Strafvollstreckungskammer?
Kann da so einfach hin- und herverlegt werden, auf mündlichen Zuruf? Es wird doch wohl einen Vollstreckungsplan geben, der maßgeblich die Verteilung regelt und von dem nicht so einfach abgewichen werden kann.
Überlegte ich mir in @Rena´s Beitrag schon.
Herr Dr. Leipziger will (oder muss) Herrn Mollath los werden. Er sucht nun verzweifelt nach Gründen, um sein Gutachten doch noch zu rechtfertigen.
Das könnte durch eine “Gesundschreibung” in Amberg geschehen und eben dann mit dem zerrütteten Verhältnis des Herrn Mollath mit Herrn Dr. Leipziger erklärt werden. Eben weil er nicht mit Herrn Dr. Leipziger kooperieren will oder wollte kam es zu diesem “schrecklichen Missverständnis”, dass Herr Dr. Leipziger ernsthaft bedauert.
Will er sich auf anderem Weg auch nur halbwegs reinwaschen, dann muss er auspacken. Dann muss er Ross und Reiter nennen.
„Politischer Skandal statt Justizirrtum“
http://www.nordbayern.de/region/roth/politischer-skandal-statt-justizirrtum-1.2629540
Ich muß ja immer noch lachen über die Formulierung “zer[r]üttetes Verhältnis zwischen Mollath und dem Klinikleiter” (http://www.merkur-online.de/nachrichten/bayern/klinik-prueft-verlegung-gustl-mollath-mm-2702869.html) – wenn Strate das wirklich gesagt hat, dann hat er Sinn für Humor…
Rosenkrieg zwischen Mollath und Leipziger, oder was??
Wunderbar…
@Gabriele Wolff
Kleiner Nachtrag zum Thema “Rosenkrieg”
@ Gabriele Wolff
Danke für die hervorragende Ausarbeitung. Danke auch an die vielen KommentatorInnen für kluge Ergänzungen und Denkanstöße.
@ verena Mayer 11:57, @ Josef Eisele 1:49
Mir imponiert, wie die Schwarmintelligenz nach verborgenen Zusammenhängen sucht und Interessantes zu Tage fördert. Auffällig ist mir, daß niemand eine Beziehung zu Diehl betrachtet, obwohl der Name von Mollath explizit erwähnt und von Frau Wolff in früheren Folgen auch wiedergegeben wurde.
Der Fall NSU vermittelt eine Ahnung, in welchen Dimensionen in diesem Staat gesteuert werden kann.
Gesteuert worden ist sicher bereits eine ganze Menge seit der Gründung der Bundesrepublik. Es ist aber unverzichtbar, Beweise für Behauptungen zu haben,sonst ist sehr schnell ein Verfahren wegen übler Nachrede fällig.
Wie war noch mal gleich die Reaktion des Anwaltes von Gustl Mollath auf die Erwähnung des Namens “Diehl” während der einen Woche im Klinikum am Europakanal Erlangen, Abteilung für forensische Psychiatrie, Leiter Dr. Wörhmüller? Irgendwas mit “über Leichen gehen”. Jedenfalls scheint er sich erschrocken zu haben. Das schreibt Gustl Mollath in einem Schreiben vom 23.9.2004 an das Amtsgericht Nürnberg.
Und dass dieser auch zu ihm gesagt habe, er könne froh sein, nicht “blöd gespritzt” worden zu sein. Diese Bemerkungen und Erinnerungen sind in der Welt, zu Händen des Amtsgerichtes Nürnberg.
Dabei hat diese Firma doch vor Jahren eine Großtat auf dem Gebiet der Entwicklung humaner Waffen vollbracht. Zum Ersatz jener für Zivilpersonen wie für Militärpersonen verheerenden Streumunition, vulgär Streubomben genannt, hat sie ein bisher konkurrenzloses Alternativprodukt entwickelt, einzuordnen unter “Punktzielmunition, erlaubt”, nicht “Streumunition, geächtet”.
Für die Beachtung dieses Unterschied ist sie sogar gegen einen Journalisten gerichtlich vorgegangen. Dieser hatte zunächst da keinen Unterschied sehen wollen. Die Firma Diehl, Nürnberg beharrt aber darauf, dass eine “Waffe”, verschießbar mit Artilleriegranaten, hergestellt von einer Gesellschaft für intelligente Wirksysteme, aus der nach Abwurf nach automatischer Erkennung des anvisierten militärischen Ziels, und nur dann,weniger als 10 Explosivkörper von mehr als 4 Kg entfleuchen und explodieren, und sich diese “Waffe” weigert, zu explodieren, falls sie kein militärisches Ziel erkannt hat, und sich dann sogar deaktiviert, eben keine “Streumunition, geächtet”, sondern eine “Punktzielwaffe, gesucht” sei.
Näheres zu dieser ganzheitlichen Entwicklung intelligenter Wirksysteme zur Lösung allfällig vorhandener Interessengegensätze nebst der nachfolgenden Auseinandersetzung siehe folgender Artikel:
http://www.taz.de/!31182/
Ganzheitlich nenne ich die Entwicklung, weil nicht nur aus der “Bombe” die “Waffe” wird, sondern diese “Abrüstung in der Sprache” noch weitergeht eben bis zur Bezeichnung “intelligentes Wirksystem”.
Damit ist die Firma gut im Geschäft und profitiert von der weltweiten, wenngleich nicht vollständigen Ächtung der Streubomben. Für die flächenhafte Einwirkung auf legitime militärische Ziele müssen ja die Länder, die das Abkommen von Oslo zur Ächtung von Streubomben und Streumunition einen ersatz beschaffen. Und den kann die firma diehl zusammen mit der firma Rheinmetall liefern. Bei den Verhandlungen zur Ächtung wurde nämlich genau diese Ausnahme gemacht, so das die Menschlichkeit ebenso wie die Intelligenz voranschreiten, der Krieg also weiterhin der Vater aller Dinge bleiben kann.
Möglicherweise ist es nicht ratsam, die Firma Diehl zu wecken, vor allem dann nicht, wenn sie schon wach sein sollte. Allerdings wäre es ganz und gar nicht zutreffend, zu behaupten, nur sie könne etwas mit jener Person in herausgehobener gesellschaftlicher Stellung zu schaffen haben, Das würde die bundesrepublikanischen, seit der Wiedervereinigung zutreffender bezeichnet als die deutschen Verhältnisse gründlichst verkennen.
Was mit Gustl Mollath passiert ist, ist in jedem Fall ein Skandal. gleichgültig, ob eine herausragende Persönlichkeit die Hand im Spiel gehabt hat, oder nicht. Und die Aufdeckung des Skandals geschieht durch seine Überprüfung in einem Wiederaufnahmeverfahren, zu dem die vorherigen Analysen der einzelnen Schritte des Wegsperrens beitragen. Öffentliche Vermutungen anzustellen über einen möglichen Zusammenhang mit der Firma Diehl ohne hieb- und stichfeste Beweise sind ganz und gar unangebracht. Auch Gustl Mollath hat nur von einer bei der Familie Diehl beschäftigten Haushaltshilfe gesprochen.
Im obigen Kommentar fehlt der Link zum Schreiben von Gustl Mollath an das Amtsgericht Nürnberg vom 23.9.2004.
http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf
Man muss etwas blättern, es sind verschiedene Dokumente zusammengefasst.
Es findet sich im letzten Drittel des pdf-Dokuments, nach seinem Schreiben vom 4.8.2004
@ Fotobiene:
http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/01/12/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-vi/#comment-2053
Sehr richtig! Alle diese Aspekte fließen in diesem Fall zusammen. Genau deshalb eignet er sich sowohl für Verallgemeinerungen als auch für hochindividuelle Vereinnahmungen.
Klaus-Peter Kurch hat im Opablog einen sowohl hellsichtigen wie sympathischen Beitrag zum Fall geschrieben:
http://opablog.net/2013/01/15/der-fall-gustl-mollath-politische-dimensionen-eines-deutschen-skandals-i/
Und obwohl ich eine völlig andere Sozialisation habe als er (ich war nicht mal als Jugendliche Kommunistin, wo man’s ja sein sollte, um Herz zu zeigen), teile ich seine Sicht. Ich habe es immer für ein verfehltes und verpfuschtes Leben gehalten, das sich nicht um Sinn, sondern um Gelderwerb, Vermögen und Statussymbole bemüht. Der Tanz ums Goldene Kalb verblödet und entfremdet nicht nur die Tanzenden, sondern ist allgemein von Übel. Das hat Gustl Mollath richtig erkannt. Letztlich auch seine Frau, irgendwie.
Dieser gesellschaftspolitische Aspekt ist bei mir zwar auch angeklungen, aber da ich den Fall konkret zu erhellen versuche (was die Presse ja nur ausnahmsweise tut), ist er naturgemäß zu kurz gekommen. Mir lag und liegt am Herzen, etwas dem Polit- und Medienqualm – Kasperowitsch von den NÜRNBERGER NACHRICHTEN, der offenbar jetzt einen Maulkorb bekommen hat, die NN ist wieder auf Kurs, und Przybilla/Ritzer von der SÜDDEUTSCHEN ausgenommen – entgegenzusetzen, und natürlich einem Menschen zu helfen, der nicht nur offensichtlich zu Unrecht verurteilt wurde, sondern auch mittels Automatismen intellektuell dürftigsten Zuschnitts in Psychiatriehaft verbleibt.
Auf sieben Seiten läßt sich dieser Fall gewiß nicht abhandeln: allein die Strafanzeige von RA Strate gegen lediglich zwei der beteiligten Protagonisten umfaßt bereits 50 Seiten, und die Wiederaufnahmeanträge werden gewiß weitaus voluminöser sein.
Der Rosenkriegsaspekt gilt nach wie vor. Gäbe es das ›Opfer-Abo‹ für Frauen nicht, das heute glücklicherweise durch die Kürung zum pc ›Unwort des Jahres‹ erstmals weithin bekannt wurde:
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/joerg-kachelmann-verteidigt-unwort-des-jahres-opfer-abo-a-877704.html
dann wäre niemals Anklage erhoben worden. Da ist eine Frau, die ihren Mann bezichtigt, unerlaubterweise scharfe Waffen zu besitzen. Im Rahmen der zeugenschaftlichen Vernehmung zu diesem Vorwurf berichtet sie von lange zurückliegenden Körperverletzungshandlungen des ›Gewalttäters‹, und daß sie befürchte, daß er die Waffen, eine habe sie gesehen, von einer anderen habe er vor zwanzig Jahren mal irgendwas erzählt, gegen sie einsetzen werde.
Danach setzen bei den Strafverfolgungsbehörden die typischen Reflexe ein (denn natürlich sind Männer Täter und Frauen Opfer, das ist gesamtgesellschaftlicher feministischer Konsens): sofortiger Durchsuchungsantrag. Und selbst als die Durchsuchung ergebnislos blieb, die Vorwürfe der Ehefrau sich also als haltlos erwiesen hatten, setzte kein Nachdenken ein: die Frau lebte getrennt und wollte die Scheidung. Das Attest war 9 Monate nach der gravierendsten Tat, wenige Tage nach der Trennung, eingeholt, aber erst wiederum 8 Monate später eingesetzt worden. Die aktuellen Tatschilderungen dramatisierten die aus dem Attest ersichtliche Darstellung. Die Ehefrau war wütend, weil sie wegen Mitteilungen des Mannes an ihren Arbeitgeber entlassen worden war. Das macht alles nichts. Es wird Anklage erhoben – das war im Mai 2003, als der Staatsanwaltschaft noch nichts über Mollaths Vorwürfe wegen Steuerhinterziehung wußte.
Die Ehefrau sucht eine Psychiaterin auf und erzählt ihre Opfergeschichte: das reicht aus, um der angeblich professionellen Frau, die gegen alle Regeln der ärztlichen Kunst verstößt, ein ›Ferngutachten‹ zu entlocken, wonach der ihr unbekannte Ehemann aufgrund der Schilderungen der Ehefrau wahrscheinlich psychisch erkrankt und womöglich für die Allgemeinheit gefährlich sei. Was wiederum dem Amtsrichter Huber sofort einleuchtet, der trotz der fehlgeschlagenen Durchsuchung nach Waffen den Angeklagten vor der Hauptverhandlung wiederum nach Waffen durchsuchen läßt – ja, Frauen haben nun mal ein Opfer-Abo, Jörg Kachelmann weiß das am besten, und der Fall Mollath bestätigt das, Männer sind Täter. Mit Notwehr, wie Molllath das tat, braucht kein Mann anzukommen, denn häusliche Gewalt geht von Männern aus. Das weiß man schließlich, weil man die Realität nicht zur Kenntnis nimmt.
Wäre es dabei geblieben: Mollath wäre unrettbar verurteilt worden, aber mehr als eine Freiheitsstrafe von unter einem Jahr mit Strafaussetzung zur Bewährung wäre nicht herausgekommen.
Das änderte sich erst, nachdem Mollath am 9.12.2003 Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung und Beihilfe dazu gegen die HypoVereinsbank, einzelne Mitarbeiter (u.a. seine Frau) und die betreffenden namentlich bekanntgemachten 24 Kunden erstattet hatte – und Richter am AG Eberl zuständig geworden war. Ab diesem Zeitpunkt spätestens (von Brixner, dem Vorsitzenden Richter am LG, der schon früh die Gefahr, die von Mollath ausging, wahrgenommen und mit hoher Wahrscheinlichkeit die Finanzbehörden von Ermittlungen aufgrund Mollaths Anzeige abgehalten hatte, ganz zu schweigen) ist ein Wille des Gerichts erkennbar, Mollath in der Psychiatrie verschwinden zu lassen. Was wiederum den Intentionen der Ehefrau entsprach. Die über weitreichende Beziehungen verfügte.
In der Hauptverhandlung zog gegenüber den über die Hintergründe uninformierten Schöffen das Opfer-Abo der Frau – gegenüber einem Mann, der nach über 5 Monaten unrechtmäßiger vorläufiger Unterbringung in Handschellen in den Gerichtssaal geführt wurde, einen verwirrten Eindruck machte und praktisch unverteidigt war. Ohne das gesellschaftliche stimmige Setting, das der Frau die Opferrolle zuerkennt, selbst wenn sie eine toughe, durchsetzungsstarke Bankerin und der von ihr wirtschaftlich abhängige Mann ein friedensbewegter, gegen Krieg, Waffenhandel und globalen Kapitalismus engagierter Idealist ist, wäre es nie zu einer Verurteilung gekommen.
Dieser Aspekt des Rosenkrieges ist und bleibt wichtig. Die Dimension des Falls ist allerdings größer, und daher freue ich mich über jeden Kommentar und Blogbeitrag, der die Perspektive aufreißt – jenseits von Polemik und reiner Spekulation.
@ Gabriele Wolff
Vielen Dank für das schöne Opablog-Link.
Das “Opfer-Abo” gestern paßte wie Faust auf’s Auge und so hatte ich auch gleich die Verbindung mit Mollath im Sinn
:
Schön, daß Sie diesen Aspekt hier noch einmal ausgeführt haben!
Ich meinte ursprünglich lediglich: Die Dimension “Rosenkrieg” in ihrer eigentlichen Bedeutung (Trennungskonflikt zwischen Eheleuten) spielte in diesem Fall wohl eher als Deckmäntelchen eine Rolle.
Pingback: Ein goldener aber verstörender Satz | opablog
Fehlende “Legitimation durch Verfahren” – “Wahrheit und Politik”, Hannah Arendt – Strukturelle Gewalt
Wer sich durch die Darlegungen der Autorin “durchbeißt”, wird sich des eindringlicher werdenden Eindrucks nicht auf Dauer erwehren können, dass das Verfahren mit Vorsatz, mit Wissen und Wollen so (!) und nicht anders betrieben worden ist. Das folgt allein aus der dargestellten zeitlichen Spreizung der Ermittlungen, der Anforderung weiteren Materials, das doch wohl nur einem “dienen” sollte: dem Nachteil des Gustl Mollath.
Ich persönlich habe kein Vertrauen darin, dass diese Folgen des “Unrechtsurteils” mit rechtsstaatlichen Mitteln – und nur damit – aufgehoben und beseitigt werden. Dazu ist die Justiz in Bayern zulange von der CSU dominiert (Die Demokratie lebt vom Wechsel). Auch weiß der aufgeklärte Bürger, dass die vermeintliche Unabhängigkeit der Richterschaft, mag sie auch in Gesetz und Verfassung stehen, ein Euphemismus ist. Über die Verfassungslage und Verfassungswirklichkeit ist schon genug geschrieben worden.
Fehlendes Vertrauen – warum?
Man lese den nachfolgend verlinkten ZEIT-Artikel. Eine Partei, die sich nach ihrem Selbstverständnis (zu Regierungszeiten von Brandt und Schmidt; und heute?) eines eigenen Geheimdienstes be- und ermächtigt, um den politischen Gegner auszuspionieren, wird sich fragen lassen müssen: Wozu ist sie, ihre Altvorderen und Jünger noch in der Lage?
http://www.zeit.de/2012/49/Spionage-CDU-CSU-Willy-Brandt
Hoffnung jedoch macht mir der aufklärende bürgerschaftliche Tatsachenwille, wie er gerade hier bei G. Wolff zum Ausdruck kommt und sicherlich demnächst auf SIEBEN DEM RICHTER ALLENFALLS ZUMUTBARE SEITEN zusammengefasst wird.
Zum Verhältnis von Tatsachen, Macht und (Un)Wahrheit hat Hannah Arendt Wichtiges gesagt: Ich zitiere frei aus “Wahrheit und Politik” von Hannah Arendt, Patrizia Nanz, Wagenbach (Seite 54):
Zitat:
Tatsachen sind hartnäckig. Tatsachen sind seltsam zäh. Tatsachen sind nicht rückgängig zu machen. Tatsachen sind an Hartnäckigkeit allen Machtkombinationen überlegen.
Auf Macht ist kein Verlass; sie entsteht, wenn Menschen sich für ein bestimmtes Ziel zusammentun und organisieren. Macht verschwindet, wenn das Ziel erreicht oder verloren ist.
Wegen dieser der Macht innewohnenden Unzuverlässigkeit kann Macht weder der Wahrheit und der Wirklichkeit noch der Unwahrheit und jeweils erwünschten Fiktionen eine sichere Stätte bieten.
Politisches Denken und Urteilen bewegt sich zwischen der Gefahr, Tatsächliches für notwendig und daher für unabänderlich zu halten, und der anderen, es zu leugnen und zu versuchen, es aus der Welt zu lügen.
Zitat Ende
Auf diesen Mechanismus und den Mut zu autonomen Denken und Handeln, was immer ein Thema von H. Arendt war, baue ich meine Hoffnung und Zuversicht für ein gelingendes Unterfangen.
Und wahr ist auch:
Ohne Druck “von unten”, ohne öffentlich zu erhebende Stimmen und nicht endende Solidaritätsbekundungen auch und gerade der unterschiedlichen Fakultäten und Fachbereiche für Gustl Mollath wird sich für diesen Einzelfall und darüber hinaus hinsichtlich der bekannten Fehlentwicklungen u.a. in Justiz/Psychiatrie nichts Substanzielles ändern.
Es scheint so zu sein:
Für Asylanten, für Ausgegrenzte H4, für psychisch Erkrankte und für Pflegebedürftige stehen die Bürgerrechte, die Errungenschaften der Aufklärung, des Rechtsstaats und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (Artikel 18 GG), die das BVerfG in einem seiner ersten Urteile in allen Einzelheiten definiert hat, nicht zur Verfügung.
In diesem Sinne habe ich auch heute Frau Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger angeschrieben. Auch wenn sie nicht direkt zuständig ist, auch wenn sie sich nicht um Einzelfälle kümmern kann, habe ich ihr u.a. das Kammerurteil des Zweiten Senats des BVerfG und Weiteres übermittelt.
Damit sie sich AUCH der offenbar in DE vorhandenen “strukturellen Gewalt” (Johan Galtung) widmen kann.
http://de.wikipedia.org/wiki/Strukturelle_Gewalt
Eine Form der Solidaritätsbekundung ist übrigens auch dem armen Herrn Mollath in seinem Kerker immer wieder einen Brief oder eine Postkarte zukommen zu lassen.
@ Herr RA Veits
-Hinweisen … folgend, wies auch ich heute den Präsidenten des OLG Bamberg auf die neue Rechtslage nach Entscheid Bundesverfassungsgericht von 4. 10 2012 hin (mit Dok.anhang) und fragte: „hätte Herr Mollath nicht schon Ende 2012 aus der Geschlossenen entlassen werden müssen?“
-Hannah Arendt halte ich immer dann, wenn´s um Undenkbares denken geht, für wichtig.
Freundliche Grüße
Richard Albrecht, 150113²
http://eingreifendes-denken.net
@Horst Pachulke
Ich bin mir da nicht so sicher, ob Herr Mollath inzwischen nicht schon jede Menge “Fanpost” einschliesslich Heiratsanträge bekommt.
Sollte es ihm wirklich an Post fehlen, bin ich natürlich dabei.
Ich hab mir das vor Weihnachten auch schon überlegt, angesichts des Medienrummels aber davon Abstand aus oben genannten Gründen genommen.
Robert Stegmann
@ Robert Stegmann
Ging mir auch so, mit der “Fanpost” – zumal er sich via Unterstützergruppe schon entschuldigte, nicht alles beantworten zu können, s.
http://www.gustl-for-help.de/img/2012-12-22-Gustl-Karte-2.jpg
@ Robert Stegmann, @ Fotobiene:
Ich bin mir über zwei Dinge sehr sicher: 1) Herr Mollath wird sich sehr gefreut haben (und freut sich noch immer)
2) Ein Herr Dr. Leipziger wird das etwas, sagen wir, nachdenklich stimmen. Deshalb wäre es ganz gut, wenn auch noch Post kommt, nachdem der Medienrummel abgeflaut ist
@ Horst Pachulke
Ohne Frage!! (Hoffen wir, daß die Adresse die gleiche bleibt…
)
@ mkveits
zu Ihrem Kommentar:
http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/01/12/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-vi/#comment-2042
Vielen herzlichen Dank für diesen Beitrag!!
Ich hatte mich ja hier bereits schon als “Verschwörungstheoretikerin” (in Tüttelchen!) geoutet.
Ich bin – quasi aus Verzweiflung – schon länger nicht mehr an dem Thema dran, das Sie mit Ihrem Link auf den Zeit-Artikel hervorgehoben haben. Darum vor allem Dank für diesen Link!
Das Thema ist zwar historisch gewachsen, aber keineswegs “historisch”. Die Netzwerke wirken bis heute (und es sind keine Illuminaten!!), haben sich verändert und an die heutige Zeit angepaßt.
@ Richard Albrecht
@ Horst Pachulke
@ Gabriele Wolff
@ mkveits
@ all
Der “Fall Mollath” hat verschiedene Dimensionen – und genau DAS macht ihn so interessant, daß wir dabei sind, richtig?
Es geht um einen einzelnen Menschen, das könnte jeder von uns sein.
Es geht um einen “Rosenkrieg”? (eher weniger)
Es geht um eine Justiz, die lügt.
Es geht um eine Polizei und Staatsanwaltschaft, die zuarbeiten.
Es geht um eine Psychatrie, die solche Lügen gerne “weiterverarbeitet”.
Es geht um “Bankster” und “Netzwerke”.
Es geht um “schützende Hände” – vermutlich aus der Politik.
Es geht um Politik, nämlich eine, die historisch geprägt ist.
Jede dieser Dimensionen (und es gibt sicher noch mehr) finden wir vereinigt in genau diesem “Fall Mollath”.
Wie vermitteln wir das jetzt der Öffentlichkeit, einen so komplexen Sachverhalt?
WER vermittelt das – und wie?
@ mkveits:
Sieben Seiten sind schon zuviel, fürchte ich – das müssen auch nicht nur die Richter verstehen, sondern ALLE!
PS: Passend zur historischen Dimension – die über Partei”grenzen” hinweg funktioniert:
http://einestages.spiegel.de/s/tb/26782/naumann-kreis-die-unterwanderung-der-fdp-durch-altnazis.html
@fotobiene
Naja;-) …
@fotobiene
nicht nur Spaß:
weitere Dimension: die spirituelle, esoterische, vielleicht auch hysterische, sicherlich eine tiefenpsychologische, die es Wwrt ist,sich diese genauer anzuschauen. Die Ex-Frau hat von ihrem Mann verlangt ein Mondritual mitzumachen und sie ist jetzt, nachdem es ihr beinahe gelungen ist, ihren Mann fertig zu machen, Geistheilerin (vgl. homepage Petra M.). Wenn das kein existenzieller Sprung ist!
Spass beiseite: Ich vertrete die Auffassung, dass Herrn Mollath zwar vor allem juristisch und mit öffentlichem Druck am besten geholfen werden kann, verstehen, ergründen kann man dieses persönliche und gesamtgesellschaftliche Drama nur menschlich, psychologisch und politisch.
Wiederum etwas Heiteres: Ich bin mir sicher, diese Tragödie ist ein Stoff für einen grossen deutschen Film oder einen Hollywood Film. Ich kann mir schon die Besetzung vorstellen:
Regisseur: von Donnersmark (Das Leben der Anderen)
Gustl: George Clooney oder Pelzig,
EX.Frau: Präs.Ex-Frau Bettina Wulff
Richter Brixner: Dr. Beckstein
Dr. Leipziger: Kaberettist Priol von Neues aus der Anstalt
Beate Merk: Gisela Schneeberger
neuer Ehemann/Herr Maske: Dieter Bohlen.
Umbesetzungen können von den Bloggern vorgenommen werden!
Liebe Frau Gabriele Wolff, ich hoffe Sie lassen diese kleine Ausgelassenheit
in dieser so ernsten Geschichte zu.
Zum Abschluß wieder ein spiritueller, esoterischer Gedanke:
Ganz so hoffnungslos wie mkveits u.a. würde ich die gesellschaftliche und politische Situation nicht sehen: Wir leben in einem totalen Umbruch, einer Zeitenwende, nach drei Bier fällt mir nicht mehr das Fremdwort dazu ein!
Nicht mehr die Eindimensionalität, das lineare Prinzip der Hierarchie wirdin Zukunft herrschen, sondern die Welt vernetzt sich, kommuniziert intensiver, ein größerer Grad an unkontrollierter Information wird möglich.
Was erzähle ich eigentlich, ihr wißt es ja viel besser! Aber: Die zukünftigen
Menschen werden sich nicht mehr so leicht beherrschen lassen, was im
arabischen Frühling, in China zu beobachten ist.
esoterisch/spirituell: im Wassermann-Zeitalter werden Tabus, Geheimnisse offenbar, Verschwörungen aufgedeckt, Brüderlichkeit, Gleichheit, Freiheit wie im Musical Hair gelebt. Konflikte, Auseinandersetzungen mit längst überholten Gesellschaftsformen sind nicht zu vermeiden und nicht ungefährlich.
Ist dies möglich, dass dies alles am Weg Gustl Mollaths zu erkennen ist, an dem sich die Geister scheiden und so erregen können?
Anmerkung GW: Gegen pipedreams habe ich nichts, grolle nur etwas wegen der formalen Korrekturen: wer bei WordPress ein Leerzeichen zuviel, also zwei statt eins, eingibt, riskiert die unglaublichsten Umbrüche. Mal sehen, ob mir die Herstellung eines Fließtextes gelungen ist
Fall Mollath in sechs Justizbehörden Im Dickicht der Zuständigkeiten
http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-in-sechs-justizbehoerden-im-dickicht-der-zustaendigkeiten-1.1572883
@Danke an Rena !!!!!!
Dieser SZ-Artikel gibt mit der Überschrift “Fall Mollath überall” Nürnberg, Bayreuth, Regensbur, Augsburg, München hochkomprimiert, informativ
und aktuell in welchem Desaster, Widersprüchlichkeiten und ….die bayerische
Justiz und die bayerische Justizministerin sich begeben hat. Der Rücktritt von
der Justizministerin und die sofortige Ablösung des Falschgutachters und
gleichzeitigen Chefarztes ist öffentlich einzufordern ! Entsprechende e-mails
Petitionen, Briefe an den bayerischen Ministerpräsidenten, Herrn Seehofer und die Aufsichtsbehörder der Forensik (? wer übt sie aus?****) kann dies erreichen.
Liebe Frau Gabriele Wolff könnten Sie diesen SZ-Artikel in Ihren Blog aufnehmen, wenn Sie ihn auch für sehr beachtenswert halten?
Bitte link bei @ rena öffnen, da ist der SZ Artikel nachzulesen !
P.S.: ****Aufsichtsbehörden für die Unterbringungsbedingungen:m.E. die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht Bayreuth und die
aufsichtsführenden Gerichte (OLG?, Justiz- und sogar
das Gesundheitsministerium, da die Forensik angeblich der Wiederein-
gliederung und Gesundung dienen soll. Frau Gesundheitsministerin hat
sich übrigens erfolgreich eingesetzt, dass Dr. Schlötterer Herrn Mollath
besuchen konnte. Dr. Schlötterer, der erfolgreich sich gegen F.J. Strauss
und Amigos durchgesetzt und ein sehr interessantentes Buch geschrieben hat
und zum Unterstützerkreis von gustl-for-help gehört.
DIE UNMENSCHLICHEN UNTERBRINGUNGSBEDINGUNGEN VON HERRN
MOLLATH SIND SOFORT EINZUSTELLEN. KEIN SCHLAFENTZUG DURCH
DREIMALIGES LICHT ANMACHEN, KEIN SCHLAFENTZUG DURCH OFFENE
TÜREN IN DER FORENSIK, IN DER GEFÄHRLICHE MÖRDER, SCHWERST-
KRIMINELLE UND GEISTESGESTÖRTE UNTERGEBRACHT SIND.
Forderung: Da Herr Mollath nicht suizidgefährdet ist, besteht die dringende Notwendigkeit die tägliche Körperverletzung durch Schlafstörung und Schlafentzug seit sieben Jahren! SOFORT ZU BEENDEN, UM Seine ZIMMERTÜR ZUMINDEST NACHTS VON INNEN ABSPERREN zu
können.
BITTE ENTSPRECHENDE Schreiben an o.g. Adressen, JETZT IST DAFÜR
DIE RICHTIGE ZEIT, UM HERRN MOLLATH K O N K R E T ZU HELFEN UND
NICHT NUR IM BLOG SICH AUSZUTAUSCHEN !
Hier irren Przybilla/Ritzer:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-in-sechs-justizbehoerden-im-dickicht-der-zustaendigkeiten-1.1572883
Die Überprüfung für 2012 war im September 2012 abgeschlossen, dagegen war dann noch eine – jetzt zurückgenommene – Gegenvorstellung anhängig.
Im November 2012 hat Frau Merk allerdings die StA Nürnberg angewiesen, umgehend einen erneuten Überprüfungsantrag zu stellen, und der Strafvollstreckungskammer erstmals den HypoVereinsbank-Revisionsbericht vorzulegen.
Aber es ist natürlich nicht leicht, hier noch den Überblick zu behalten…
@ S. Tavros:
Der verlinkte Artikel ist derartig abstrus, daß ich nicht sehe, wie er in der Fall-Diskussion von Nutzen sein kann.
@Gabriele Wolff
Darf ich fragen, warum die Gegenvorstellung zurück genommen wurde?
Wegen des Wiederaufnahmeverfahrens?
Robert Stegmann
Das weiß ich nicht; es dürfte aber damit zusammenhängen, daß die letzte Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg wegen der neuen Überprüfung gleichsam überholt war bzw. umgekehrt: solange die vorangegangene Entscheidung noch angegriffen war, konnte keine neue Überprüfung stattfinden.
@S. Tavros
Welchen verlinkten abstrusen Artikel meinten Sie, da schwer nachvollziehbar,
bitte konkreter und zur besseren Kommunikation in der Schwarmintelligenz!
Den hier verlinkten meinte ich:
http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/01/12/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-vi/#comment-2033
@gabrielewolff Das ist mir verständlich.
Mir sind beim Lesen des Textes viele Analogien zu den Argumentationen diverser Personen zum Fall Mollath aufgefallen. Frau Justizministerin war dabei längst nicht die Erste, auch nicht die Letzte; auch nicht im Umgang mit dem Landesparlament und den Medien.
Nach sechs Jahren Bayern und dem Fall Mollath befürchte ich inzwischen durchaus einen Ausgang wie beim Hornberger Schiessen. Wie oft fiel in dieser Thematik bereits der Begriff “abstrus”? Wer verwendete ihn und weshalb gibt es bei derart klarer (jedenfalls nach zugänglichen Informationen) Sachlage noch immer gegenteilige Argumentationen und Beiträge?
Deswegen befürchte ich einfach den negativen Ausgang der Angelegenheit, zu der es natürlich viele Rechtfertigungen geben wird. Wenn die schlüssigen Vorstellungen, die wir durch Kenntnis der Unterlagen und Kommentierungen der rechtlichen Situation durch Sie, Frau Wolff, haben, auch so zutreffen, dann sollte G.Mollath nach der erneuten Überprüfung im Dezember 12 bereits frei sein. Statt dessen unterhält man uns derweil mit Spiegelfechtereien über Zuständigkeiten. Wer hat Interesse daran?
@ Gabriele Wolff:
An dem Teil mit der angeblichen Abwesenheit von Verschwörungen und der Brandmarkung von Menschen, die Verschwörungen entdecken, als Verschwörungstheoretiker (ein Begriff, der gleichzeitig auch auf “echte” Spinner angewendet wird, die nichts handfestes vorweisen können), erkenne ich einen gewissen Sinn.
Jepp – stimme zu: Abstrus!
Je “populärer” der Fall in seinem gesamten Umfang wird, desto größer die Gefahr, daß das auch von falscher Seite benutzt wird.
Augen auf und Gehirn an!
Dr. Leipziger kündigt bei Gustl Mollath unbegründet Verlegung ins BKH Ansbach an, incl. Falschbehauptung. Unterstützer reichen deswegen Petition ein
http://www.gustl-for-help.de/download/2013-01-15-Petition-BY-Landtag-plus-Anwaelte.pdf
Will da jemand verhindern, dass Dr. Leipziger “auspacken” muss?
Bei ihm laufen doch mehr oder weniger alle Fäden zusammen. Eine Überstellung in eine andere Klinik könnte ja die Sachlage ändern und wenn Ansbach bei eigener Untersuchung feststellt, der Patient ist gesund, kann er sich darauf berufen, dass er sich nur in Bayreuth so psychopathisch verhalten hat.
Nur mal so eine Überlegung.
Robert Stegmann
Ich kann es nicht lassen. Diverse verinnerlichte Erfahrungen widersprechen dem o.g. Titel “…und Versagen von Justiz & Psychiatrie”.
Ohne Ihre hervorragende Arbeit kritisieren zu wollen geht meine feste Überzeugung doch eher in die Richtung “beabsichtigte Methodik” im Falle Mollath. Wahrscheinlich wird es wirklich so kommen wie es die Artikel in “Spiegel” und “ZEIT” bereits andeuten. Mit ausgewählten Fakten wird M. zur Unperson und letztlich als Petze kaltgestellt. Man muß es dem Kinde (Volke) nur richtig erklären. Am Schluß wird ein Ministerpräsident darauf verweisen es doch nachdrücklich versucht zu haben.
Inzwischen mehren sich Auffassungen wie sie in nachfolgendem Artikel nachzulesen sind. Jedenfalls ist es nicht sooo sehr Weltfremd.
http://www.finanzzeug.de/gustl-mollath-und-das-wahljahr-2013-perspektiven-einer-aufgeweckten-offentlichkeit-30337/
Strauß-Kritiker Schlötterer muss Buch nicht entschärfen
http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/region-bayern/strauss-kritiker-schlotterer-muss-buch-nicht-entscharfen-1.438712?searched=true
Hintergrund u.a.:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/autor-schloetterer-macht-und-missbrauch-ermittlungen-gegen-fjs-kritiker-1.971455
Schlötterer zum Fall Mollath auf YouTube:
Teil 1:
Teil2:
Huch! Ein Link zu YouTube wird hier in wordpress gleich zum eingebetteten Video!
Wollte nix aufdrängen, war nicht zu verhindern…
Das Landgericht Nürnberg-Fürth wird nun doch etwas zurückhaltender, was die Unterbringung angeht. Ein Ex-Polizeibeamter, der bereits in psychiatrischer Behandlung war und nach entnervenden Familiengerichtsprozessen ›durchknallte‹, blieb Mollaths Schicksal jedenfalls erspart:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/ex-polizist-vor-gericht-angeklagter-spielt-amoklauf-drohungen-herunter-1.1566611
http://www.sueddeutsche.de/bayern/nach-amoklaufdrohung-ex-polizist-zu-bewaehrungsstrafe-verurteilt-1.1573111
Besonders interessant an diesem Fall ist, daß hier eine ›Anpassungsstörung‹ diagnostiziert wurde – es wird nämlich erwartet, daß Väter sich dem Unrecht, das ihnen nur allzuhäufig in Scheidungs- und Sorgerechtsstreitigkeiten begegnet, anpassen und keinen Rabatz machen sollen, wenn ihre Kinder ihnen entfremdet werden. Labile Menschen bringen diese Selbstbeherrschung allerdings nicht auf.
Zu diesem traurigen Thema gab es auf meinem Blog folgende Beiträge:
http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/11/17/feministische-sozialpadagogik-contra-recht-warum-vater-vor-gericht-auf-der-strecke-bleiben/
http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/11/26/entsorgte-vater-eine-nachlese/
Gesetzgeber und Justiz (in Sorgerechtsfällen auch die Jugendämter) müssen sich schon fragen lassen, in welchem Ausmaß das von ihnen produzierte Unrecht, das jeweils erst, nach vielen Jahren der Erzeugung von Leid, durch Instanzen wie das Bundesverfassungsgericht und den EGMR gestoppt werden können, nicht auch reaktive psychische Auffälligkeiten der systematischen Verlierer produziert. Das gilt auch für den Fall von Gustl Mollath, bei dem sich ein Unrecht an das andere reiht – in einem so unvorstellbaren Ausmaß, daß man sich fast schon wünschen muß, irgendwann einmal direkte politische Steuerungen zu entdecken. Denn der Gedanke, daß so etwas Alltag sein könnte, in Bayern und anderswo, läßt einen schaudern.
Denn dann wäre der Rechtsstaat nichts weiter als eine freundliche Illusion.
Auf geht’s, “Verschwörungstheoretiker” – lecker! Unser Einsatz!
Ja! “Im Namen des Staates” (v.Bülow) – pls read…. (kein Scherz…)
BUT: Oh, no – STOP!! Nicht hier, ok?
Auch, wenn es wahr ist und es viele Belege dafür gibt… bitte:
Hier Mollath, ok?
In ein paar Stunden wird das „Unwort des Jahres“ bekannt gegeben. Es ist ja schon tröstlich, dass man sich auch anderswo um den Rechtsstaat sorgt:
http://www.unwortdesjahres.net
Wie wäre es mit „Unsätzen“? Ich hätte da einen Favoriten, allerdings kommt da ausgerechnet das Wort „Rechtsstaat“ vor. Das ist schon ein wenig wie in dem berühmten Märchen mit dem Kaiser und dem Kind …
@annie B @Richard Albrecht
zum Unwort des Jahres zwei neue geflügelte Worte, dass sich zu der Durch-
setzung von Grundrechten bei politischen Mobbing durchsetzen könnte, sollte : “Wie im Fall Mollath” oder “mollathen” ………….
@ Der Menschenrechtler
“brixnern” ist auch nicht schlecht, man hört so richtig, wie es knackt beim übermäßigen Biegen.
Warum hat das eigentlich keiner gehört? Na, war wohl etwas zu laut im Saal.
@gabrielewolff
(1) Wenn Sie schreiben: Im „Fall von Gustl Mollath, bei dem sich ein Unrecht an das andere reiht – in einem so unvorstellbaren Ausmaß, daß man sich fast schon wünschen muß, irgendwann einmal direkte politische Steuerungen zu entdecken. Denn der Gedanke, daß so etwas Alltag sein könnte, in Bayern und anderswo, läßt einen schaudern“ und schlußfolgern: wäre das alles „so etwas wie Alltag“, „dann wäre der Rechtsstaat nichts weiter als eine freundliche Illusion“ – dann nähern Sie sich Problemfeldern, mit denen produktiv-nonkonformistische Wissenschafter(innen) auch nicht erst seit vorgestern mittag zu tun haben, wenn es gilt, über Ideologiekritik hinaus Widersprüche, Paradoxien, Ambivalenzen ernst zu nehmen und empirisch Verborgenes aufzudecken, kurz: „Unsichtbares sichtbar machen“ und „das Undenkbare denken.“
(2) Hanna Arendt meinte 1964 in einem Interview, der inzwischen meist „Holocaust“ genannte staatlich geplante und organisierte und fabrikmäßig durchgeführte Völkermord an den europäischen Juden „hätte nie geschehen dürfen“[1] – es gab ihn aber. Das bedeutet: Der Preis ist die Preisgabe verbindlicher (staats-) bürgerlicher Sicherheiten und Gewißheiten. Hinter der glatten Fassade der Normalität kann sich, so Hannah Arendts zur SS-Spießer-Figur Eichmann, der Abgrund auftun: das Böse kommt als Banalität daher. Jede totalitäre Welt ist eine furchtbare soziale Welt. Und zugleich im Sinne Franz Kafkas, weil und wenn „die Lüge zur Weltordnung gemacht“ (Franz Kafka) wird, eine verkehrte Wirklichkeit und doch erweislich wirklich und strukturell eingelassen in jede bürgerliche Ordnungsnormalität.
(3) Die hinterm „Fall Mollath“ aufscheinende Normalität des Justizapparats (nicht nur, aber dort aktuell besonders deutlich aufscheinender) freistaatsbayrischer Ausprägung hat von seiner Struktur her sowohl mit dem tiefen, geheimen und Arcanstaat als auch mit Forensikpsychiatrie als „totaler Institution“ zu tun. Es bedarf weder besonderen Scharfsinn noch ausgeprägter Phantasie, sondern nur angemessener Kombinatorik, um voraussagen zu können: würde das Dunkelfeld Psychiatrie im allgemeinen und Psychiatrieforensik im speziellen gründlich ausgeforscht und mutig publiziert, dann spräche nicht nur die Süddeutsche (SZ 14. 12. 2012: „Fall“ Franz Xaver Einhell) vom „nackten Wahnsinn“ der dort alltäglichen Willkürherrschaft.
[1] Als Hannah Arendt von „Auschwitz erfuhr, 1943, haben wir es nicht geglaubt. Dies aber haben wir nicht geglaubt … Und dann haben wir es ein halbes Jahr später doch geglaubt, weil es uns bewiesen wurde. Das ist der eigentliche Schock gewesen … Das war wirklich, als ob der Abgrund sich öffnet … Dieses hätte nicht geschehen dürfen. Da ist irgendetwas passiert, womit wir alle nicht fertig werden.“ http://www.rbb-online.de/zurperson/interview_archiv/arendt_hannah.html ; mehr im Hannah-Arendt-Portät des Autors in: soziologie heute, 3 (2010) 12: 32-35; ebenda, 3 (2010) 13: 36-38.
Freundliche Grüße
Richard Albrecht, 150113
http://eingreifendes-denken.net
@ Herrn Dr. Richard Albrecht, 150113
Strukturelles; Verfassungslage und -wirklichkeit
Ihre Ausführungen sind sehr hilfreich; vielen Dank dafür.
Mehrmals haben Sie auf den Wortstamm “Struktur, strukturell” abgehoben. Die von mir erwähnte “strukturelle Gewalt” (Friedensforscher Johan Galtung) erscheint mir als der(!) Unterdrückungsmodus der Postmoderne: die auf den einzelnen, die Gruppe etc. ausgeübte Gewalt kennt keinen konkreten Verursacher, sie ist nicht einzelnen Verantwortlichen zuzuweisen und entsprechend zu ächten, zu vergelten, wie es mit dem Schuldspruch eines jeden Strafurteils geschieht.
Die Causa Mollath mag im Ergebnis – siehe Tavros zuletzt – diesen Weg der organisierten Verantwortungslosigkeit gehen. Und die “Vernichtungsmaschinerie” (G. Wolff) läuft und läuft, wie ein alter Käfer weiter.
Im vorletzten Absatz schreiben Sie von “alltäglicher Willkürherrschaft”.
Dazu ist mir die Definition der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und das frühe Urteil des BVerfG in den Sinn gekommen. Sie fundiert das Ihre von höchster Stelle.
Danach sollten wir unter einer Ordnung leben, die jegliche Willkürherrschaft ausschließt. Das kennzeichnet die Verfassungslage.
Die Verfassungswirklichkeit umschreiben Sie. Das Schicksal der G. Mollath ist die geronnene Verfassungswirklichkeit.
All dies hebt den Fall Mollath, der längst ein Fall der bayerischen Justiz ist und womöglich (noch) ein (Knie)Fall gewisser Presseorgane (selbsternannte sog. vierte Gewalt) wird, zurecht ins grelle Licht der Öffentlichkeit.
So wie Rosa Parks – http://de.wikipedia.org/wiki/Rosa_Parks – ist Gustl Mollath nicht gewillt, das rechtsstaatswidrige Verfahren hinzunehmen. Zurecht fordert er eine willkürfreie Sachwaltung sowie Achtung und Schutz seiner bürgerlichen Freiheitsrechte – “als Verpflichtung aller staatlichen Gewalt”, wie es in Artikel 1 Absatz 1 Satz 2 GG steht.
Definition:
Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 Absatz 2 GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluß jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt.
Quelle:
Urteil vom 23.10.1952 – BVerfGE 2, 1 [12 f.]
Urteilstext mit vollständiger Definition im Tenor, gleich am Anfang)
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv002001.html
(Über Universität Bern: http://www.servat.unibe.ch/)
Artikel 21 Abs. 2 GG besagt:
“Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.”
——
@ Sonstige Anfrage wegen Entscheidungsveröffentlichungen des BVerfG – alle Entscheidungen haben die gleiche Bindungswirkung gegenüber Behörden/Gerichten:
§ 31 Absatz 1 BVerfGG – Bundesverfassungsgerichtsgesetz
1. Senatsentscheidungen (BVerfE) – Amtliche Sammlung
2. Kammerentscheidungen (BVerfK) – Herausgeber: Verein der Richter des BVerfG e.V. (Nebentätigkeit)
Dazu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Entscheidungen_des_Bundesverfassungsgerichts
http://de.wikipedia.org/wiki/Verein_der_Richter_des_Bundesverfassungsgerichts
Für mich interessantes Fundstück:
http://www.psychiatrie-und-ethik.de/wpgepde/wp-content/uploads/2012/10/RB201202.pdf
Sorry, wenn das schon jemand hatte…
Falls noch nicht bekannt:
http://www.br.de/radio/bayern1/sendungen/mittags-in-franken/neues-im-fall-gustl-mollath-100.html
(bei mir ging das online nicht zu hören, nur per Download (2. Button im Bild)
@gabriele wolff
ich verfolge aufmerksam Ihren Blog. Ich habe eine kleine Verständnisfrage: Sie schreiben von einer “dreisten Lüge” als im Urteil Regine Greger fälschlicherweise als Rechtsanwältin bezeichnet wird. Worin liegt die Dreistigkeit ? Ist es nicht einfach nur Schlampigkeit gewesen ? Warum sollte Brixner Regine Greger absichtlich mit ins Boot holen wollen, wenn er schon Wolfgang Greger hatte ?
Er ›hatte‹ bereits Wolfgang Greger nicht – der hatte überhaupt nichts mit Petra Mollath zu tun. Wenn Sie sich das verlinkte Schreiben von Gustl Mollath vom 4.8.2004 genau durchlesen, stellen Sie fest, daß es an RA Dr. Woertge adressiert ist und in ein Hausverbot gegenüber diesem und seiner Frau mündete.
Alle anderen in diesem Schreiben benannten zahlreichen Personen sollten nur die Verbindungen illustrieren, über die RA Dr. Woertge verfügte; dazu gehörte natürlich auch sein Sozius und dessen Verbindungen. Es ist allein Brixners Wertung, daß diese Personen “negativ” erwähnt werden. (Dazu komme ich in meinem nächsten Beitrag.)
Die von den Reifenstechereien am häufigsten betroffene Familie Greger war mit Mollath gar nicht in Verbindung zu bringen. Aus diesem Grund mußte die Erfindung her, die Nicht-Rechtsanwältin Frau Greger habe im Scheidungsverfahren die Ehefrau von Mollath vertreten.
Was meinen Sie, warum Brixner die Hauptverhandlung durchzog, ohne die Zeugen Dr. Woertge und Greger zu vernehmen, die als spiritus rector sowohl der Verdachtslenkung als auch der Anklageerhebung (nach vorheriger Einstellung des Verfahrens) gelten müssen?
Aber, aber, Frau Wolff! Nicht in Verbindung zu bringen?
Da gibt es doch das beweisende Reifenstecherei-Video vor Greger’s Haus! (Urteil s. 16) Oder war es vor Woertges Haus (Urteil S. 19)?
Egal – beide wurden doch in dem bösen Fax von Mollath erwähnt!
>/ironie>
@ quellwerk
Ich dachte auch erst an Schlampigkeit bei einigen Fehlern – aber lesen Sie alle Teile von Frau Wolffs Blog zm Thema.
Die Fehler liegen irgendwo zwischen Freund’scher Fehlleistung und … nun ja… eher wohl LÜGE, wie Frau Wolff schreibt…
PS:
)
Hoppala: Freud heißt der Freund… LOL – auch so eine Fehlleistung…
Den nachfolgenden OFFENEN BRIEF habe ich heute (14.01.2013 – 14:45 Uhr) an den Präsidenten der Oberlandesgerichts Nürnberg gesandt. Jedermann kann sich natürlich anschließen; siehe Impressum.
mkveits
OFFENER BRIEF
An den Herrn
Präsidenten des Oberlandesgerichts
Peter Küspert
Fürther Straße 110
90429 Nürnberg
http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n/impressum/
14. Januar 2013
Zur Causa Gustl Mollath
Hier:
Wegweisende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Sehr geehrter Herr Küspert,
ich erlaube mir, Ihnen die nachfolgende Entscheidung des BVerfG zu übermitteln. Im Hinblick auf die Bindungswirkung des § 31 Absatz 1 BVerfGG erachte ich es als sachgemäß, diese der zuständigen Strafvollstreckungskammer übermitteln zu lassen. Nach dem Erst-recht-Grundsatz erscheint diese höchstrichterliche Rechtsprechung wegweisend bei der Beantwortung der Frage, ob die zwangsweise Unterbringung des Herrn Gustl Mollath (noch) verhältnismäßig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred K. Veits
Rechtsanwalt
…………………
BVerfG 2 BvR 442/12 (2. Kammer des Zweiten Senats)
– Beschluss vom 4. Oktober 2012 (OLG Bamberg / LG Bayreuth)
Freiheitsgrundrecht (Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus); Fortdauer der Unterbringung (Aussetzung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Gefahrprognose: Konkretisierung, Begründungstiefe, Beziehungstat).
Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 63 StGB; § 67d Abs. 2 StGB
Leitsätze des Bearbeiters
1. Bei der Vollstreckung einer Maßregel ist das Freiheitsgrundrecht des Betroffenen unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes mit dem Erfordernis des Schutzes der Allgemeinheit vor zu erwartenden Rechtsgutverletzungen abzuwägen. Die Freiheit der Person darf dabei nur beschränkt werden, soweit dies im öffentlichen Interesse unerlässlich ist.
2. Bei der erforderlichen Abwägung der Sicherungsbelange der Allgemeinheit mit dem Freiheitsanspruch des Untergebrachten darf nur auf die Gefahr solcher Taten abgestellt werden, die geeignet sind, die Maßregel zu tragen. Die Gefahr ist daher im Hinblick auf Art und Gewicht der zu erwartenden Taten sowie Wahrscheinlichkeit, Häufigkeit und Frequenz ihrer künftigen Begehung einzelfallbezogen zu konkretisieren. Dabei sind auch das frühere Verhalten des Verurteilten sowie die für seine künftige Entwicklung bedeutsamen Umstände zu berücksichtigen.
3. Je länger der Freiheitsentzug andauert, desto stärkeres Gewicht gewinnt das Freiheitsgrundrecht und umso strenger werden die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Begründungstiefe einer negativen Prognoseentscheidung. Im Rahmen der Abwägung ist auch auszuführen, inwieweit etwaigen Gefahren durch geeignete Auflagen begegnet werden kann. Einer besonderen Begründung bedarf es, wenn ein Gericht – auch nur in Einzelaspekten – von einem eingeholten Sachverständigengutachten abweichen will.
4. Nach einer zwölf Jahre andauernden Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anlässlich eines singulären, als Beziehungstat einzustufenden Tötungsdelikts genügt die – zumal in ihrem Ausmaß nicht konkretisierte – Gefahr von Körperverletzungen im privaten Umfeld nicht, um die Fortdauer der Unterbringung zu begründen. Dies gilt insbesondere, wenn ausweislich eines Sachverständigengutachtens in Belastungssituationen wie vor der Ausgangstat eine rechtzeitige therapeutische Intervention möglich ist.
Entscheidungstenor
Die Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth vom 30. November 2011 – StVK 1083/09 – und des Oberlandesgerichts Bamberg vom 10. Januar 2012 – 1 Ws 726/11 – verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes.
Die genannten Entscheidungen werden aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht Bayreuth zurückverwiesen.
Der Freistaat Bayern hat der Beschwerdeführerin die notwendigen Auslagen zu erstatten.
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/12/2-bvr-442-12.php
@Herr RA Veits
Danke. Unterschreib ich (auch wenn in der Anrede vor “Sehr geehrter…” in der Vorzeile “Herr Präsident!” fehlt;-)) freilich mit,
eilbest;-)
Dr.rer.pol.habil. Richard Albrecht, Bad Münstereifel
Meine Anerkennung,unterschreib ich:
Dipl.Verw.wirt Erich Stephany, München
Es wäre natürlich hilfreicher, diesen Brief an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg zu adressieren…
Und warum nicht einen echten Brief mit einem echten Ausdruck der Entscheidung anbei? Offene Briefe per Internet pflegen unterhalb der Wahrnehmungsschwelle zu liegen, und soweit ich weiß, sind die wenigsten Behörden mit internetfähigen PC ausgestattet.
@ mkveits
Ich frag’ mal eben wieder blöd:
Offener Brief? WO veröffentlicht?
Könnte das irgendwelchen Strategien der Verteidigung zuwiderlaufen (vollständige Rehabilitierung)?
@ Gabriele Wolff
Wieso Bamberg?
Wo ich doch gerade neulich noch dachte, ich hätte es verstanden….
http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/01/01/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-v/#comment-1886
Wer fragt, führt!
Zwei Äste:
Ast 1: Wiederaufnahmeverfahren in Regensburg – StA und Landgericht
(Oberster Chef: Präsident der OLG Nürnberg Peter Küspert)
Ast 2: Jederzeitige Überprüfung der Unterbringung durch Strafvollstreckungskammer, §§ 67e, 67 d StGB
(oberster Chef: Präsident des OLG Bamberg Peter Werndl)
Daher mein Nachtrag für Parallelschreiben an beide Präsidenten, die im übrigen beide langjährige Ministerialdirigenten im Ministerium waren, und daher bestens – wie auch sonst – verlinkt sind mit der Justizministerin und gewiss nach ausgiebiger Überlegensfrist alles “harmonisieren” werden.
Quelle:
http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/ba/presse/archiv/2011/03284/index.php
E-mail Anschrift für Herrn Präsident Werndl
poststelle@olg-ba.bayern.de
@ mkveits
Ach, jetzt hab’ ich’s:
“Dem Amtsgericht Bayreuth ist das Landgericht Bayreuth übergeordnet, dem wiederum das Oberlandesgericht Bamberg übergeordnet ist.” (Wikipedia)
Danke für den Denkanstoß.
Die an Sie gerichteten Fragen darüber sind aber noch offen… wenn ich Sie da noch mal eben hin zurückführen darf… ?
Dieter Hildebrandt über Schlötterer, Seehofer und Mollath:
@Gabriele Wolff, Richard Albrecht, Erwin Brixler, Horst Paschulke, Fotobiene und all die anderen, die ich jetzt nicht extra persönlich genannt habe, die ich aber genauso ansprechen möchte.
Was würden sie von einer angekündigten Demonstration vor der Klinik Bayreuth halten, damit der Fall Mollath, wieder in die Schlagzeilen kommt?
Die Freiheit für Gustl Mollath wollen (bis auf ein paar Personen) doch alle.
Ebenso die Verurteilung des Richters Eberl und des Gutachters, Herrn Dr. Leipziger, gegen den ja Herr Strate Anzeige erstattet hat. Hier böte sich vor der Staatsanwaltschaft in Augsburg eine zweite Demomöglichkeit.
Robert Stegmann
Ich fürchte, das würde mangels Masse eher lächerlich wirken.
Dieses Blog hier wirkt besser!
Und dann via Twitter + FB spreaden.
Na ob die Masse gar so lächerlich ist, wage ich zu bezweifeln.
Für Augsburg habe ich jedenfalls mal mit den Freien Wählern Kontakt aufgenommen und um Unterstützung gebeten. Kopie ging an das Büro von Florian Streibl.
Nun bleibt abzuwarten, was als Antwort kommt.
Das Ding muss wieder in die Print- und Onlineausgaben der Zeitungen und Zeitschriften. Sonst wählt in Bayern wirklich wieder die absolute Mehrheit CSU und die Partei fühlt sich bestätigt.
Robert Stegmann
@ Robert Stegmann
Ich bin dafür, sich öffentlich sichtbar mit Herrn Mollath zu solidarisieren und zu zeigen, dass er nicht allein steht. Ich denke, das würde auch Herrn Mollath sehr aufbauen.
Auch wenn nur eine kleine Gruppe zustandekäme (ich würde ein paar Freunde mitbringen), halte ich solche Aktionen für sehr wichtig. Leider habe ich keinerlei Erfahrung mit der Organisation solcher Veranstaltungen.
Vielleicht käme auch der Justizpalast in Nürnberg als geeignetes Objekt in Frage.
Können Sie bitte bekannt machen, wo welche Aktionen geplant sind? Ich würde auch nach Augsburg kommen.
@ Robert Stegmann: Eine Demonstration halte ich für eine gute Idee, allerdings sollte man evtl. noch was zuwarten. Zum Einen muss man den Behörden die Möglichkeit geben zu reagieren, wie angekündigt. Darüber ließe sich allerdings auch streiten: Wäre ein Wille da, könnte man Herr Mollath schon vor zwei Monaten oder noch früher freigelassen haben. Zum anderen jedoch ist es sehr, sehr schwer, Menschen dazu zu bewegen, sich bei -10°C für die Rechte Anderer vom warmen Ofen weg auf die Straße zu bewegen, und das noch in Bayern. Diesen Grund halte ich für viel wichtiger. Allerdings könnte man auch argumentieren: Bei -10° ein (paar) dutzend Menschen in Bayern wegen einer Menschenrechtssache für ein, zwei Stunden mobilisieren sagt auch schon was aus…
Als Anmerkung möchte ich noch bringen, dass es mit einmal “g’schwind” demonstrieren nicht getan sein wird. Darüber wird in den zuständigen Kreisen in Bayreuth und München herzhaft gelacht. Man muss schon “nerven”, um etwas zu bewirken. Man sollte wissen, dass es erfahrungsgemäß genau dann zufälligerweise Schwierigkeiten geben wird, wenn man droht, mit den Demonstrationen Erfolg zu haben (d.h.: Öffentlichkeit herzustellen). Menschen, die sich mit Demonstrationsrecht auskennen, sind da von Vorteil. Hin und wieder trifft man auf Demonstrationen Menschen, denen die Nerven durchgehen. Allerdings trifft man hin und wieder auch Menschen, die da hin gehen, um dafür zu sorgen, dass anderen Menschen die Nerven durchgehen – mit beidem muss man umzugehen wissen, ohne sich gegen Teilnehmer am Aufzug zu richten.
@ Fotobiene:
Dieser Blog ist gut, sehr gut sogar. Er gibt wertvolle Informationen, die jeder lesen kann, der sich für die Causa Mollath interessiert. Allerdings wird man über ihn eher die Menschen erreichen, die sowieso schon Bescheid wissen bzw. von vornherein interessiert sind und nach Informationen suchen. Wenn eine Reihe von Demonstrationen vor Ort stattfinden, bewirkt das meines Erachtens mehrere Dinge:
1) Man wird darüber erneut berichten müssen. Dadurch
2) Es interessieren sich auch Menschen für die Causa Mollath, die vorher den Lügen der Gegenseite aufgesessen sind, wollen sich über den Fall Mollath informieren – und lesen am Ende diesen Blog…
3) man zeigt Entschlossenheit und demonstriert damit dem politischen Gegner, dass man nicht nur rumlabern kann und somit politisch völlig bedeutungslos ist, weil man keine Gefahr für die eigenen Machtinteressen darstellt, sondern eine Wirkung nach außen hat.
Man muss sich klar machen, dass es sich hier um einen politischen Fall handelt – also kann politisches Denken nicht schaden. Da der politische Gegner sehr unfeine Mittel verwendet hat (man könnte sagen “schmutzige Mittel”), reicht es vollkommen aus, diesen Fall an’s Licht zu zerren, in die Öffentlichkeit zu tragen – nichts scheuen Menschen mit schmutzigen Verfahrensweisen mehr als Licht, der ihren Schmutz enthüllt.
Und wenn man beim ersten Mal nur zu zehnt ist – wenn man den Nerv der Zeit trifft (und davon gehe ich aus) – dann kommen da immer mehr dazu, wenn sich erstmal rumspricht, dass man sich jede (zweite) Woche trifft. Und das in Bayern…
Die Presse müsste informiert werden, das nervt den Seehofer am meisten. Ich würde aus Bremen anreisen, war seinerzeit auch am Schloss Bellevue. Man könnte der Merk ja auch Schuhe vor ihre Residenz werfen. Lasst es mich wissen, ich bin dabei!
Nachdem die Verteidigung von Gustl Mollath jetzt mit dem Strafantrag wegen schwerer Freiheitsberaubung aktiv geworden ist, sollte das durch die Fortsetzung der Kommentierung in den Blogs und den Kommentarspalten der Medien unterstützt werden. Damit erreicht man einen größeren Personenkreis und kann weniger leicht durch eine entsprechende Berichterstattung in ein schlechtes Licht gestellt werden. Gustl Mollath hat erklärt, er wolle die forensische Psychiatrie als freie Mann verlassen. Das kann durch eine Demonstration nicht wirkungsvoller unterstützt werden, als durch Kommentierungen, im Gegenteil. Stellungnahmen zur Unabhängigkeit der Justiz, die gegen den Druck der Straße verteidigt werden müsse, wären gleich im Dutzend zu erwarten. Und die dann einsetzende Diskussion würde die Verhältnisse auf dem Kopf stehend antreffen. Die Rechtsprechung soll ja in der Tat sich an Recht und Gesetz halten, wie auch im weiteren die Staatsanwaltschaft und das Justizministerium. Die Presse sollte objektiv berichten. In der forensischen Psychiatrie sollten die Menschenrechte der dort Untergebrachten gewahrt werden. Diese unterschiedlichen Themen sind schwerlich in einer Demonstration vor dem dann sicher abgesperrten Krankenhaus zu vermitteln. Die Verteidigung von Gustl Mollath strebt an, den Fall möglichst umfänglich mittels den für zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln zu lösen, das heißt in einem Wiederaufnahmeverfahren zu einem
anderen Urteil zu kommen und feststellen zu lassen, dass bereits die Anordnung
und dann auch die Durchführung der forensisch-psychiatrischen Begutachtung
rechtswidrig war, sie will, dass die entsprechenden Konsequenzen gezogen werden. Sollte der Fall eintreten, dass die jetzige, offensichtlich nicht kooperativ-willfährige, der raschen Erledigung sich verpflichtet fühlende Verteidigung in rechtlich unzulässiger Weise ausgebremst wird, wäre eine Veranstaltung mit Referenten und Sachthemen in einem geschlossenen Raum, mit Programm, Pressemitteilung usw. eher geeignet als eine Demonstration auf der Straße. Das könnte in Bayreuth stattfinden, in Augsburg oder in München. Inhaltliche Ausführungen in ruhiger Atmosphäre sind weniger durch Ausschnittsdokumentationen zu verfälschen als eine Demonstration, bei der sich allerhand ereignen kann, was von den Organisatoren nicht beabsichtigt, aber auch nicht zu verhindern ist. Die Bewältigung des Falls Mollath erfordert den lebendigen Rechtsstaat, zu dem auch das Versammlungsrecht gehört, darauf soll auch nicht verzichtet werden. Aber es ist derzeit nicht das geeignete Mittel, Licht ins Dunkel zu bringen. Sollte Gustl Mollath in der Anstalt etwas zustoßen, wären auch mit dem Mittel der Demonstration Maßnahmen zu seinem Schutz zu fordern. Aber auch hier sollte seine Verteidigung mit ihm zusammen die Einzelheiten festlegen.
@Josef Eisele: Nichts gegen Ihre Vorschläge. Mir scheint nur, diese werden zwei Fakten zu wenig gerecht:
a) Diese gehen davon aus, in Bayern würde eine Justiz existieren, die auch in politisch relevanten Verfahren nach Recht und Gesetz vorgeht. Dies ist schon lange widerlegt (z.B. http://www.amazon.de/Macht-Missbrauch-Strau%C3%9F-Seehofer-Insider/dp/3453601688/ref=sr_1_1?s=books&ie=UTF8&qid=1358157755&sr=1-1 oder http://www.amazon.de/Allein-gegen-Kohl-Kiep-Co/dp/3861532174/ref=sr_1_1?s=books&ie=UTF8&qid=1358157800&sr=1-1 ).
Aus meiner Sicht handelt es sich im Fall von Gustl Mollath um ein Justizverbrechen. Dementsprechend wären die Strafverfolgungsbehörden gefordert, da die Strafgesetze auch für Richter und Psychiater gelten, die nach dem inzwischen bekannt Gewordenen unzweifelhaft rechtswidrige Unterbringung von Gustl Mollath sofort zu beenden. Dies auch aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Pflicht zur Hilfeleistung . Sollten die bayerischen Strafverfolger dazu nicht in der Lage sein, müsste das BKA oder die Bundesanwaltschaft mit Verweis auf “Gefahr im Verzug” eingreifen. (Man stelle sich vor, Gustl Mollath würde von “Extremisten” seiner Freiheit beraubt und einem bekannten Ort festgehalten werden. Würde man dann derart und so lange warten?)
b) Sie schreiben: “Sollte Gustl Mollath in der Anstalt etwas zustoßen, wären auch mit dem Mittel der Demonstration Maßnahmen zu seinem Schutz zu fordern.”
Ich sehe es so, dass Gustl Mollath seit Jahren jede Minute “etwas zustößt”: Er wird durchgehend seiner Freiheit beraubt. Die Unterbringungsbedingungen stellen aus meiner Sicht zudem eine permanente Körperverletzung dar.
Damit sehe ich einen Mix von Aktionen, an denen sich die Interessierten je nach Zusprechen beteiligen können, für am besten an. Wir sollten die Falle vermeiden, verschiedene Handlungsmöglichkeiten gegeneinander auszudiskutieren. Wer etwas (rechtstaatlich Korrektes) machen will, handle gerne in die Richtung, die aus individueller Sicht am sinnvollsten erscheint und suche sich Unterstützer. Der Mix damit nach eigenem Gusto aktiver Menschen wird es machen.
@ Josef Eisele:
Wenn Sie sich nach den Polemiken des politischen Gegners richten wollen und sich daraufhin vorauseilend genau dorthin begeben, wo Sie Ihren Politischen Gegner am wenigsten (nämlich gar nicht) stören: In ein HInterzimmer, in dem Sie sich mit wenigen Menschen über Presseerklärungen streiten, ist es fraglich, ob das so klug ist.
Ihr politischer Gegner wird sich nämlich sagen, dass Sie ja sowieso nur ganz wenige sind und sich nicht einmal die Mühe machen, Sie zu ignorieren.
Denn da der Fall Mollath ein politischer Fall ist, dienen diese Demonstrationen nicht dazu, Druck auf die Justiz auszuüben, sondern auf die Politik. Allerdings ist es bezeichnend, dass man da in Bayern kaum einen Unterschied erkennen kann. Eigentlich ein Grund mehr, politisch aktiv zu werden.
Ich finde, in diesem Fall wäre ein überparteiliches Zweck-Bündnis mit möglichst vielen Partnern (neben den in der Sache schon aktiven Parteien auch den Unterstützerkreis und die Friedensinitiativen – bei einer ist Herr Mollath Mitglied) von Vorteil. Dieses Bündnis müsste man jetzt in’s Leben rufen. Dann wäre es handlungsfähig, sollte offenbar wreden, dass der politische Gegner beschlossen hat, die Sache “auszusitzen” und in der Causa Mollath – NICHTS – zu tun. Doch, halt, eine Sache werden sie tun: Sie werden alles dran setzen, ihm mit vielerlei Tricks (wie gehabt) zu attestieren, dass er knallpsychotisch ist und zu RECHT in der Psychiatrie verschimmeln wird.
Und genau IN DIESEM MOMENT muss ein Gegendruck kommen. Schließlich sind wir in einer Demokratie und leben unter dem Schirm des GG – da sollte, was für die Dissidenten in China, Russland und sonstwo auf der Welt Recht ist, hier doch nachgerade billig sein!
@ Robert Stegmann
@ Horst Pachulke
Als Nordlicht weiß ich natürlich nicht, wie Demos von ein paar Dutzend Menschen so von den örtlichen Medien aufgenommen werden, ich fürchte nur, das wäre zur jetzigen Zeit zu viel Kraft investiert für den eventuellen eher kleinräumigen Nutzen, den es bringen könnte.
Zustimmung für @ Horst Pachulke:
Ich füge als Idee hinzu: Prominente gewinnen (z.B. Hildebrandt!), die sich öffentlich einsetzen!
in Kombination mit
@ Josef Eisele
Medien, Prominenz und Blogger zu einer solchen Veranstaltung einladen, Video von der Veranstaltung bei YouTube einstellen, live twittern, FB-Unterstützergruppe einrichten.
Wichtig erscheint mir dabei immer der Kontakt zum Unterstützerkreis und evtl. der Verteidigung – also indirekt zu Gustl Mollath selbst.
Je länger man sich mit dieser unglaublichen Intrige befasst, desto fassungs- und ratloser bleibt man zurück, dies umso mehr angesichts der Zähigkeit von Politik und Medien, der die weit verbreitete Passivität in der Gesellschaft sehr zugute kommt. Natürlich muss etwas geschehen, und zwar möglichst bald. Nur was?
Ich fürchte, dass die „Stützen der Gesellschaft“ anders als etwa in Frankreich ziemlich immun sind gegen Demonstrationen. Ausnahmen bestätigen die Regel, z.B. Stuttgart 21. Aber da wusste man genau, wo und gegen was man demonstriert. Hier ist es aber gerade das Problem, dass die angeblichen Taten nie wirklich „im Namen des Volkes“ aufgeklärt, eher vernebelt wurden und dass auch im Raum steht, dass sie nie aufgeklärt werden. Ein Ringen um die Deutungshoheit in der Öffentlichkeit kann und will ich mir nicht vorstellen, die Kampagne von Leitmedien im November oder in letzter Zeit die Diskussion in Wikipedia waren schon hässlich genug. Noch verheerender wäre eine weitere Personalisierung dieses Ringens und Kämpfens, Lakotta und Rückert haben mit der weiten Verbreitung von Titulierungen wie „der falsche Held“ oder „der deutsche Mandela“ ja schon vorgelegt.
Man kann sich mit den Medien auseinandersetzen, an den Presserat schreiben, was auch immer das bringt. Vor allem ist es wichtig, weiterhin zu dokumentieren, zu analysieren, zu beschreiben, zu kommentieren. Man kann eigentlich nur hoffen, dass diese jetzt schon eindrucksvolle Materialbasis in nicht allzu ferner Zukunft auch von einer größeren Öffentlichkeit wahrgenommen wird, vor allem von den Verantwortlichen in Justiz, Psychiatrie und Politik, damit wenigstens längerfristig ein Heilmittel gegen die destruktive Allianz von Justiz und Psychiatrie gefunden wird. Und natürlich sollte auch möglichst bald ein rechtsstaatskompatibler Weg gefunden werden, dass Gustl Mollath frei kommt. Wann entscheidet das BVerfG endlich?
Für viele, sehr viele Menschen ist die Sache Gustl Mollath noch sehr undurchsichtig. Nach einer anschwellenden Zahl an kritischen Artikeln hat relativ mühelos eine gegenläufige “Berichtserstattung” eingesetzt, unter Hinnahme voller Kommentarspalten, die aber auch nur von interessierten Mitbürgern gelesen werden. Das ist dem komplizierten Ablauf zu verdanken, der es ja lange Zeit erlaubt hat, so gut wie alles abzuschmettern, was von Gustl Mollaths Verteidigerin aufgeboten worden war, um voranzukommen. Von der Situation, dass die Politik ein lawinenartiges Anschwellen eines Protestes befürchten müsste, und das ist wohl das einzige, was ihr Sorgen machen bereiten könnte, kann man nicht ausgehen. Dagegen spricht der publizistische Erfolg, den die beiden Artikel in der “Zeit” und im Spiegel mit den eingestreuten infamen Hinweisen auf angeblich freigepresste Sexualstraftäter, freigepresst einmal angeblich von der Rechtsprechung zur Sicherungsverwahrung und im anderen
Fall von einer Anwältin zusammen mit dem “Stern”, erzielt haben. Den Erfolg dieser beiden außerordentlich schlecht recherchierten Artikel sehe ich darin, dass außer der Süddeutschen Zeitung keine andere große überregionale Zeitung dagegen gehalten hat, und die Kommentierung in der Süddeutschen
Zeitung hat sich keinesfalls noch einmal ausgeweitet. Dieser Wink mit dem Zaunpfahl, man möge doch bedenken, was alles passieren könnte, hat sowohl Frau Merk, als auch den Gutachtern, als auch den alle Eingaben zurückweisenden Gerichten gewissermaßen im Nachhinein nochmal Recht gegeben, mit einem billigen Trick, gänzlich Unvergleichbares gleich zu behandeln.
Die innere Struktur dieser Attacke sieht so aus: In beiden aufgeführten Fällen haben Justiz und Gutachter versagt. In einem Fall wurde jemand freigesprochen wegen erheblichen Schwachsinns, der gar nicht vorlag! Ein vom Gericht bestellter Gutachter war seinerzeit nicht in der Lage, zusammen mit der Verwerfung dieser den Betreffenden seinerzeit vor der
Strafhaft bewahrenden Fehldiagnose auf das Risiko der Begehung weiterer Straftaten hinzuweisen. der Betreffende hatte während eines Freigangs in der Unterbringung eine weitere Sexualstraftat begangen! Im anderen Fall geht und ging es um das Thema Sicherungsverwahrung bei fortbestehender Gefährlichkeit. Die Verwendung dieser beiden Fälle in den beiden als Ergänzung von Einseitigkeiten und Warnung vor vorschnellen Urteilen gehüllten
“Leitartikeln” der “Leitmedien” ZEIT und SPIEGEL ist deshalb infam, weil bei Gustl Mollath die genau gegenteilige Sachlage vorliegt. Die ihm zur Last gelegten Straftaten, in einem zu Recht kritisierten Verfahren nach unzureichender Beweiserhebung und fehlerhafter Beweiswürdigung vom Gericht festgestellten Straftaten haben, abgesehen von der fragwürdigen Verhandlung unter dem Vorsitz eines möglicherweise befangenen Richters auch noch ein ganz anderes Kaliber, als jene in den beiden wohl nicht zufällig ausgewählten Fällen.
Auch der weitere Verlauf ist gänzlich anders: dort eine weitere Straftat während der Unterbringung, beziehungsweise klare nachvollziehbare Hinweise auf eine weitere Gefährlichkeit, dann aber doch die Entlassung, aus rechtlichen Gründen, dazu noch womöglich Fehler in der notwendigen Überwachung. Bei Gustl Mollath ist der Sachverhalt das genaue Gegenteil.
Und was passierte dann? Richtig, es kam wieder ein Hinweis auf drohende Gefahren! Ein anonymer Drohanruf gegen den Arzt, in dessen “Obhut” sich Gustl Mollath befindet!
http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Verrueckte-Drohung-id23422976.html
Die Verwendung der Charakterisierung “ärztliche Obhut” für das Verhältnis des Chefarztes der Forensik Bayreuth, Dr. Leipziger zu Gustl Mollath ist schon bemerkenswert . Die Darstellung des Gutachters als potentielles Opfer etwaiger durch die einseitige Berichterstattung aufgehetzter Menschen erst recht.
Chefarzt Leipziger erklärte, er habe den Drohanruf zur Anzeige gebracht, weil die Intensität der Drohung eindeutig zu weit gegangen sei. Er geht davon aus, dass der Drohanruf auf eine Stimmung zurückzuführen ist, die durch teilweise einseitige Berichterstattung in den Medien hervorgerufen worden sein dürfte.
http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/fall_mollath_drohungen_gegen_gutachter_111858
Und auch das ging durch, lediglich einige Kommentatoren fragten sich , ob es den Anruf überhaupt gegeben habe.
In dieser Situation ist die Erhellung der Umstände, durch die Gustl Mollath überhaupt erst in die jetzige Lage gekommen ist, genau richtig. Darauf zielt die Verteidigung ab! Und sie hat recht damit. Alle diese Verdächtigungen, Unterstellungen, Fehlbeurteilungen zusammen mit der glatten Verweigerung des rechtlichen Gehörs und einer angemessenen Verteidigung werden in ihrer Gesamtheit von den meisten Menschen weder als Ergebnis eines gewissen Nachhelfens noch als das Ergebnis einer unglaubliche Abfolge von Zufällen gesehen. Ersteres verstieße gegen ihr Vertrauen in eine überwiegend nach Recht und Gesetz handelnde Rechtsprechung. Letzteres ist einfach unglaublich. Und deshalb fällt jede noch so abwegige Verdächtigung, Unterstellung etc. auf einen fruchtbaren Boden. Das haben die beiden Artikel ausgenutzt, um die Frage aufzuwerfen, aufzugreifen: Ist er am Ende doch zu Recht…? Frau Merk hat das lange Zeit eisern vertreten. Frau Lakotta hat es wieder aufgegriffen mit ihrem Artikel “Warum der Justizskandal doch keiner ist”,
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-gustl-mollath-zweifel-an-opferrolle-a-872632.html
Frau Rückert und andere haben sehr abwertend unter der Überschrift
“Ein Kranker wird Held
Wurde der Nürnberger Gustl Mollath in der Psychiatrie weggesperrt, weil er einen Bankenskandal aufdeckte? Oder wird mit dem vermeintlichen Justizopfer Wahlkampf gemacht?”
ebenfalls den Fall aufgegriffen.
Der letzte Hieb kommt hier mit dem letzten Satz: “Hat er sich in der Rolle des Märtyrers der bayerischen Strafjustiz eingerichtet?”
Dieser Ausgangssituation ist mit einer Demonstration so einfach nicht beizukommen. Das ist kein Argument gegen irgendwelche Aktivitäten, die Gustl Mollath zeigen, dass er außerhalb der Forensik Unterstützer hat. Aber die Vorstellung, derzeit könne durch eine Demonstration politischer Druck erzeugt werden, halte ich aus verschiedenen Gründen für nicht zutreffend, und in mancher Hinsicht auch für fragwürdig. Den Rücktritt der Frau Merk zu fordern, ist eine Sache. Die sofortige Freilassung von Gustl Mollath zu fordern, eine andere. Gerichte und Staatsanwaltschaften durch Demonstrationen zum rascheren Handeln zu bewegen, ist keine gute Idee. Eine Solidaritätsversammlung vor dem Bezirkskrankenhaus wäre denkbar,aber sehr aufwendig, und provoziert garantiert bildmächtige Polizeiabsperrungen. Viel wichtiger finde ich die weitere Berichterstattung über den Fall, und dazu ist die gestellte Strafanzeige sehr brauchbar.
@Robert Stegmann @Fotobiene @ fassungslose Durchschnittsbürgerin@Michael Bach@Horst Pachulke@Richard Albrecht und
alle Anderen auch zu den Beiträgen von @Wahrheitsfinder
“Jeder Tag für Herrn Gustav ist eine Körperverletzung” diese Wahrheit hat
Herr Michael Bach ausgesprochen.
Die von Herrn Robert Stegmann angeregte Demonstation ist überfällig !
Nürnberg wegen Verkehrsanbindung, Presse, Beteiligung sehr viel besser
Ort: Justizpalast Nürnberg (die zweiten Nürnberger Prozesse)
Beteiligung: gust-for-help, kritische Bürger, Christen, Humanisten, Menschen-
rechtler, Gewerkschaftler, Humanistische Union, Juso, Piraten, Basis der Grünen
und der Linken, Prominente……….
potentielle Redner: Dr.rer.pol.habil…, G.W.? Dr. Sponsel?. der Kaberettist
Pelzig, begabter Blogger und Redner
Zeit: in zwei, drei Wochen am Wochenende, für Unterkünfte wird gesorgt
Worte, Botschaften: Die Stadt der Menschenrechte…., Die 2. Nürnberger
Prozesse, Freiheit und Rehabilitation für Gustl. Gustl ein Held, Justizversagen,
Verteidigung des Rechtstaates und der Demokratie, Jedem kann es so ergehen!
Kurzportrait von Herrn Mollath wird hergestellt. Weitere Offene Brief notwendig.
Gesamte deutsche Presse informiert, über blog werden alle Interessierten ein-
geladen. Die Ö f f e n t l i c h k e i t nach sieben Jahren hergestellt.
Organisation: Wer macht mit? Ein Bürger stellt sich für eine Woche zur
Verfügung. Bitte um Anworten und Beteiligung, es ist leichter als wir denken.
Ein Anfang ist notwendig. Weitere Infos erfolgen.
Wer nicht handelt, wird behandelt. D A N K E
[Rest auf Wunsch des Verfassers gelöscht, GW]
Ich wäre sehr vorsichtig mit der Benutzung des Wortes ›Held‹, und zu viel Pathos tut der Sache auch nicht gut.
Ich will keinen entmutigen, sich irgendwie einzubringen – aber ich halte von Demonstrationen in diesem Fall nichts, weil die Gefahr besteht, einerseits politisch vereinnahmt zu werden und andererseits eine Justiz zu wollen, die dem Druck der Straße nachgibt. Es herrscht schon zu viel Populismus in Politik und Justiz, und der tut der Sache regelmäßig nicht gut. Es ist kein Zufall, daß sich die Unterbringungen in den letzten 20 Jahren verdoppelt haben und auch die Unterbringungszeiten steigen, weil sich kaum noch ein Psychiater traut, eine positive Prognose abzugeben.
Dafür ist Mollath das beste Beispiel.
@ Gabriele Wolff:
Ich hingegen halte nichts von einer Justiz, die anhaltende Rechtsbrüche begeht und von ihrem Verhalten nicht einmal Abstand nimmt, wenn Öffentlichkeit über die Presse hergestellt ist.
Sollte die Justiz weiterhin bei ihrer Position bleiben, Herr Mollath sei zu Recht und auch weiterhin in der Psychiatrie und werde dort bis an sein Lebensende verbleiben, so er nicht “abschwört”, sehe ich keine andere Möglichkeit als eine breitere Öffentlichkeit herzustellen – bzw. die Öffentlichkeit aufrecht zu erhalten.
Ferner stellt sich für mich die Frage, warum die Justiz in einer Demokratie dermaßen Angst davor hat, dass ihre Entscheidungen, vor allem ihre Verfehlungen, in die Öffentlichkeit getragen werden, verbunden mit dem Verlangen nach einem fairen Verfahren, ohne politische Einmischung, unter Einhaltung basaler Menschenrechte sowie ohne Ansehen der Person (die im vorliegenden Fall als “linksgrüner terrorverrückter Bankenhasser” verleumdet wird – unter Anderem durch die Justiz).
In einer Demokratie ist oberster Souverän der Gewalten das Volk – wo seine Wortmeldung zu Trotzreaktionen und zum Gefühl von “Druck” führt, ist was “schief gewickelt”. Immerhin verkündet die Justiz ihre Urteile im Namen des Volkes – also muss sie mit der auftretenden kognitiven Dissonanz leben können, die auftritt, wenn dieses Volk in Teilen sagt “In meinem Namen nicht!”
In einer Demorkatie sollten Demonstrationen das Normalste der Welt sein, öffentlich geäußerte Kritik an den Gewalten, die dieses Volk beherrschen, auch. Wo kommen wir denn hin, wenn wir uns dieses Basismerkmal der Demokratie aus falsch verstandenem Benimm vorauseilend verkneifen, wenn Missstände bei den herrschenden Gewalten anzuprangern sind? Worin besteht dann gleich der Unterschied zur Diktatur, in der die Kritik an den Gewalten verboten ist!? Darin, dass man das zwar angeblich darf, das sich aber irgendwie nicht gehört, und wenn man es doch wagt seine Meinung wirksam (sic) zu äußern, ist der Herrscher aber böse und macht frech gerade das, was das Volk nicht will, besteht der Unterschied zur Diktatur nämlich nicht. In Bayern wäre es höchste Zeit, öffentlich Kritik an den Gewalten zu üben. Andernorts in Deutschland vielleicht auch.
Ich wiederhole mich hier: Eine Demonstration ist ein politischer Akt und zielt auf die Politik. Schließlich reicht es im vorliegenden Fall vollkommen, wenn sich die Politik (diesmal?) nicht (!) in das Verfahren einmischt – nicht einmal dadurch, dass der Fall beim “richtigen” Richter und beim “richtigen” Staatsanwalt landet. Sollten sich Anzeichen für eine weitere Einflussnahme häufen, wären Demonstrationen (sic) ein Mittel, darauf hinzuweisen und die Unsauberkeiten an’s Tageslich zu zerren.
Der politische Akt “Demonstration” jedoch will vorbereitet sein – wenn weiterhin bayerische Polit-Justiz-Seilschaften (ein weiteres Thema für potentielle Demonstrationen) das Verfahren hohnlachend manipulieren, wäre es gut, man hätte viel von der Vorarbeit bereits geleistet. Denn eine andere Möglichkeit der Informationsverbreitung als die Menschen direkt anzusprechen und ihnen die Information direkt zu übermitteln, die von der lokalen Presse größtenteils sinnentstellt und verdreht in Form von politische gelenkter Propaganda dargeboten werden, sehe ich nicht.
Wenn die Justiz Schwierigkeiten damit hat, Bestandteil eines politischen Prozesses zu werden (und mithin Ziel von Demonstrationen) – dann soll sie sich bitte auch in Bayern an den Grundsatz der Gewaltenteilung erinnern und sich von der Politik nicht instrumentalisieren lassen, keine politischen Urteile fällen.
Dass der Grundsatz der Gewaltenteilung in Deutschland nur eingeschränkt gilt, ist ein weiteres Thema für potentielle Demonstrationen – auch dieses Thema richtet sich an die Politik… der Grundsatz der Gewaltenteilung wird im Lande Bayern anscheinend nur mehr noch reflexhaft als Leerformel missbraucht, wenn es darum geht, berechtigte politische Debatten im Landtag über völlig aus dem Ruder gelaufene Justizpraktiken zu diffamieren und zu unterdrücken.
Telepolis twittert:
Nun da wird vermutlich ein Artikel folgen der die Arbeit von Frau Wolff beinhaltet. Da kann ich nur hoffen das weitere folgen auch wenn das kannibalisieren von Fremdarbeit für mich einen Beigeschmack hat da ja die eigentliche Aufgabe der Redakteure ist.
Da jetzt ein Monat seit den leidigen Spiegel und Zeit Artikel vergangen ist habe ich die Suchfunktion der Portale mit “Mollath” gefüttert und erstaunliches gefunden.
Nebst Weitergabe der Nachrichtenlage bei Bild das übliche “kann mir das auch passiern” und bei der Welt auch das übliche “Frau CSU-Ministerin beschleunigt das und das”. So weit so normal.
Bei Zeit und Spiegel totale Fehlanzeige. Seit der konzertierten Lügenaktion nicht ein einziger Artikel mehr zum Thema. Wie kann man die eh schon arg angegriffene Reputation so auf’s Spiel setzen? Was ist da passiert das die wohl “Klickratenstärksten” Portale auf diese weise reagieren?
Mit dem Fehlgriff kann das nichts zu tun haben, ein kurzer Absatz oder ein Sorry, das war’s. Das sich angeblich kritisch liberale Leitmedien erst zurückpfeifen und sich dann diese Chance entgehen lassen verstehe ich nicht. Was wird da gespielt?
Telepolis könnte ja mal ein Interview mit Frau Wolff machen…
Spiegel recherchiert vielleicht gerade und kommt bald mit ner dicken Story um die Ecke?
@fotobiene
Die Idee mit Telepolis und Gabriele Wolff halte ich auch für eine gute Sache.
Wichtiger aber noch wäre ein “hart aber fair” oder eine “Münchner Runde” mit Menschen, die Sachverstand haben.
Vielleicht unterschätze ich als “Oldie” die Wirkung von Facebook und Twitter und halte viel mehr von Fernsehen, sowie Print- und Onlineausgaben der Zeitungen und Zeitschriften.
Man sollte die Rechnung nicht ohne den Wirt machen: ich blogge, sonst nichts!
@ Robert Stegmann
Der Mix macht’s… Für die Talk-Medien ist der Fall noch nicht groß genug, weil ihn ja die Leitmedien runtergekocht haben – hier im Norden weiß kaum jemand meiner Bekannten etwas über den Fall…
FB (ich habe da kein Konto) und Twitter sind die heutigen Multiplikatoren von Nachrichten und Meinungen, auf die die “alten Medien” immer wieder reagieren müssen, wenn da viel läuft.
Problem ist momentan überall, den “Fall Mollath” in seinem momentanen Zustand so umfassend wie nötig aber vor allem so kurz wie möglich darzustellen, so daß man Menschen, die die Problematik noch nicht kennen, dafür interessieren und bestenfalls mobilisieren kann, als Link per Twitter und Facebook.
@ Gabriele Wolff
Hmmmm wie wäre es mit: Noch ist nicht aller Tage Abend?
Im Ernst:
Warum nicht z.B. ein schriftliches Interview mit z.B. Telepolis, in dem die Kernpunkte dieses Falles prägnant (und nicht in 6 Teilen) dargestellt sind?
Oder notfalls ein Teil VII, in dem eine Zusammenfassung steht, die man mal so RICHTIG unter die Fast-Food-Nachrichten-Empfänger bringen könnte, die sich DANN vielleicht mal detaillierter mit der Problematik befassen und aufstehen (via FB+Twitter)?
@Herr Bode @Frau Wolff
Schwer ist´s , angesichts des wustiges Knäuls oder knäuligen Wusts in diesem bayrischen Justizskandal (vulgo “Fall Mollath”) nicht die Übersicht zu verlieren.
Eine bürgerrechtliche Nachfrage an Sie als berufserfahrene Volljuristen: wie ist denn der rechtliche Status der m.W. 1994 ganzdeutsch verallgemeinerten Richtlinie RiStBV, diese praktische “Bibel” staatsanwaltschaftlichen Handelns … ist das im Grunde nur eine “Richtlinie” und als solche rechtlich eine unverbindliche Kannbestimmung?
Freundliche Grüße
Richard Albrecht 130113
http://eingreifendes-denken.net
Ohne mich jetzt in irgendwelche Exegesen zu stürzen: für den praktisch tätigen Staatsanwalt sind die RiStBV tatsächlich die verbindlichsten Leitlinien, die er überhaupt hat, weitaus verbindlicher als Allgemeinverfügungen des/der jeweiligen, oft sehr kurzfristig agierenden Justizministers/Justizministerin. Sie gelten bundesweit. Wer gegen sie verstößt, hat eher schlechte Karten, wenn es zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde kommt.
In solchen Fällen lautet die dem Beschwerdeführer mitgeteilte Formel: ›Dem Dezernenten/Abteilungsleiter wurde das Erforderliche eröffnet‹. Davon hat der Beschwerdeführer zwar nichts, aber dem Betroffenen wird die Szene unvergeßlich bleiben.
Pädagogische Wirkungen hat das nämlich.
… möglicherweise nicht nur pädagogische, sondern vielleicht auch laufbahnmäßige Wirkungen. Das kannt von der Intensität und Häufigkeit eines Verstoßes abhängen.
Die Richtlinien binden nur im Rahmen des Weisungsrechts, also grundsätzlich die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft. Richter sind aber nicht vogelfrei, auch wenn sie im Kernbereich ihrer Tätigkeit (Rechtsprechung, sonstige bindende Entscheidungen) nur “Recht und Gesetz” unterworfen sind (= richterliche Unabhängigkeit). Außerhalb dieser “Unabhängigkeit” müssen auch sie sich an bestimmte Regeln halten, die u.a. auch in den “Richtlinien” zu finden sind.
@Joachim Bode: Ich kann nicht bestätigen, dass sich bayerische Richter oder Staatsanwälte in für die CSU machtpolitisch relevanten Verfahren an Recht, Gesetz oder sonstige Richtlinien halten würden. Die Folgen: Keine für diese. Dagegen sehr wohl für die von solchem Macht- und Justizmissbrauch Betroffenen. (Nachzulesen beispielsweise unter http://www.amazon.de/Macht-Missbrauch-Strau%C3%9F-Seehofer-Insider/dp/3453601688/ref=sr_1_1?s=books&ie=UTF8&qid=1358124418&sr=1-1 )
Die Richtlinien für das Strafverfahren sehen ausdrücklich vor, dass der Verteidiger bei der Überprüfung der Unterbringung an der Auswahl des Sachverständigen beteiligt wird, Nr. 70 Abs. 1 RiStBV. Weiß hier jemand, ob das Gericht bei den schon zahlreichen Aufträgen an Sachverständige diese Vorschrift eingehalten hat?
In der Einleitung zu den Richtlinien ist folgendes bemerkt:
“Die Richtlinien sind vornehmlich für den Staatsanwalt bestimmt. Einige Hinweise wenden sich aber auch an den Richter. Soweit diese Hinweise nicht die Art der Ausführung eines Amtsgeschäfts betreffen, bleibt es dem Richter überlassen, sie zu berücksichtigen. Auch im übrigen enthalten die Richtlinien Grundsätze, die für den Richter von Bedeutung sein können.”
Gerade bei Mollath hätte es im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts gelegen, die Verteidigung von Mollath an der Auswahl des Sachverständigen zu beteiligen, weil dann die Aussicht auf einvernehmliche Untersuchung möglicherweise größer gewesen wäre.
Oder wollte das Gericht mit einseitiger Auswahl etwa erreichen, dass sich Mollath verweigerte?
Da die Prüfung der Unterbringung den Strafvollstreckungskammern überlassen ist, stellt sich auch die Frage, ob und inwieweit die Staatsanwaltschaft beteiligt war/ist. Gibt es hierzu Informationen?
@Fotobiene
@Michael Bach 12.1.
Danke für die Ergänzung der Links zur Prozessgarant AG.
Hier ist noch die Warnung von Finanztest: http://www.test.de/Prozessfinanzierer-Klagen-ohne-Geld-1422176-1422171/ Muss eine dubiose Sache gewesen sein. Kommentare dazu findet man auch auf wallstreet-online unter “Prozessgarant”.
Was das skandalöse Urteil aus dem Jahr 2006 noch viel skandalöser macht, ist die Tatsache, dass der VorsRiLG Otto Brixner bereits im Jahr 2004 die Ermittlungen der Steuerfahndung durch einen Anruf stoppte. Der bereits hinlänglich bekannte Link dazu:
http://www.nordbayern.de/region/ein-anruf-bei-finanzbehorden-stoppte-brisanten-vorgang-1.2544018
Im Jahr 2004 hatte Herr Brixner mit der Sache Mollath offiziell noch gar nichts zu tun. Das Strafverfahren gegen Herrn Mollath war am AG Nürnberg anhängig und wurde von RiAG Armin Eberl geführt. Es kann natürlich sein, dass ein Richter insgeheim immer daran denkt, welcher Auffassung die weiteren Instanzen wohl sein mögen, und dass Herr Eberl sich deswegen informell mit Herrn Brixner über die Sache Mollath unterhalten hat.
Selbst diese Fallgestaltung erklärt aber keineswegs, warum Herr Brixner sich zu dem für ihn selbst äußerst riskanten Manöver entschloss, direkt in die Ermittlungen der Finanzbehörden einzugreifen. Es muss einen Input von anderer Seite gegeben haben.
Was mag dieser Input gewesen sein? Die Bitte eines Sportsfreunds namens Dr. Woertge? Wohl kaum. Wenn sich der Vorsitzende einer Großen Strafkammer so weit aus dem Fenster lehnt, muss er sich sicher sein, dass ihm dabei nichts passieren wird. Das konnte ein Rechtsanwalt Dr. Woertge nicht gewährleisten. Dazu war er allein nicht einflussreich genug.
Und was mag Herrn RiAG Eberl zu der für ihn riskanten Entscheidung veranlasst haben, die höchstrichterliche Rechtsprechung von BVerfG und BGH sträflich zu ignorieren? Er muss sich sicher gewesen sein, dass ihm dabei nichts passieren konnte. Das konnte der VorsRiLG Brixner nicht gewährleisten. Dafür hatte er allein nicht genügend Macht.
Was mag letztlich die Staatsanwaltschaft veranlasst haben, das Verfahren wegen Sachbeschädigung am 11.08.2005 einzustellen, obwohl sie erst am 04.08.2005 beantragt hatte, das Verfahren (gerade wegen der zu erwartenden Unterbringung) ans Landgericht abzugeben?
Vielleicht handelte es sich ja um ein Versehen. Denn die Staatsanwaltschaft wusste ja schon seit dem Anruf des Chefarztes Dr. Leipziger vom 05.04.2005 (siehe Nr. 60 der Chronologie bei http://www.gustl-for-help.de/chronos.html), dass die Anklage “nachgebessert” werden musste, um das Ziel der Unterbringung Herrn Mollaths wirklich erreichen zu können.
Vielleicht aber war dieses Spiel für die Staatsanwaltschaft doch zu riskant. Sie wusste vielleicht – im Gegensatz zu den Richtern Brixner und Eberl – zu diesem Zeitpunkt noch nicht, dass sie sich gar keine Sorgen machen musste, wenn sie mitspielte. Sondern nur dann, wenn sie das Spiel verdarb.
Dieser Artikel hat die Justizministerin noch am Tag des Erscheinens offiziell veranlaßt, die Staatsanwaltschaft zu beauftragen, einen Wiederaufnahmeantrag zu stellen – also spricht viel dafür, daß dieser Anruf tatsächlich stattgefunden hat. Bewiesen ist er damit allerdings noch nicht.
Auch ein nach § 154 StPO eingestelltes Verfahren bzw. dessen Gegenstand kann in dem Bezugsverfahren berücksichtigt werden. Hier aber lag der Fall so, daß laut Urteil S. 15 eine »Serie von insgesamt 20 Fällen von Sachbeschädigung«, die die Polizei allesamt Gustl Mollath zugeschrieben hatte, Gegenstand des Verfahrens war. Da mußte erst einmal aussortiert werden, was sich dem Beschuldigten überhaupt nicht zurechnen ließ. Übrig blieben acht, eventuell, auch hier ist das Urteil höchst widersprüchlich, neun Fälle. Insoweit war eine vorsortierende Anklage nötig.
Die “vorsortierende” Anklage wegen Sachbeschädigung wurde am 06.10.2005 erhoben, nachdem die Herren Greger und Dr. Woertge am 27.09. und 04.10.2005 “Beschwerde” gegen die Einstellung des Verfahrens erhoben hatten.
Jetzt wäre für Herrn RiAG Eberl der Weg frei gewesen, die Sache an das Landgericht abzugeben. Das tat er aber erst am 29.12.2005.
Wie aus dem Vermerk eines Staatsanwalts vom 05.04.2005 (Nr. 60 der Chronologie bei http://www.gustl-for-help.de/chronos.html) hervorgeht, hatte der Chefarzt Dr. Leipziger “nach Rücksprache mit Richter Eberl” bei der Staatsanwaltschaft um “neue weitere Vorgänge gegen Herrn Mollath” gebeten. Der Richter hatte also zusammen mit dem Chefarzt aktiv und zielgerichtet die Schaffung der Unterbringungsvoraussetzungen betrieben. Und der Richter wusste, dass die Staatsanwaltschaft davon Kenntnis hatte.
Und woher wusste der Chefarzt Dr. Leipziger überhaupt, dass neue Ermittlungen gegen Herrn Mollath liefen? Alles ziemlich peinlich für Herrn Eberl, nicht wahr?
Herrn RiAG Eberl war es sicher nicht ganz einerlei, dass er bei seinem widerrechtlichen Tun Mitwisser bei der Staatsanwaltschaft hatte. Deswegen verließ ihn offensichtlich kurzzeitig der Mut, diese gegen den Angeklagten gerichtete widerrechtliche Strategie völlig unbeirrt weiterzuverfolgen.
Er machte also erst einmal eine schöpferische Pause, zumal das AG Straubing mit Schreiben vom 30.10.2005
http://www.gustl-for-help.de/download/2007-10-30-Verfuegung-StVK-Straubing.pdf
ungünstigerweise das Sachverständigengutachten Dr. Simmerl übersandt und mitgeteilt hatte, dass nach Meinung des dortigen Betreuungsrichters und des dortigen Amtsgerichtsdirektors eine Überprüfung der Unterbringungsvoraussetzungen angebracht war.
Doch ein Zurück gab es für den RiAG Eberl nicht mehr, mochten der Psychiater Dr. Simmerl und das AG Straubing doch schreiben, was sie wollten. Am 29.12.2005, nachdem er über die Weihnachtstage noch einmal Zeit gehabt hatte, die Sache reiflich zu überlegen, entschloss sich Herr RiAG Eberl dann endlich, dem vorherbestimmten Schicksal Herrn Mollaths seinen Lauf zu lassen und das Verfahren dem VorsRiLG Otto Brixner zur Übernahme anzubieten.
Dieser wiederum ließ sich nicht zweimal bitten und nahm das Angebot dankend an.
Nein, das ist ganz und gar unzutreffend!
Das Gutachten Dr. Simmerls wurde erst 2007 erstattet, und das Schreiben der Strafvollstreckungskammer stammt demzufolge ebenfalls erst aus 2007.
Für das Verzögern der Vorlage der Akten beim Landgericht bis zum 29.12.2005 läßt sich keine Erklärung finden.
@ gabrielewolff
Danke, dass Sie so aufmerksam gelesen haben. Da hatte ich wohl etwas geschlafen.
@fassungsloser Durchschnittsbürger: Wir sollten selbstreflexiv bleiben: Das Straubinger Schreiben datiert ins Jahr 2007, und kann damit mit dem von Ihnen betrachteten Vorgang nichts zu tun gehabt haben.
@ Michael Bach
Danke für den Hinweis, den ich bereits von Frau Wolff erhalten hatte.
Mit mangelnder Selbstreflektion hatte das falsche Datum weniger zu tun: Es war ein reines Versehen, das ja Gott sei Dank rechtzeitig bemerkt und richtiggestellt wurde.
@fassungsloser Durchschnittsbürger:
Brixner war bereits im Jahr 2004 dienstlich mit Mollath befaßt. Entscheidungen des Amtsgerichts wurden mit der Beschwerde angegriffen und in zumindest in einem Fall – wahrscheinlich in allen – entschied die Strafkammer unter dem Vorsitz von Brixner.
Stimmt. Hatte ich schon in Teil II angeführt:
»Richter Huber wurde es wohl unheimlich angesichts der berechtigten Einwände des Angeklagten, mit denen er sich nicht auseinandersetzen wollte. Also fand er auch hier Abhilfe, wie man ressourcenschonend mit diesem Schreiben umgehen konnte: er faßte es als (von vorneherein unzulässige) Beschwerde gegen seinen Gutachtenauftrag auf, obwohl Mollath ihn um eigene Aufhebung gebeten hatte, und schickte die Akten zum Landgericht. Sollen die sich doch um den unangenehmen Kunden kümmern. Haben schließlich mehr Zeit als er, der in Akten ertrinkende kleine Einzelrichter.
Voilà, so geriet der Vorsitzende Richter am Landgericht Otto Brixner an den Fall, der mit seiner 7. Strafkammer für Beschwerdeentscheidungen gegen Beschlüsse des Amtsgerichts zuständig war.
Gustl Mollath fühlte sich zurecht veräppelt, als das Landgericht unter Vorsitz von Brixner seine gar nicht erhobene Beschwerde am 29.10.2003 als unzulässig zurückwies. Akribisch, wie er ist, hatte er Brixner und die seiner der Kammer zugehörigen Beisitzerinnen, Richterin am Landgericht Heinemann und Schmiedel, nebst Aktenzeichen in seinem Rundumschlag vom 3.11.2003 als zwei der Adressaten seiner Eingabe aufgeführt.
http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf
7 Qs 76/2003 lautet das Aktenzeichen, unter dem Brixner mit dem Sachverhalt vertraut gemacht wurde.
Mollaths Fax vom 3.11.2003 an Brixner und andere ist in Großbuchstaben wie folgt betitelt:
Neben der 7. Strafkammer werden auch ein Richter von Kleist (Zivilverfahren 7 O 2869/03) sowie Richter Huber und Richter Bloß (Scheidungsverfahren 104 F 00818/03) adressiert.
Völlig zurecht kritisiert Mollath die unnötige, aber arbeitssparende Befassung des Beschwerdegerichts durch Richter Huber:
Seine am 26.9.2003 an Huber gerichtete Fragen seien immer noch nicht beantwortet worden. Und er machte deutlich, daß er seine Mitteilungen über die krummen Bankgeschäfte seiner Frau und einiger ihrer Kollegen als Strafanzeige behandelt wissen wolle – sowohl die in dem Konvolut vom 24.9.2003 als auch die vom 11.6.2003 in dem Scheidungsverfahren sowie sein Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden der HBV Group vom 28.11.2002, das sein Anwalt in das von Richter von Kleist geführte Zivilverfahren einbringen sollte (ein Schreiben, das u.a. die Innenrevision der Hypovereinsbank Nürnberg auslöste).
Wörtlich führte er aus:
Unschwer vermag man sich die Reaktionen der Adressaten auszumalen, denn der Verfasser hatte ja recht mit seinen Beanstandungen. Ein unangenehmer Kunde, der den Betrieb aufhielt, irgendwie querulatorisch wirkte, dabei aber stets höflich blieb:
Der u.a. adressierte Vorsitzende Richter am LG, Otto Brixner, reagierte unfreundlich auf die freundlichen Grüße. Für ihn war sogleich klar, daß Mollath nicht nur impertinent, sondern auch verrückt war. Nur so ist es zu erklären, daß er nach der ersten explizit als Strafanzeige bezeichneten Mollath-Schrift vom 9.12.2003, die wohl bewußt nicht an Nürnberger Institutionen gerichtet worden war (von denen erhoffte er sich kein Einschreiten mehr), laut Zeitungsberichten drei bis vier Wochen nach deren Eintreffen Anfang 2004 an die Steuerfahndung in Nürnberg einwirkte, nicht zu ermitteln, weil der Absender verrrückt sei:«
http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/07/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-ii/
Haben Sie vielen Dank für diesen Hinweis. Die diesbezüglichen Ausführungen Frau Wolffs in Teil II des Blogs kannte ich noch nicht.
Da die “Beschwerde” Herrn Mollaths vom 29.10.2003 als unzulässig verworfen wurde, dürfte Herr Brixner Herrn Mollath bei dieser Gelegenheit nicht kennengelernt haben.
Die Mitteilung Herrn Brixners an die Steuerfahndung, Herr Mollath sei nicht klar im Kopf, bleibt auch dann ein unglaublicher und skandalöser Vorgang, wenn Herr Brixner schon zu dieser Zeit mit den Beschwerden Herrn Mollaths dienstlich zu tun hatte.
Im hessischen Justizbereich ist es üblich, dass der Urteilsverfasser (“Berichterstatter”) seine Unterschrift auf der rechten Seite unter dem Urteil anbringt. Könnte es sein, dass die Beisitzerin Heinemann als Rechtsunterzeichnerin das Urteil abgesetzt hat? Der Vorsitzende Otto Brixner wäre dadurch aber nur wenig entlastet….
Ich bin ja gespannt, wie lange es dauert, bis Herr Otto Brixner mit einer Unterlassungsklage reagiert.
Schliesslich bezichtigt ihn Frau Wolff der Lüge.
Robert Stegmann
@ Robert Stegmann
Er wird sich hüten, jemandem eine solche (zivilrechtliche) Plattform zu bieten.
Noch dazu, wenn es sich bei der Gegnerin um eine erfahrene Oberstaatsanwältin handelt.
@gabrielewolff 13. Januar:
“Klar ist nur eins: wer sich als Anleger (ab 5.000,- Euro) an solch einer Prozeßfinanzierungs-Unternehmung beteiligt, könnte auch gleich Lotto spielen. Denn auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand, niemand kann vorhersagen, wie ein Prozeß ausgeht, auch eine ProzessGarant nicht. 2 bis 3 teure Flops, und der Garant ist weg vom Fenster.”
Wie aber, wenn man mit einem kooperativen Richter Handball spielt?
Als punch-line mag das ja ganz witzig sein… Im Ernst: damit sollten natürlich Zivilprozesse vorfinanziert werden für Klagen mit hohen Forderungen gegen solvente Gegner, aber ohne Anspruch auf Prozeßkostenhilfe. Praktisch ein verlagertes Erfolgshonorar-Modell, das für Anwälte seinerzeit kaum möglich war.
@ Richard Albrecht @fassungsloser Durchschnittsbürger@Eisele@Joachim Bode u.a.
Im sechsten blog Kapitel,
werden dem Richter gelesen die Epistel.
Frau Wolff erhält die h.c.Habilitation
für Gustl Mollaths Re-habilitation…..
Grosse Anerkennung !
Aktuell: Wie Herr Richard Albrecht über die Worte von Franz Kafka beschreibt ,ist die Wirklichkeit ist in diesen Fällen viel fantastischer, als sich Menschen im Allgemeinen vorstellen können. Um Herrn Mollath fertig (und mundtot ) zu machen (eidesstattliche Erklärung von Herr Braun) wurde unvorstellbar vorausplanend, raffiniert, menschliche , institutionelle Schwächen,Unfreiheiten ausnützend ein Plan konsequent und brutal verfolgt und ausgeführt.
Das dieser Plan über die Handlungsebenen EX-Frau, Rechtsanwalt, Dr. Reichel, Dr. Krach
Anzeigen,Polizei,Echt- und Ferngutachter, zwei Forensiken, BGH reibungslos funktioniert hat ,ist das Erschreckende und nicht mehr banal Böse ! Bei dieser Geschichte weiß man nicht wer Marionette, Mitwisser, Ahnungsloser oder Täter oder beides war. In der Forensik sind potentielle Henker. Im 3. Reich, in der DDR hat man gewußt ,es geht nach Dachau oder nach Bautzen. Wie hier …..verfahren wurde, hat Herr Mollath bei der Verhandlungseröffnung bereits
realisiert und die Dokumente der Nürnberger Prozesse auf die Anklagebank gelegt. Nicht-Betroffene kapieren dies erst im nachhinein und erst zur Hälfte…
Das Tabuwort V ist deshalb nachwievor nicht sankrosant.Hoffe das Fremdwort richtig ver-
wandt zu haben.
Die Aussagen und die Briefe von Richter Heindel a.D. an die Justizministerin sind deswegen aktuell und bedürfen einer weiteren Beachtung!
Dass Herr Gustl Mollath bei diesen systematischen Verfolgungsmaßnahmen
k e i n e n Verfolgungswahn bekommen hat, sich nicht untersuchen, explorieren
und mit bewußtseinsverändernden P sy c h o p h a r m a k a behandeln hat
l a s s e n und die Kraft hat sich unter den Bedingungen einer Hölle, wie der
Forensik mit Mördern, Schwerstkriminellen und Schwerstgeisteskranken und
einfachen bis primitiv sadistischen Pflegern im Machbereich des Täters auch
noch solidarisch zu sein mit anderen unschuldigen und sedierten Opfern
beweist seine Charakterstärke , sein M e n s c h s e i n und seine konsequente
Haltung. Deshalb steht für mich außer Frage, dass er tatsächlich ein großes
Vorbild und das großartige Wort “Held” und große Solidarität verdient.
Ein “normaler ” Mensch in einer verrückt- , geld- und machtgierig werdenden Welt!
Bezüglich der Reifenstechereien tut sich gerade etwas hier:
http://www.erwanson.de/ZEIT_Erwiderung.pdf
und in den Kommentaren hier:
http://www.spiegel.de/spiegel/spiegelblog/fall-gustl-mollath-beate-lakotta-ueber-die-zweifel-an-der-opferrolle-a-873836.htm –> winler gestern (11.01.13), 12:49 Uhr
Habe dort mal eine Nachfrage gestellt.
Erwin Bixler ist leicht zu googeln.
Der SPIEGEL-Link funktioniert nicht… Jedenfalls aktuell nicht (mehr).
Hinten fehlt ein (xxx.htm) l im Link – ist beim Kopieren leider verloren gegangen.
Bitte ersetzen und unsere Kommentare hier löschen, wenn geht, danke:
http://www.spiegel.de/spiegel/spiegelblog/fall-gustl-mollath-beate-lakotta-ueber-die-zweifel-an-der-opferrolle-a-873836.html
Hallo Fotobiene, bei SPON ist meine Antwort an Sie noch immer nicht freigeschaltet. Vielleicht hat man mich dort auf die SPAM-Liste gesetzt. Hier meine Antwort auf Ihre Frage: Die Fotoauszüge aus der Videoaufzeichnung lassen erkennen, dass die Aufnahmen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit am Anwesen G. entstanden sind. Das Anwesen G. ist in Goggle Street zwar verschleiert, aber das Umfeld (Einfassungsmauern usw.) scheint identisch zu sein. Allerdings sind diese Aufnahmen in keiner Weise koscher (siehe auch Ausführungen von Frau Wolff). Gruß EB
Herzlichen Dank, Herr Bixler!
@ Erwin Bixler
Bin gespannt, ob die ZEIT endlich mal reagiert, nach Ihrem Kommentar hier:
http://www.zeit.de/2012/51/Mollath-Bankenskandal-Steuerhinterziehung?commentstart=641#cid-2537938
Fein auch der Kommentar, der dort auf obigen Blogbeitrag Folge VI hinweist:
http://www.zeit.de/2012/51/Mollath-Bankenskandal-Steuerhinterziehung?commentstart=641#cid-2537563
Frau Lakotta schreibt in dem schon vielfach kritisierten Spiegel-Artikel „Warum der Justizskandal doch keiner ist“ vom 13.12.2012 über Gustl Mollath:
„…Am Silvestertag 2004 nimmt er das Recht selbst in die Hand, so stellt es später das Landgericht Nürnberg fest: Er beginnt, Reifen zu zerstechen. Opfer werden Personen, die er verdächtigt, mit seiner Frau im Bunde zu sein: der Gerichtsvollzieher, Psychiater, Scheidungsanwälte seiner Frau, ein Transportunternehmer. Am Ende kommt eine Serie von 129 Reifen zusammen. Die Polizei braucht nach dem Täter nicht lange suchen: In einem Brief an eines seiner Opfer nennt Mollath die Namen aller anderen Geschädigten und beschreibt ihre Verbindung zu den Schwarzgeldgeschäften.
Mollath kennt sich aus mit Reifen. Er zersticht sie auf eine Weise, dass die Luft nicht sofort entweicht, sondern erst beim Fahren. Einigen Fahrern passiert dies auf der Autobahn, bei hohem Tempo, reine Glückssache, dass niemand zu Schaden kam… .“
Diese Sachbeschädigungen waren nach den Feststellungen des Landgerichts Nürnberg von Herrn Mollath begangen worden. Die Beweiserhebung und Beweiswürdigung, die schon mehrfach als völlig unzureichend kritisiert worden ist, war nicht Gegenstand der Revision, die das Urteil bestätigt hat. Muss man also davon ausgehen, dass nur Gustl Mollath als Täter in Frage kommt?
Nein, denn die Indizien und die Zeugenaussage von Frau Mollath geben diese Gewissheit nicht her. Bewegungsmuster und Kleider eines Täters, der vor dem Haus eines Geschädigten per Videoüberwachung gesehen worden war, könnten zu Herrn Mollath passen, so seine ehemalige Gattin in dem Verfahren. Eine zeitnah durchgeführte Hausdurchsuchung hatte allerdings keinerlei belastendes Material zutage gefördert, lediglich Kleidungsstücke, die zum Tatvideo passen könnten.
Herr Mollath habe in einem Brief an Rechtsanwalt Dr. Woertge, Rechtsbeistand der Frau Mollath im Scheidungsverfahren, eben die Personen aufgelistet, die nachher zu Geschädigten geworden sind. Dann können aber auch andere Personen diesen Personenkreis gekannt haben, denn prinzipiell ist eine Weitergabe der Namen durch den Empfänger ja nicht ausgeschlossen. Und dann hätten theoretisch auch „Reifenstechereien“ passend zum später der Polizei als Hinweis gegeben Brief vorgenommen werden können. Die Polizei war ja wegen des ihr von Rechtsanwalt Dr. Woertge übergebenen Briefes aufgrund der dort aufgeführten Personen erst auf die Idee gekommen, Gustl Mollath sei der Täter. Die Videoüberwachung des Hauses eines Geschädigten erfolgte mit dessen Wissen. Und die behaupteten Spezialkenntnisse über das langsame Entweichen von Luft durch einen mit einem feinen Werkzeug angestochenen Reifen sind, mit Verlaub, so speziell nun nicht. Jeder kann wissen, dass das Überfahren einer größeren Reißzwecke oder eines stabil senkrecht stehenden Nagels nicht zum sofortigen Druckverlust führt, da gehört nun nicht viel technisches Verständnis dazu.
Diese Sachbeschädigung wollte die Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich gar nicht mehr weiter verfolgen. Die Herrn Mollath vorgeworfene gefährliche Körperverletzung zum Nachteil seiner Frau war das gewichtigere Delikt.
Es hätte allerdings nicht ausgereicht, die Unterbringung des Herrn Mollath zu rechtfertigen. Und deshalb finde ich es schon bemerkenswert, dass gegen die Einstellung des Verfahrens bezüglich der Sachbeschädigung von Dr. Woertge und von seinem Kollegen, bei dem die Videoüberwachung stattgefunden hatte, Beschwerde eingelegt worden war. Diese war erfolgreich, und so blieb die Sachbeschädigung im Verfahren. Das war wiederum genau das weitere Material, dessetwegen der Gutachter Dr. Leipziger bei dem ihn beauftragenden Richter E. am Amtsgericht Nürnberg nachgefragt hatte. Herr Mollath hatte nämlich auch nach 5 Wochen Zwangsunterbringung seine Weigerung, an der zwingend gebotenen Exploration mitzuwirken, nicht aufgegeben.
„Warum der Justizskandal doch keiner ist. Sitzt Gustl Mollath seit Jahren zu Unrecht in der Psychiatrie? Sein Fall wurde zum Justizskandal erklärt, Mahnwachen werden für den “deutschen Mandela” abgehalten – doch am Ende könnte von all dem nicht viel mehr bleiben als heiße Luft. Denn viele Ungereimtheiten sind gar keine… .“
Der Artikel von Frau Lakotta enthält nicht viel mehr als heiße Luft, jedenfalls in den entscheidenden Passagen. Ein rechtskräftiges Urteil ist keine Garantie dafür, dass ein Sachverhalt korrekt ermittelt und die rechtliche Würdigung korrekt ist. Es kann in jeder Hinsicht ein Fehlurteil sein. Es ist nur rechtskräftig, das heißt, sofern kein Wiederaufnahmeverfahren zu einem anderen Urteil kommt, ist der Verurteilte mit ihm belastet. Und Frau Lakotta hat eigentlich nichts anderes getan, als das zu wiederholen. Für ihren Nachweis, Gustl Mollath sei am Ende doch kein Justizopfer, verwendet sie einfach das Gerichtsurteil mit seinen Feststellung als Nachweis. Lediglich einer Unklarheit hat sie abgeholfen, nämlich der hinsichtlich des ärztlichen Attestes der Frau Dr. Reichel, an das diese sich nicht zu erinnern vermochte. Es war von ihrem Sohn ausgestellt. Der hatte Frau Mollath auch untersucht. Aber warum hat diese das nicht in der Verhandlung klargestellt?
Frau Lakotta kommt, unausgesprochen, aber unüberhörbar zu der Feststellung, dass das, was Gutachter und Gerichte festgestellt hätten, sei der Beweis dafür, dass Gustl Mollath zu Recht in der Psychiatrie einsitze. Warum bloß können das andere nicht einsehen? Ich bin gespannt, was davon am Ende übrig bleibt.
Danke, liebe Frau ‘Wolff, für diese Fortsetzung.
Das von Brixner verfertigte Urteil bleibt einem ja schon beim ersten Lesen im Halse stecken. Dass es irgend einen Juristen geben könnte, der dieses Machwerk eines Phantasten auch nur eine Sekunde verteidigen könnte, statt sich des Berufs- und Standesgenossen fremdzuschämen, ist mir schlicht nicht vorstellbar. Und es tut mir weh, mit ansehen zu müssen, wie integre Mensch vergattert werden, sich so zu verbiegen, dass sie als Pressesprecher oder Pressesprecherin oder in anderer Funktion bei der Nürnberger Justiz immer noch vergattert sind, dieses in sich unschlüssige, von Fehlern durchsetzte, selbstgefälligeVorurteilskonglomerat gut finden zu müssen. Es wundert mich überhaupt nicht, dass es nur von Brixner unterschrieben wurde. Welche/r einigermaßen gebildete und ausgebildete Juristin mag eine solche missratene Urteilsbegründung persönlich mit verantworten.
Ich will Herrn Brixner keine Vorwürfe machen. Im Gegenteil. Auch er tut mir inzischen leicht. Ihm wurde von der hiesigen Machtelite, trotz seiner nur mäßigen beruflichen Eignung und Leistung all zu lange auf die Schultern geklopft. Der ist die strenge bis scharfe Gesetztesauslegung und -anwendung immer recht, so lange nicht einer der ihren davon getroffen wird. Dann gelten ganz selbstverständlich andere geradezu entgegengesetzte Regeln. Brixner mit seiner einfachen Denkstruktur hat die Schulterklopferei als Kompetenzbestätgung missverstanden. Dabei wird er noch erleben, wie er bei passender Geglegenheit wie eine heiße Kartoffel fallen gelassen wird. Er wird erleben, dass er seinen Kopf hinhalten muss, für Strukturen, die er nicht zu verantworten hat.
In der Sendung “quer” vom 10.1. gibt es einen sehenswerten Beitrag zum “Fall Peggy” (ab min.6.30). Darin äußert sich Herr Beckstein auch zum Wiederaufnahmeverfahren Mollaths (ca. min.10.30): “Ich mache kein Hehl daraus, dass ich das für problematisch halte.”
quer mit Christoph Süß: Sehen was quer läuft! | Bayerisches …
Hat er eventuell auch einen Grund genannt?
Nein, leider nicht, den hätte ich auch gerne erfahren.
Hab’s mir gedacht. Er kann ja schlecht etwas gegen das Institut der Wiederaufnahme im Allgemeinen sagen, und wenn er sich auf den Einzelfall eingelassen hätte, könnte man ihm unterstellen, daß er befürchte, daß nunmehr die Wahrheit ans Licht komme. Mit all den weitergehenden Fragen, die eine solche Befürchtung auslösen wird. Daß er sich dennoch überhaupt zum Thema geäußert hat, kann nur bedeuten: die früher von ihm protegierte Beate Merk wird von ihm fallengelassen, und das ganz öffentlich.
Welchen Einfluß der Ex-MP in der CSU noch hat, kann ich als ›Preußin‹ bzw. Rheinländerin nicht beurteilen. Könnte das der Anfang vom Ende der Ministerin sein? Zu wünschen wäre es ja.
Das gesellschaftliche Sein (in diesem Fall auch das Haben) bestimmt das
Bewußtsein. Warum kann ein Volljurist und Synodaler der Evang. Kirche
als Christ gegen ein Wiederaufnahmeverfahren und eine Rehabilitierung
von Herrn Gustl Mollath sein, für dessen Unschuld , Friedfertigkeit und
menschliche Normalität alles spricht und es zu völlig annormalen
Ver-urteilungen und in die Irregehenden (Fern) Be-gut-achtungen gekommen
ist?
Ein Mann. Eine Schule.
Es ist schwer zu sagen, welchen Einfluss Beckstein in der CSU noch hat. In den Medien ist er kaum mehr präsent, wenn doch, fällt das schon auf.
So ist mir der Artikel im SZ-Magazin Nr.50 aufgefallen („Claudia Roth und Günther Beckstein im Interview“), in dem er seine Freundschaft mit Claudia Roth wieder einmal öffentlich gepflegt hat, nachdem man von ihr (der Freundschaft) schon länger nichts mehr gehört und gesehen hat Es gibt ein hübsches Foto: Die beiden fahren Tretboot auf dem Kleinhesseloher See im Englischen Garten. Die anstrengende Vorweihnachtszeit scheint sie nicht zu belasten, beide sind bestens gelaunt, das kann man sehen.
Herr Beckstein ist ein freundlicher Mann. Junge Menschen, die ihm begegnen, beispielsweise beim Neujahrsempfang seines Nachfolgers Seehofer in der Residenz, sind sehr beeindruckt. Er plaudert zwanglos mit ihnen und lädt sie in seine Kanzlei in Nürnberg oder in das “Austragshäusl” ein. Das ist das Prinz-Carl-Palais am Franz-Josef-Strauß-Ring, ein prächtiges frühklassizistisches Palais, das die Prinzregentenstraße nach Westen hin begrenzt. Zur Staatskanzlei ist es nur ein Katzensprung, auch zum Landtag ist es nicht weit. Becksteins Büro soll recht einfach ausgestattet sein wie auch das von Streibl, das sich ebenfalls dort befindet, überhaupt nicht zu vergleichen mit der aufwändigen Altersresidenz von Stoiber im benachbarten Lehel (vgl. “Zwischen Prunk und Bescheidenheit”, SZ 17.5.10). Ja, Herr Beckstein ist ein bescheidener, ein anspruchsloser Mann. In der Zeit nach seinem Rücktritt musste er sich den Wagen seiner Tochter leihen. Er klebte selbst die Briefmarken, denn er hatte nun keine Sekretärin mehr. Um sich an die plötzliche Muße zu gewöhnen, ist er gereist, z.B. nach Tibet. Nein, eine Expedition auf einen 6000-er wollte er sich nicht leisten, das kostete zu viel Geld (vgl. “Sagen Sie mal, Herr Beckstein … Wie hat sich der Rücktritt angefühlt?”, stern.de 27.9.09).
Es ist wirklich schwer abzuschätzen, welchen Einfluss Beckstein in der CSU und in München noch hat. Dass er in Nürnberg und Umgebung gut vernetzt ist, ist bekannt. Er widmet sich inzwischen keineswegs mehr der Muße, da genügt ein Blick auf die lange Liste seiner bezahlten und ehrenamtlichen Tätigkeiten auf der Homepage des Bayerischen Landtags, und dann ist da ja auch noch die Kanzlei. Nein, diese Liste will ich jetzt nicht abarbeiten, lieber werfe ich noch einen Blick auf eine Schule in Nürnberg.
Weil Hauptschulen lange Zeit der Stachel im Fleisch der bayrischen Schulpolitik waren, hat man sie umbenannt, also heißen sie seit ein paar Jahren Mittelschulen, das klingt besser. Eine dieser Mittelschulen hat einen besonders schönen Namen, sie heißt nämlich “Dr.Theo Schöller-Mittelschule”. Sie dürfte auch besser ausgestattet sein als die meisten anderen Mittelschulen in Bayern, immerhin wurde da eine Kletterwand festlich eingeweiht. Bürgermeister Gsell sprach ein Grußwort, auch Ministerpräsident a.D. Beckstein hielt eine Rede – als Repräsentant der Schöller-Stiftungen. Frau Schöller war auch anwesend, ebenso Herr Maske in seiner Funktion als Geschäftsführer des Post SV. Denn der ist einer der Kooperationspartner der Dr. Theo-Schöller-Mittelschule, ein anderer Kooperationspartner ist übrigens der Rotary – Club Sigena (vgl. http://www.theo-schoeller-hauptschule.de).
Alle diejenigen, die Schulveranstaltungen in Turnhallen erlebt haben, also fast alle Eltern, wissen, dass die dort gelegentlich anwesenden Honoratioren sich schon einiges zu sagen haben. Hätte Herr Beckstein Herrn Maske als Geschäftsführer des Post SV dort nicht wahrgenommen, wäre das schon ein sehr großer Zufall. Das bedeutet ja erst einmal auch gar nichts. Beckstein hat ja nie behauptet, dass er Herrn oder Frau Maske nicht kennt. In der Einstweiligen Verfügung gegen Richter i.R. Heindl, die auf “abgeordnetenwatch” veröffentlicht ist, steht nur:
“Ich kenne weder Herrn noch Frau Mollath, noch hatte ich irgend etwas mit dem ganzen Fall zu tun.”
Vielleicht werden wir ja eines Tages erfahren, warum der freundliche Christ und Jurist Beckstein solche Bedenken gegen ein Wiederaufnahmeverfahren hat und wie die mit der Rettung von Mollath und Rechtsstaat konkret befassten Richter in den diversen Instanzen an den diversen Orten entscheiden. Die politische Marschrichtung ist wohl die, dass man den Wahlkampf möglichst störungsfrei überstehen will und nach der Landtagswahl das Kabinett umbildet.
PS Auf “abgeordnetenwatch” gibt es interessante Fragen von Dr. Hans Joachim Hölle und Prof. Dr. A.Wittmann, die auch außergewöhnlich schnell beantwortet wurden, eine Passage war anscheinend so wichtig, dass sie an exponierter Stelle mit einigem Rot noch einmal erscheint.
PPS Das Verfolgen dieses Dramas auf kleiner wie auf großer Bühne, ohne zu wissen, welches Stück eigentlich gegeben wird, wird allmählich anstrengend, da bleiben Lapsus nicht aus – momentan hadere ich gerade mit der Technik. Falls Interesse besteht – könnte jemand das Verlinken nachholen? Wie wär’s, @ Fotobiene ?
@ annie b.
Danke fürs Ausgraben dieser Information.
Ja, ja, man kann sich in Nürnberg halt gar nicht aus dem Weg gehen. Da trifft man bei allen möglichen (wohltätigen) Gelegenheiten aufeinander und ist doch immer unter sich.
Das Link zu den Fragen/Antworten (hatten wir als Kommentare in Folge V aber auch schon)
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_guenther_beckstein-512-11182–f366174.html#questions
Einzelne Fragen kann man wohl nicht direkt verlinken, man muß blättern, glaube ich.
Rot sind wohl generell die Links (normalerweise blau, das haben die da wohl anders eingestellt)
@ annie b.:
Ich habe den Link aktiviert; man muß die Links erst einmal in Word speichern, dann kopieren und hier einsetzen, erst dann funktionieren sie.
@ Fotobiene:
Am Ende einer Frage/Antwort steht unten eine Leiste mit dem Button “Verlinken”. Wenn man den anklickt, erscheint die Adresse, die man kopieren kann. (Habe ich mir auch erst beibringen lassen müssen.)
Da Prof. Dr. A. Wittmann mit seinen Fragen an den ehrenwerten Herrn Beckstein zu der Bekanntschaft zwischen seiner Frau und der Mutter von Frau Mollath die Antwort auslöste, dies sei frei erfunden, ist die zweite Stufe, nämlich die Frage nach einer Bekanntschaft von Herrn Beckstein mit Herrn Maske, der ja wohl die ehemalige Frau Mollath ehelichte dank des obigen Kommentars eigentlich obsolet.
Brennend interessieren mich persönlich hingegen Fakten, die ggf. eine
Verbindung/ Bekanntschaft von Herrn Beckstein zu Herrn Brixner offenbaren.
Zum Bekanntschaftsverhältnis von Herrn Beckstein und Herrn Maske habe ich auf abgeordnetenwatch nochmal genauer nachgefragt. Ob Herr Beckstein wieder so schnell antworten wird, wie offenbar immer im Fall Mollath?
Die Geschwindigkeit, mit der Beckstein hier immer reagiert zeigt, dass er hier sehr genau aufpasst, was läuft…
Ein Link wä#re schon sehr fein…
Dass Brixner und Beckstein sich schon einmal begegnet sein dürften, liegt nahe, wenn man ihre Biographien vergleicht.
Nun berichtet Anke Domscheid über ihr Gespräch mit Beckstein am 6.12.12 in Speyer (Günther Beckstein sorgt sich um den Rechtsstaat « Alltägliche … http://www.wolfgang dudda.de/?p=7889 ):
„Zu dieser Aussage (gemeint ist der Anruf bei der Finanzbehörde) warf Beckstein sofort ein, das wäre frei erfunden, der Richter würde das vehement leugnen.“
Woher weiß Beckstein, dass Brixner den Anruf „vehement leugnet“? Ist das allgemein bekannt?
In den Nürnberger Nachrichten vom 30.11.12 („Ein Anruf bei den Finanzbehörden stoppte den brisanten Vorgang“, veröffentlicht auf http://www.gustl-for-help.de ) klingt das etwas anders:
„Auf Anfrage teilte Otto Brixner gestern mit, er könne sich an ein solches Telefonat nicht erinnern. Das sei zu lange her, und an die Akten komme er nicht mehr heran“.
Anke Domscheid hält auch das fest: „Die Medien würden den Fall falsch darstellen, Fakten weglassen und eine Kampagne betreiben. Ich hätte ja einfach keine Ahnung. Zum Beispiel hätte der Mollath ja auch viel gefährlichere Sachen damals gemacht, als die Medien immer schreiben würden.“
Viel gefährlichere Sachen? Welche? Da werden hier und auch anderswo schon seit längerem minutiös die Tatvorwürfe und deren juristisch-psychiatrische Verwertung analysiert, und dann gibt es noch etwas, was wir nicht wissen? Was noch gar nicht auf dem Tisch liegt? Meint er den von Beate Lakotta recherchierten Pflastersteinwurf, der die Familie eines der Opfer der Reifenstechereien zusätzlich terrorisierte ?…
Warum dieser Eifer?
Beckstein hat schon sehr gereizt reagiert, als er auf das Thema angesprochen wurde. Aber die Achillesferse scheint das Wiederaufnahmeverfahren zu sein:
„Meine Bitte um Unterstützung der Wiederaufnahme des Verfahrens von Mollath stieß bei Beckstein dennoch auf taube Ohren. Für mich überraschend erregte sich der Grand Senior der CSU sehr – jedoch in einer nicht erwarteten Art und Weise. Ich hatte erwähnt, dass Seehofer ja nun auch ein Aufrollen des Falles befürwortet hatte. Genau das fand Beckstein jedoch falsch. Mehrfach wiederholte er sein Mantra – dies sei ein Eingriff in den Rechtsstaat, die Justiz sei unabhängig und weder Merk noch Seehofer dürfen sich da einmischen.“
Atemberaubend, mit welcher Präzision und Akribie Sie, Frau Wolff, die Vorgänge um Mollath analysieren und dabei auch noch die nötige Distanz und den Respekt gegenüber denen bewahren, die ihn verdienen! Danke für dieses tolle Kabinettstück deutscher Justizkritik, wie ich sie vorher so noch nicht kennen gelernt habe!
Nach Ihrem neuesten Beitrag kann man mit Fug und Recht feststellen, dass der Richter Otto Brixner mit “hoher krimineller Energie” gehandelt hat.
Ich hoffe, dass Sie, verehrte Frau Wolff, nicht vergessen, sich auch noch den Leuten genauer zu widmen, die einen nicht unerheblichen Teil der Verantwortung für den vorliegenden Justiz-Schlamassel tragen: Die beteiligten Staatsanwälte ….
@Gabriele Wolff
Dass sie einen neuen Blog eröffnet haben, der sich vor allem mit dem Gebahren des Herrn Brixner beschäftigt finde ich klasse.
Jetzt mal etwas OT
Offenbar habe ich ich aber im Blog Nr. V das falsche Kreuz gesetzt, so dass ich erst vor kurzen über Umwege von diesem Blog erfuhr.
Könnten sie mir bitte eine “Gebrauchsanweisung” geben, dass ich auch nichts verpasse, was den Fall Mollath und ihre Blogs betrifft?
Im voraus besten Dank für alles was bisher war und was noch kommen wird.
Robert Stegmann
Am Schluß des Mollath-Postings Nr. 5 habe ich den Link zu dem neuen Mollath-Beitrag Nr. 6 gesetzt. (Funktioniert sogar, ich habe es gerade ausprobiert).
Ansonsten können Sie den gesamten Blog auch abonnieren, dann bekommen Sie von der Blog-Software automatisch eine Mail, wenn ein neuer Beitrag erscheint. (Wie das funktioniert, weiß ich nicht, da ich keine Abonnentin bin.)
MfG
GW
Das kann man beides (“neue Beiträge” und “neue Kommetare”) ankreuzen, wenn man selbst kommentiert.
Abo “neue Kommentare” muß offensichtlich per neuem Kommentar jedesmal für den neuen Blogbeitrag eingeholt werden.
[Ich versuchs nochmal mit dem Doppelabo;-]
@ gabrielewolff
Ein äußerst feinsinniges Psychogramm Herrn Brixners und eine hervorragende Analyse seiner Arbeitsweise! Tausend Dank dafür! Sie haben damit wohl auch der Staatsanwaltschaft Regensburg und den Verteidigern Herrn Mollaths einen Großteil ihrer Arbeit abgenommen und nebenbei sichergestellt, dass auch vermeintliche Kleinigkeiten nicht unter den Tisch fallen können.
Wie gut, dass Ihnen das Attest vom 03.06.2002 nun vorliegt. Allein schon die “Korrektur” des Wortlauts des Attestes von “ventral” in “zentral” (Seite 10 des Urteils) reicht m.E. aus, um die Befangenheit, den Belastungseifer und den Rechtsbeugungsvorsatz des Vorsitzenden Richters Brixner zu beweisen.
Erst recht ist natürlich die Gesamtheit der Manipulationen so unglaublich, dass man nun nicht nicht mehr umhin kann, den Richter unter einen Verdacht zu stellen, der schwerer ist als der Vorwurf der Rechtsbeugung: Nicht nur Frau Mollath und ihr Anwalt Dr. Woertge ließen sich instrumentalisieren, sondern auch und in besonderem Maße der damalige Vorsitzende der 7. Großen Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth.
Der nicht zu überbietende, ganz extreme “Belastungseifer”, der das gesamte Handeln dieses Richters durchzieht, lässt für mich keinen anderen Schluss mehr zu. Es wäre ja ziemlich unrealistisch anzunehmen, dass Herr Brixner sich selbst schützen wollte. Selbst ein Vorsitzender Richter kann sein Geld noch zählen und verfügt im Normalfall nicht über solche Geldmengen, dass er als Geldverschieber und Schwarzanleger in Betracht käme. Und auch seine grundsätzlich harte Haltung gegenüber Angeklagten sowie die besondere “Renitenz” Herrn Mollaths können die exzessiven Manipulationen dieses Verfahrens keinesfalls erklären.
Übrig bleibt nur noch ein einziges Motiv.
Zum Attest
- Die Beherrschung der Orthographie bei Ärzten sollte man auch nicht überschätzen. Wenn sich Fehler aber so sehr häufen, wirft das schon Fragen bzgl. der Seriosität bzw. Authentizität auf: Erstellung unter großem Zeitdruck und / oder nach Diktat?
- Würgemale unterhalb (ventral) des Kehlkopfs gibt es schon. Der Terminus “ventral” (vs.”kranial”, das wäre schwer vorstellbar) dient nur der Orientierung entlang der Körperachse.
- Dass ein junger Allgemeinmediziner über Kenntnisse der Aussagepsychologie verfügen soll, ist in der Tat äußerst ungewöhnlich. Wenn man schon die “Glaubhaftigkeit” bescheinigt, läge es schon nahe, über das weitere Procedere
zu sprechen, das zu dokumentieren, den Zweck des Attests zu spezifizieren,
etwa in der Titulierung “Ärztliches Attest zur Vorlage bei …”
Üblicherweise wird allerdings unmittelbar in Kehlkopfhöhe gewürgt und nicht darunter – aber vielleicht findet sich ja ein Mediziner, der hierzu etwas Aufklärendes beitragen kann…
Wie immer, beeindruckend, dein Bericht, Gabriele. Besonders das Aneinanderreihen der bewußten Rechtsverletzungen, die da durch den Richter begangen wurden. Und da stellt sich mir schon eine Frage.
So, wie dieser Richter beschrieben wird, scheint er mir ein sogenannter “Law and Order” Mann gewesen zu sein, der Standpunkte vertritt, die nicht weit vom Stammtisch entfernt sind.
Aber was, um Himmels willen bewegt ihn dazu, gegen Herrn Mollath dermaßen vorzugehen, der ja gerade nicht in das Schema seiner typischen Angriffsziele paßt (Ausländerkriminalität, sich “frech” gebärdende Jugendliche etc.)
Eigentlich ist Herr Mollath doch genau der Bürger, den sich Herr Brixner zu wünschen scheint, brav, eher ängstlich, wird nicht agressiv, schreibt lieber Briefe an wen auch immer.
Den niederzuschreien ist doch nur nachvollziehbar, wenn man unterstellt, der soll niedergeschrien werden, bzw. es soll nicht dazu kommen, daß er etwas über den Schwarzgeld-Komplex sagt.
Und damit nicht genug, die Unrichtigkeiten (mal vorsichtig gesagt) im Urteil können doch nur zweierlei bedeuten, entweder kann sich ein Richter wirklich alles leisten, weil das System eben so ist oder der Richter Brixner ist wirklich befangen. So etwas tut man doch nicht ohne Grund.
Ich traue einem Richter zu, daß er weiß, was er da grade im Urteil anrichtet.
Und dazu hätte ein Richter Brixner, so wie er beschrieben worden ist, eben doch grade keinen Grund, es sei denn…
Ich könnte mir auch vorstellen, daß ihm dieser Gedanke, daß er da bewußte Rechtsbeugung betreibt, Schwierigkeiten bereitet hat, dazu würde ständiges Niederschreien psychologisch passen. Man tendiert dazu, zu schreien, wenn man weiß, daß man etwas Unrechtes durchziehen muß.