Der Fall Gustl Mollath: Die neue Hauptverhandlung

Rosenkrieg 2

Eigentlich hätte ich für diesen Artikel ein anderes Symbolfoto aussuchen sollen, denn der Rosenkrieg fand zwar in der letzten Zeit noch per emphatischer Interviews mit Otto Lapp und Beate Lakotta statt – vor Gericht fällt er allerdings aus. Die einzige Belastungszeugin, die Ex-Ehefrau des Angeklagten, macht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und wurde bereits abgeladen.

Am nächsten Montag, den 7.7.2014, beginnt die neue Hauptverhandlung gegen Gustl Mollath – und sie wird ganz anders ausfallen als das sechsstündige Verfahren vom 8.8.2006, ein Schnelldurchgang unter weitgehender Vernachlässigung der Strafprozeßordnung, der mit einem Fehlurteil endete – da bin ich mir ganz sicher. So sicher, wie ich es auch schon vor der Verhandlung in dem Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy (Ulvi Kulac) war.

https://gabrielewolff.wordpress.com/2014/04/10/wiederaufnahmeverfahren-im-fall-peggy-dekonstruierung-einer-konstruktion/

17 Verhandlungstage sind angesetzt, 42 Zeugen sollen gehört werden.

Diese neue Hauptverhandlung steht ganz unter dem Zeichen der Öffentlichkeit; und es freut mich sehr, daß auch zwei profunde Kenner des Falles von diesem Prozeß berichten werden – und zwar ganz unabhängig von den Medien: Prof. Dr. Henning Ernst Müller und Ursula Prem. Beide sind von der professionellen Vorbereitung des Verfahrens positiv beeindruckt:

http://blog.beck.de/2014/07/04/alles-bereit-f-r-die-neue-hauptverhandlung-gegen-gustl-mollath

http://www.ein-buch-lesen.de/2014/07/ab-montag-wiederaufnahmeverfahren-gegen.html

Hier steht ein Forum für weitere Prozeßbeobachter bereit:

http://drei-saeulen.de/index.php?title=Kategorie:Gustl_Mollath

Ich selbst werde an dieser Stelle vor Beginn der Hauptverhandlung noch einmal die Medienbeiträge der letzten Tage analysieren – und weiterhin sowohl die Ukraine-Krise beobachten als auch die WM- und Gartenecke pflegen.

Update 5.7.2014

Das Medieninteresse an diesem Fall ist ausgesprochen groß, so daß hier nur eine kleine Auswahl getroffen werden kann. Zwei große Porträt-Reportagen über den Menschen Gustl Mollath sind erschienen. Zunächst am 27.6.2014 in der Beilage der SÜDDEUTSCHEN von Olaf Przybilla, Uwe Ritzer und Rainer Stadler:

aus Heft 26/2014 Gesellschaft/Leben

Eine Wahnsinnsgeschichte

Der Skandal erschütterte Deutschland: Gustl Mollath saß sieben Jahre in der Psychiatrie, trotz zahlloser Widersprüche in den Gerichtsakten. Jetzt wird sein Fall noch einmal aufgerollt. Porträt eines Mannes, der wieder draußen ist – aber immer noch nicht frei.

Von Olaf Przybilla, Uwe Ritzer und Rainer Stadler  Fotos: Julian Baumann

http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/41980/2/1

Ein sensibles Porträt über einen widersprüchlichen Mann, der immer schon eine politische Mission hatte, zugleich aber auch eine Leidenschaft für Sportwagen und Motorsport, kombiniert mit dem Tüftlergeist und der handwerklichen Präzision des Maschinenbauers, der er ist. Sein sarkastischer Humor wird in zwei Szenen eingefangen:

Seine Schüler machen zunächst Brems- und Ausweichübungen, dann quietschen die Reifen über einen kleinen Rennparcours. Mollath wechselt immer wieder das Auto und gibt als Co-Pilot Tipps. Die meisten, sagt er, würden viel zu schnell fahren. Wichtiger sei es, erst mal die Linie zu finden und dann langsam zu beschleunigen. Mollath genießt diesen Morgen sichtlich: »Das ist auf jeden Fall therapeutisch wertvoller als der Aufenthalt in einer geschlossenen Anstalt.«

Und:

Zehn Jahre später nun trägt er einen roten Anorak mit dem Button von König Ludwig II. am Kragen. Den König empfinde er gewissermaßen als seinen frühesten Leidensgenossen, der König sei ja bekanntlich Opfer psychiatrischer Aktengutachten geworden. Auch Mollath beurteilten mehrere Gutachter, ohne je mit ihm gesprochen zu haben. Hat er keine Sorge, dass er mit diesem Button etwas sonderbar wirken könnte? »Möglich«, entgegnet Mollath und zuckt mit den Schultern. Man müsse doch »auch mal was davon haben, wenn man schon offiziell für verrückt erklärt worden ist«, sagt er und lacht.
http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/41980/2/1

Ein Humor, der nun gerade in der Psychiatrie schlecht ankam, antwortete Mollath doch auf die durchsichtige Frage, ob er Stimmen höre, sarkastisch, daß er eine innere Stimme höre, die ihm sage, daß er ein guter Kerl sei. Schwupps, schon gab es Stimmen, die seine Handlungen kommentierten, und das war natürlich ganz, ganz schlecht, denn nun kam ja neben einem isolierten Wahn, der sich auf Schwarzgeldgeschäfte der HVB sowie Handlungen seiner dort beschäftigten Frau bezogen, auch noch Schizophrenie in Betracht… Angesichts solch dürftiger psychiatrischer Leistungen verwundert es nicht, daß Gust Mollath den neuesten Versuch, ihm über die psychiatrische Schiene zu Leibe zu rücken, abwehren will:

Wieder geht es um die Frage, welche Vergehen Mollath tatsächlich begangen hat, und wieder wird er psychiatrisch begutachtet. Wie soll er sich gegenüber dem Gutachter verhalten, der ihn während des Verfahrens beobachten wird? Es handelt sich um Norbert Nedopil, einen der erfahrensten Gutachter in Deutschland (SZ-Magazin, Interview vom 31. August 2012). Im Internet hat Mollath gelesen, Nedopil habe während einer Fernsehsendung geäußert, dass Gutachter oft irren würden, in den meisten Fällen zu Lasten des Beschuldigten. Das Risiko, die Allgemeinheit einer Gefahr auszusetzen, wiege für viele Gutachter schwerer. »Und so einem bin ich ausgeliefert!«, erregt sich Mollath.

http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/41980/2/1

Bei Prof. Dr. Nedopil müßte er mit seiner Weigerung, sich explorieren zu lassen, allerdings auf Verständnis stoßen, zumal der Psychiater selbst seine Explorationen als ‚Angriff‘ auffaßt:

Nedopil lächelt und lässt wissen, jetzt könnten wir normal weitermachen im Gespräch. Er hat mal eben gezeigt, was er draufhat.

Das ging ja jetzt ganz schön schnell mit der Exploration.
Ja, auf einmal waren Sie in einer Verteidigungsposition.

Wie lange dauert denn sonst eine Sitzung bei Ihnen?
Es dauert immer lang. Ich würde nicht nach nur einer Stunde eine für Sie wichtige Lebensentscheidung treffen. Keiner soll denken, ich hätte mich gar nicht richtig mit ihm befasst. Ich selbst würde so eine Prozedur übrigens nie über mich ergehen lassen.

Warum nicht?
Das sollten Sie nicht schreiben, wäre ja geschäftsschädigend. Wenn ich etwas getan habe, dann stehe ich dazu und muss mich in die Hände des Gerichts begeben. Aber ich muss nicht auch noch meine Seele vor denen entblättern.

http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/38067/3/1

Einen ähnlichen Tenor wie die SÜDDEUTSCHE hat das einfühlsam-kritische Porträt, das Lisa Rokahr für den STERN, 3.7.2014, S. 84-88, ablieferte.

Der Gefangene

Wie findet einer ins Leben zurück, der sieben Jahre zu Unrecht in der Psychiatrie saß? Der stern hat Gustl Mollath ein Jahr lang begleitet. Von kommender Woche an urteilen erneut Richter, ob er verrückt ist.

Ich bin vom Gegenteil überzeugt. Die Frage der Schuldfähigkeit kommt ja nur in Betracht, wenn die vorgeworfenen Taten nachgewiesen werden können – das war angesichts der Aussage-gegen-Aussage-Konstellation nach Ansicht der 7. Kammer des LG Nürnberg-Fürth deshalb der Fall, weil sie „an der Glaubwürdigkeit“ der geschiedenen Ehefrau „keinen Zweifel hat“, zumal diese „ruhig, schlüssig und ohne jeden Belastungseifer“ ausgesagt habe. Einer erneuten Würdigung ihrer Glaubwürdigkeit hat sich die Zeugin aus nachvolllziehbaren Gründen entzogen, und dank der neuen Ermittlungen im Wiederaufnahmeverfahren sieht die Staatsanwaltschaft Regensburg die Glaubwürdigkeit der Zeugin ohnehin als schwer erschüttert an. Beweise für auf Wunsch des Gutachters Dr. Leipziger nachgelieferten aktuellen Straftaten, Sachbeschädigungen von Januar 2005, gab es ohnehin nie, lediglich die polizeiliche Konstruktion einer „Serie“. On verra.

Aber so reißerisch wie Überschrift und Untertitel ist Rokahrs Reportage ohnehin nicht. Sie zeigt die Beschädigungen, die dieses Verfahren hinterlassen hat. So beginnt ihr Bericht:

Gustl Mollath kauft sich einen Espresso. 1, 90 Euro. Er möchte jetzt eigentlich keinen Kaffee trinken. Aber darum geht es nicht, es geht ihm um den Kassenbon. 5. Februar 2014 steht darauf, 14.36 Uhr. Und das Wichtigste, der Ort: Hannover, „Pier 51“, ein Restaurant am Maschsee. „Ich brauche diese Belege“, sagt Gustl Mollath. „Damit ich immer nachweisen kann, wann ich wo war.“ Er will das dokumentieren. Falls sie ihn wieder verdächtigen, beschuldigen, verurteilen wollen.

[STERN, 3.7.2014, S. 84]

Das sind die üblichen Sicherungsmaßnahmen von Fehlurteilsopfern. Die Traumatisierungen durch solche Erfahrungen, siehe den Fall Harry Wörz, halten oft lebenslang an.

Bei seinem Prozess im Jahr 2003 überreichte er dem Amtsgericht Nürnberg eine „Verteidigungsschrift“. Sie enthielt Hinweise auf Schwarzgeldverschiebungen durch seine Frau und ein Tremolo von Weltproblemen. Hunger, Kriege, Umweltzerstörungen.

Obwohl es auch diese wirre Vita war, die ihm den Ruf einbrachte, verrückt zu sein, ist er von seiner Mission auch nach seiner Freilassung nicht abgerückt. Das mag man standhaft nennen. Oder töricht.

[aaO, S. 86]

Ja, so schnell geht das: politisches Engagement, demonstratives Verhalten, flugblatt-ähnliche Gestaltung von Eingaben, passiver Widerstand gegen eine verfassungswidrige „Unterbringung zur Beobachtung“ gemäß § 81 StPO – Laien wie Psychiater ziehen dann schnell eine Schublade, die mit „wirr“ oder „Wahn“ beschriftet ist. Denn normal ist das ja nicht. Normal wäre eine opportunistische Anpassung an ein Gewaltverhältnis. Widerständige Franken ticken allerdings anders. Lisa Rokahr würdigt sein aktuelles Eintreten für Veränderungen bei Justiz und Psychiatrie, einem sich gegenseitig bestätigenden System, in dem der Untergebrachte bzw. Patient, immer verliert, immerhin positiv.

Aber gleichzeitig ist es sein Fall, seine Mission, die die Gesellschaft schon jetzt verändert haben. In Bayern will die CSU die Regeln zur Zwangsunterbringung schuldunfähiger Straftäter reformieren. Ein Gesetzentwurf soll eine Einweisung erschweren und verlangt strengere Maßstäbe für die Fortdauer der Unterbringung.

[aaO, S. 87]

Auch sie schildert seine Ängste vor dem bevorstehenden Prozeß:

Für seinen größten Feind hält Mollath dabei nicht die Juristen auf der Richterbank, sondern einen Mann im Saal: Norbert Nedopil, den forensischen Gutachter. Er wird den Angeklagten begutachten. Ein direktes Gespräch hat Mollath abgelehnt, aber Nedopil wird ihn während des Verfahrens beobachten. „Ich fühle mich dadurch gehemmt, ich weiß nicht, wie ich mich da verhalten soll“, sagt Mollath. Was, wenn wieder jemand vermeintliche Anzeichen des Wahnsinns an ihm entdeckt? Ist es die Gestik? Der Blick? Oder die Wortwahl? „Wie soll ich authentisch sein, wenn ich mir jedes Wort dreimal überlege?“

[aaO, S. 88]

In der Tat, das ist eine arge Belastung. Andererseits grenzt es an einen Wunderglauben, traute man einem Psychiater eine solche Diagnose-Fähigkeit zu – und dann noch einen treffsicheren Rückschluß aus dem Gerichtsverhalten im Juli 2014 auf die Befindlichkeit zu den „Tatzeiten“ 2001, 2002 und 2005, eine Hürde, die schon Dr. Klaus Leipziger in den Jahren 2005 und 2006 mittels bloßer Behauptung genommen hat. Das Gericht in Regensburg sollte auf diese Begutachtung schon deshalb verzichten, weil eine Unterbringungsentscheidung schon aus Rechtsgründen nicht mehr in Betracht kommt.

Das Bundesverfassungsgericht hat das widersprüchliche Gutachten von Prof. Dr. Pfäfflin aus dem Jahr 2011 als Grundlage für eine Gefährlichkeitsprognose ausgeschieden und zudem festgestellt, daß bereits die Fortdauerentscheidungen aus dem Jahr 2011 mit seinen Leerformeln den Begründungsanforderungen des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzips nicht genügten.

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20130826_2bvr037112.html

Das OLG Bamberg, das sich davor drückte, nunmehr in der Sache zu entscheiden und seinen eigenen Beschluß aufzuheben, weil er nicht begründbar war, hat daraufhin kurzerhand die gerügten Entscheidungen für erledigt erklärt, weil Gustl Mollath ja faktisch auf freiem Fuß sei und er keinen Anspruch auf eine Sachentscheidung habe.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-OLG-Bamberg-Beschluss-2014-03-24.pdf

Keinem verfassungstreuen Gericht würde im Jahr 2014 die Begründung einer erneuten Unterbringungsentscheidung gelingen – der Zug ist definitiv abgefahren. Ein aktuelles Gutachten ist daher überflüssig. Es reicht aus, wenn sich die ursprünglichen Gutachter als Zeugen für ihre Produkte verantworten müssen, sollte es überhaupt notwendig werden, sich mit diesem marginalen Aspekt der Causa befassen zu müssen.

Michael Kasperowitsch, ein Aufdecker der ersten Stunde, hat am 27.6.2014 in den NÜRNBERGER NACHRICHTEN gleich zwei Artikel zum Thema lanciert. Einer beschäftigt sich mit dem rechtsstaatlichen GAU des ersten Prozesses:

Justizapparat holt die Gründlichkeit sehr spät nach

Am 7. Juli beginnt in Regensburg der neue Prozess gegen Gustl Mollath — Bundesweites Aufsehen — Gutachter sitzt im Gericht

VON MICHAEL KASPEROWITSCH

[…]

NÜRNBERG — 17 Verhandlungsta­ge sind bereits angesetzt. Ob die Zeit reicht, ist offen. 42 Zeugen sind zur Vernehmung einbestellt. Es könnten noch mehr werden. Alles deutet also darauf hin, dass die 6. Strafkammer des Landgerichts Regensburg äußerst gründlich vorgeht.

Das ist deswegen bemerkenswert, weil es sich in dieser Angelegenheit um eine spät nachgeholte Gründlich­keit der Justiz handelt. Als Gustl Mol­lath vor acht Jahren wegen Körperver­letzung und Sachbeschädigung in Nürnberg vor Gericht stand, gab es eine sehr schnelle Entscheidung.

Die Nürnberger Nachrichten hat­ten den Fall mit all seinen tückischen Fehlern ab 2011 öffentlich gemacht. Die Recherchen hatten am Ende zur Folge, dass die damalige Justizministe­rin Beate Merk (CSU) das Wiederauf­nahmeverfahren einleitete. Zuvor hat­te sie das Vorgehen von Staatsanwalt­schaften und Gerichten eisern vertei­digt.

Das Interesse der Öffentlichkeit an der neuen Verhandlung in Regens­burg ist riesig. Um die 40 Journalisten­plätze

Das Ansehen ist beschädigt

Im Gerichtssaal rangelten sich etwa 250 Berichterstatter aus ganz Deutschland. Für viele Beobachter geht es auch um das angekratzte Anse­hen der bayerischen Justiz. Beschä­digt ist es nicht nur wegen der irritie­renden Vorkommnisse im Mol­lath- Verfahren; der oberfränkische Fall Peggy oder die aktuellen Vorgän­ge um den Augsburger Laborarzt Schottdorf kommen hinzu.

Den heute 57-jährigen Gustl Mol­lath brachte vor acht Jahren ein Urteil des Landgerichts Nürnberg hin­ter die Gitter forensischer Kliniken, dort, wo kriminelle Kranke einge­sperrt sind. Die letzten Jahre bis zu sei­ner Freilassung saß er in Bayreuth.

Das Nürnberger Gericht war damals der Überzeugung, Mollath unterliege dem anhaltenden Wahn, Opfer eines kriminellen Bankensys­tems zu sein. Es konnte sich dabei auf psychiatrische Gutachten stützen. In diesem gefährlichen Wahn habe er, so das Gericht, auch seine Frau schwer attackiert und die Reifen von Autos ihm irgendwie missliebiger Personen zerstochen.

Diese Verhandlung endete mit einem für Mollath schrecklichen Frei­spruch wegen Schuldunfähigkeit. Die Folge war nämlich, dass er für Jahre in der Psychiatrie verschwand. In den Jahren vor 2006 tobte ein gnadenloser Streit zwischen den einstigen Eheleu­ten Mollath — das Paar ist seit langem geschieden.

Als sie noch verheiratet waren, betreute die Frau des Nürnbergers Pri­vatkunden bei der Hypo Vereinsbank. Aus seiner Sicht hatte sie sich dabei illegaler Schwarzgeldschiebereien in die Schweiz schuldig gemacht. Er wollte sie unter allen Umständen davon abbringen und drohte ihr offen mit wirksamen Konsequenzen.

Unter anderem informierte er die Vorgesetzten seiner damaligen Frau bei der Bank. Am Ende zeigte Mollath sie sogar an. Die Reaktion der Staats­anwaltschaft Nürnberg-Fürth darauf fiel dünn aus.

Die Anzeige enthalte keine „zurei­chenden tatsächlichen Anhaltspunk­te“, der Verdacht werde nur „pau­schal“ vorgetragen, die Angaben seien „unkonkret“. Das Verfahren wurde eingestellt.

[…]

Ja, im ursprünglichen Verfahren war sogar bekannt, daß der Ex-Ehefrau im Februar 2003 aufgrund zutreffender Angaben von Gustl Mollath fristlos gekündigt wurde – dennoch wurde dieses mögliche Falschbelastungsmotiv völlig außer Acht gelassen. Ich bin sicher, daß dieses Arbeitsgerichtsverfahren einige Scheinwerfer darauf richten wird, warum sich die HVB letztlich zu einem immer noch für sie vorteilhaften Vergleich – Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Zahlung einer geringen Abfindung – bereitfand: die illegalen Schweizgeschäfte der von der bayerischen Vereinsbank mit Staatsbeteiligung 1998 übernommenen Hypobank sollten natürlich nicht öffentlich werden, was durch die Gekündigte eventuell hätte belegt werden können. Entsprechend fiel der von Mollath angestoßene Sonderrevisionsbericht der HVB zu dem Hauptpunkt von Mollaths Begehren aus: inwiefern die Hypo-Bank in den 90iger Jahren, wie alle anderen Privatbanken damals auch nach Einführung der Quellensteuer im Jahr 1993, Beihilfe leistete, um Kundenvermögen klandestin zu Schweizer Tochterbanken zu transferieren, um sie vor der Kapitalertragssteuer zu verschonen, wurde so gut wie nicht untersucht. Denn daran hatte die HVB verständlicherweise kein Interesse.

http://www.swr.de/report/-/id=10583092/property=download/nid=233454/1t395cp/index.pdf

Fast noch interessanter ist Michael Kasperowitsch‘ weiterer Artikel an diesem Tag:

„Es kam Erschreckendes zutage“

Landtagsfraktionen sparen nicht mit harter Kritik an Justiz und Gutachtern

Im vergangenen Jahr hat sich im Landtag ein Untersuchungsaus­schuss monatelang mit dem Justiz­fall Gustl Mollath beschäftigt. Vor Beginn des Wiederaufnahmeverfah­rens gegen den Nürnberger vor dem Landgericht Regensburg haben wir die Fraktionen von CSU, SPD, Freien Wählern (FW) und Grünen um eine Stellungnahme gebeten. Vor allem die Oppositionsparteien sparen nicht mit Kritik und dem Ruf nach Konse­quenzen.

Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspoliti­scher Sprecher der Freien Wäh­ler (FW), war einer der Abge­ordneten, die sehr früh und engagiert Feh­ler im ersten Mollath-Verfah­ren angepran­gert haben. „Die Nürnber­ger Staatsan­waltschaft hat Anzeigen von Herrn Mollath nicht ernsthaft geprüft, während Anzeigen gegen ihn sehr wohl weiterverfolgt und ange­klagt wurden“, sagt er. Die Fachauf­sicht im Justizministerium hat aus seiner Sicht „versagt“.

[…]

Janun, das geht ja bis zum heutigen Tag so weiter. Mollaths Anzeigen werden unter zahlreichen Verrenkungen bis hin zum OLG München abgebügelt, wovon nicht nur Justizangehörige und deren Hilfswissenschaftler, sondern auch die Ex-Ehefrau von Gustl Mollath profitieren. Der ist die Justiz schließlich blind gefolgt, und so muß auch die über allen Zweifel erhaben sein. Am aktuellen Dienstherrn liegt das kaum: auf das OLG München hat er keinen Einfluß, und was die von Frau Merk installierten Generalstaatsanwälte so treiben, versucht er, wie im desaströsen Fall Gurlitt, lediglich zu moderieren. Minister Bausback hat ja auch wenig Möglichkeiten, die verfehlte Personalpolitik seiner Vorgängerin zu korrigieren. Das Wegloben des Augsburger Leitenden Oberstaatsanwalts Nemetz, der sich nicht nur im Fall Gurlitt, sondern auch bei Behandlung der Strafanzeige Mollaths gegen Eberl und Leipziger unsterblich blamiert hat, wäre ein erstes Zeichen. Als Präsident des AG München verdient er zwar entscheidend mehr, ist aber kaltgestellt.

Letztlich bedarf es einer Beseitigung des bayerischen Sonderweges, Strafrechtler zwischen Staatsanwaltschaft und Gerichten rotieren zu lassen: das fördert nur die Kumpanei, wo zum Wohle des Rechtsstaats Antagonismus zwischen Staatsanwaltschat und Gericht angesagt wäre.

Kasperowitsch:

Ähnlich sieht es Sepp Dürr von den Grünen. Er war bis 2008 etliche Jah­re Fraktionschef und ist jetzt Mit­glied im Rechtsausschuss im Land­tag. Seine Konsequenzen aus dem Fall Mollath: „Niemand darf mehr so leicht und unverhältnismäßig lange weggesperrt sein und seine ,Gefähr­lichkeit‘ so leichtfertig behauptet werden.“ Dies müsse durch eine Reform des Maßregelvollzugs verhin­dert werden. „Höchste Zeit“ sei es allerdings auch für eine Modernisie­rung des Justizsystems.

Sowohl Staatsanwaltschaft und Gerichte müssten, so Dürr, lernen, Fehler einzugestehen und schneller zu korrigieren. „Da fehlt es weit.“ Selbst der Mehrheitsbericht des Mol­lath- Untersuchungsausschusses sei noch „von der Unfähigkeit zu jegli­cher Selbstkritik durchdrungen“.

Dem läßt sich nichts hinzufügen. Die Reinwaschungstendenz der Regierungsmehrheit ist mit Händen zu greifen.

https://www.bayern.landtag.de/scripts/get_file.php?file=NEU_Drs_16-17741_Mollath_FINAL.pdf

Kasperowitsch:

Die Kulmba­cher SPD-Abge­ordnete Inge Aures war eben­so wie Streibl Mitglied des Mollath-Unter­su­chungsaus­schusses. Zuvor setzte sie sich vehement für die Freilassung des Nürnber­gers ein.

Der Aus­schuss habe, so die Politikerin, „Erschrecken­des“ zutage gefördert.

„Die Finanzbehörden haben gar nicht ermittelt, die Staatsanwalt­schaft hat nur einseitig ermittelt, der Richter hat die Akten nicht gelesen, der Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich hat gemauert und die damalige Justizministerin Beate Merk hat vertuscht“, sagt sie im Rückblick. Es sei politisch nicht gewollt, dass man Steuerhinterzie­hern auf die Schliche kommt. „Nicht dass noch das Klientel der CSU ver­schreckt wird.“ Bis heute ist für Inge Aures nicht aufgeklärt, warum die Nürnberger Staatsanwaltschaft seinerzeit ihrer Pflicht nicht nachgekommen sei, für ein ordnungsgemäßes Verfahren gegen Mollath zu sorgen. Die neue Verhandlung in Regensburg werde, so vermutet Inge Aures, „haarsträu­bende Fehler bayerischer Behörden“ feststellen.

Ja, das ist zu vermuten.

Daß der Polizeibeamte Grötsch, der auf Zuruf von Richter Eberl die Reifenstecher-Akte zum Nachteil Mollath zusammenstellte, sich als Ergänzer von Strafanträgen gegen Unbekannt als Urkundenfälscher erwies, indem er selbst den Namen „Gustl Mollath“ eintrug, obwohl niemand Gustl Mollath verdächtigt hatte, in Personalunion als Aktenkompilierer, Zeugenersatz (für Rechtsanwalt Greger, Rechtsanwalt Dr. Woertge und für Petra Mollath, obwohl die ja immerhin als Zeugin zugegen war) und Sachverständiger (für die Gefährlichkeit der angeblich aber nicht tatsächlich immer identischen Reifenattacken) nun nicht mehr auftreten darf, wie bei Brixner, ist ja schon einmal ein gutes Zeichen. Jetzt wird er nur noch als normaler Polizeizeuge über den Gang der Ermittlungen berichten. Und sich auf einige kritische Fragen der Verteidigung einstellen müssen.

Rechtsanwalt Greger, der einzige Geschädigte, der mit zweimonatiger Verspätung schriftlich eine Gefahrensituationen bekundet hatte, ist bereits im Jahr 2009 verstorben. Jetzt ist ein Sachverständiger geladen, der zu den freihändigen Konfabulationen dieses voreingenommenen Polizeibeamten Stellung nehmen wird. Brixner reichten die voreingenommenen Polizei-Erzählungen ja aus, um Gustl Mollath Gemeingefährlichkeit zu attestieren.

Die nicht einmal Dr. Leipziger attestiert hatte.

Aufgrund der dargelegten Progredienz der paranoiden Symptomatik des Angeklagten und des Umstandes, dass er – wie sich aus den nachträglich vorgelegten, dem Angeklagten neuerlich vorgeworfenen strafbaren Handlungen ergibt – immer mehr Personen in das bei ihm bestehende Wahnsystem einbezieht, sich von ihnen benachteiligt, geschädigt und bedroht fühlt und letztlich gegen sie oder deren Eigentum aggressiv vorgeht, muss befürchtet werden, dass vom Angeklagten weitere Handlungen gegenüber Dritten zu erwarten sind.

Von daher muss aus forensisch-psychiatrischer Sicht konstatiert werden – unabhangig der von Sachverständigenseite nicht zu beurteilenden Rechtserheblichkeit oder Verhältnismäßigkeit- ,dass vom Angeklagten zustandsbedingt weitere gleichartige Taten gegenüber Dritten, die er in sein Wahnsystem einbezieht, zu erwarten sind. Von daher müssen aus forensisch-psychiatrischer Sicht die Voraussetzungen zur Unterbringung des Angeklagten im psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB als gegeben angesehen werden.

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Leipziger-2005-07-25.pdf#page=29

Was ein Herr Dr. Leipziger lediglich befürchtet, ist einerlei. Es muß eine große Wahrscheinlichkeit bestehen, daß jemand erhebliche Straftaten begehen werde. Die „dargelegte Progredienz der paranoiden Symptomatik“ bestand lediglich darin, daß Dr. Leipziger es bewußt vermied, den „überweisenden“ Kollegen Dr. Wörthmüller zu befragen, warum sich dieser als befangen erklärt hatte. Gustl Mollath hatte zurecht diesen Gutachter als befangen angesehen, was dieser selbst als nachvollziehbare Sicht bestätigte.

Absolut unprofessionell ist überdies eine Einbeziehung von durch den beauftragenden Richter Eberl informell beigezogener Akten, hinsichtlich derer ein Gutachtenauftrag gar nicht bestand. Die von dem konspirativen Zusammenwirken von Richter Eberl und Gutachter Leipziger nicht unterrichtete Staatsanwaltschaft stellte das obskure Fake-Verfahren wegen Sachbeschädigung dann auch prompt gemäß § 154 StPO ein.

Auch über diesen Vorgang wird die neue Hauptverhandlung hoffentlich nachhaltig informieren.

Für Dr. Leipziger mag es einen zusätzlichen Schlag bedeuten, daß das LG Nürnberg konstatierte, daß die Reifengeschädigten ganz real (und nicht wahnhaft) Mollath-Feinde waren.

Und morgen widme ich mich einem Sonderfall des Journalismus‘, nämlich der eigentlich unwahrscheinlichen La-La-Fraktion von Otto Lapp und Beate Lakotta. Die hat sich nämlich auch wieder zu Wort gemeldet.

Update 6.7.2014

Otto Lapp fiel die undankbare Aufgabe zu, erneut als Pressesprecher der Belastungszeugin Petra M. in Erscheinung zu treten. Dieses Mal mit einer Botschaft, die nicht leicht zu verkaufen war. Denn was sollte das Lesepublikum von einer Ex-Frau halten, die über Monate dem Star-Reporter Otto Lapp ihr Herz über diesen gewalttätigen, tyrannischen, eifersüchtigen, wirtschaftlich erfolglosen und kranken Ex-Mann das Herz ausgeschüttet hatte, vor Gericht aber keine Aussage machen will? Ahja, wenn es um die Wurst geht und man unter Wahrheitspflicht steht, macht sie einen Rückzieher – so denkt man im Volk, das ja nicht immer Unrecht hat.
Lapp entledigte sich seiner Aufgabe so:

27.06.2014 13:53 Uhr
Mollath-Prozess ohne die Ex-Frau

Von Otto Lapp

NÜRNBERG. Der Mollath-Prozess wird ohne seine Ex-Frau über die Bühne gehen. Petra M. (53) wird im Wiederaufnahmeverfahren in Regensburg nicht gegen Gustl Mollath (57) aussagen. Dies bestätigte ihr Anwalt Jochen Horn dem Kurier.
Petra M. (53) sei „mehrfach umfassend vernommen“ worden, sagte Horn, sodass keine neuen Erkenntnisse zu erwarten seien, würde sie nochmal vernommen werden. Außerdem wolle sich Petra M. „einer solchen Situation“ nicht aussetzen.

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/mollath-prozess-ohne-die-ex-frau_270390

Es mag ja sein, daß Rechtsanwalt Horn Derartiges gesagt hat. Juristisch handelt es sich dabei um höheren Blödsinn. Das neue Urteil erwächst aus dem Inbegriff der neuen Hauptverhandlung, und da gilt das Mündlichkeitsprinzip. Alle früheren Aussagen sind erst einmal vom Tisch und dienen allenfalls als Vorhalte, um das Gedächtnis aufzufrischen oder um Widersprüche zu klären. „Umfassend“ wurde die Zeugin damals zudem nicht vernommen: hätte man sie seinerzeit ernsthaft zu Beihilfehandlungen der Hypobank beim anonymisierten Schleusen von Kundengeldern auf Konten von Schweizer Tochter-Banken vernommen, hätte sie auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO hingewiesen werden müssen – das war allerdings nicht der Fall. Nein, der Vorsitzende Richter verhielt sich deutlich rustikaler: wann immer Gustl Mollath das Thema „Schwarzgeld“ als Ursache der Ehekrise und einer Falschbelastung durch seine Ex-Frau zur Sprache bringen wollte, wurde er angeschrieen. Damit war das Thema erledigt und konnte in die Wahn-Ecke gestellt werden. An einer umfassenden Vernehmung in der Hauptverhandlung vom 8.8.2006 fehlt es schon deshalb, weil laut Urteilstext die Ex-Ehefrau zu den Sachbeschädigungsvorwürfen gar nicht ausgesagt hat – hier übernahm der Polizeibeamte Grötsch die Aufgabe, dem Gericht mitzuteilen, was die Ehefrau bei Betrachtung eines Tat-Videos gesagt habe. Ja, so wild ging es seinerzeit zu.
Und zu den neuen Erkenntnissen, die sich erst nach diesem Urteil ergeben haben, konnte sie damals naturgemäß nichts aussagen. Bestreiten per Interview ersetzt keine förmliche Aussage.
Interessanterweise offenbart Otto Lapp auch die beabsichtigte Strategie der Nebenklage:

Im Prozess werden also jetzt die Aussagen von Petra M. aus früheren Jahren nur verlesen.

http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/mollath-prozess-ohne-die-ex-frau_270390

Mirko Laudon kommentiert in seinem Blog „Strafakte“ diese Konstellation so:

Nicht unproblematisch ist jedoch, wie ihre Aussagen in das Verfahren eingeführt werden sollen, denn § 252 StPO verbietet grundsätzlich die Verlesung früherer Protokolle, sofern die Aussageperson erst später von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht:
Die Aussage eines vor der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen, der erst in der Hauptverhandlung von seinem Recht, das Zeugnis zu verweigern, Gebrauch macht, darf nicht verlesen werden.

Kombination aus Zeugnisverweigerung und Verzicht auf das Verwertungsverbot

[…]

Al­ler­dings – und das ist der kri­ti­sche Punkt – darf der Zeuge nach Recht­spre­chung des Bun­des­ge­richts­hofs1 die Ver­wer­tung der Aus­sa­gen ge­stat­ten, ohne selbst er­neut aus­sa­gen zu müs­sen. Diese Recht­spre­chung ist ins­be­son­dere bei Op­fer­zeu­gen2 pro­ble­ma­tisch, da dem An­ge­klag­ten (hier dem Ver­ur­teil­ten) das Kon­fron­ta­ti­ons­recht (Art. 6 Abs. 3 d MRK) ver­wehrt wird. Dem Op­fer­zeu­gen wird durch die Kom­bi­na­tion von Zeug­nis­ver­wei­ge­rungs­recht und Ver­zicht auf das Ver­wer­tungs­ver­bot des § 252 StPO das Recht ein­ge­räumt, sei­ner kon­tra­dik­to­ri­schen Be­fra­gung durch die Ver­tei­di­gung in der Haupt­ver­hand­lung aus dem Weg zu ge­hen und zu­gleich eine den An­ge­klag­ten (oder Ver­ur­teil­ten) be­las­tende mit­tel­bare Ver­wer­tung sei­ner frü­he­ren Aus­sage zu er­mög­li­chen. Die­ses Ver­hal­ten ist in Wie­der­auf­nah­me­ver­fah­ren häu­fi­ger zu be­ob­ach­ten.3

 

http://www.strafakte.de/wiederaufnahmeverfahren/ex-frau-von-mollath-wird-das-zeugnis-verweigern/

Die letztgenannte Fußnote bezieht sich auf einen weiteren Blogbeitrag von ihm, in dem er Johann Schwenns 10 Fehlerursachen in Sexualstrafverfahren darstellt und Schwenn just jene „Kombination“ als „perfide“ bezeichnet:

http://www.strafakte.de/wiederaufnahmeverfahren/fehlurteile-und-ursachen/

Angesichts der dürftigen bzw. gänzlich fehlenden Protokolle ihrer früheren Aussagen ist die Kombination im konkreten Fall allerdings weniger „perfide“ als vielmehr nachteilig für die Nebenklage. Ich teile die Einschätzung von Prof. Henning Ernst Müller:

Der Pressesprecher informierte heute auch darüber, dass die Hauptbelastungszeugin wieder ausgeladen wurde, nachdem sie mitgeteilt hatte, dass sie von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen werde. Ob der Körperverletzungsvorwurf gegen Gustl Mollath dann überhaupt noch bewiesen werden kann, erscheint fraglich.

 

http://blog.beck.de/2014/07/04/alles-bereit-f-r-die-neue-hauptverhandlung-gegen-gustl-mollath

Um das Manko wiedergutzumachern, daß die Belastungszeugin es vorzieht, vor Gericht nicht zu erscheinen, hat der Nordbayerische Kurier nachgelegt und einen Mollath-Blog eingerichtet, um erneut die Sicht der Ehefrau, die bis zur Anordnung der Wiederaufnahme identisch war mit der Sicht der Macht-Instanzen Justiz, Psychiatrie und Politik, zu verbreiten.

http://mollath.blogs.nordbayerischer-kurier.de/

Es ist eine emotionale und tendenziöse Zusammenstellung dessen, wie man beim Nordbayerischen Kurier den Fall wertet, wobei all das ausgeblendet wird, was man nicht wahrnehmen will. Eine Auseinandersetzung ist daher weder möglich noch lohnte sie sich.

Immerhin, zum ersten Mal wird in aller Deutlichkeit zugegeben, daß die Ex-Frau für das illegale Verschwindenlassen seiner Habe (bis auf zwei netterweise aufgehobene Kisten) verantwortlich ist:

Durch die Anzeigen Mollaths hat sie ihre gut bezahlte Stelle verloren. Sie hatte Provisionen hinter dem Rücken der Bank eingestrichen, mehr nicht. Jetzt will sie wenigstens das Geld zurückhaben, das sie in seine Werkstatt gesteckt hat. Ein Gericht ordnet die Zwangsversteigerung seines Hauses an. Sie räumt es aus, ersteigert es und verkauft es dann.

Otto Lapp hat zudem mit heißer Nadel gestrickt:

Was ist, wenn Gustl Mollath krank ist? Sieben erfahrene Psychiater stellen das über sieben Jahre immer wieder fest. Hans-Joachim Kröber aus Berlin, Thomas Lippert aus Nürnberg, Klaus Leipziger aus Bayreuth, Karl Simmerl aus Mainkofen, Friedemann Pfäfflin aus Mainkofen und Gabriele Krach aus Erlangen.

http://mollath.blogs.nordbayerischer-kurier.de/

Statt sieben Psychiater werden nur sechs benannt. Hans-Ludwig mutiert zu Hans-Joachim, aus Hans wird Karl und Pfäfflin wird von Ulm nach Mainkofen versetzt. Es sind auch keine „Feststellungen“, die innerhalb von sieben Jahren gemacht wurden: die erste „Bescheinigung“ von Gabriele Krach datiert von September 2003, die letzte von Pfäfflin von Mai 2011. Von „Feststellungen“ kann bei der gegen die Krankenhausregeln erstellten Bescheinigung von Frau Dr. Krach keine Rede sein, sie beruhte allein auf Erzählungen der Ex-Ehefrau. Thomas Lippert mutmaßte und empfahl eine Unterbringung zur Gutachtenerstellung. Und Dr. Hans Simmerl hat gerade nicht festgestellt, daß Mollath krank sei: er hat im Gegenteil für die von Dr. Leipziger unterstellten psychischen Krankheiten – wahlweise eine isolierte Wahnstörung oder eine paranoide Schizophrenie – keinerlei Anhaltspunkte gefunden. Eben deshalb wurde Prof. Kröber herbeizitiert, der das Leipziger-Gutachten retten sollte und es auch tat.

Otto Lapp:

Erst nach den neuen Vorwürfen der Reifenstecherei steht eine Unterbringung im Raum, weil durchstochene Reifen „Taten von erhöhter Gefährlichkeit“ sein könnten. Denn wenn die Vorwürfe stimmen, war das Leben der Fahrer in Gefahr gewesen.

Unsinn, die Begutachtung sollte bereits 2004 die Prüfung einer Unterbringung gemäß § 63 StGB beinhalten – die Sachbeschädigung wurden erst im Januar 2005 begangen.

Otto Lapp:

Allerdings spielte das angebliche Wahnsystem Mollaths für die Beurteilung seiner Gefährlichkeit eine untergeordnete Rolle. Maßgeblich dafür waren die angebliche Körperverletzung seiner Frau und die 129 durchstochenen Reifen.

Abgesehen von der von Beate Lakotta aufgebrachten Fama, es habe sich um 129 Reifen gehandelt, ist es selbstverständlich das „Wahnsystem“, das die Gefährlichkeit suggeriert. Wegen der Krankheit besteht keine oder nur eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit, auf die bloßen Anlaßtaten kommt es nicht an, sondern auf prognostizierte erhebliche künftige Straftaten. Diese müssen krankheitsbedingt sein.

Auch Beate Lakotta mischt wieder mit – aber bevor ich zu ihrem neuesten Artikel komme, stelle ich ein gemeinsames Zitat von Lapp/Lakotta voran, das ihre Art des affirmativen Journalismus, der gerne mit schmutziger Ehe-Wäsche, anonymen Zeugen, Weglassungen und tendenziösen Akten-Zitaten arbeitet, rechtfertigen soll:

In dem Verfahren wurden Fehler gemacht, auch schwere. Mollath war laut Bundesverfassungsgericht die letzten zwei Jahre ohne ausreichende Begründung in der Psychiatrie untergebracht. Aber das sind nicht die Fehler, die Menschen zum Protestieren gegen die Institutionen des Rechtsstaats auf die Straße treiben. Denn dann könnten sie das auch für andere Maßregelpatienten und Sicherungsverwahrte tun, zum Beispiel für Sexualstraftäter, die ebenfalls zu lange weggesperrt sind.
Sondern es ist die Zauberformel „sieben Jahre unschuldig in der Psychiatrie“, die sich in der öffentlichen Rezeption dieses Falls als Wahrheit durchgesetzt hat. Ebenso wie es als Tatsache gilt, dass Frau M. erhebliche Summen Schwarzgeld in die Schweiz geschafft habe.
Dies sind die beiden Grundannahmen des Skandals. Nach unserer Recherche steht für beide der Nachweis noch aus.
Unsere Rechercheergebnisse wurden nach den jeweiligen Veröffentlichungen weder in Zweifel gezogen oder dementiert. Sie wurden gar nicht aufgegriffen.

http://netzwerkrecherche.org/wordpress/weitblick13werkstatt/2014/04/30/stellungnahme-beate-lakotta-und-otto-lapp/

Dieses Statement bedeutet nichts weiter als den Abschied von einem justizkritischen Journalismus und die Hinwendung zu einer Haltung, die achselzuckend schwere Rechtsfehler hinnimmt (zu denen ein Fehlurteil zweifellos gehört). Aufmucken dürfen Presse und Öffentlichkeit erst, wenn die Justiz in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen hat. Und wenn die Justiz den erforderlichen Nachweis der Schwarzgeldvorwürfe nicht erbringt, waren diese natürlich falsch.

Das Elend bestand aber gerade darin, daß die Justiz den Vorwürfen im Jahr 2004 gar nicht nachging, sondern erst 2012 die Steuerfahndung in Marsch setzte. Ob bei den neuen Ermittlungen die Bank als Beihelferin überhaupt ins Visier genommen wurde, wieviele der Vorwürfe zu diesem Zeitpunkt schon verjährt waren – das interessiert unsere unkritischen Helden, die sich einem gefühlten Mainstream entgegenstemmen, nicht die Bohne. Und wer nur den CSU-FDP-Mehrheitsbericht zum Untersuchungsausschuß liest, hat seine journalistischen Pflichten verletzt.
Deshalb gab es nichts, das aufzugreifen gewesen wäre.

Alles auf Anfang
Ab nächster Woche findet in Regensburg das Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath statt. Er hat angekündigt, seine Unschuld zu beweisen.
Von Beate Lakotta

lautet der Titel ihres SPIEGEL-Artikels in 27/2014 vom 30.6.2014, S. 30 – 31.
Eine stark eingedampfte Version dieses Artikels ist am 6.7.2014 auch auf SPON erschienen – um die schlimmsten Ausrutscher bereinigt und um einige Varianten bereichert:

Landgericht Regensburg: Der neue Prozess gegen Gustl Mollath
Von Beate Lakotta

Am Montag beginnt das Wiederaufnahmeverfahren in Sachen Gustl Mollath. Seit seiner Freilassung tritt er als unbequemer Kritiker der Psychiatrie auf, die Menschen begegnen ihm mit großer Sympathie. Im Prozess geht es nun um schwere Körperverletzung.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-wiederaufnahmeverfahren-beginnt-in-regensburg-a-979168.html

Der erste Satz dieser Passage befindet sich auch im Print-Artikel:

Unstrittig ist aus heutiger Sicht: Mollath war unverhältnismäßig lange in der Psychiatrie untergebracht. Das Urteil gegen ihn steckt voller Faktenfehler, das Verfahren wurde schlampig geführt und verletzte seine Grundrechte. Doch ob er ein unschuldiges Justizopfer ist, muss der neue Prozess erst erweisen.

Der zweite Satz fehlt. Stattdessen wird dort so fortgeführt:

Doch als das Nürnberger Oberlandesgericht am 6. August 2013 beschloss, den Prozess neu aufzurollen und Mollath freizulassen, begründete es dies mit einer Formalie: Das Attest, das seine Exfrau vorlegte, um ihre Verletzungen zu dokumentieren, gilt rechtlich als als „unechte Urkunde“. Der untersuchende Arzt hat es auf dem Praxis-Briefpapier seiner Mutter ausgestellt, die er offiziell vertrat. Das hatte er nur unleserlich vermerkt.

[SPIEGEL 27/2014, S. 30]

Aha, eine Formalie – nix mit Unschuld! Als ob Wiederaufnahmegründe die Unschuld belegen würden. Subtil bereitet sie den Boden vor, um das gesamte Wiederaufnahmeverfahren als politische Farce zu diffamieren, denn es wurde ja von Ministerin Merk angeordnet:

„Das hätte ich gern schriftlich“, habe er deshalb die Ministerin gebeten, berichtete der Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Fall Mollath.
Dabei kam der Druck erkennbar von noch weiter oben. Ministerpräsident Horst Seehofer musste befürchten, die öffentliche Empörung könnte mitten im bayerischen Landtagswahlkampf nicht nur seine Justizministerin aus dem Amt fegen, sondern ihn selbst in Mitleidenschaft ziehen.
Der zuständige Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl beschrieb seine Lage vor dem Ausschuss so:“Mein Auftrag war: Führe ein Wiederaufnahmeverfahren zugunsten Gustl Mollaths.“ Nur: Wo nimmt man einen Wiederaufnahmegrund her? Eine undankbare Aufgabe, aber nicht unlösbar: „Ein guter Jurist kann alles in jede Richtung schreiben“, sagte Meindl vor dem Ausschuss. „Sie können Unschuldige hinter Gitter bringen, einen Schuldigen freisprechen.“
Nachdem das Landgericht Regensburg die Auftragsarbeit zugunsten Mollaths abgelehnt hatte, zeigten sich Vertreter aller Parteien bestürzt. Bald darauf ordnete das Oberlandesgericht Nürnberg die Wiederaufnahme an.

[aaO]

Das ist der klassische Lakotta-Stil: ein perfides Insinuieren, Zitate aus dem Kontext reißen und vermengen, bewußtes Verschweigen (z.B., wie es dazu kam, daß Meindl Rechtsbeugungsvorwürfe aus dem ersten Antragsentwurf wieder herausstrich), zeitliche Abläufe zu kausalen ummodeln – tatsächlich dürfte das OLG über die „Auftragsarbeit“ einer Reinwasch-Justiz in Regensburg bestürzt gewesen sein. All das dient dem Zweck, das ursprüngliche Urteil trotz Fehler und Schlampereien (die im Kern die Unschuldsvermutung und Freiheitsrechte verletzten) für inhaltlich richtig halten zu dürfen.
Daß sie meiner Einschätzung, wonach Meindl als 2. Verteidiger fungieren dürfte, nicht folgt, ist logisch. Meindl ist ein Wetterfähnchen und wird sich in der Hauptverhandlung selbstverständlich mit Verve für eine erneute Verurteilung einsetzen. Denkt sie sich so…
Es ist zu hoffen, daß man sie nicht als Gerichtsberichterstatterin einsetzt. Ein ums andere Mal fabuliert sie von einer „schweren Körperverletzung“, um die es angeblich gehe.
NEIN!

§ 226 StGB
Schwere Körperverletzung
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

Es geht tatsächlich um eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB.

Spannend bleibt die Frage, wie Sabine Rückert als Mitglied der Chefredaktion die ZEIT in Stellung bringen wird. Vielleicht macht sie es wie im Fall Peggy und läßt gar nicht berichten, um dann den Freispruch unter größtmöglicher Schonung von Prof. Kröber in Grund und Boden schreiben zu lassen.

http://www.zeit.de/2014/21/ulvi-kulac-peggy-urteil

 

 

4.349 Gedanken zu „Der Fall Gustl Mollath: Die neue Hauptverhandlung

    • „will sich bis auf weiteres nicht äußern“ – das ist eigentlich etwas anderes als vom Schweigerecht Gebrauch machen. 😃

      • Was ist denn Ihrer Meinung nach der Unterschied zwischen Schweigen und sich-nicht-Äußern? 😉

        „Bis auf Weiteres“ heißt lediglich, dass die Entscheidung für’s Schweigen nicht in Stein gemeißelt ist und je nach Prozessverlauf überdacht werden wird. Das ist aber eine Selbstverständlichkeit.

        • Soweit ich das mitbekommen habe, sind Sie in der Lage sich präzise und differenziert auszudrücken. Also muss Ihnen doch klar sein, dass das „wird von seinem Schweigerecht Gebrauch machen“ in seiner Absolutheit eine ganz andere Aussage ist, als die im Fokus veröffentlichte Aussage „will sich bis auf weiteres nicht äußern“.

    • Das ist der Artikel aus dem Print-Magazin, wenn ich es richtig sehe (Habe es jetzt nicht wortwörtlich überprüft, meine aber das zumindest die meisten Absätze die der Printversion ist. Von daher ist das Artikeldatum 6.7. irreführend.

    • Mit welcher anbiedernden Unredlichkeit hier die Journalisten Lapp und Lakotta arbeiten, ist m.E. nicht mehr hinnehmbar. Alle journalistischen Grundsätze werden hier offenkundig einer unkorrigierbaren persönlichen Motivlage dieser Schreiber untergeordnet:  

      Lakotta:, Juli 2014:
      ….“Dass Mollath anschließend erneut in der Psychiatrie untergebracht würde, ist eine sehr theoretische Möglichkeit. Denn bis jetzt wurde kein Vorfall öffentlich bekannt, der darauf schließen ließe, in Mollath stecke heute noch ein anderer als der friedliebende Gustl.“

      Dabei hat sie selbst doch alles versucht, um ihn zu diskreditieren.“

      Lakotta, April 2014: 

      ….“Aber Informationen die geeignet waren, Zweifel am Bild des Justizopfers Mollath zu wecken, fanden nicht mehr die geringste Resonanz.
      In der Zeit des Untersuchungsausschuss meldeten Spiegel Online und der Nordbayerische Kurier, eine neue Zeugin habe sich bei der Staatsanwaltschaft Augsburg gemeldet und gesagt, Mollath habe seine Frau schon in den 80er Jahren geschlagen, sie selbst habe das damals miterlebt und Mollath habe auch sie körperlich attackiert.

      Niemand nahm diese Information auf. Sie verschwand wie in einem schwarzen Loch.“

      http://netzwerkrecherche.org/wordpress/weitblick13werkstatt/2014/04/30/stellungnahme-beate-lakotta-und-otto-lapp/

  1. Leider doch noch mal zum Berichterstatter Lapp aus Anlaß des Blogs: Ich frage mich jetzt fast einem Jahr, was GENAU diesen Herrn antreibt. Dieser Mann muss doch wenigstens zu Beginn seiner beruflichen Tätigkeit so etwas wie eine Berufsehre gehabt haben.

    Deswegen muss es doch einen tieferen Grund für seine tendenziöse, einseitige und verzerrende Berichterstattung geben. Das ist doch nicht normal. Ich kann doch nicht durch die Welt laufen und wider besseres Wissen Unwahrheiten behaupten, die mir jeder informierte Mensch in zwei Sätzen widerlegt. Jeder kann mal irren, aber innerhalb des Jahres müsste man doch mal langsam zur Vernunft zurückfinden.

    Was geht in dem vor? Ich hatte am 6. August letzten Jahres, in den Stunden, während der wir vor dem Bayreuther „Klinikum“ auf das Erscheinen von Gustl Mollath warteten, um ihm zu gratulieren, hinreichend Gelegenheit, diesen Herrn Lapp zu beobachten. Also ich WOLLTE ihn nicht beobachten, sogar lieber übersehen um mich nicht zu ärgern, jedoch stolzierte er wie ein aufgeblähter Gockel wichtigtuerisch hin und her und her und hin… Von den anwesenden Journalisten /Presseleuten und Besuchern wurde er nahezu vollständig ignoriert und gemieden, so dass er gezwungen war, auffällig beschäftigt wirkend mit seinem Handy herumzutelefonieren, um nicht dazustehen wie der sprichwörtliche Klassendepp, mit dem keiner was zu tun haben will. Eigentlich könnte er einem leid tun.

    Also, was mag ihn antreiben? Ich meine diese Fragen durchaus ernst, kann mir jemand helfen? Evtl. Herr Lapp selber?

    • Da kann man nur mutmaßen – ihn treibt gewiß etwas anderes an als seine kongeniale Mitstreiterin Beate Lakotta, die sich nur im Ziel treffen. Betrachtet man die Tendenz seiner Beiträge, dann geht es immer um die Verteidigung der örtlichen Institutionen, also die der Bayreuther Forensik und der Bayreuther Justiz. Petra M. wird für diese Zwecke instrumentalisiert – wie sehr er ihr schadet, ist ihm egal, Hauptsache, daß irgendetwas an Gustl Mollath hängenbleibt, der diese Institutionen (und noch viel mehr als nur diese regionalen) angegriffen hat.

      Otto Lapp ist ein affirmativer Journalist, der die bestehenden Autoritäten verteidigt.

      • Liebe Gabriele Wolff,

        herzlichen Dank für den fundierten Wiedereinstieg in diesen unglaublichen Justizskandal und ein dazu spannendes Wiederaufnahmeverfahren!

        Was die Motivation von Lapp und Lakota angeht, würde mich interessieren, was Sie so sicher macht, dass beide sich nur im Ziel treffen, und nicht etwa in der Motivation – bzw. gegebenenfalls identischen „Motivierern“? Das enge Zusammenwirken der beiden „Journalisten“, bei passgenauem Treffen im Ziel, der Diskreditierung von Gustl Mollath und damit zugleich Verteidigung eines dysfunktionalen und in Teilen bewusst rechtswidrig agierenden bayerischen Justiz-Psychiatrie-Komplexes, indiziert für mich eine doch deutlich weitergehende Übereinstimmung, ohne nun diesbezüglich spekulieren zu wollen.

        Überrascht bin ich zudem über die Tatsache, dass der für die „Reifenstecher-Ermittlungen“ verantwortliche Polizeibeamte Grötsch offenbar, so entnehme ich es zumindest Ihren Ausführungen, nicht als Zeuge im Wiederaufnahmeverfahren auftreten soll. Sie werten dies „als gutes Zeichen“. Ich bin spontan diesbezüglich eher sehr verwundert, denn damit würde derjenige, der die Ermittlungen zu diesem für die attestierte Gemeingefährlichkeit entscheidenden Tatvorwurf verantwortet, vor Gericht nicht berichten müssen, wie diese „Ermittlungen“ und die dazu Austauschvorgänge mit Geschädigten, Kollegen, Richter, Staatsanwalt und Psychiater abgelaufen sind.

        Insofern würde dieser für das Geschehen zentrale Polizeibeamte einer öffentlichen Befragung durch den geschätzten Mollath-Verteidiger Gerhard Strate entzogen. Bei mir entsteht daraus eher der Eindruck, dass es dem Regensburger Landgericht hierbei mehr um dessen Schutz vor straf- und disziplinarrechtlichen Folgen geht als um die prozessnotwendige Aufklärung.

        Wäre schön, wenn Sie mir erklären könnten, wo und wie ich verkehrt liege!? 😉

        • Sie liegen insoweit verkehrt, als daß ich nichts davon geschrieben habe, daß der Polizeibeamte nicht als Zeuge erscheinen wird. 😉
          Das wird er ganz bestimmt.

        • Besten Dank für die zügige Wiedereinnordung meinereiner! 😉

          P.S.: Sprache ist schon eine interessante Sache: Sie schrieben: „Daß der Polizeibeamte Grötsch … nun nicht mehr auftreten darf, wie bei Brixner, ist ja schon einmal ein gutes Zeichen.“ Meine Fehldeutung, dass dieser damit vor dem Regensburger Landgericht gar nicht auftreten dürfe/müsse, resultierte einzig aus dem wohl entbehrlichen Komma nach „darf“.

    • Wenn ich davon ausgehe, dass das Buhlen um Anerkennung (Liebe) eine der zentralen Triebfedern menschlichen Handelns darstellt, dann kann sich jemand mit diesbezüglichem Defizit von einer von besonderer Unterstützung getragenen Person massiv provoziert fühlen (Missgunst).
      Die hieraus ableitbaren Reaktionen lassen sich ganz besonders gut in einem hier bekannten, aber des weiteren nicht erwähnenswerten Forum beobachten. Es „menschelt“ eben auch in unserer ach so hochentwickelten Zivilisation immer noch wie zu Höhlenbewohnerzeiten…

      • Und mit dieser in vermeintlich kritische Worte gekleideten Missgunst kann wiederum Anerkennung generiert werden. Beispiel: Das neue Handbuch des Journalismus und des Onlinejournalismus (http://www.journalismus-handbuch.de/der-fall-mollath-stilisierung-eines-opfers-statt-sorgfaeltiger-recherche-5316.html ; geht’s vielleicht auch eine Nummer kleiner ?).Zitat: „So gut kann Lokaljournalismus sein: Die Redaktion des Nordbayerischen Kurier schwimmt gegen den Strom im “Fall Mollath” und macht das, was guten Journalismus ausmacht (…)“. Haupbeurteilungstkriterium: Gegen den Strom schwimmen ! Zitat: „Das beweist nichts, aber lässt Raum für Zweifel an der Opfer-Rolle. (…) Warum stilisieren fast alle Medien den Gustl Mollath als Opfer, die Frau und den Staat als die Bösen? Warum sind selbst investigative Journalisten so unkritisch – und stellen nicht die Fragen, die ein gut recherchierenden Journalist stellen muss?“ Also eher ein Handbuch des Verzweiflungs-Journalismus.

        • Der Schmunzler des Tages:

          „Joachim Braun @JBraun1965 · 09:51 – 5. Juli 2014
          Alle schauen Fußball. Wir gehen schwimmen. Ganz allein, sehr erfrischend.“

          Also auch da wird konsequent gegen den Strom geschwommen… 🙂

      • Es geht neben der Anerkennung durch Mächtige, von denen man sich Schutz verspricht, ja auch um ganz konkrete Hoffnungen, diese oder jene Politik, Behandlungsmethode, Medikation, technische Vorgehensweise, und was sonst noch alles, möge erfolgreich sein.

        Eine solche Hoffnung, ein solcher Glaube lässt sich nicht so leicht erschüttern, nicht etwa, weil es an Gegenargumenten fehlt, sondern wegen des Interesses der Gläubigen an der jeweiligen Verheißung.
        Beate Lakottas seinerzeitige Euphorie über die neuen Medikamente in der Psychiatrie ist dafür ein gutes Beispiel.

        http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-25990837.htmls

        Den dort beschriebenen Haldol-Zombie gibt es natürlich immer noch. Vor allem bei zwangsweise behandelten Menschen greift man gerne auf dieses bewährte Medikament zurück. Neu ist, dass die Annahme, die neuen Atypika wären harmloser für die Patienten auch bei längerer Anwendung, mittlerweile sehr in Frage gestellt ist. Man hat zur Kenntnis nehmen müssen, dass die auffälligen, massiven und bei längerer Anwendung irreversibel werdenden Schäden durch die alten Neuroleptika .zwar nicht mehr ganz so häufig auftreten, es dafür aber zu anderen, nicht weniger Gesundheit und Leben der Patienten bedrohende, teilweise weniger auffälligen Schäden kommt, so dass insgesamt kein Fortschritt erreicht worden ist.

        Davon profitiert wiederum die fast vergessene Elektroschocktherapie, jetzt Elektroheilkrampftherapie genannt

        Der Hype um die Möglichkeiten, mit der richtigen Diagnose und den richtigen Medikamenten dem Nachwuchs zu helfen, seine Chancen in einer mittlerweile doch sehr verwirrend und sehr unvorhersehbar gewordenen Welt zu wahren, ist ein anderes Beispiel.

        Langsam kommt es zu einer gewissen Ernüchterung. Der Umstand, dass nun bis herab zu einem Alter von drei Jahren moderne Psychopharmaka und altmodische Elektrokrampftherapien angewendet werden, wird dennoch bestehen bleiben. Man hat ja sonst gar keine Hoffnung..

        Strafvollzug, forensische Psychiatrie, Zwangspsychiatrie erfahren ihre gesellschaftliche Anerkennung sehr weitgehend aus diesem Prinzip Hoffnung, vor allem der nicht direkt Betroffenen, und deutlich zynischer, von dem Umstand, dass die Gesellschaft sich so scheinbar human einige ihrer Probleme vom Hals schaffen kann. Die Farce einer medizinischen Behandlung oder einer Resozialisierung lässt doch viele Prozeduren in einem angenehmen Licht erscheinen, die Arztkittel sind sehr geeignet, noch jede Grausamkeit zu verdecken, das kann jeder nachvollziehen, der sich das traut. Psychiatrische Krankenhäuser und Medikamente erfüllen häufiger, als man das annehmen möchte, einen anderen Zweck als den der Heilung. Die Unterdrückung unerwünschten Verhaltens, notfalls mit Zwang, ist für die jeweilige Umgebung der Benefit, der jenen Institutionen, in die man nie selbst geraten möchte, ihre Anerkennung verschafft.

  2. Schöner   Kommentar, SZ-Print:“Hobelspäne der Justiz“ von Heribert Prantl:

    ….“Zuvor aber sollten nicht nur die Journalisten als Zuhörer und Zuschauerin diesem Verfahren sitzen, sonder die Mitglieder der Rechtsausschüsse der Parlamente. Der Fall Mollath demonstriert nämlich schwere systemische Fehler der Justiz, die abgestellt werden müssen.“…..

    „….Paragraf 63 Strafgesetzbuch, mit dem Verurteilte in die Psychiatrie verbracht werden, genügt rechtsstaatlichen Ansprüchen nicht. Es handelt sich  um Gummi-Recht, in alle Richtungen dehnbar. Toiletten in Gaststätten werden von der Gewerbeaufsicht öfter kontrolliert als vom Gericht die Entscheidungen, die Menschen in der Psychaitrie festhalten.“….

    Es sind dies grundsätzliche Erwägungen und Feststellungen! 

    Wie wenig man diese bereit ist über den „Einzelfall“ Mollath hinaus im System überhaupt wahrzunehmen, belegt bspw. die mittlerweile unsägliche Zensurpraxis im oben verlinkten Beck-Blog (Nicht persönlich auf Prof. Müller gemünzt): justizkritische Schilderungen anhand konkreter Darstellungen. It konkretem Themenbezug werden einfach gelöscht.

    Das zeigt, wie richtig und notwendig ein Heribert Prantl ist, auch dieser Satz, den sich nicht nur Richter und Staatsanwälte an die Wand pinnen sollten:
    „…eine Entschuldigung der Justiz für ihre Irrtümer, Entgleisungen, und oft aggressiven Rechthabereien ist im Gesetz nicht vorgesehen. Das ist schade.“…..

    Für unbeteiligte Dritte mag das lediglich „schade“ sein!

  3. „Eigentlich hätte ich (für diesen Artikel ein anderes Symbolfoto aussuchen sollen) ,….“
    Dann tun Sie es doch!
    ____________

    Na nun ist es ja endlich soweit….Propaganda trifft Profilneurose… Blog-Erwachen (Eitelkeit) dank Wiederaufnahmeverfahren in Sachen G.Mollath wird wohl erwartet….

    Dieser Blog ist schon viel zu lange nicht mehr so (seriös), wie er anfangs war, zu sein schien.

    Schade!

    Gruß von SuStu

      • Tscha – so ist das mit undifferenzierten Meinungsäußerungen. Ich jedenfalls freue mich auf die nächste Zeit und interessante Wortmeldungen.

      • @ stringa

        Der Fall Gustl Mollath: Die neue Hauptverhandlung

        Nicht dass da das „tränende
        Herz“ auf die Schnelle verblüht… Ich überreiche virtuell ein Myosotis sylvatica… das sich durch Schlundschuppen auszeichnet 😉 und empfehle folgendes:

        Lassen Sie es mal meine Sache sein, wie ich mich äußere … und vertrauen Sie darauf dass sich Fr. Wolff jederzeit und absolut – „auch“ ohne ihr Zutun – zu artikulieren weiß.

        Lieber Gruß
        SuStu 🙂

        • „Lassen Sie es mal meine Sache sein, wie ich mich äußere…“ Uneingeschränkte Zustimmung !

    • Es wäre schön, wenn Sie Ihre Meinung begründen könnten. 😉

      Ich habe kein anderes Symbolfoto gewählt, weil dieses hier eingeführt ist. Und weil die Belastungszeugin, die nicht mehr aussagen will, zugestimmt hat, daß ihre früheren Aussagen jedenfalls durch Verlesung dennoch eingebracht werden können (gesetzlich ist das ausgeschlossen, es sei denn, daß ausdrücklich zugestimmt wird) – und sie offenbar dennoch ihren Status als Nebenklägerin, vertreten durch ihren Anwalt, aufrechterhalten möchte.

      Das würde ich „Rosenkrieg light“ nennen. Wie Prof. Müller bereits ausführte: ein solches Verhalten einer Belastungszeugin, die einer erstmaligen Konfrontation ausweicht, verschlechtert die Beweisführung der (ursprünglichen) Staatsanwaltschaft enorm. Die aktuelle Staatsanwaltschaft hat die Glaubwürdigkeit dieser Zeugin in ihrem Wiederaufnahmeantrag ohnehin schon als erschüttert angesehen.

      Auf altertnative Bebilderungsvorschläge bin ich gespannt.

        • Ausgewogener Journalismus La(e)ppscher Prägung.

          Auf eine Kommentarfunktion haben die wohl bewußt verzichtet.

        • Professionelle kognitive Dissonanz. Fakten, die der Geschichte der Frau widersprechen, kommen schlicht nicht vor. Der Hypo-Revisionsbericht wird mit keinem Wort erwähnt.

          Schon tragisch, wie sich Lapp als Propagandist inszeniert, nicht unähnlich zu Alice Schwarzer in anderen Fällen.

        • Man muss sich diese Zusammenfassung kurz vor Prozessbeginn und diesmal sogar kostenlos (!) nicht wirklich antun.
          Schon das Lesen der drei ersten Abschnitte des Teils “ Vor Gericht “ lassen mich
          zu dem Schluss kommen :
          Oberflächliche und undifferenzierte Darstellung, gezielte Desinformation gespickt
          mit Un- und Halbwahrheiten. Hier näher im Detail darauf einzugehen, erspare ich
          mir. Es lohnt nicht und würde das Machwerk nur aufwerten.
          Investigativ geht anders.
          Aber war aus dieser Ecke etwas anderes zu erwarten ?

        • Auch Ursula Prem wird aus Regensburg berichten :

          Akkreditierungsausweis
          Nachdem das Blog »Ein Buch lesen!« den Fall von Gustl Mollath schon seit langer Zeit begleitet hat, haben wir keine Mühen gescheut, um eine Akkreditierung für den Prozess zu erhalten und unsere Leser aus erster Hand zu informieren: Für dieses Blog wird Ursula Prem ab kommender Woche aus Regensburg berichten.

          Und auch Otto Lapp bzw. seine Haarpracht wurde abgelichtet :

          Die offensichtliche organisatorische Liebe zum Detail, von der die Vorbereitung des Mollath-Verfahrens seitens des Landgerichts Regensburg gekennzeichnet ist, schien bei der heutigen Informationsveranstaltung auch Otto Lapp vom Nordbayerischen Kurier nicht kalt zu lassen: Akribisch fotografierte er das neu angebrachte Schild, das den Eingang zum Sitzungsgebäude markiert.

          Fotos s.u.
          http://www.ein-buch-lesen.de/2014/07/ab-montag-wiederaufnahmeverfahren-gegen.html

        • Oje. Das ist ja zum Fremdschämen.

          Allerdings spielte das angebliche Wahnsystem Mollaths für die Beurteilung seiner Gefährlichkeit eine untergeordnete Rolle.

          Was für ein haarsträubender Unsinn. Dass die für § 63 StGB erforderliche Gefährlichkeit gerade auf einer psychischen Störung beruhen muss, ohne die Behauptung einer wahnhaften Erkrankung also niemals die vom Gesetz vorausgesetzte Gefährlichkeit hätte konstruiert werden können, ist Lapp wohl entgangen.

          Nur jenem „unechten Dokument“ hat es Mollath zu verdanken, dass er die Chance bekommt auf das, was er sich am meisten wünscht: Rehabilitation.

          Falsche Behauptungen werden durch Wiederholung nicht richtiger. Dass das ausgemachter Unsinn ist, wird auch Lapp inzwischen begriffen haben. Wenn er allerdings zugeben würde, dass sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft zig Wiederaufnahmegründe gefunden haben, von denen schon einer dem OLG ausreichte, weshalb es sich mit den übrigen gar nicht befasst hat, wäre die LaLa’sche Stimmungsmache natürlich nur halb so schön.

        • Solche Journalisten wie Lapp sind mitschuldig an der Misere: immer nur tendenziöses, obrigkeitshöriges Ranwanzen an Behörden und Gerichte.

          Während man aus sicherer Distanz und eben mit dem System im Rücken glaubt, Geschädigte, Justizopfer und Angeklagte per se und nach Belieben als „schrullige“ Deppen und realitätsferne „Querulanten“ hinstellen zu können.

          Staatsanwaltschaft und regionale Presse schieben sich in Franken gegenseitig Zitate zu: auf der Strecke bleiben Fakten und Wahrheit.

          Unsäglich dieser Lapp – das werde ich ihm bei Gelegenheit persönlich verklickern.

        • Gemach Gemach, lieber Herr Deeg haben sie schon mal an die Möglichkeit gedacht ein Pärchen pediculus capitis separate als Geschenk zu erhalten? 😆

      • „Auf alternative Bebilderungsvorschläge bin ich gespannt.“

        Wie wäre es mit einer Justitia mit Piratenklappe (diese Karikatur von Justitia urteilt voreingenommen und verweigert den Blick ins Gesetz) oder einer aus dem Lot geratenen Waage (ähnlich dem Titelbild vom Spiegel 9/2014)?
        Solch ein Bild würde den tieferliegenden Prozessgegenstand thematisiert. Wäre 2003 lediglich ein Rosenkrieg in einem fairen Gerichtsverfahren ausgetragen worden, würde sich heute niemand für das Verfahren interessieren. Eine Wiederaufnahmeverfahren würde es nicht geben, denn es wäre dann wohl zu keiner Verurteilung gekommen.
        Sicher geht es im Wiederaufnahmeverfahren zunächst darum, ob Herrn Mollath die ihm zur Last gelegten Taten begangen hat und sie ihm nachgewiesen werden können (auf die Schuldunfähigkeit würde es nur in diesem hypothetischen Fall ankommen). Das öffentliche Interesse an dem Fall speist sich aus der Frage wie es zu den zahlreichen Verstößen gegen die Strafprozessordnung kommen konnte, warum einseitige Belastungen geglaubt wurden und warum Herr Mollath verurteilt wurde, ohne dass der Richter, der das Urteil unterschrieben hat, die Verteidigungsschrift von Herrn Mollath auch nur gelesen hätte und den vielen anderen Ungereimtheiten im Fall Mollath.
        Die Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz beschränken sich ja nicht auf die damals handelnden Akteure von Polizei, Staatsanwaltschaft, Psychiatrie und im Gericht, sondern wegen der Art, wie Frau Merk und der Vorsitzende des Bayerischen Richtervereins Walter Groß das Urteil von Otto Brixner und die Behandlung von Briefen und Beschwerden von Herrn Mollath verteidigt haben.
        Das über den – im Hintergrund des Rosenkrieges wirkenden Kräfte – Schwarzgeldskandal im Wiederaufnahmeverfahren etwas ans Licht kommt, wage ich nicht zu hoffen.
        Mit konkreten Bildern kann ich leider nicht dienen.

      • Der Fall Gustl Mollath: Die neue Hauptverhandlung

        Der Fall Gustl Mollath: Die neue Hauptverhandlung

        Werte Frau Wolff,
        der Unübersichtlichkeit dieses Blogs (den sie in der Form aufrecht erhalten…warum eigentlich?) ist es geschuldet, dass ich nun 2 Links, s.o., angebe – mögen Sie sich damit zurechtfinden – sofern Interesse besteht.

        Um ihre Frage zu beantworten: einer der Links führt auf einen ihrer aktuellen Kommentare, den ich daneben finde und als Bsp. für meine Kritik anführe.

        Davon abgesehen:wer hat die Zeit permanent online zu sein, um hier beständig die webside zu akualisieren – um den Kommentaren im Zusammenhang folgen zu KÖNNEN?

        Es gibt keine Möglichkeit tagesaktuell die Kommentare chronologisch aufzurufen.

        Mich ärgert das und ich hole mir meine Informationen anderweitig im i-net, damit bin ich sehr gut bedient.

        Dieser Blog könnte wesentlich mehr Menschen erreichen und halten , wenn die Handhabung einfacher wäre – der so geführte Blog gibt das aber nicht her.
        Die Unübersichtlichkeit bleibt, ein Forum lehnen Sie ab.

        Es werden sich im Wechsel wieder temporär nur eine Handvoll von Leuten einfinden,
        Echt schade!

        Bei mir ist der Eindruck von „Kaffeekränzchen“ entstanden- vielleicht habe ich aber auch die (Ein)richtung des Blogs nicht verstanden..

        Beste Grüße
        SuStu

        • @ SuStu:

          Ich bin eine technische Niete und daher auf die Konfigurationen des WordPress-Formats angewiesen; immerhin habe ich Sie trotz dessen technischer Abkömmlichkeiten erreicht. Was will man mehr? 😉

        • Hallo SuSti:

          Lassen Sie sich die Beiträge per E-Mail zusenden, dann gehen Ihnen keine Infos verloren. Wenn Sie Ihre E-Mails mit Thunderbird abholen, kann man die Beiträge einander zuordnen, in dem man sich die Themenbäume anzeigen lässt. Man kann in Thunderbird sogar bequem nach Stichworten suchen usw..

    • Tja, heutzutage bekommt man eben das Prädikat „seriös“ nur noch, wenn man:
      a) politisch überkorrekt
      b) genderüberkompensierend
      c) kapitalinteressenschonend
      d) unironisierend
      e) intellektarm

      kommuniziert. Gut, dass es immer noch ein paar Dinos gibt, bei denen diese „Umschulung“ noch nicht angeschlagen hat…

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